Montag, 12. Juni 2017
Die alltägliche Unterdrückung der ägyptischen Gewerkschaftsbewegung soll jetzt in Gesetzesform gebracht werden – wie auch die von NGOen insgesamt…
Im ägyptischen Parlament wird in diesen Wochen der Entwurf für ein
neues Arbeitsgesetz diskutiert, das das geltende Gesetz von 2003
ersetzen soll. Nach jahrelangen Repressionswellen gegen die
Gewerkschaftsbewegung des Landes ist es nicht überraschend, dass die
bisher bekannt gewordenen Passagen massive Kritik an dem Entwurf
hervor riefen – sogar von Vertretern des staatstragenden
Gewerkschaftsbundes, von den unabhängigen Gewerkschaften ganz zu
schweigen. In dem Artikel „Egypt's labour law in doldrums“ von Safeya
Mounir am 27. Mai 2017 bei Al Ahram werden vor allen Dingen zwei
Komplexe als besonders kritisiert berichtet: Zum einen, dass das
Streikrecht faktisch weiter eingeschränkt wird – Streiks sind künftig
10 Tage im Voraus „anzumelden“, einschließlich ihrer Dauer. Und: Die
Zeitarbeit wird wesentlich ausgedehnt, bis zu zwei Jahren offiziell,
was durch verschiedene Maßnahmen sogar auf bis zu sechs Jahren
ausgeweitet werden kann (kommt uns bekannt vor). Hinzu kommt noch,
dass selbst wenn von einem Arbeitsgericht festgestellt wurde, dass
eine entsprechende Entlassung unrechtmäßig war, das Unternehmen weder
zur Wiedereinstellung noch zu irgendeiner Entschädigung verpflichtet
sein soll.
https://www.zawya.com/mena/en/story/Egypts_labour_law_in_doldrums-ZAWYA20170527075716/
Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge zum Thema al-Sisi Regime und
Gewerkschaften sowie Zivilgesellschaft
http://www.labournet.de/?p=117368
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