Montag, 12. Juni 2017

Die alltägliche Unterdrückung der ägyptischen Gewerkschaftsbewegung soll jetzt in Gesetzesform gebracht werden – wie auch die von NGOen insgesamt…



Im ägyptischen Parlament wird in diesen Wochen der Entwurf für ein  
neues Arbeitsgesetz diskutiert, das das geltende Gesetz von 2003  
ersetzen soll. Nach jahrelangen Repressionswellen gegen die  
Gewerkschaftsbewegung des Landes ist es nicht überraschend, dass die  
bisher bekannt gewordenen Passagen massive Kritik an dem Entwurf  
hervor riefen – sogar von Vertretern des staatstragenden  
Gewerkschaftsbundes, von den unabhängigen Gewerkschaften ganz zu  
schweigen. In dem Artikel „Egypt's labour law in doldrums“ von Safeya  
Mounir am 27. Mai 2017 bei Al Ahram werden vor allen Dingen zwei  
Komplexe als besonders kritisiert berichtet: Zum einen, dass das  
Streikrecht faktisch weiter eingeschränkt wird – Streiks sind künftig  
10 Tage im Voraus „anzumelden“, einschließlich ihrer Dauer. Und: Die  
Zeitarbeit wird wesentlich ausgedehnt, bis zu zwei Jahren offiziell,  
was durch verschiedene Maßnahmen sogar auf bis zu sechs Jahren  
ausgeweitet werden kann (kommt uns bekannt vor). Hinzu kommt noch,  
dass selbst wenn von einem Arbeitsgericht festgestellt wurde, dass  
eine entsprechende Entlassung unrechtmäßig war, das Unternehmen weder  
zur Wiedereinstellung noch zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet  
sein soll.
https://www.zawya.com/mena/en/story/Egypts_labour_law_in_doldrums-ZAWYA20170527075716/

Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge zum Thema al-Sisi Regime und  
Gewerkschaften sowie Zivilgesellschaft
http://www.labournet.de/?p=117368

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