Freitag, 12. Oktober 2012

Werbung für eine sicherheitspolitische Debatte

IMI-Standpunkt 2012/056 De Maizière will mit Hilfe der Wissenschaft Antworten auf „Grenzfragen“ finden, die mit militärischer Gewalt verbunden sind http://www.imi-online.de/2012/10/12/werbung-fur-eine-sicherheitspolitische-debatte/ (Michael Haid) Thomas de Maizière (CDU) hielt am 05.09.2012 in Berlin anlässlich einer Veranstaltung mit dem Titel „Sicherheit gemeinsam gestalten“ des Beirats für Fragen der Inneren Führung und der Bundesakademie für Sicherheitspolitik eine Rede, die als ein qualitativ neuer Ansatz in der Kommunikation mit der Zivilgesellschaft gesehen werden kann. Darin stellte er fest, dass „die große Mehrheit der Deutschen“[1] sich für eine Debatte über die gegenwärtige Sicherheitspolitik der Bundesregierung „einfach nicht zuständig“ fühle. Bei vielen anderen Themen wie Bildung, Klima, Euro, Steuern oder natürlich Fußball herrsche ein erheblich größeres Interesse. Eine „sicherheitspolitische Debatte“ werde aber nur von einer „überschaubaren Gruppe“, der „strategischen Community“, geführt. Nach den Organisatoren der Veranstaltung diente die Rede als Ansatz dafür, wie ein breiterer Bereich an zivilgesellschaftlichen Akteuren in diesen Diskurs einzubeziehen und weshalb diese Einbindung für die Sicherheitspolitik vorteilhaft sei. Insbesondere wies der Minister in seinem Entwurf der Wissenschaft die Aufgabe zu, zu „Grenzfragen“ der Anwendung militärischer Gewalt, ausdrücklich auch unter Einbeziehung von Bundeswehr-kritischen Gruppen, „Antworten“ zu finden. „Rentensicherheit wollen alle, Sicherheitspolitik ruft eher wenig Sympathie hervor“ Der CDU-Politiker brachte die Problematik für sein Haus mit folgendem Satz anschaulich auf den Punkt: „Rentensicherheit wollen alle, Sicherheitspolitik ruft eher wenig Sympathie hervor.“ Die Äußerung bezog sich auf das Verständnis der Bundesregierung von Sicherheit, die unter dem Stichwort der „erweiterten“ Sicherheit die Aufgabe der Bundeswehr nicht mehr nur in der Abwehr eines militärischen Angriffs auf Deutschland sieht, sondern in einer globalen militärischen Präsenz in aktuell rund ein Dutzend Einsätzen für politische, strategische und ökonomische Interessen. Zur Verwirklichung dieses Anspruchs müsse die Bundeswehr „breiter aufgestellt“ werden als früher, die „verfügbaren Mittel und Instrumente“ dürften „nicht sinken.“ Mutmaßlich dürften damit einerseits finanzielle Mittel gemeint sein – im Haushaltsjahr 2012 verfügt das Bundesverteidigungsministerium mit Ausgaben in Höhe von 31.87 Mrd. Euro über den drittgrößten Posten im Bundeshaushalt – und andererseits auch Instrumente, wie beispielsweise die gegenwärtig geplante Beschaffung von bewaffneten Drohnen, mit denen die international hoch umstrittenen gezielten Tötungen ausgeführt werden können. Angesichts einer Situation in Deutschland, in der Millionen Menschen von staatlichen Sozialleistungen abhängig sind und Altersarmut droht, dürften Politiker in ihren Wahlkreisen und allgemein in der Öffentlichkeit unter erhöhtem Rechtfertigungsdruck stehen, weshalb für 2012 zum Beispiel 6.4 Mrd. Euro für Forschung, Entwicklung, Erprobung und Beschaffung von neuen Waffensystemen ausgegeben werden. De Maizière betonte ausdrücklich den für die Befürworter der „erweiterten“ Sicherheit wichtigen Zusammenhang von öffentlicher Debatte und Sicherheitspolitik: „In einer Demokratie kann die Politik diese Konsequenzen [Verwirklichung einer Sicherheitspolitik im Sinne der „erweiterten“ Sicherheit, M.H.] dauerhaft nur dann ziehen, wenn sie sich dabei von einem breiten sicherheitspolitischen Konsens getragen weiß.