Dienstag, 3. Januar 2017
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Verfassungsbeschwerde gegen Tarifeinheitsgesetz
Gewerkschaft der Gewerkschaftsbeschäftigten (GdG): Tarifeinheitsgesetz
ist verfassungswidrig; mündliche Verhandlung über die Beschwerden vom
Bundesverfassungsgericht terminiert
"... Die GdG hält die Regelungen im Tarifeinheitsgesetz für
verfassungs- und menschenrechtswidrig. Sie wider-sprechen Artikel 9
Absatz 3 Grundgesetz und Artikel 11 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Die im Gesetz zur Tarifeinheit vorgesehene
Beschränkung des Streikrechts in Konfliktfällen zwischen einzelnen
Gewerkschaften macht das Streikrecht zu einer leeren Hülle, wenn
einzelne Gewerkschaften vom Streikrecht wegen der angeblich
erforderlichen Tarifeinheit keinen Gebrauch mehr machen können. Das
Streikrecht gilt als Koalitionsrecht für alle, deshalb hält die GdG
die Einschränkung des Streikrechts für verfassungswidrig. „Wir gehen
davon aus, das dass Bundesverfassungsgericht das Tarifeinheitsgesetz
aufhe-ben wird“, so Stracke. [GdG-Vorsitzender]" Pressemitteilung vom
22.12.2016 (pdf)
http://www.labournet.de/wp-content/uploads/2016/12/tarifeinh_gdg1216.pdf
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