Montag, 25. Februar 2019
Bundesverfassungsgericht beendet Abschiebekrimi der Nürnberger Ausländerbehörde
“Am gestrigen Freitag, den 22.02.19, sollte Ermias aus Nürnberg vom Frankfurter Flughafen nach Äthiopien abgeschoben werden. Er lebt schon seit mehr als fünf Jahren in Deutschland und schloss vor kurzem erfolgreich seine Ausbildung zum Fachlageristen ab. Derzeit ist er in der Bewerbungsphase und auf der Suche nach einer Arbeitsstelle. Ermias hat zwei Kinder im Alter von 7 Monaten und 3 Jahren, um die er sich rührend kümmert. Sie leben bei seiner Partnerin in einer Gemeinschaftsunterkunft in Fürth, zu deren er aber nicht umziehen darf. Ermias und seine Partnerin legten der Nürnberger Ausländerbehörde Vaterschaftsanerkennung und gemeinsame Sorgerechtserklärung vor. Damit sollte eigentlich eine Trennung der Familie vom Tisch sein, denn nicht nur die Ehe, sondern auch die Familie stehen nach Art. 6 Grundgesetz unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Bereits im Januar wurde ein Antrag auf Erteilung der Duldung gestellt, über den die Ausländerbehörde jedoch nie entschied, sondern weiterhin die aufenthaltsbeendende Maßnahmen forcierte. Ermias‘ Rechtsanwältin, Giannina Mangold aus Erlangen, stellte deshalb am 11.02.19 beim Verwaltungsgericht Ansbach (VG) einen Eilantrag und beantragte unter Verweis auf Art. 6 GG die Aussetzung der Abschiebung. Am Freitag lehnte das VG den Eilantrag jedoch ab und billigte die Abschiebung. Die Nürnberger Ausländerbehörde ließ Ermias festnehmen und zum Flughafen Frankfurt abtransportieren. Die Rechtanwältin legte daraufhin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein. Am Freitagabend, kurz vor dem geplanten Abflug, beendete das BVerfG den Abschiebekrimi, indem es den einstweiligen Rechtschutz anordnete und die Abschiebung untersagte, weil eine Verletzung des Art. 6 GG droht. Gleichzeitig fanden sich vor der Gemeinschaftsunterkunft gut 30 Unterstützer*innen ein, um gegen die Abschiebung zu protestieren und ihre Solidarität mit Geflüchteten zu bekunden…” Pressemitteilung vom 23.02.2019 von und beim Beyerischen Flüchtlingsrat
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