Montag, 25. Februar 2019

Neue Verhaftungen – Kriminalisierung der Ellwangener Refugees geht weiter! Nächstes Verfahren am 14. März 2019


Bündnis »Widerstand Mai 31 - Solidarität ist kein Verbrechen«Neun Monate nach dem Protest gegen eine Abschiebung und dem folgenden Großeinsatz der Polizei in der Ellwangener LEA wurden erneut mehrere Refugees in Untersuchungshaft genommen. Polizei und Staatsanwaltschaft setzen die Einschüchterung und Verfolgung der Ellwangener Refugees fort. (…) Die neuen Verhaftungen beziehen sich auf den solidarischen Protest am 30. April. Wie von der hysterischen Presse bereits Anfang Mai vorgegeben, lauten die Anklagen auf Landfriedensbruch und Gefangenenbefreiung. Nach monatelangen Ermittlungen ist die Anzahl der Protestierenden auf 50-100 geschrumpft, letztes Jahr hatte die Polizei zunächst von 200, dann von 150 Beteiligten gesprochen. Mit konkreten Tatvorwürfen scheinen sich die Ermittlungsbehörden schwer zu tun.Einem der Verhafteten wird nichts anderes vorgeworfen als ein böser Blick. In Bayern zumindest kann die bloße Teilnahme an einer Protestversammlung als Landfriedensbruch bestraft werden. (…) Mittlerweile ist einer der im Zusammenhang mit dem 30. April festgenommenen Refugees aus Ellwangen wieder frei und der Haftbefehl gegen ihn wurde fallen gelassen. Die anderen Refugees sitzen jedoch weiterhin in U-Haft. Termine für die Gerichtsverhandlungen gibt es noch nicht. Die 3. Mai – Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Im Januar hatte ein Refugee mit seinem Einspruch gegen den Strafbefehl Erfolg, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt…” Info vom 13.2.2019 von und bei Fluechtlinge für Flüchtlinge externer Link mit dem Aufruf: Am 14. März gibt es zwei weitere Verhandlungen aufgrund von Einsprüchen gegen Strafbefehle. Zeigt Solidarität, kommt zu den Gerichtsverfahren am 14. März 2019 um 9 und um 14 Uhr, Amtsgericht Ellwangen, Schöner Graben 25, 73479 Ellwangen (Jagst)

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