Donnerstag, 26. Juli 2018

Hartz IV: Die neue elektronische Jobcenter-Akte und der fehlende Sozialdatenschutz?


Um Hartz IV zu beantragen, müssen Hartz IV-Bezieher dem Jobcenter sensible Daten und Unterlagen wie Z.B. Kontoauszüge, Einkommensbescheinigungen oder den Mietvertrag übersenden. Durch die eingeführte elektronische Akte, werden die Informationen über den Hartz IV-Bezieher nicht mehr ausreichend geschützt.

Die E-Akte löst die Papierform ab

Bundesweit gibt es 408 Jobcenter, 303 von diesen Jobcentern nutzen nun die elektronische Akte und speichern somit die Hartz IV-Akte elektronisch in einer zentralen Datenbank ab. Hierdurch soll Papier gespart werden und die Arbeitseffizienz gesteigert werden. Zudem sollen so wichtige Dokumente nicht mehr verloren gehen. Doch die Praxis in den Jobcentern ist hiervon weit entfernt. Denn die Briefzusendung und -zustellung erfolgt immer noch über den normalen Postweg. Es werden lediglich alle Dokumente eingescannt.

Scan-Zentren übernehmen die Digitalisierung

Da die Jobcenter bereits ausreichend ausgelastet sind, wurde diese Aufgabe an die Deutsche Post AG abgegeben. Diese hat extra für die Bundesagentur für Arbeit Scan-Zentren eingerichtet. Die eingereichten Dokumente werden dort im PDF-Format gespeichert und mit einer Dokumenten-ID und dem Scan-Zeitpunkt versehen. Die eingescannten Dokumente werden dann an die von der Bundesagentur betriebenen Datenbank geschickt und die Jobcenter können sodann via Intranet auf alle Dokumente zugreifen.

Was darf eigentlich alles eingescannt werden?

Aufgrund der Sensibilität der Daten ist zudem unklar, welche Unterlagen an die Scan-Zentren übersandt werden dürfen. Eine einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Die Bundesagentur stellt lediglich eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Nach dieser sollen Unterlagen wie Kontoauszüge oder Versicherungsdokumente nicht eingescannt werden. Was jedoch an die Scan-Zentren übersandt wird, entscheidet am Ende jedes Jobcenter für sich selbst.

Jobcenter sollten nicht eigenständig entscheiden dürfen

Eine Arbeitshilfe sei nicht ausreichend. Vielmehr müsste es eine verbindliche Weisung geben. Denn eine Datenbank, wo extrem viele personenbezogenen Daten gespeichert werden, ist extrem attraktiv für Missbräuche und Angriffe. Aus diesem Grund ist es sowieso fraglich, ob Sozialdaten in einer einzelnen Datenbank zulasten des Sozialdatenschutzes gespeichert werden dürfen.

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