Die Klagen von Beschäftigten der VW-Tochter „Autovision“ in Emden und
Hannover gegen VW auf Festanstellung basieren auf der Auffassung, daß
die Beschäftigten in die Arbeitsorganisation von VW eingegliedert sind
und deshalb nach § 10 AÜG mit VW ein Arbeitsverhältnis zustande
gekommen ist (Siehe unser Dossier zu den Klagen). Wie uns nun
berichtet wurde, arbeiten in Braunschweig die ex
Autovision-Mitarbeiter (jetzt Volkswagen Group) Hand in Hand mit dem
Personal der Volkswagen AG, ohne die vom Gesetzgeber im neuen AÜG
geforderte Erkennbarkeit, dass es sich bei ihnen um einen
Dienstleister handelt. Sie tragen die gleiche Arbeitskleidung, führen
die selbenTätigkeiten aus, sind räumlich nicht voneinander getrennt
und bekommen Anweisungen von VW-Beschäftigten (Meister,
Gruppenführer). Es gibt keine Abgrenzungen, man ist in allen Bereichen
in den laufenden Betrieb voll integriert: Pause, Arbeitszeit, Taktung.
Nur nicht Entlohnung, natürlich. Seit 12 Jahren wird dies vom Konzern
und Betriebsrat (!) als legitim dargestellt, da die Kollegen der VW AG
in Konzernleihe seien.
Um sich der neuen AÜG anzupassen (also diese zu umgehen - und auch auf
die Klagen zu reagieren?) reagiert der Konzern auch in Braunschweig.
Einerseits wurde Autovision - erst! - zum 01.01.2017 in den Konzern
integriert, um die illegale Konzernleihe zu legalisieren. Andererseits
sollen (neben anderen Maßnahmen, siehe dazu das Telegramm an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkswagen AG vom 26. Juni 2017
zum Thema "Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes" - gegen
den drohenden Vorwurf einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung - die
KollegInnen räumlich getrennt werden: Bis zum 1.1.2018 möchte VW alle
Volkswagen Group Services Mitarbeiter aus dem Braunschweiger Hauptwerk
(Werk 1) in das Werk 2 abschieben. Im Hauptwerk sollen dann nur noch
"reine" VW-ArbeiterInnen sein - zur Schnittstellenbereinigung. Daß auf
diesem Wege der Verschiebung gleichzeitig einige Arbeitsplätze auf der
Strecke bleiben könnten (eine ganze Schicht), liegt als Antwort auf
die Folgen des WLTP-Prüfverfahrens nahe (siehe zur Situation in
Braunschweig die Seite 1 der Betriebszeitung der DKP für
VW-Braunschweig und Wolfbrug, Roter Käfer vom Juli 2018 (der
Braunschweiger Betriebsratsvorsitzende Uwe Fritsch ist nach unseren
Informationen Mitglied der DKP).
Die Werkvertrags-KollegInnen sollen vor längerer Zeit bei der IG
Metall Branschweig und dem Betriebsrat Rat eingeholt haben, doch die
IG Metall soll gesagt haben, alles sei sauber und man könne nichts
dagegen machen... Das glauben wir sofort, steht auf der VKL-Homepage
von Volkswagen Braunschweig das Motto: "Im Mittelpunkt der Arbeit des
Betriebsrates im Werk Braunschweig steht die Standort- und
Beschäftigungssicherung."
Klagen - wie in Hannover und Emden - wären u.E. schon seit 12 Jahren
sehr naheliegend... Wir bleiben dran!
Siehe den Beitrag samt der verlinkten Dokumente und Hintergründe
http://www.labournet.de/?p=134783
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