01.05.18
Freitag, 04.05. ab 12:30 Uhr
Kundgebung ab 11:30 Uhr
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3,
Raum 186
15. und vermutlich letzter Verhandlungstag gegen Konstantin:
Kundgebung mit Kaffee, Tee und lecker veganen Pasten-Brötchen ab 11.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.
Am inzwischen 15. Verhandlungstag gegen Konstantin wird voraussichtlich von der vorsitzenden Richterin Frau Fischer ein Urteil gesprochen werden. Sie will das Verfahren ja schon seit ein paar Prozesstagen im Hauruck-Verfahren beenden, und so wurden am 14. Tag, dem 11.4. wie vorauszusehen war, alle 9 (!) Anträge der Verteidigung im Handstreich abgelehnt. „Unbegründet“, „Irrelevant“, „Ohne Einfluss auf das Verfahren“, „Nicht beweiskräftig“, usw. Die, zwangsläufig aus dieser Ignoranz gegenüber den Rechten des Angeklagten und ihres Desinteresses Licht ins Dunkel der verschiedenen Fragestellungen zu bringen, resultierenden Gegenvorstellungen, wurden gar in drei Sätzen ablehnend zusammengefasst. Auf den berechtigten Einwand eines von Konstantins Verteidiger_innen, dass schon nachvollziehbare, ausformulierte Begründungen erforderlich seien, gab es tatsächlich ein bisschen Streit. Schlussendlich wurde die Beweisaufnahme geschlossen, ohne dass die drängendsten Fragen in dieser G20-Posse, von wem auch immer, beantwortet worden sind.
Am Ende ihrer Drängelei war allen Anwesenden nicht mal mehr richtig klar, ob die Staatsanwaltschaft und Richterin überhaupt noch von der gleichen Situation ausgehen, in der die angebliche „Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte“ stattgefunden haben solle. Der Staatsanwalt geht von Gezappel und Beingestrampel im Liegen bäuchlings auf dem Fussweg aus, mit mehreren BFE-Cops auf dem eher schmächtigen Angeklagten sitzend, der keine 60 kg auf die Waage bringt. Die Richterin will nach wie vor davon ausgehen, dass Konstantin gewusst haben muss, dass es sich um Polizisten gehandelt haben muss, die ihn im Dunkeln von hinten anfielen und er nicht habe versuchen dürfen von ihnen wegzukommen, was ihm im Übrigen auch gar nicht gelungen ist. Schwupps lag er ja am Boden im Dreck. Dann wurde er auf Deutsch angeschrien – bzw. auf Hessisch auf ihn eingeredet – und habe sich – wen wundert’s? – diesen „Anweisungen“ auch noch „widersetzt“. Zwar war und ist allen Beteiligten klar, dass Konstantin kein Wort verstanden hat, aber: Hey, egal!
Fast schon lustig waren ihre Ausführungen, dass Konstantin ja schließlich als russischer Oppositioneller zum G20 angereist sei, schwarze Klamotten trage, sich sicherlich schon die Tage vorher mit der Polizeipräsenz im Viertel vertraut gemacht habe, ihm ja als dunkel gekleideter junger Mann klar gewesen sein muss, dass es nur Polizeibeamte sein können, die ihn von hinten angreifen, da die ja schließlich überall in der Schanze rumhingen und das schon seit Tagen. Wer hätte denn da sonst von hinten angeschlichen kommen sollen. Muss man doch wissen, wenn man das Beuteschema erfüllt, bei so einem G20-Polizei-Willkür-Event.
Dass der 20-jährige Moskowiter aufgrund dessen erst in der GeSa, dann in der JVA Billwerder und schliesslich für über 4 Monate in der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand interniert war, 19 Stunden am Tag in einer Einzelzelle eingeschlossen, wo er im September 2017 auch noch seinen 21. Geburtstag hinter Gittern feiern musste, ist eigentlich schon ein Skandal für sich.
