Montag, 29. April 2019

70 Jahre Grundgesetz: Zur Geschichte des Verrats am Friedensgebot


Nie wieder Krieg!“Das Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland wurde in Bonn am 23. Mai 1949 verkündet. In den 70 Jahren seines Bestehens hat es mehr als nur Blessuren hinnehmen müssen. Die starken Seiten des Grundgesetzes, zu denen das Friedensgebot bzw. der Friedensauftrag (auch: Friedensverfassung) sowie die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gehören, sind durch Grundgesetzänderungen, -ergänzungen, Verfassungsgerichtsentscheidungen und durch die konkrete Realpolitik oft bis in ihre Kerngehalte ausgehöhlt worden. (…) Auch wenn in seltenen einzelnen Urteilen höchster Gerichte die Friedensmahnung des Grundgesetzes noch zu lodern scheint (z.B. das Urteil des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz oder vor kurzem das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Verantwortung der Bundesregierung für den US-Drohnenkrieg, der von Ramstein ausgeht), stützt der Gesamttrend der Rechtsprechung die Militarisierung der bundesdeutschen Außenpolitik. Die Führung von Kriegen gehört wieder zu einer „normalen“ Möglichkeit von Regierungsentscheidungen beim „Wahrnehmen von weltweiter Verantwortung“. Grundgesetz und Völkerrecht wurden dahingehend verbogen und zurechtgeschnitten. Gemäß einem Buchtitel von Wolfram Wette und Helmut Kramer gilt: „Recht ist, was den Waffen nützt.“ Beitrag von Martin Singe vom 12. April 2019 beim Grundrechtekomitee externer Link

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