Mittwoch, 15. Mai 2019

Europäischer Gerichtshof: Zeiterfassung ist Pflicht


TeilzeitarbeitArbeitgeber sollen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs verpflichtet werden, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Alle EU-Staaten müssten dies durchsetzen, entschieden die obersten EU-Richter in Luxemburg. Nach Ansicht des EuGH ist das zwingend notwendig, um die Rechte der Arbeitnehmer zu schützen. Nur wenn die Arbeitszeit genau erfasst werde, könne man genau überprüfen, ob sie nicht überschritten werde. Außerdem sei es wichtig, dass die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten eingehalten werden, so die Richter. (…) Geklagt hatte eine spanische Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank verpflichten wollte, die täglich geleisteten Stunden ihrer Mitarbeiter aufzuzeichnen und so die Einhaltung der vorgesehenen Arbeitszeiten sicherzustellen.” Meldung vom 14.05.2019 bei tagesschau.de externer Link zur Rechtssache C-55/18, siehe dazu u.a. den DGB:
  • EuGH schiebt Flatrate-Arbeit einen Riegel vorZum Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), dass aus dem Unionsrecht eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung folgt, sagte Annelie Buntenbach, Mitglied des DGB-Bundesvorstands, am Dienstag in Berlin: „Das Gericht schiebt der Flatrate-Arbeit einen Riegel vor – richtig so. Flexible Arbeit ist heutzutage eher die Regel statt die Ausnahme. Gerade da, wo Arbeitgeber aber eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung nicht für notwendig halten, die Interessenvertretung fehlt oder eine entsprechende Vereinbarung nicht durchsetzen kann, bleiben die Rechte der Beschäftigten viel zu oft auf der Strecke. Die Anzahl unbezahlter Überstunden bewegt sich in Deutschland deshalb seit Jahren auf einem inakzeptabel hohen Niveau. Das kommt nicht nur einem Lohn- und Zeitdiebstahl gleich – innerhalb eines Jahres wirtschaften sich die Arbeitgeber so rund 18 Milliarden Euro in die eigene Tasche – sondern kann auch ernste gesundheitliche Folgen für die Arbeitnehmerinnen und –nehmer haben…” DGB-PM vom 14.05.2019 externer Link und zuvor:
  • Arbeitszeit genau dokumentieren: Bald Pflicht für alle? Urteil des Europäischen Gerichtshofs wird mit Spannung erwartetVerpflichten europäische Regelungen auch deutsche Unternehmen dazu, jede einzelne Arbeitsstunde exakt zu dokumentieren? Darüber entscheidet in dieser Woche der Europäische Gerichtshof (EuGH). Bislang gilt bei uns die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung nur für Minijobber und bestimmte Branchen. Wir haben Hintergründe und mögliche Folgen des Urteils zusammengestellt…” DGB-Beitrag vom 13.05.2019 externer Link

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