Seit dem 18. Oktober steht unser Freund und Genosse Konstantin nun schon vor Gericht. Bis zum 13. November wurde er aus dem Knast zum Prozess gekarrt und hinterher wieder zurück. Dann wurde der Haftbefehl endlich aufgehoben, nachdem das Konstrukt des einzigen Sockletten tragenden vermummten Krawalltouristen am Samstagabend in der Schanze implodiert war.
Seit über 6 Monaten sitzt der junge Anarchist aus Moskau nun regelmässig in einem Hamburger Gerichtssaal und muss mithilfe der zum Glück extrem sympathischen Dolmetscherin, diesen ganzen Wahnsinn über sich ergehen lassen. Fast 10 Monate ist er nun schon hier gefangen in einer rachsüchtigen pseudo-juristischen „Aufarbeitung“ des von vornherein zum Scheitern verurteilten G20 Spektakels, dass sich die Verantwortlichen aus Polizei, Politik und Staatsgewalt natürlich etwas anders vorgestellt hatten. Aber dank guter Anwält_innen wurde Konstantin halt nicht einfach mal eben kurz krass abgeurteilt und ausgewiesen.
Apropos ausgewiesen: Auch nach der zu erwartenden Verutteilung wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ – und davon gehen alle aus, die einen auch noch so kleinen Einblick in die gesamten bisherigen G20 Prozesse haben – muss auch auf juristischer Ebene weitergekämpft werden.
Zwar kann Konstantin dann endlich mal wieder nach Hause fahren, merhr als 10 Monate nach einer geplanten 2- wöchigen Reise, um seinen berechtigten Protest mit den herrschenden Verhältnissen zum Ausdruck zu bringen. Aber wenn es nach dem Willen der Hamburger Innenbehörde ginge, dürfe er für 5 Jahre weder die BRD, noch den Schengenraum betreten. Er wird dann ausgewiesen und mit einer Einreisesperre belegt, die ihn automatisch in das „SIS II“-Computersystem aller Länder des Schengener Abkommens speichert. Damit wird ihm jedes Visum, auch für andere Staaten verweigert und das Betreten Deutschlands sogar unter Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren gestellt.
Das werden wir mit allen Mitteln zu bekämpfen wissen, auch wenn das Amtsgericht findet, das sei alleinige Sache der Hamburger Ausländerbehörde und der Verwaltungsgeriche, denn damit hätte ja ihr Strafverfahren nichts zu tun. 5 Jahre Verbannung für Mit-den-Füßen-Strampeln?
Oder ist es einfach ein willkommenes Parallel-Strafsystem, wenn selbst mit abgesprochenen und berichtsabgeglichenen Bullenzeugen keine drakonische, „abschreckende“ Verurteilung zu erzielen ist?
Wir alle waren beim G20 zusammen auf der Straße. Wir alle stehen weiterhin Seite an Seite. Wir sitzen zusammen im Gerichtssaal, wenn auch auf verschiedenen Stühlen. Wir lernten uns persönlich kennen, zum Teil in traurigen Knast-Besuchsräumen. Nun sind wir nicht mehr nur Genoss*innen, sondern auch Freund*innen. Wir sind Verbündete, Vertraute und Geschwister.. Wir werden weiterhin darauf bestehen uns zu treffen, uns auszutauschen und zusammen Protest und Widerstand zu artikulieren und zu praktizieren. Wir alle werden uns das von niemandem verbieten lassen. Kein Knast, Kein Gericht, kein Urteil, keine Innenbehörde, keine Ausländerbehörde und kein Repressionsdruck werden uns entzweien und unserer Freundschaft, unserem Zusammenhalt und unserer Solidarität im Wege stehen.
United We Stand!
Freispruch für Konstantin!
Sofortige Aufhebung der Ausweisung und Einreisesperre!
FCK SIS II!
FCK CPS!
FCK FSB!
Solidarität mit den verfolgten anarchistischen und antifaschistischen Aktivist_innen in Russland!
United We Stand!
