Montag, 6. Mai 2013

Hartz IV: Anhebung der zulässigen Miete in Dresden

Dresden hebt die zulässigen Mietpreise für Hartz IV und Sozialhilfe Haushalte rückwirkend an 05.05.2013 Dresden hat die zulässigen Mieten für Hartz IV und Sozialhilfe-Leistungsberechtigte angehoben. Zum Teil fielen die Anhebungen sogar deutlich aus. Hartz IV und Grundsicherungshaushalten werden ab dem ersten Januar höhere Mieten rückwirkend anerkannt. Die zulässigen Mieten für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe Bezieher werden ab sofort und rückwirkend in Dresden angehoben. Am Freitag teilte die Stadtverwaltung mit, dass von den Mietspiegel-Erhöhungen etwa 5700 Haushalte der Stadt direkt betroffen sind, da bislang die Mieten von den Betroffenen als „zu hoch“ eingestuft wurden. Die Neuregelung wird rückwirkend zum 1. Januar 2013 anerkannt. Das bedeutet, den betroffenen Haushalten werden im Rahmen der ortsüblichen zulässigen Mieten die Kosten erstattet. Laut der Verwaltung können bis zu 30.000 Dresdener von den Erhöhung profitieren. Die zulässigen Mietpreise sind wie folgt erhöht worden: Ein Singlehaushalt hat bislang bis zu 276 Euro für die Wohnung erhalten. Nunmehr sind es 304,79 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 10 Prozent. Auch für Haushalte, in denen mehrere Personen leben, sollen die angemessenen Mietpreise steigen. Hierzu will der Stadtrat die neu berechneten Mietpreise beschließen. „Zum 1. Januar ist der neue Mietspiegel in Kraft getreten, außerdem wurden die im Februar ausgewerteten Ergebnisse der Kommunalen Bürgerumfrage berücksichtigt. Damit erfüllt die Stadt Dresden die zentrale Forderung des Bundessozialgerichts nach Aktualität eines schlüssigen Konzeptes für die Unterkunftskosten“, erklärt Sozialbürgermeister Martin Seidel (parteilos). Ob es dabei bleibt, ist ungewiss. Immerhin sind beim Landessozialgericht Sachsen mindestens zwei Klagen anhängig, da das Konzept zur Errechnung der Mieten als „nicht schlüssig“ angesehen werden. Die Kläger fordern tatsächliche Mietpreise. Der Präsident des Sächsischen Landesozialgerichts, Gerd Schmidt, kündigte in seinem Tätigkeitsbericht an, dass dass die Senate des Landessozialgerichts in diesem Jahr die ersten Berufungsverfahren zu den Konzepten, die sowohl den ländlichen Raum als auch die Großstädte im Freistaat betreffen, entscheiden wollen. (sb)

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