Sonntag, 16. Februar 2014
Staatsausgaben für Arbeitslose seit 2003 halbiert
15.02.14 - Für die öffentlichen Haushalte haben sich die Kosten der Arbeitslosigkeit, bezogen auf das Bruttoinlandsprodukt, in der Zeit von 2003 bis 2013 von 4,3 auf 2 Prozent vermindert. Das wurde vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ausgerechnet.
Das ist das Ergebnis der "Arbeitsmarktreformen", also der Hartz-Gesetze. Man muss wissen, dass ohnehin nur rund 55 Prozent der Kosten der Arbeitslosigkeit tatsächlich arbeitslosen Menschen in Form von Arbeitslosengeld I und II sowie in zu zahlenden Sozialversicherungsbeiträgen zu Gute kommen. Die übrigen 45 Prozent resultieren rein rechnerisch aus Einnahmeausfällen bei Steuern und Sozialbeiträgen. 2012 kostete das den Staat zusammen 53,7 Milliarden Euro, 2003 waren es noch 91,5 Milliarden.
Gleichzeitig ist das Arbeitsvolumen der Gesellschaft nicht gestiegen. Arbeitslose bekommen heute schlicht weniger und kürzer Arbeitslosengeld. Immer weniger Arbeitslose in Deutschland bekommen das vom bisherigen Einkommen abhängige Arbeitslosengeld I. Es wurde im Zuge der Hartz-Reformen auf rund 60% des bisherigen Bruttoeinkommen gesenkt. Im Dezember 2013 waren zwei Drittel aller Arbeitslosen auf Arbeitslosengeld II (Hartz IV) angewiesen. Es liegt für einen Erwachsenen bei 391 Euro + Unterstützung für die Unterkunft.
Die Studie belegt damit, dass die Hartz-Gesetze voll zu Lasten der Arbeitslosen und Beschäftigten gingen. Niedriglohn sowie Unterbeschäftigung wurden forciert.
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