Kundgebung ab 11:30 Uhr
Amtsgericht Mitte, Sievekingplatz 3,
Raum 186
15. und vermutlich letzter Verhandlungstag gegen Konstantin:
Kundgebung mit Kaffee, Tee und lecker veganen Pasten-Brötchen ab 11.30 Uhr vor dem Gerichtsgebäude.
Am inzwischen 15. Verhandlungstag gegen Konstantin wird voraussichtlich von der vorsitzenden Richterin Frau Fischer ein Urteil gesprochen werden. Sie will das Verfahren ja schon seit ein paar Prozesstagen im Hauruck-Verfahren beenden, und so wurden am 14. Tag, dem 11.4. wie vorauszusehen war, alle 9 (!) Anträge der Verteidigung im Handstreich abgelehnt. „Unbegründet“, „Irrelevant“, „Ohne Einfluss auf das Verfahren“, „Nicht beweiskräftig“, usw. Die, zwangsläufig aus dieser Ignoranz gegenüber den Rechten des Angeklagten und ihres Desinteresses Licht ins Dunkel der verschiedenen Fragestellungen zu bringen, resultierenden Gegenvorstellungen, wurden gar in drei Sätzen ablehnend zusammengefasst. Auf den berechtigten Einwand eines von Konstantins Verteidiger_innen, dass schon nachvollziehbare, ausformulierte Begründungen erforderlich seien, gab es tatsächlich ein bisschen Streit. Schlussendlich wurde die Beweisaufnahme geschlossen, ohne dass die drängendsten Fragen in dieser G20-Posse, von wem auch immer, beantwortet worden sind.
Am Ende ihrer Drängelei war allen Anwesenden nicht mal mehr richtig klar, ob die Staatsanwaltschaft und Richterin überhaupt noch von der gleichen Situation ausgehen, in der die angebliche „Widerstandshandlung gegen Vollstreckungsbeamte“ stattgefunden haben solle. Der Staatsanwalt geht von Gezappel und Beingestrampel im Liegen bäuchlings auf dem Fussweg aus, mit mehreren BFE-Cops auf dem eher schmächtigen Angeklagten sitzend, der keine 60 kg auf die Waage bringt. Die Richterin will nach wie vor davon ausgehen, dass Konstantin gewusst haben muss, dass es sich um Polizisten gehandelt haben muss, die ihn im Dunkeln von hinten anfielen und er nicht habe versuchen dürfen von ihnen wegzukommen, was ihm im Übrigen auch gar nicht gelungen ist. Schwupps lag er ja am Boden im Dreck. Dann wurde er auf Deutsch angeschrien – bzw. auf Hessisch auf ihn eingeredet – und habe sich – wen wundert’s? – diesen „Anweisungen“ auch noch „widersetzt“. Zwar war und ist allen Beteiligten klar, dass Konstantin kein Wort verstanden hat, aber: Hey, egal!
Fast schon lustig waren ihre Ausführungen, dass Konstantin ja schließlich als russischer Oppositioneller zum G20 angereist sei, schwarze Klamotten trage, sich sicherlich schon die Tage vorher mit der Polizeipräsenz im Viertel vertraut gemacht habe, ihm ja als dunkel gekleideter junger Mann klar gewesen sein muss, dass es nur Polizeibeamte sein können, die ihn von hinten angreifen, da die ja schließlich überall in der Schanze rumhingen und das schon seit Tagen. Wer hätte denn da sonst von hinten angeschlichen kommen sollen. Muss man doch wissen, wenn man das Beuteschema erfüllt, bei so einem G20-Polizei-Willkür-Event.
Dass der 20-jährige Moskowiter aufgrund dessen erst in der GeSa, dann in der JVA Billwerder und schliesslich für über 4 Monate in der Jugendstrafanstalt Hahnöfersand interniert war, 19 Stunden am Tag in einer Einzelzelle eingeschlossen, wo er im September 2017 auch noch seinen 21. Geburtstag hinter Gittern feiern musste, ist eigentlich schon ein Skandal für sich.
