[Tarifrunde 2019] Streiks des Sicherheitspersonals an deutschen Flughäfen: “Gewerkschaftskreise üben Kritik an Verdi” – Vorbeugender Gehorsam zur “Rettung des Streikrechts”?
“Der Flugverkehr in Deutschland wird am Dienstag fast komplett gestoppt. An der Verhältnismäßigkeit des Warnstreiks gibt es nicht nur bei Arbeitgebern Zweifel. Nach der massiven Ausweitung der Flughafenstreiks zieht Verdi zunehmend Kritik auf sich. Die Arbeitgeber sind empört, doch auch in Gewerkschaftskreisen gibt es Zweifel am Vorgehen Verdis. „Bei großen Tarifkonflikten im Bereich der Daseinsvorsorge mit vielen Betroffenen, verflüchtigt sich sehr schnell das Verständnis der Bevölkerung für die gewerkschaftliche Position“, sagte der Sozialwissenschaftler Wolfgang Schröder dem Tagesspiegel. „Der Ruf nach einem Eingreifen der Politik – und das kann dann eine Einschränkung des Streikrechts in den Bereichen der Daseinsvorsorge bedeuten – wird schon lauter.“ Schröder hat einen Lehrstuhl an der Uni Kassel und ist eng verbunden mit der IG Metall, deren Grundsatzabteilung er einige Jahre geleitet hat. „In einer Jamaika-Regierung halte ich eine staatliche Reglementierung des Streikrechts in den Bereichen der Daseinsvorsorge für wahrscheinlich“, sagte Schröder. Das wäre dann im Sinne der Arbeitgeber, die wegen der Warnstreiks an den Flughäfen „zum wiederholten Mal“ betonten, „dass wir einen gesetzlichen Rahmen für das Arbeitskampfrecht brauchen, das ist die Erwartung der Arbeitgeber an Regierung und Gesetzgeber” (…) Dabei bewegen sich Verdi zwischen zwei Polen. Auf der einen Seite sei die Gewerkschaft „wie andere Gewerkschaften auch in der Defensive, weil sie als Organisation der Arbeitsgestaltung an Einfluss verloren haben“. Aus dieser Defensive sollten Warnstreiks wie der aktuelle herausführen. „Auf der anderen Seite müssen Gewerkschaften berechenbar, verlässlich und regelkonform agieren, um die Sozialpartnerschaft nicht zu gefährden“, sagte Schröder weiter. „Es darf nicht zu einer überzogenen Demonstration von Mächtigkeit einer Gruppe kommen, die über eine spezielle Macht verfügt.“ Artikel von Alfons Frese vom 15. Januar 2019 beim Tagesspiegel online 
– siehe dazu:
- Urabstimmung Luftsicherheitskräfte: 69 Prozent stimmen für ersten bundesweiten Tarifvertrag
“Die Urabstimmung der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bei den Beschäftigten im Bereich der Sicherheit an deutschen Flughäfen (Aviation) hat ein eindeutiges Ergebnis für die Annahme des ersten bundesweiten Tarifvertrags für die Branche gebracht. 69 Prozent der Mitglieder, die sich an der Abstimmung beteiligten, sprachen sich für die Annahme des Tarifergebnisses und gegen einen unbefristeten Streik aus. Der ver.di-Bundesvorstand hat nun die Schlussabstimmung durch die entsprechende Bundestarifkommission eingeleitet. Der ausgehandelte Tarifvertrag sieht für die bundesweit 23.000 Beschäftigten über drei Jahre Erhöhungen zwischen 10,5 und 26,7 Prozent vor. Die Möglichkeit von Verschlechterungen in einzelnen Bereichen ist aus-geräumt. Klargestellt wurde, dass niemand durch die Einführung des neuen Tarifvertrags schlechter eingruppiert wird. So sind zum Beispiel die Tätigkeiten im Rollstuhlservice an NRW-Flughäfen in der Entgeltgruppe IV abgesichert. Zusätzlich gibt es eine Besitzstandswahrung, wonach eine Absenkung des Stundenlohns bei gleichbleibenden Tätigkeiten ausgeschlossen ist. Auch die generelle oder pauschale Anrechenbarkeit von Zulagen ist laut Tarifvertrag ausgeschlossenen. ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ute Kittel erklärte, die deutlichen Steigerungen der monatlichen Einkommen seien erst der Anfang. Man wolle nun schnellstens in die vereinbarten Verhandlungen über verbesserte Zulagen und Zuschläge, eine neue Entgeltstruktur, die den täglichen Anforderungen bei der Arbeit gerecht wird, und zu einem Manteltarifvertrag für alle Beschäftigten in der Luftsicherheit eintreten.” ver.di-Pressemitteilung vom 08.05.2019 
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen