Freitag, 12. Oktober 2012
Newsletter zur kreativen Antirepression
(am 8.10.2012)
Newsletter Repression und kreative Antirepression (8. Oktober 2012)
aus dem LaienverteidigerInnen-Netzwerk (www.laienverteidigung.de.vu)
Hallo,
Es sind einige Monate seit dem letzten Newsletter vergangen – folglich gibt es hier eine lange Liste von Kurzinfos. Aktivitäten lassen sich leider nicht so viele berichten. Kopfschütteln löste die Verhaftung von fünf Aktivisten nach einer Kohlezugblockade am Tagebau Hambach aus. Die Polizei hielt die Leute völlig illegal fest (was nicht so überrascht – das passiert ständig und überall), verweigerte selbst AnwältInnen den direkten Kontakt zu ihnen und verlangte eine Kaution für die Freilassung. Eine richterliche Vorführung betrieben sie nicht. Das alles ist Rechtsstaat. Unglaublich aber war der Umgang durchaus erfahrener und wichtiger Antirepressionsgruppen, hier des EA, mit dieser Situation. Der akzeptiert offenbar seit Jahren solche Methoden und besorgt anstandslos das Geld. Erst nachdem der EA gebeten wurde, die Tätigkeit einzustellen, und gegenüber der Polizei eine harte Linie des Nichtverhandelns und der sofortigen Forderung nach richterlicher Überprüfung eingeschlagen wurde, folgte die Freilassung – ohne Kaution.
Der Ablauf stellt viele Fragen nach den Strategien von Repressionsschutz. Hier trat sehr deutlich die Diskrepanz zwischen offensivem Umgang mit Polizei (und Justiz) sowie den üblichen Methoden auf. AktivistInnen, die auf kreative Antirepression stehen, setzten durch, dass mit der Polizei nicht geredet wird. Die, aus deren Ecke wiederum immer wieder der Vorwurf kommt, andere würden mit der Polizei reden, redeten ständig mit dieser und wollten denen sogar noch Geld zukommen lassen. Verwirrend war das schon – aber die Apparatschiks der bevormundenden Repressionshilfe werden das schon so zu deuten wissen, dass es ihre Machtstellung erhält.
Schade daher, dass nicht stärker „von unten“ ein andere Stil durchgesetzt wird. Die Schwäche politischer Bewegung und auch des Nichtwehrens gegenüber Polizei und Justiz ist schließlich „hausgemacht“, sprich: selbst schuld angesichts der Selbstentmündigung vieler AkteurInnen und der Bevormundung durch die sich als BeschützerInnen aufspielenden Bewegungseliten.
Ansonsten hat mal wieder ein Feldbefreier ein paar Wochen im Knast gesessen
Noch immer warten wir darauf, dass Pit Scherzl von der Interessenvertretung Inhaftierter endlich aus dem Knast entlassen wird und unter anderem aus der Projektwerkstatt heraus aktiv werden kann. Doch die Gefängnisse lassen ihn schmoren, obwohl er längst die 2/3 seiner Haft hinter sich hat. Das Landgericht versagte die Entlassung (http://de.indymedia.org/2012/08/333713.shtml) und das OLG bestätigte diese Entscheidung. Dabei wurde der Begründung noch eine spektakuläre politische Justiz hinzugefügt: Pit würde durch seinen Kontakt mit der Projektwerkstatt in kriminelle Milieus kommen – also lieber im Knast (da gibt es sowas ja nicht …). Noch haben wir den Urteilstext nicht, aber der dürfte interessant werden …
Bis dahin, Gruß aus der Projektwerkstatt ... Jörg B.
P.S. Wer mischt mit beim Zusammenstellen dieses Newsletters? Alle 1-2 Monate werden solche Infos zusammengestellt, einmal im Monat gehen ca. 6500 Zeichen (also 4 bis 8 kurze Absätze) zudem als Rechtsticker an die Monatszeitung „Contraste“. Zur Zeit bin ich damit (mal wieder) allein, nach ich eine Zeit lang Unterstützung einer Person hatte. Also: Wer würde mitmischen, z.B. solche Kurztexte liefern (dann aber so, dass es keine Nacharbeit mehr gibt, also korrekturgelesen und mit Quellen u.ä.) oder mit mir abwechselnd die Zusammenstellung machen …
Und noch eine Anfrage: Wer hat Lust, die Antirepressionsecke (ist ziemlich umfangreich, aber deshalb auch besonders attraktiv) im kabrack!archiv der Projektwerkstatt fortzuführen, d.h. zu betreuen??? Also ab und zu in Saasen Material sichten, einsortieren usw. Hat den Vorteil, dann auch selbst zu wissen, wo was ist … (www.projektwerkstatt.de/kabrack).
