Dienstag, 3. Januar 2017

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz



Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG): Tarifeinheitsgesetz 
ist verfassungswidrig; mündliche Verhandlung über die Beschwerden vom 
Bundesverfassungsgericht terminiert

"... Die GdG hält die Regelungen im Tarifeinheitsgesetz für 
verfassungs- und menschenrechtswidrig. Sie wider-sprechen Artikel 9 
Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 11 der Europäischen 
Menschenrechtskonvention. Die im Gesetz zur Tarifeinheit vorgesehene 
Beschränkung des Streikrechts in Konfliktfällen zwischen einzelnen 
Gewerkschaften macht das Streikrecht zu einer leeren Hülle, wenn 
einzelne Gewerkschaften vom Streikrecht wegen der angeblich 
erforderlichen Tarifeinheit keinen Gebrauch mehr machen können. Das 
Streikrecht gilt als Koalitionsrecht für alle, deshalb hält die GdG 
die Einschränkung des Streikrechts für verfassungswidrig. „Wir gehen 
davon aus, das dass Bundesverfassungsgericht das Tarifeinheitsgesetz 
aufhe-ben wird“, so Stracke. [GdG-Vorsitzender]" Pressemitteilung vom 
22.12.2016 (pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2016/12/tarifeinh_gdg1216.pdf

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