Sonntag, 18. Juni 2017

Wichtiges Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Arbeitnehmer müssen strittige Anweisungen nicht mehr befolgen (haben aber auch keine Ausreden mehr)


"... Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer  
strittige Anweisungen des Arbeitgebers nicht befolgen müssen, solange  
kein entsprechendes Urteil vorliegt. Die Entscheidung hat womöglich  
gravierende Folgen für alle Arbeitgeber in Deutschland. (...) Durch  
das aktuelle Urteil (Az. 10 AZR 330/16) könnten nun dagegen  
Arbeitgeber und nicht mehr die Angestellten verpflichtet werden zu  
beweisen, dass ihre Weisungen zulässig sind. "Dadurch liegt das Risiko  
der Unbilligkeit künftig nicht mehr beim Arbeitnehmer, sondern beim  
Arbeitgeber", sagte Christian Althaus, Fachanwalt für Arbeitsrecht zum  
SPIEGEL. "Außerdem wird es Arbeitgebern erschwert, Angestellte durch  
unangemessene Anweisungen wie eine Versetzung loszuwerden", so  
Althaus..." Beachte jedoch: "Der Fünfte Senat des  
Bundesarbeitsgerichts hatte 2012 entschieden, Arbeitnehmer müssten  
Anweisungen so lange folgen, bis ein Gericht festgestellt hat, dass  
diese unzulässig sind. Die Richter des Fünften Senats müssen nun  
entscheiden, ob sie an dieser Rechtsprechung festhalten wollen. Falls  
nicht, müssten künftig Arbeitgeber nachweisen, dass ihre Weisungen  
zulässig sind. So lange bräuchten die Angestellten den Forderungen  
nicht nachzukommen. Sollten sich die Richter jedoch nicht auf eine  
Rechtsprechung einigen, muss der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts  
entscheiden. Ein endgültiges Urteil ist dann erst in mehreren Monaten  
zu erwarten." Artikel von Julia Köppe vom 14. Juni 2017 bei Spiegel  
online ,
http://www.spiegel.de/karriere/erfurt-bundesarbeitsgericht-staerkt-rechte-von-arbeitnehmern-a-1152074.html

Der Beitrag basiert auf der BAG-Pressemitteilung Nr. 25/2017 zum  
Beschluss 10 AZR 330/16 vom 14. Juni 2017
http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&nr=19313

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