Freitag, 5. Oktober 2012
Führende Stichwortgeber des "Verfassungsschutzes" vor Gericht - Prozesstermin am 4. Oktober
02.10.12 - Dazu heißt es in einer neuen Information der MLPD für Presse und Öffentlichkeit:
Am 4. Oktober wird um 14.00 Uhr vor dem Landgericht Essen die Klage der MLPD und von Stefan Engel gegen führende Meinungsmacher des sogenannten "Verfassungsschutzes" verhandelt (Sitzungssaal C 35; Aktenzeichen 4 O 246/12). Beklagt ist der Verlag Ferdinand Schöningh sowie Harald Bergsdorf und Rudolf van Hüllen.
Wie berichtet, richtet sich die Klage gegen Passagen im Buch "Linksextrem – die unterschätzte Gefahr?". Das Buch gilt als ein Standardwerk der Ausrichtung des "Verfassungsschutzes" gegen die radikale bzw. revolutionäre Linke. Geklagt wird auf Unterlassung falscher, verleumderischer und ehrverletzender Behauptungen zur MLPD und ihrem Vorsitzenden, Stefan Engel, und auf Schadensersatz in Höhe von 10.000 Euro.
Dazu erklärte Stefan Engel, Vorsitzender MLPD: "Mit antikommunistischen Diffamierungen und Verleumdungen wird versucht die öffentliche Meinung gegen unsere Partei, und auch mich ganz persönlich zu manipulieren. So wurde mir vor einiger Zeit von der Commerzbank sogar rechtswidrig mein Privatkonto gekündigt und ist unsere Partei von einem organisierten Bankenboykott betroffen. Blickt man dabei hinter die Kulissen, so wird man schnell feststellen, dass die Mythen des Inlandsgeheimdienstes Ausgangspunkt für solche Maßnahmen sind.
Die Gründer der Bundesrepublik haben aus gutem Grund aufgrund der Erfahrung mit der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) dem 'Verfassungsschutz' nur eine Beobachterrolle zugewiesen. Darüber setzt sich dieser Geheimdienst seit langem hinweg. Er macht unter anderem mit seinen oft frei erfundenen 'Berichten' ohne jeden Beweis aktive Politik, die zum Teil gravierende Folgen für die Betroffenen hat. Das ist nicht hinnehmbar!"
Die Landesleitung NRW der MLPD teilt mit: "Für 13 Uhr unmittelbar vor dem Prozess ist auf der Straße vor dem Landgericht eine Kundgebung angemeldet, um die Klage gegen die antikommunistische Hetze und Verleumdungen breiter bekannt zu machen. Außerdem können mit kurzen Redebeiträgen, Schildern usw. auch diejenigen ihren Protest und ihre Solidarität zum Ausdruck bringen, die im Gerichtssaal nicht zu Wort kommen können."
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