Sonntag, 18. Juni 2017
Wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitnehmer müssen strittige Anweisungen nicht mehr befolgen (haben aber auch keine Ausreden mehr)
"... Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer
strittige Anweisungen des Arbeitgebers nicht befolgen müssen, solange
kein entsprechendes Urteil vorliegt. Die Entscheidung hat womöglich
gravierende Folgen für alle Arbeitgeber in Deutschland. (...) Durch
das aktuelle Urteil (Az. 10 AZR 330/16) könnten nun dagegen
Arbeitgeber und nicht mehr die Angestellten verpflichtet werden zu
beweisen, dass ihre Weisungen zulässig sind. "Dadurch liegt das Risiko
der Unbilligkeit künftig nicht mehr beim Arbeitnehmer, sondern beim
Arbeitgeber", sagte Christian Althaus, Fachanwalt für Arbeitsrecht zum
SPIEGEL. "Außerdem wird es Arbeitgebern erschwert, Angestellte durch
unangemessene Anweisungen wie eine Versetzung loszuwerden", so
Althaus..." Beachte jedoch: "Der Fünfte Senat des
Bundesarbeitsgerichts hatte 2012 entschieden, Arbeitnehmer müssten
Anweisungen so lange folgen, bis ein Gericht festgestellt hat, dass
diese unzulässig sind. Die Richter des Fünften Senats müssen nun
entscheiden, ob sie an dieser Rechtsprechung festhalten wollen. Falls
nicht, müssten künftig Arbeitgeber nachweisen, dass ihre Weisungen
zulässig sind. So lange bräuchten die Angestellten den Forderungen
nicht nachzukommen. Sollten sich die Richter jedoch nicht auf eine
Rechtsprechung einigen, muss der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts
entscheiden. Ein endgültiges Urteil ist dann erst in mehreren Monaten
zu erwarten." Artikel von Julia Köppe vom 14. Juni 2017 bei Spiegel
online ,
http://www.spiegel.de/karriere/erfurt-bundesarbeitsgericht-staerkt-rechte-von-arbeitnehmern-a-1152074.html
Der Beitrag basiert auf der BAG-Pressemitteilung Nr. 25/2017 zum
Beschluss 10 AZR 330/16 vom 14. Juni 2017
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=19313
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