“ Mit anderen Worten: findet in der Öffentlichkeit keine oder kaum eine Debatte über Aspekte der „erweiterten“ Sicherheit statt, so könnte beispielsweise die Anschaffung neuer, insbesondere umstrittener Waffen, die Entscheidung für in der Bevölkerung unpopuläre Militäreinsätze oder die Verabschiedung des Verteidigungshaushalts auf einem derart hohen Niveau deutlich schwieriger zu rechtfertigen sein und in der Konsequenz könnten dadurch die außenpolitischen Handlungsmöglichkeiten der Bundesregierung, mit militärischen Mitteln zu agieren, eingeschränkt werden. So könnte die Entscheidung der Bundesregierung von Herbst 2009, sich vorerst keine bewaffneten Drohnen anzuschaffen, sondern das unbewaffnete System Heron 1 zu leasen, auch auf die Einschätzung zurückzuführen sein, dass für eine solche Beschaffung die Öffentlichkeit zum damaligen Zeitpunkt nicht das nötige Verständnis gehabt hätte. Politische Entscheidungen können durchaus nicht unabhängig von öffentlicher Meinung gefällt werden. Bundeswehr-Kritik aufgepasst! Die beschriebene Achillesferse zu schließen, könne nach der Rede des Bundesverteidigungsministers nur darin liegen, Öffentlichkeit für die Belange der Bundeswehr herzustellen. Nach ihm müsse es zu einer „Selbstverständlichkeit“ werden, dass „Institutionen mit einem gesamtgesellschaftlichen Auftrag“, er nennt beispielhaft die Gewerkschaften, die Industrieverbände, die Wissenschaft und die Kirchen, sich regelmäßig zu Fragen der Sicherheitspolitik „öffentlich äußern“ und eigene „Veranstaltungsformate“ hierzu entwickeln. Explizit warb der Bundesverteidigungsminister für eine öffentliche Debatte über die „erweiterte“ Sicherheit unter Einschluss von der Bundeswehr kritisch gegenüberstehenden Gruppen. Der CDU-Politiker im Wortlaut: „Öffentlichkeit herzustellen für die Fragen unserer Sicherheit und für den Dienst der Bundeswehr – darauf kommt es an. Es sollte unser Ziel sein, mit möglichst vielen gesellschaftlichen Gruppen ins Gespräch zu kommen und sie für ihre Rolle innerhalb der Sicherheitsvorsorge unseres Landes zu sensibilisieren. Das schließt auch kritische Stimmen ein. Als Verteidigungsminister sehe ich meine Aufgabe explizit auch darin, mit solchen Meinungen in den Austausch zu treten, die der Bundeswehr bisher stumm oder vornehmlich kritisch gegenüberstehen.“ Die Aufforderung an zivilgesellschaftliche Akteure, mit der Bundeswehr zusammenzuarbeiten, ist bekanntlich nicht neu; teilweise existieren Kooperationen in bestimmten Bereichen. Hingegen dürfte es durchaus eine neue Qualität darstellen, ausdrücklich militärkritische Stimmen in diesen Diskurs einbeziehen zu wollen. Aus Sicht des Bundesverteidigungsministeriums gehen die gesellschaftlichen Institutionen nach wie vor mit dem Militär distanziert um. Eine flächendeckende und intensive politische und alltägliche Kultur, in der die Bundeswehr eine traditionelle, ihr fest zugewiesene Rolle spielt, und prinzipiell Zugang zu einem breiten und vielfältigen Spektrum gesellschaftlicher Institutionen hat, wie es sich Militärbefürworter wünschen, existiert in Deutschland in diesem Maße nicht. Es ist deshalb wünschenswert, dass sich Institutionen und Personen, die sich als militärkritisch verstehen, auf dieses Kommunikationsangebot seitens des Bundesverteidigungsministers nicht eingehen und ihre Ablehnung klar nach außen deutlich machen. Dabei könnte es sich um die Ablehnung von Beiträgen von Bundeswehrangehörigen und Mitgliedern der „strategischen Community“ in (wissenschaftlichen) Publikationen von Universitäten, Forschungseinrichtungen, den Gewerkschaften und Verbänden oder Vereinen ebenso handeln, wie die Teilnahme an Veranstaltungen der „strategischen Community“. Zu „Grenzfragen“, auf die nie „Antworten“ gefunden werden sollten Ein weiterer wichtiger Punkt, weshalb de Maizière eine öffentliche Debatte über Sicherheitspolitik anstrebt, formulierte er wie folgt: sie könne „wichtige Funktionen“ erfüllen, da sie dazu beitragen könne, „Antworten auf diejenigen Grenzfragen zu finden, die mit der Anwendung militärischer Gewalt verbunden sind.“ Der Bundesverteidigungsminister sieht in der „fundierten Aufarbeitung grundsätzlicher Fragen“ ein „großes Aufgabenfeld für die Wissenschaft“ und betont wiederholt, dass sein Wunsch nach stärkerer öffentlicher Beteiligung der Wissenschaft auch „bundeswehrkritische Beiträge“ einschließe. Der Minister zählte in seiner Rede vier „Grenzfragen“ auf, zu denen er sich von der Wissenschaft „Antworten“ erwarte: (1) „Wie passen Friedensethik und internationale sicherheitspolitische Verantwortung zusammen?“, (2) „Wer ruft denn heute als erster nach militärischen Interventionen? Intellektuelle oder Soldaten?“, (3) „Was sind Kriterien für die politische Entscheidung über einen Auslandseinsatz?“ und (4) „Was kommt zuerst: Der Schutz für die eigenen Soldaten oder die Vermeidung von Kollateralschäden?“ Abschließend einige Anmerkungen zu den genannten Punkten. Die Aufgabe der Friedensethik ist die Formulierung von Kriterien für gutes oder schlechtes Handeln in Bezug auf die Erhaltung oder Schaffung von Frieden und bewertet die Motive und Folgen von Handlungen in diesem Kontext, wie der einschlägige Wikipedia-Eintrag uns informiert. Die hier angesprochene Frage zielt offensichtlich auf die legitimitätsstiftende Wirkung der Friedensethik für die Rechtfertigung militärischer Gewaltanwendung durch die Bundesregierung im Ausland ab. Analysten von historischen und gegenwärtigen Kriegsbegründungen betonen daher immer wieder Folgendes: „Das Bild des Krieges hat sich in der Geschichte gewandelt, die rechtliche Situation ist ebenfalls durch grundsätzliche Veränderungen geprägt. Dennoch ist eines immer gleich geblieben, denn diejenigen, die zur Gewalt Zuflucht nahmen, haben sich immer wieder hinter moralischen, religiösen oder rechtlichen Kriegsbegründungen versteckt, um die riesigen Leiden der Völker zu rechtfertigen.“[2] In gewisser Weise steht der erste mit dem zweiten und dritten Punkt in einem Zusammenhang, da sie alle die Frage der Entscheidung über einen Militäreinsatz berühren. In diesem Rahmen ist auf ein in der jüngeren Vergangenheit häufiger auftauchendes Phänomen hinzuweisen, nämlich dass anscheinend die Forderung nach Militärinterventionen mit der Begründung des Menschenrechtsschutzes in erster Linie von einem Teil der Zivilgesellschaft erhoben wird, und Politiker und Militärs dabei nicht im Vordergrund stehen. In einer anderen, kürzlich gehaltenen Rede bei der Evangelischen Akademie Berlin zum Thema „Wie weit sollen deutsche Soldaten gehen?“ präzisierte de Maizière seine unter Punkt 2 aufgeführte Frage: „Ich denke in diesem Kontext an den zuletzt zumeist von Intellektuellen, nicht von Militärs ausgehenden Ruf nach 'humanitären Interventionen'. Wir haben das im Libyen-Konflikt erlebt, und wir erleben es jetzt im Fall Syrien.“[3] Diese Thematik wird unter anderen auch Gegenstand des am 17./18.11.2012 in Tübingen stattfindenden IMI-Kongresses „Entdemokratisierung und Krieg - Kriegerische Demokratie“ sein, auf den an dieser Stelle hingewiesen wird.