Seit dem 18. Oktober steht unser Freund und Genosse Konstantin nun schon vor Gericht. Bis zum 13. November wurde er aus dem Knast zum Prozess gekarrt und hinterher wieder zurück. Dann wurde der Haftbefehl endlich aufgehoben, nachdem das Konstrukt des einzigen Sockletten tragenden vermummten Krawalltouristen am Samstagabend in der Schanze implodiert war.
Seit über 6 Monaten sitzt der junge Anarchist aus Moskau nun regelmässig in einem Hamburger Gerichtssaal und muss mithilfe der zum Glück extrem sympathischen Dolmetscherin, diesen ganzen Wahnsinn über sich ergehen lassen. Fast 10 Monate ist er nun schon hier gefangen in einer rachsüchtigen pseudo-juristischen „Aufarbeitung“ des von vornherein zum Scheitern verurteilten G20 Spektakels, dass sich die Verantwortlichen aus Polizei, Politik und Staatsgewalt natürlich etwas anders vorgestellt hatten. Aber dank guter Anwält_innen wurde Konstantin halt nicht einfach mal eben kurz krass abgeurteilt und ausgewiesen.
Apropos ausgewiesen: Auch nach der zu erwartenden Verutteilung wegen „Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte“ – und davon gehen alle aus, die einen auch noch so kleinen Einblick in die gesamten bisherigen G20 Prozesse haben – muss auch auf juristischer Ebene weitergekämpft werden.
Zwar kann Konstantin dann endlich mal wieder nach Hause fahren, merhr als 10 Monate nach einer geplanten 2- wöchigen Reise, um seinen berechtigten Protest mit den herrschenden Verhältnissen zum Ausdruck zu bringen. Aber wenn es nach dem Willen der Hamburger Innenbehörde ginge, dürfe er für 5 Jahre weder die BRD, noch den Schengenraum betreten. Er wird dann ausgewiesen und mit einer Einreisesperre belegt, die ihn automatisch in das „SIS II“-Computersystem aller Länder des Schengener Abkommens speichert. Damit wird ihm jedes Visum, auch für andere Staaten verweigert und das Betreten Deutschlands sogar unter Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren gestellt.
Das werden wir mit allen Mitteln zu bekämpfen wissen, auch wenn das Amtsgericht findet, das sei alleinige Sache der Hamburger Ausländerbehörde und der Verwaltungsgeriche, denn damit hätte ja ihr Strafverfahren nichts zu tun. 5 Jahre Verbannung für Mit-den-Füßen-Strampeln?
Oder ist es einfach ein willkommenes Parallel-Strafsystem, wenn selbst mit abgesprochenen und berichtsabgeglichenen Bullenzeugen keine drakonische, „abschreckende“ Verurteilung zu erzielen ist?
Wir alle waren beim G20 zusammen auf der Straße. Wir alle stehen weiterhin Seite an Seite. Wir sitzen zusammen im Gerichtssaal, wenn auch auf verschiedenen Stühlen. Wir lernten uns persönlich kennen, zum Teil in traurigen Knast-Besuchsräumen. Nun sind wir nicht mehr nur Genoss*innen, sondern auch Freund*innen. Wir sind Verbündete, Vertraute und Geschwister.. Wir werden weiterhin darauf bestehen uns zu treffen, uns auszutauschen und zusammen Protest und Widerstand zu artikulieren und zu praktizieren. Wir alle werden uns das von niemandem verbieten lassen. Kein Knast, Kein Gericht, kein Urteil, keine Innenbehörde, keine Ausländerbehörde und kein Repressionsdruck werden uns entzweien und unserer Freundschaft, unserem Zusammenhalt und unserer Solidarität im Wege stehen.
United We Stand!
Freispruch für Konstantin!
Sofortige Aufhebung der Ausweisung und Einreisesperre!
FCK SIS II!
FCK CPS!
FCK FSB!
Solidarität mit den verfolgten anarchistischen und antifaschistischen Aktivist_innen in Russland!
United We Stand!
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