KREATIVE ANTIREPRESSION PRAKTISCH
Akteneinsicht nach UIG
Eine neue Broschüre biete Hilfe für alle, die selbst Spürhunde sein wollen. Das Bundesumweltministerium hat zum Akteneinsichtsrecht nach Umweltinformationsgesetz herausgegeben. Lässt sich gratis in Papierform bestellen oder downloaden unter http://www.bmu.bund.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/broschuere_aarhus_bf.pdf
SCHWERPUNKTTHEMA „KNAST“
Wer neben Kurztexten grundlegende Informationen sucht, kann auf www.knast.net oder www.weggesperrt.de.vu nachlesen. Ein Interview mit Hanna Poddig über das Innenleben im Knast findet sich auf www.ngo-online.de/2012/06/12/hanna-poddig-interview/
Knast und Gewalt
Überraschendes förderte die Studie nicht zutage: Es gibt viel Gewalt im Knast. Das belegt der ehemalige niedersächsische Justizminister und im Hauptberuf Kriminologie lehrende Professor Christian Pfeiffer zusammen mit Steffen Bieneck in der Mitte August 2012 erschienenen Studie über „Viktimisierungserfahrungen im Justizvollzug“ (abrufbar unter http://www.kfn.de/versions/kfn/assets/fob119.pdf). Danach klagen über 25% der erwachsenen Männer, 25% der Frauen und sogar fast 50% der Jugendlichen, in den letzten vier Wochen des Erhebungszeitraums Opfer körperlicher Übergriffe seitens anderer Gefangener geworden zu sein. Über sexuelle Gewalterfahrungen berichteten 4,5% der Männer, 3,6% der Frauen und 7,1% der Jugendlichen (mehr unter http://de.indymedia.org/2012/08/334004.shtml). Die Zahlen dürften jedoch noch zu niedrig angesetzt sein, denn es wurde nur nach Gewalt unter Gefangenen gefragt. Die Gewalt durch Knastbedienstete kommt hinzu. Trotzdem hat ausgerechnet die Zeitung „Lichtblick“, von Gefangenen unter Aufsicht von der Knastleitung erstellt, die Zahlen angezweifelt, um den Ruf der Strafanstalten zu retten. Das wird die Herrschenden freuen, wenn die Unterdrückten die PR-Arbeit für sie machen …
Entlarvende Willkür gegen Gefangenen
Das Landgericht Bonn hat ein Reststrafengesuch von Peter ("Pit") Scherzl, dem Gründer und Vorsitzenden der Interessenvertretung Inhaftierter (Iv.I.), abgelehnt. Die Begründung: Der Inhaftierte hätte zu viele Rechtsbeschwerden eingelegt. Die seien zwar legal, aber solche Leute will der Staat nicht: "Das Erstreiten seines Rechts bei subjektiv erlebten Verletzungen habe dabei so ein dominantes Ausmaß angenommen, dass es sein Handeln in wesentlicher Weise determiniere. Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass - anders als in Freiheit - ein Dialog auf Augenhöhe im Vollzug nicht oder nur kaum möglich ist und der Verurteilte daher auf förmliche Anträge und Eingaben verwiesen ist. Sie verkennt auch nicht, dass der Verurteilte - soweit ersichtlich - ausschließlich von ihm eingeräumten Rechten Gebrauch macht." Trotzdem sei alles ein Grund, ihn weiter einzusperren (Bericht: http://de.indymedia.org/2012/08/333713.shtml). So lieferte das Gericht ein deutliches Beispiel für die Logiken von Knast und Strafe und ein weiteres Argument für die Forderung: Weg mit allen Knästen!
Polizei und Knast als Heilsbringer?
Eine seltsame Häufung der Befürwortung harter Strafen und des Einsperrens von Menschen fand sich in den Sommermonaten auf Indymedia (z.B. http://de.indymedia.org/2012/08/333786.shtml, http://de.indymedia.org/2012/06/331214.shtml, http://de.indymedia.org/2012/08/333730.shtml). Wenn Antifa-Gruppen auf Papi Staat und seine willigen VollstreckerInnen in Robe und Uniform hoffen, um die Welt von Nazis frei zu halten, so ist das allein schon eine denkwürdige Geschichtslosigkeit angesichts dessen, dass kein Nährboden für das Wiedererstarken des Faschismus besser ist als eine autoritär aufgeladene Gesellschaft. Dass die Indymedia-KontrolleurInnen aber mehrfach solche Texte auch noch auf die Titelseite hoben und ihnen damit das Siegel besonderer Güte verliehen, irritiert dann doch. Zum Glück ist die Befürwortung von Strafe, Polizeihärte und Gefängnis nicht überall Standard. Eine Kritik an der Befürwortung des Einsperrens von Nazis erschien auf Indymedia im März 2012: http://de.indymedia.org/2012/03/327015.shtml.
„Anarchie“-Buch darf nicht in Knast
Mit einer Anhalteverfügung hat der Leiter der "Justizvollzugsanstalt" (wie die Stätte des sozialen Mordens formal heißt) Rheinbach am 5.7.2012 einem Gefangenen die Zusendung des Buches "Anarchie" (SeitenHieb-Verlag) verwehrt. Die Begründung: Das Buch sei "demokratie- und reglementierungsfeindlich". Genauer auf http://de.indymedia.org/2012/08/333344.shtml.
„Mauerfall“ wiederbeleben?
Jahrelang war der „Mauerfall“ eine wichtige Austauschquelle und unzensierte Sammlung von Texten von Gefangenen für Gefangene. Umgesetzt wurde sie von einer kleinen Gruppe aktiver KnastgegnerInnen vor allem aus dem Kölner Raum. Nach einigen Monate erschöpfungsbedingter Pause soll ein neues Team den Faden wieder aufnehmen. Als vorläufige Kontaktadresse dient die Projektwerkstatt, Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen, kobra@projektwerkstatt.de. Wer werkelt mit an Abtippen, Zusammenstellen, Drucken, Verschicken???
Literaturhinweis zum Thema: Wie bleibt der Rand am Rand, von Robert Sommer
(2011, Mandelbaum in Wien, 178 S., 9,90 €)
Das Besondere am Buch ist die Gesamtbetrachtung verschiedener Phänomene von Ausgrenzung und Stigmatisierung, die üblicherweise - auch in politischen Protestbewegungen - zerstückelt und unabhängig voneinander wahrgenommen und "behandelt" werden. Dargestellt werden aber weniger die gesellschaftspolitischen Hintergründe. Die Kapitel beinhalten vor allem Reportagen, d.h. Berichte aus dem Leben von Betroffenen - auf der Straße, im Gefängnis oder der Zeit danach, bei Polizeiübergriffen gegen vermeintliche AusländerInnen (an Beispielen aus Österreich). Hinzugefügt sind Texte über die Entwicklungen im Allgemeinen, wie sie z.B. in Medien dargestellt werden.
JUSTIZ/POLIZEI GEGEN POLITAKTIVISTiNNEN (und umgekehrt)
Streits um Versammlungsrecht
Mit bemerkenswerter Plattheit versuchen Versammlungsbehörden (Ordnungsämter bzw. Polizei) immer wieder, selbst Demonstrationen (dieses ohnehin nur reichlich seichte Protestmittel, was aber zur langweiligen Politbewegung dieses Landes ganz gut passt) zu verhindern. In Bochum wurde das Grundrecht auf Autofahren von Polizei und dann auch vom Verwaltungsgericht höher bewertet als das Versammlungsrecht. Ganz normale Parkbuchten wurden schnell mal zu „Behinderten“parkplätzen umgedeutet, Lautsprecher verboten, weil sonst die durch die Demo Kritisierten gestört werden könnten usw. (http://de.indymedia.org/2012/08/333984.shtml). In Magdeburg schützte ein Gericht die wegen einer Gewahrsamnahme von DemonstrantInnen verklagte Polizei, in dem weder die Beklagten noch irgendein Zeuge erscheinen musste. Eine Beweiserhebung fand einfach gar nicht statt, stattdessen legte das Gericht fest, dass in Sachsen-Anhalt die Verhaftung von DemonstrantInnen auch nach Polizeirecht zulässig sei (http://de.indymedia.org/2012/07/332545.shtml). Zum Glück treffen die Rechtsmacker immer häufiger auf geübte AktivistInnen kreativer Antirepression. So werden die Auseinandersetzungen noch einige Pirouetten nehmen (siehe auch www.demorecht.de.vu)
Verfahrenseinstellungen: Offensive Prozessführung zahlt sich aus
Die kreative Antirepression erzielt seit Monaten gute Ergebnisse bei Strafverfahren. Etliche Verfahren z.B. in Lüneburg, Oschersleben, Haldensleben und anderen Orten wurden eingestellt, nachdem die RichterInnen mit aufmüpfigem Publikum und offensiv die Strafprozessordnung ausnutzenden Angeklagten konfrontiert wurden – oftmals zudem unterstützt von LaienverteidigerInnen. Zudem können Prozesse so politischer geführt werden als im klassischen Modus (Maul halten, AnwältIn machen lassen). Tipps zur offensiven Prozessführung unter www.prozesstipps.de.vu.
