Donnerstag, 19. Juli 2018

Werkvertrags-KollegInnen der Konzerntochter Autovision auch bei VW  Braunschweig - klaglos?


Die Klagen von Beschäftigten der VW-Tochter „Autovision“ in Emden und 
Hannover gegen VW auf Festanstellung basieren auf der Auffassung, daß 
die Beschäftigten in die Arbeitsorganisation von VW eingegliedert sind 
und deshalb nach § 10 AÜG mit VW ein Arbeitsverhältnis zustande 
gekommen ist (Siehe unser Dossier zu den Klagen). Wie uns nun 
berichtet wurde, arbeiten in Braunschweig die ex 
Autovision-Mitarbeiter (jetzt Volkswagen Group) Hand in Hand mit dem 
Personal der Volkswagen AG, ohne die vom Gesetzgeber im neuen AÜG 
geforderte Erkennbarkeit, dass es sich bei ihnen um einen 
Dienstleister handelt. Sie tragen die gleiche Arbeitskleidung, führen 
die selbenTätigkeiten aus, sind räumlich nicht voneinander getrennt 
und bekommen Anweisungen von VW-Beschäftigten (Meister, 
Gruppenführer). Es gibt keine Abgrenzungen, man ist in allen Bereichen 
in den laufenden Betrieb voll integriert: Pause, Arbeitszeit, Taktung. 
Nur nicht Entlohnung, natürlich. Seit 12 Jahren wird dies vom Konzern 
und Betriebsrat (!) als legitim dargestellt, da die Kollegen der VW AG 
in Konzernleihe seien.
Um sich der neuen AÜG anzupassen (also diese zu umgehen - und auch auf 
die Klagen zu reagieren?) reagiert der Konzern auch in Braunschweig. 
Einerseits wurde Autovision - erst! - zum 01.01.2017 in den Konzern 
integriert, um die illegale Konzernleihe zu legalisieren. Andererseits 
sollen (neben anderen Maßnahmen, siehe dazu das Telegramm an die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkswagen AG vom 26. Juni 2017 
zum Thema "Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes" - gegen 
den drohenden Vorwurf einer verdeckten Arbeitnehmerüberlassung - die 
KollegInnen räumlich getrennt werden: Bis zum 1.1.2018 möchte VW alle 
Volkswagen Group Services Mitarbeiter aus dem Braunschweiger Hauptwerk 
(Werk 1) in das Werk 2 abschieben. Im Hauptwerk sollen dann nur noch 
"reine" VW-ArbeiterInnen sein - zur Schnittstellenbereinigung. Daß auf 
diesem Wege der Verschiebung gleichzeitig einige Arbeitsplätze auf der 
Strecke bleiben könnten (eine ganze Schicht), liegt als Antwort auf 
die Folgen des WLTP-Prüfverfahrens nahe (siehe zur Situation in 
Braunschweig die Seite 1 der Betriebszeitung der DKP für 
VW-Braunschweig und Wolfbrug, Roter Käfer vom Juli 2018  (der 
Braunschweiger Betriebsratsvorsitzende Uwe Fritsch ist nach unseren 
Informationen Mitglied der DKP).
Die Werkvertrags-KollegInnen sollen vor längerer Zeit bei der IG 
Metall Branschweig und dem Betriebsrat Rat eingeholt haben, doch die 
IG Metall soll gesagt haben, alles sei sauber und man könne nichts 
dagegen machen... Das glauben wir sofort, steht auf der VKL-Homepage 
von Volkswagen Braunschweig das Motto: "Im Mittelpunkt der Arbeit des 
Betriebsrates im Werk Braunschweig steht die Standort- und 
Beschäftigungssicherung."
Klagen - wie in Hannover und Emden - wären u.E. schon seit 12 Jahren 
sehr naheliegend... Wir bleiben dran!

Siehe den Beitrag samt der verlinkten Dokumente und Hintergründe
http://www.labournet.de/?p=134783

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