[4] Die letzte „Grenzfrage“, ob als erstes der Schutz der eingesetzten Soldaten oder die Vermeidung von Kollateralschäden an Zivilisten komme, intendiert augenscheinlich einen Tabubruch in der Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Zu diesem, das auch als Kriegsvölkerrecht bezeichnet wird, ist Deutschland seit seinem Beitritt zu den Genfer Abkommen als Kernbestand des humanitären Völkerrechts verpflichtet. Daneben haben wesentliche Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts völkergewohnheitsrechtliche Geltung. Die Anforderungen des humanitären Völkerrechts umfassen den weitest möglichen Schutz von Menschen vor den Auswirkungen kriegerischer Handlungen. Ein Auszug aus dem Internet-Angebot des Deutschen Roten Kreuzes bietet einen anschaulichen Überblick, was ein Angreifer zum Schutz der gegnerischen Zivilbevölkerung beachten muss: „Bei bewaffneten Feindseligkeiten soll stets darauf geachtet werden, dass die Zivilbevölkerung, Zivilpersonen und zivile Objekte von Angriffen verschont bleiben (Art. 57 I ZP I), damit Verluste unter der Zivilbevölkerung, die Verwundung von Zivilpersonen und Beschädigung ziviler Objekte vermieden werden. Dabei sind Vorsichtsmaßnahmen bei der Wahl der Angriffsmittel und -methoden zu treffen und von jedem Angriff Abstand zu nehmen, bei dem mit den oben genannten Folgen zu rechnen ist (Art. Art 57 II lit. a/ii und II lit. a/iii ZP I). Des Weiteren ist sicherzustellen, dass die Angriffsziele nur militärischer Art sind und sobald sich das Gegenteil erweist, sind diesbezügliche Angriffe endgültig oder vorläufig einzustellen (Art. 57 II lit. a/i und II lit. b ZP I). Falls Angriffe geplant sind, bei denen die Zivilbevölkerung in Mitleidenschaft gezogen werden kann, muss eine wirksame Warnung vorausgehen (Art. 57 II lit. c ZP I).“[5] Sollte also, was mit der vorgenannten Frage wohl angeregt werden sollte, eine öffentliche Debatte darüber entstehen, ob zukünftig von der Bundeswehr Kollateralschäden an Zivilpersonen billigend in Kauf genommen werden dürfen, so würde dies eine Debatte über den Bruch der Anforderungen der im humanitären Völkerrecht bestehenden Grundsätze bedeuten. Die hoffentlich nicht eintretenden, aber möglichen Effekte davon könnten einerseits eine breitere Akzeptanz oder zumindest Gleichgültigkeit in der Öffentlichkeit für zivile Opfer sein und zum anderen könnte die Sensibilität der Öffentlichkeit für Verletzungen des Völkerrechts und der Menschlichkeit im Kriege als Gebot des Gemeinsamen Artikels 3 aller vier Genfer Konventionen absinken. ANMERKUNGEN [1] Soweit nicht anders gekennzeichnet, entstammen alle Zitate der Rede von Thomas de Maizière vom 05.09.2012 in Berlin anlässlich der Veranstaltung „Sicherheit gemeinsam gestalten“ des Beirats für Fragen der Inneren Führung und der Bundesakademie für Sicherheitspolitik, abgerufen am 04.10.2012 auf http://www.bmvg.de. [2] Informativ zu den in der Geschichte und Gegenwart verwendeten Kriegslegitimationen können die verschiedenen Beiträge in Heintze, Hans-Joachim/ Fath-Lihic, Annette (Hrsg.): Kriegsbegründungen. Wie Gewaltanwendung und Opfer gerechtfertigt werden sollten, Bochumer Schriften zur Friedenssicherung und zum Humanitären Völkerrecht, Band 59, Berliner Wissenschafts-Verlag, Berlin 2008 sein. Das Zitat entstammt dem Vorwort der Herausgeber auf Seite 7. [3] Impulsvortrag von Thomas de Maizière anlässlich der Tagung der Evangelischen Akademie Berlin zum Thema „Wie weit sollen deutsche Soldaten gehen? - Politischer Wille, sicherheitspolitische Strategie und friedensethische Normen“ am 24.09.2012, abgerufen am 04.10.2012 auf http://www.bmvg.de. [4] Weitere Informationen zum diesjährigen IMI-Kongress finden sich unter http://www.imi-online.de. [5] Genfer Abkommen – leicht verständlich: F. Der Schutz der Kombattanten sowie Mittel und Methoden der Kriegsführung, 8. Was muss ein Angreifer zum Schutz der gegnerischen Zivilbevölkerung beachten?, in: http://www.drk.de, abgerufen am 09.10.2012. IMI-List - Der Infoverteiler der Informationsstelle Militarisierung Hechingerstr. 203 72072 Tübingen imi@imi-online.de

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