Blockupy verboten: „erstes Demoverbot“?
Das politische Kurzzeitgedächtnis linker Bewegungseliten in Deutschland ist immer wieder beeindruckend kurz. So bewirkte das Demonstrationsverbot der Blockupy-Proteste in Frankfurt im Mai 2012 einen gigantischen Pressewirbel. Stellvertretend für den dort vertretenen Tenor sei hier Constanze Lehr von der Linkspartei Hessen zitiert: „von dem fadenscheinigen Verbot der europäischen Krisenproteste habt ihr alle schon gehört. Dieses Verbot ist ein in der Geschichte der Bundesrepublik einmaliger skandalöser Vorgang und eine offene Verletzung des verfassungsrechtlich garantierten Demonstrationsrechts“ (Mailaussendung vom 5.5.2012). Leider ist dem nicht so. In der Bundesrepublik werden regelmäßig Versammlungen verboten so z.B. zu den alljährlichen Castor-Protesten, zum G8-Gipfel 2007 oder zum Nato-Gipfel 2009. Und in alltäglichen Situationen wird das Demonstrationsrecht ständig eingeschränkt. So ist es in Berlin z.B. üblich, das die Polizei bei der völlig legalen An
meldung von Spontanversammlungen gleichzeitig die Anmeldung aufnimmt, und im Kooperationsgespräch die Anzeige wegen eines angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz schreibt. Dies kriminalisiert die anmeldende Person und hebelt gleichzeitig das Zeugnisverweigerungsrecht aus. Und bevor das nächste Gerücht aufgewärmt wird: Die Gerichte helfen regelmäßig auch nicht. D die Beispiele für alle, die sie sehen wollen, Legion sind, sei auf eine Auflistung verzichtet...
Pussy Riot
Während der rechtsstaatsfetischistische Normalo im Fernsehen nach Russland guckte und per Mediendiskurs zum Meckern gebracht wurde, verprügelten „Domschweizer“ (so heißen die selbsternannten Sheriffs höherer Weihe) im und vor allem vor dem Kölner Dom eine dortige Protestgruppe, die ähnlich auftrat wie die Punksängerinnen in Moskau. Auch hier läuft ein Strafverfahren an – hoffentlich offensiv geführt gegen Staat und Kirche, die gemeinsam ihre Deutungshoheit verteidigen wollen (http://de.indymedia.org/2012/08/333854.shtml).
FÄLLE: STAATSMACHT IM ALLTAG
Sicherungsverwahrung wird neu geregelt
Gemäß § 66 Strafgesetzbuch kann Sicherungsverwahrung, d.h. eine erst nach Ende der Haftstrafe zu verbüßende Freiheitsentziehung, verhängt werden, wenn der/die Angeklagte einen „Hang“ zur Begehung von Straftaten aufweist, durch welche Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden (können). Die Betroffenen verbüßen dann, wie angedeutet, erst die für die begangene Tat verhängte Strafe und werden im Anschluss so lange weiter im Gefängnis festgehalten, Jahre, Jahrzehnte, unter Umständen bis zum Tod, wie sie als „gefährlich“ für die Allgemeinheit angesehen werden. Praktisch beurteilen das eher PsychiaterInnen und PsychologInnen, auch wenn die Entscheidung über Weitervollzug oder Freilassung formal die Gerichte treffen. Eingefügt in das Strafgesetzbuch wurde die SV 1933 von den Nationalsozialisten, wiewohl es schon in der Weimarer Zeit Vorüberlegungen zu solch einer Maßregel gegeben hatte. Entgegen der Propaganda wird es auch gegen Menschen eingesetzt, die z.B. mehrfach straffällig wurden, auch wenn sie Menschen nicht direkt geschädigt haben (so unter anderem gegen eine Person, die immer wieder Plagiate erstellt hat).
Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 04. Mai 2011 (siehe http://de.indymedia.org/2011/05/307207.shtml), in welchem das Gericht unter anderem die materiellen Haftbedingungen in der Sicherungsverwahrung kritisierte, versuchen u.a. die Bundesländer eigene SV-Gesetze auf den Weg zu bringen. Dabei geht es um 445 Eingesperrte (Stichtag 31. März 2012) bundesweit, davon zwei Frauen (Quelle: Statistisches Bundesamt, www.destatis.de). Lediglich sechs (männliche) Sicherungsverwahrte befanden sich unter gelockerten Haftbedingungen im „Offenen Vollzug“, können also die JVA tagsüber verlassen, um z.B. in Freiheit arbeiten zu gehen. Die meisten Verwahrten sitzen in NRW (107), gefolgt von Baden-Württemberg (67), Bayern (44), Rheinland-Pfalz (43) und Hessen (41). Da Strafvollzug inzwischen Ländersache ist, bringen die ersten Bundesländer eigene Gesetze zur Sicherungsverwahrung auf den Weg (Infos und Wortlaut auf http://de.indymedia.org/2012/09/335566.shtml).
Sieben Gründe von Wolf Wetzel, die Geheimdienste abzuschaffen
1. Grund: Als der Neonazi Mundlos für's Vaterland seinen Wehrdienst begann, wusste er sofort welches: Seine Visitenkarte war mit dem Bild von Adolf Hitler geschmückt. Er ließ es sich auch nicht nehmen, während seines Grunddienstes mit anderen "Kameraden" zusammen den Geburtstag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess zu feiern. Und wem das nicht genug neofaschistischer Hintergrund ist, der kann noch NPD-Flugblätter anführen, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden wurden. Von all dem wusste der MAD. Dieser befand, dass all dies der Bundesrepublik Deutschland nicht schaden könne - und unternahm nichts.
2. Grund: Kurz vor Ende seines Wehrdienstes wurde der Neonazi und Soldat Mundlos tatsächlich vom MAD ›einvernommen‹. Obwohl er aus seiner neonazistischen Einstellung keinen Hehl machte, konnte und wollte der MAD »keine Anhaltspunkte für rechtsterrorististische Absichten« (SZ vom 17.9.2012) erkennen.
3. Grund: Was der MAD partout nicht als neofaschistische Gesinnung werten wollte, wollte er jedoch ›abschöpfen‹ und fragte ihn, ob er sich vorstellen könne, z.B. Anschlagspläne auf Flüchtlingsheime den Behörden mitzuteilen.
4. Grund: Der MAD wurde aufgefordert, alle Unterlagen, die Mitglieder und Umfeld des NSU betreffen, den Untersuchungsausschüssen zukommen zu lassen. Der MAD behauptete, es gäbe keine diesbezüglichen Unterlagen. Man habe - gemäß Löschfristen - alles vernichtet.
5. Nicht einmal das stimmt! Die Löschfristen beziehen sich auf den (verweigerten) Zugriff, nicht auf die Existenz angelegter Akten: Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar stellte in seiner Stellungnahme vom 16. Juli 2012 klar, „dass es keine gesetzlichen Löschungs- und Prüffristen für Papierakten“ gebe. Paragraf 13 des Bundesverfassungsschutzgesetzes sehe „für personenbezogene Daten in Papierakten lediglich eine Sperrung, nicht aber eine Vernichtung oder Löschung vor.“ (Pressemitteilung vom 16.7.2012, www.bfdi.bund.de/bfdi_forum/showthread.php?t=3420)
6. Grund: Obwohl sie nicht mehr "existierten", ging ein Rundschreiben an verschiedene Verfassungsbehörden, die an sie versandte Beobachtungsakte 'Mundlos' ausfindig zu machen (und zurückzuschicken).
