Freitag, 1. Februar 2019

Falk Nachrichten 01.02.2019

Schon mal was vom Recht auf Aussageverweigerung gehört ???
Um zu verdeutlichen, wie das vernachlässigt wird, möchten wir euch ein aktuelles Beispiel nennen: Es gab mal einen Bruder A aus B in der BRD; er entschloss sich zur Hijrah, ging zur Gruppe "Junud ash-Sham" und wurde 2013 vom Asad-Regime ermordet. Kurz davor, im Juni/Juli 2013, hatte ihn (in Syrien) seine Ehefrau aus der BRD besucht.
Ob aus Trauer, Naivität oder Bosheit - diese junge Dame hat anschließend allen Ernstes in 7 Vernehmungen bei der BRD-Polizei umfangreiche Aussagen gemacht und ist seitdem in mehreren Gerichtsprozessen aufgetreten - so auch heute, 31.01.19, im OLG Düsseldorf.
Informiert euch, liebe Geschwister, und nehmt eure Rechte wahr !!!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen