“Von offizieller Seite wird oft behauptet, dass 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehenden von Sanktionen betroffen wären. (…) Wie kommen die 3,1 Prozent Sanktionsquote zustande? Es wird der durchschnittliche Bestand der Erwerbsfähigen, die Hartz-IV-Leistungen beziehen (im Jahr 2017 waren das 4,36 Millionen), mit dem durchschnittlichen Bestand derjenigen davon, die zu einem bestimmten Zeitpunkt mindestens eine Sanktion erleiden mussten ins Verhältnis gesetzt. Im Jahr 2017 waren dies rund 137 Tausend. Daraus ergibt sich eine Sanktionsquote von 3,1 Prozent. (…) Dieser Stichtagsquote der Sanktionen kann aber eine ganz andere Quote der direkten Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen gegenübergestellt werden. Dann nämlich, wenn man fragt: Wie viele erwerbsfähige Personen, die während eines Jahres mindestens einmal Hartz IV bezogen haben, waren von mindestens einer Sanktion betroffen? Dann ergibt sich eine viel höhere Quote, die über das ganze Ausmaß der direkten Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen informiert: Im Jahr 2017 waren laut Bundesagentur für Arbeit 5,52 Millionen Erwerbsfähige mindestens einmal im Hartz-IV-Bezug. Davon mussten 457 Tausend mindestens einmal eine Sanktion erleiden (…). Im Jahr 2017 waren also 8,3 Prozent aller derjenigen, die mindestens einmal in diesem Jahr Hartz IV bezogen haben, direkt von mindestens einer Sanktion betroffen, also rund jeder Zwölfte. Mit dieser Angabe ist noch nichts über das gesamte Ausmaß der Betroffenheit von Hartz-IV-Sanktionen gesagt – sind doch die, die mit einer/einem Sanktionierten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, ebenfalls von der Kürzung der Hartz-IV-Leistung mit betroffen…” Meldung von Katja Kipping vom 20. Februar 2019 auf ihrer Homepage
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