7. Grund: Die oberste Dienststelle des MAD, das Verteidigungsministerium deckte diese Vertuschung und behauptete wider besseres Wissen, dass es keine Unterlagen zu Mundlos gäbe.
(Quelle: http://de.indymedia.org/2012/09/335202.shtml).
Weiterer Text des Autors zur Nähe von NSU- und Staatsterror: http://de.indymedia.org/2012/09/334986.shtml.
DVD vorgestellt: Strafe muss sein?
(2010, Medienprojekt Wuppertal, DVD mit fünf Filmen, Leihe 15 €/Kauf 40 €)
Jugendliche und junge Männer kommen zu Wort. Sie sind mit der Justiz in Konflikt gekommen, die strafbare Delikte geahndet hat. In den Erzählungen und Interviews berichten die "Täter", was sie zu ihrem Verhalten brachte und wie sie die Sanktionen erlebten. Einige von ihnen haben inzwischen auch Haftzeiten im Gefängnis erlebt und schildern ihr Leben dort. Die eigentliche Frage des DVD-Titels beantworten die Filmsequenzen überwiegend nicht. Mitunter entsteht sogar der Eindruck, dass hier nicht alles offen gesagt wird, was über die Wirkungen von Knast und Strafe eher schon Allgemeinwissen ist. Um in die Lebenswelt straffällig gewordener junger Menschen hineinblicken zu können, bietet die DVD aber intensive Anschauung.
Held in Haft?
Die allgemeine Willkür von Gerichtsbehörden kommt immer nur bei besonders spektakulären Fällen ans Licht. Eine dieser Geschichten ereignete sich in Koblenz. In Jahr 2010 greift ein Mann in Koblenz helfend in eine Schlägerei ein. Für seine Zivilcourage wird er vom Land Rheinland-Pfalz und dem Polizeipräsidenten ausgezeichnet. Den Gerichtsprozess, wo er als Zeuge geladen ist, verschläft er jedoch. Das verhängte Bußgeld bezahlt er sofort und erhält auch eine Quittung. Trotzdem mahnt in das Gericht mehrmals an. Versuche, das Ganze telefonisch aufzuklären, scheitern. "Ich hatte ja den Beleg, aber man hat mich gar nicht zur zuständigen Stelle durchgelassen", sagt Schmitt. Im Januar dieses Jahres kommt es dann dicke: Weil er das Ordnungsgeld angeblich nicht gezahlt hat, soll er für zwei Tage in Haft. Der erneute Versuch eines Gesprächs scheitert: "Die Mitarbeiterin hat mir nur gesagt, ich soll jetzt endlich in die Gänge kommen", empört sich Schmitt. Er telefoniert
wieder, diesmal mit der Regionalzeitung , die die Staatsanwaltschaft mit de Quittung konfrontiert. Es stellt sich heraus: Der Betroffene hat den Beleg zwar bekommen, die Behörde hat das aber offenbar nicht ordnungsgemäß dokumentiert.
http://www.rhein-zeitung.de/region/koblenz_artikel,-Zivilcourage-Held-landet-fast-im-Gefaengnis-_arid,381579.html
OLG Schleswig bestätigt Rockerbandenverbot
2010 verbot das Innenministerium Schleswig-Holstein die Hells Angels Flensburg. Die Verbotsverfügung stützte sich auf zwei Punkte. 1. Die Hells Angels Flensburg sind kriminell (Schutzgelderpressung, Körperverletzung, Versuchter Mord). 2. Die Bande unterhält einen sogenannten „Solidarity Fund“. Aus diesem Solidarity Fund würden bei Strafverfahren Anwaltskosten und Strafen bezahlt werden, und außerdem inhaftierte MitgliederInnen unterstützt. Laut dem Innenministerium sei dies verfassungsfeindlich und untergrabe die Rechtsordnung. Außerdem werde damit der Begehung von Straftaten Vorschub geleistet. Diese Argumentation ist deshalb problematisch, weil sie die Unterstützung von Angeklagten in Strafverfahren mehr oder weniger per se als „verfassungsfeindlich“ und als „Straftaten Vorschub leisten“ kriminalisiert. Die Betroffenen strebten eine Eilentscheidung des OLG Schleswigs gegen die Verbotsverfügung an. Dieses lehnte dies 2010 mit der Begründung, dass die V
orwürfe offensichtlich stichhaltig seien, ab. In der Gerichtsverhandlung fast zwei Jahre später bestätigte das OLG nun die Verbotsverfügung. Allerdings nur auf Grundlage des ersten Punktes. Über die Stichhaltigkeit des zweiten Punktes wurde nicht entschieden, da das Innenministerium pünktlich zur Verhandlung diese Argumentation zurückgezogen hatte.
