Montag, 8. April 2019
Frankreich fünf Monate nach Beginn der „Gelbwesten“-Proteste: Entschärfung der Demonstrationsrechts-Novelle, zweite „Versammlung der Versammlungen“ und neuer „Konfliktherd“ im Bildungswesen
"... Mutmaßlich hatte Macron nicht damit gerechnet, doch das
Verfassungsgericht hat nun tatsächlich zumindest einen wichtigen
Passus des Gesetzestexts kassiert und für verfassungswidrig erklärt:
Die „administrativen Demonstrationsverbote“, d.h. die vorbeugend
erfolgende Verhängung von Anwesenheitsverboten durch die Präfekturen
(d.h. Polizeibehörden) mit in aller Regel nur nachgelagerter
richterlicher Kontrolle, mitsamt Anlegen einer „Demo-Straftäterdatei“,
widerspricht der Verfassung und verletzt grundlegende Freiheitsrechte.
(...) Verurteilt wurde unterdessen einer der mittlerweile in den
Medien prominent gewordenen Wortführer der „Gelbwesten“-Bewegung, der
draufgängerische LKW-Fahrer Eric Drouet, wegen „Organisierens einer
illegalen Demonstration“. (...) Einige „Gelben Westen“ waren am
gestrigen Donnerstag, den 04.04.19 auch auf der Insel Korsika zu
sehen, wo Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron den allerletzten
Akt der von ihm am 15. Januar 19 eingeleiteten, von Staats wegen
organisierten „großen nationalen Debatte“ abschloss. (...) Vor allem
der Leher/innen/streik gegen einen Gesetzentwurf des amtierenden
Bildungsministers Jean-Michel Blanquer, der u.a. die Zusammenlegung
von mehreren Grund- mit je einer Mittelschule, Einsparungen und den
Wegfall von Leitungsposten in Schulen ermöglichen wird, bildet derzeit
einen starken sozialen „Konfliktherd“. Zur Unterstützung der
Streikenden mobilisieren vielerorts auch „Gelbe Westen“. Am gestrigen
Donnerstag, den 04. April 19 streikten erneut, wie bereits am 19. März
19, bis zu 25 Prozent des Lehrpersonals an französischen Grundschulen.
Über diesen, sich derzeit eher zuspitzenden Konflikt werden wir auch
noch gesondert berichten..." Artikel von Bernard Schmid vom 5.4.2019 –
wir danken!
http://www.labournet.de/?p=147007
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen