Sonntag, 1. Januar 2017

Ein ungeheuerlicher Gesetzentwurf und Stellungnahme gegen die "Bremer Erklärung"

Wie inzwischen bekannt wurde, hatten sich am am 3. und 4. November die Behindertenbauftragten von Bund und Ländern in Bremen zusammen gefunden, um sich über die „Weiterentwicklung der Psychiatrie auf Bundes- sowie Landesebene“ auszutauschen. Sie haben ohne irgendeinen Vertreter der Betroffenenorganisatonen Bundesarbeitsgemeinschaft oder Bundesverband Psychiatire-Erfahrener an ihrem Treffen zu beteiligen oder auch nur anzuhören die sog. "Bremer Erklärung" verabschiedet. Sie haben sich damit festgelegt, gegen die Behindertenrechtskonvention, gegen den Staatenbericht des UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen und gegen die Forderungen der Betroffenen die entwürdigenden Zwangs- und Gewaltmethoden der Psychiatrie zu verteidigen. Auch dass der UN-Fachausschuss letztes Jahr festgestellt hat, dass die Bundesrepublik gegen das Folterverbot nach Artikel 15 der Konvention verstößt, hat diese Hofschranzen der Psychiatrie nicht im Geringsten interessiert. Sie haben sich damit als geschmeidige Diener der Herrschaft und Gegner unserer menschenrechtlichen Interessen erwiesen.
Wir haben ihnen heute mit diesem offenen Brief geantwortet, siehe Link hier.

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Am 27.7.2016 hat das Bundesverfassungsgericht einen ungeheuerlichen Beschuss gefasst. Wir haben ihn mit dieser Meldung bekannt gemacht und kommentiert:  Das Bundesverfassungsgericht ist übergeschnappt
Nun hat das Bundesjustizministerium rechtzeitig zu den Weihnachtsferien einen Gesetzentwurf gemacht, den es u.a. der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener in der Nacht von 14. auf 15.12. zugestellt hat. Frist für eine Stellungnahme: 3. Januar 2017 und am 25.1. soll der Entwurf über den Kabinettstisch geruscht, praktisch schon Gesetz geworden sein.
Der Entwurf kann hier runtergeladen werden, das Anschreiben dazu hier.

Nach diesem Entwurf soll der schärfste Eingriff in die Grundrechte vor der Todesstrafe, die erzwungene Körperverletzung, nun im Handumdrehen per Gesetz (und unter Richtervorbehalt) für alle in einem Krankenhaus „Gelandeten“ ermöglicht werden und alle dort ärztliche Zwangsmaßnahmen zu erdulden haben! Wir wissen, dass in Null komma Nix ein gutachtender Psychiater am Krankenbett steht und Sekunden danach der Richter den Berufsbetreuer bestellt hat, damit der den von Ärzten erwünschten Zwangsmethoden zustimmt und der Richter die Folter dann angeblich "rechtsstaatlich" einsegnet (Sich ärztlichen Heilsversprechen zu widersetzen ist genauso "schizophren", wie wenn damals im Ostblock jemand nicht an die Segnungen des Sozialismus glauben wollte - alles "pathologisch" und für zwangsheilungsbedürftig erklärt).

Wir haben - wahrscheinlich als einzige - umgehend am 16.12. geantwortet. Diese Anwort ist inzwischen hier als pdf veröffentlicht:
http://www.zwangspsychiatrie.de/cms-67UN/wp-content/uploads/2016/12/Stellungnahme_zur_Zwangsbehandlung.pdf
Wir bitten dringend, sich anhand dieser Antwort einen Eindruck von der vorgesehen gesetzlichen Regelung zu verschaffen. Die Frau, um die es in der Entscheidung des BVerfG ging, wäre mit gesetzlich geregeltem und gerichtlich genehmigtem Zwang und Gewalt, also an allen 4 Extremitäten gefesselt, auf eine Trage geschnallt in einen Operationssaal überführt worden, dort gegen ihren Willen, also mit Zwang und Gewalt, narkotisiert worden, und verstümmelt, mit abgeschnittener Brust aufgewacht. Zur weiteren Diagnostik wäre weiterhin mit Zwang und Gewalt eine Knochenmarkspunktion durchgeführt worden und die Brust zwangsweise bestrahlt worden.

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