Mehr Infos zum Verfahren:
http://www.schleswig-holstein.de/IM/DE/Service/Presse/PI/2010/100429_im_vereinsverbot.html
Demnächst Guantanamo in Bremen?
In Bremen nun fordert die Gewerkschaft der Polizei (GDP) eine „Spuckhaube“, die Festgenommenen übergezogen werden soll. Sie soll PolizistInnen davor schützen, angespuckt zu werden. Als „eine Kapuze, die vorn geschlossen ist“ beschreibt Horst Goebel, GDP-Vorsitzender in Bremen, die Haube. Andere sprechen von „einer Art Jute-Beutel“, der den Delinquenten bis zur Schulter übergezogen werden soll. Die „Fachgruppe Schutzpolizei“ der GDP schreibt in einer Mitteilung: „Spuckhauben=Guantanamo??? Nein!“ Und: „Die Politik muss jetzt Flagge zeigen.“ Bislang würde den KollegInnen verweigert, sich vor fremdem Speichel zu schützen. „Ekelig“ und „beleidigend“ sei der, vor allem aber ansteckend, Spuckhauben dagegen ein „mildes Einsatzmittel“. Die Haube sei sehr weit, sitze nicht fest und es scheine Licht hindurch. Auch solle sie nur eingesetzt werden, wenn die Gefahr des Anspuckens bestehe. Wann das der Fall sei, müsse man der Erfahrung der Kollege
n überlassen. „Einem Ladendieb, der friedlich ist, wird man nicht zwangsläufig eine Haube aufsetzen“, so Goebel. Thomas von Zabern von der Humanistischen Union sieht darin ein Problem: „Immer, wenn die Polizei neue Einsatzmittel oder Befugnisse bekommt, werden sie auch eingesetzt.“ Eine Haube, die einem die Sicht nimmt und womöglich das Atmen erschwert hält er für Folter.
http://www.taz.de/Bremer-Polizisten-fordern-Festnahme-Haube/!96109/
Berlin: Ausnahmsweise Polizisten verurteilt
Das monatliche Widerstandsverfahren ist ausnahmsweise ein gute Nchricht. Die beiden Polizisten, die 2009 auf der „Freiheit statt Angst“- Demo in Berlin den sogenannten „Mann in Blau" verprügelten, sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Ein Fahrradfahrer im blauen T-Shirt hatte damals einen Beamten angesprochen und war danach verprügelt worden. Die Beamten behaupteten wie üblich, von dem Betroffenen angegriffen zu sein. Allerdings war der Vorfall dokumentiert worden. Das Material zeigt wenig überraschend einen ruhigen besonnenen Passanten, der völlig grundlos von uniformierten Gewalttätern anlasslos zusammengeschlagen wird (Wer es nicht glaubt:http://www.youtube.com/watch?v=DopH0DRef0w ). Wegen Körperverletzung im Amt müssen sie jeweils 120 Tagessätze à 50 Euro zahlen, urteilte das Amtsgericht Tiergarten. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht.
http://www.taz.de/Urteil-zu-Polizeigewalt/!92537/
Rassistische Diskriminierungen kein Grund für Namensänderung
Das Annehmen eines deutsch klingenden Namens ist laut dem Verwaltungsgericht Göttingen für Menschen mit Migrationshintergrund nicht in Ordnung. Die als Asylbewerber anerkannten Eltern und ihre drei Kinder wollten deutsche Vor- und Nachnamen annehmen, um möglichen Diskriminierungen zu entgehen und die Zuordnung zu einer bestimmten Volksgruppe oder Religion zu vermeiden. Namensänderungen seien aus wichtigem Grund zwar möglich. Dass ein Name fremdsprachigen Ursprungs sei oder nicht deutsch klinge, reiche jedoch nicht aus, heißt es in der Urteilsbegründung. Zwar seien Diskriminierungen wegen des ausländischen Namens etwa am Arbeitsplatz nicht auszuschließen. Es sei aber nicht Aufgabe des Namensrechts, einer gesellschaftlichen Fehlentwicklung entgegenzusteuern.
(Az. 4 A 18/11), www.welt.de/politik/deutschland/article106277161/Deutsche-Namen-fuer-Auslaender-nicht-erlaubt.html
TERMINE
Ton-Bilder-Show: "Die fiesen Tricks von Polizei und Justiz"
"Die Vorwürfe klingen ungeheuerlich: Polizisten basteln einen Brandsatz oder fertigen Gipsabdrücke selbst an, um Beweismittel zu haben. Beweisvideos und -fotos verschwinden, Falschaussagen werden gedeckt, Observationen verschwiegen, um Straftaten erfinden zu können. Alles Hirngespinste von Verschwörungstheoretikern? Offenbar nicht." (ddp am 22.11.2007, 10.26 Uhr)
Aus erster Hand: Ein erschreckender, zuweilen witziger und immer spannender Vortrag mit konkreten Fällen, Auszügen aus nichtöffentlichen Polizei- und Gerichtsakten auf Overheadfolien - ein tiefer Blick hinter das Grauen von Polizei- und Justizalltag! Die Polizeiakten selbst belegen alles: Verfolgung wegen Graffitis, die es nie gab. Inszenierte Falschaussagen durch Polizei- und Gerichtsbeamte. Geheime Observationen, die vertuscht werden, um Straftaten zu erfinden. Das Leben ist ein Bond-Film. Mit einer Reportage vom Federballspiel am 14.5.2006 und der Verstrickung von Volker Bouffier, das momentan in der Landespolitik hitzig diskutiert wird.
Dieser Abend wird eine Mischung aus Enthüllung, Kriminalroman, Kino und Kabarett. Staunen über die Dreistigkeit der Staatsmacht. Kopfschütteln über uniformierte Dummheit. Lachen über die kreative Gegenwehr! ++ Infoseite: www.fiese-tricks.de.vu
Dienstag, 13.11. um 19.30 Uhr in Rosenheim (Z - Linkes Infozentrum, Innstr. 45a)
Mittwoch, 14.11., um 19 Uhr in den Räumen der Münchner Grünen, Sendlingerstraße 47 im Zwischengeschoss
Außerdem laufen etliche Veranstaltungen zu Herrschafts- und Demokratiekritik usw. – siehe www.projektwerkstatt.de/termin.html
Materialien
Übersicht passender Schriften bei www.aktionsversand.de.vu
Reader "Antirepression" mit vielen Texten und Tipps
Mehrere A5-Heften mit praktischen Tipps: Gerichtsverfahren, Achtung Polizei ...
CD "Antirepression" mit Aktionsmotiven (Aufkleber, Sprühvorlagen ...), Rechtstexten, Broschüren, Tipps
Mehrere Bücher gegen Strafe und Knast
Tatort Gutfleischstraße, das Buch über fiese Tricks von Polizei und Justiz
DVD "Fiese Tricks von Polizei und Justiz"
Direkter Link auf die Seite mit Antirepressionsmaterialien hier auf www.aktionsversand.de.vu!
Links
Laienverteidigung: www.laienverteidigung.de.vu
Prozesstermine über www.projektwerkstatt.de/wiki
Aktionsideen: www.projektwerkstatt.de/antirepression
Tipps für Gerichtsverfahren: www.prozesstipps.de.vu
Kritik an Knast und Strafe: www.welt-ohne-strafe.de.vu
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Projektwerkstatt Saasen, 06401/90328-3, Fax 03212-1434654, Mobil
01522-8728353
Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen (20 km östlich Giessen)
www.projektwerkstatt.de/saasen
- Seminarhaus und politische Aktionswerkstätten
- Archive, Bibliotheken und Gruppenräume (mit Bahnanschluss)
Neue Bücher zu Herrschaftskritik und Utopien unter
www.aktionsversand.de.vu!
Aktuelle Angebote für Lesungen, Workshops und Vorträge:
www.vortragsangebote.de.vu
Die Projektwerkstatt lebt davon, was anderswo übrig ist, z.B.:
geeichter (Kalt-)Wasserzähler, Auf-Wand-Eckspülkasten für die
Toilette, 2-Liter-Wasserkocher, Kopierpapier (Gesamtliste unter
www.projektwerkstatt.de/gesucht).
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