Samstag, 14. Juni 2014

Anti-Zwangspsychiatrie-Newsletter aus der Projektwerkstatt (28.5.2014)

Hallo, die nächste Demonstration auf dem Gelände der Psychiatrie mit besonderem Augenmerk auf die Zwangsanstalten dort (geschlossene Psychiatrien) steht bevor: Pfingstsamstag, 7.6., 17 Uhr am Eingang der Vitos-Klinik Gießen (Licher Straße) und dann über das Gelände Es wäre schön, wenn wieder Menschen mit kreativen Ideen mitmachen. Von Redebeiträgen (wir haben unseren Fahrradhänger-Lautsprecher dann wieder dabei) über Kreidemalereien, Flugblätter, Theaterspiel, Musik oder Spruchbänder ist alles gern gesehen. Inzwischen ist auch wieder eine Reaktion über die letzte Demonstration eingetrudelt. Ich habe dazu einen Presseartikel geschrieben - zu finden unter http://www.giessener-zeitung.de/giessen/beitrag/93065/inhaftierte-der-vitos-psychiatrie-danken-demonstrant_innen-klinikleitung-antwortet-wieder-mit-unterdrueckung/ Das Ganze sollte uns ermuntern - zum 7.6. und zu vielen weiteren Aktivitäten. Hier die Passage aus dem Brief, die uns zu weiteren Aktionen aufruft: „Wir hoffen das Ihr uns weiter unterstützt und wollten uns bei allen bedanken …, dass ihr uns nicht vergessen habt. … Wir hoffen das wir nicht weiter bestraft werden. Wir werden wahrscheinlich wieder Fenster verriegelt bekommen und Ausgang gesperrt bekommen, egal hauptsache ihr kommt.“ Das wollen wir tun! Vom 30.4. bis 2.5. fand ja in der Projektwerkstatt ein Vernetzungstreffen zur Anti-Zwangspsychiatrie statt. Es war, wie erwartet, zäh – und es trafen sehr unterschiedliche Menschen aufeinander, die viel aneinander vorbei redeten. Für die Idee einer Organisierung von unten, d.h .der gleichberechtigten Kooperation der Unterschiedlichen ohne zentrale Führung, ist das eine Herausforderung. Aber warum soll uns das nicht gelingen? Hoffentlich stehen nicht Gruppenidentitäten und soziale Ablehnungen so sehr zwischen uns, dass uns die Kraft zu fehlt. Die Sache wäre es jedenfalls wert, das zu schaffen. Als Ergebnis des Treffens habe ich das schon vorher rumgeschickte Ideenpapier aktualisiert (auch mit dem neuen Termin). Ihr findet es im Anhang und unter www.projektwerkstatt.de/psychiatrie/ideenpapier.pdf. Zum Lesen und Weitergeben … Ansonsten freue ich mich auf den Pfingstsamstag, viele Menschen, gerne auch mal etwas mehr Menschen aus Gießen und Umgebung, druckvollen Protest und viele gute Gespräche über zukünftige Aktivitäten … bis zum 7.6., 17 Uhr in der Licher Straße (Einfahrt der Vitosklinik) … Gruß aus der Projektwerkstatt, Jörg B. Projekte und Aktivitäten Unterstützungs-Emailadresse Eine Email-Adresse für Unterstützungsanfragen wurde eingerichtet – wie auf dem Treffen über den 1. Mai in der Projektwerkstatt besprochen. Und so funktioniert es: Wenn jemand eine Email an hilfe@menschenrechtsverletzungen.eu schickt, erhält die Person zunächst eine automatische Rückantwort. Darin steht unter anderem: "Du hast eine Email an hilfe@menschenrechtsverletzungen.eu geschickt. Deine Email wird an mehrere unabhängige Personen weitergeleitet. Eine dieser Personen trifft dann eventuell die Entscheidung mit Dir in Kontakt treten, wenn es die Kapazität ermöglicht. Zur Zeit befindet sich unser Netzwerk im Aufbau." Also bitte die Email-Adresse nicht in Eure Email-Verteiler aufnehmen. Sie ist für Kontaktaufnahmen von Außen gedacht, z.B. von Inhaftierten oder Angehörigen. Ihr könnt Euch aber melden, wenn Ihr mitwirken wollt, d.h. solche Email-Anfragen beantworten und mit Menschen in Kontakt treten. Fertig: Die 12 Sofortforderungen Bei der Demo am 2.5.2014 haben wir sie das erste Mal verlesen – und bis jetzt sind keine grundsätzlichen Bedenken benannt worden. Damit würde ich vorschlagen, dass das Forderungspapier öffentlich gemacht werden kann. Wäre schön, wenn viele die jetzt für ihre politische Arbeit nutzen. Das Papier mit Vorschlägen für eine Präambel (die können alle frei wählen oder auch weglassen) und die 12 Forderungen findet sich unter www.projektwerkstatt.de/sofortforderungen.pdf. Recherche hinter den Kulissen Bitte sammelt Unterlagen, die all das belegen, was hinter den Mauern und Zäunen an schlimmen Sachen abgeht. Wichtig sind Akten der anderen Seite, weil den Insassen selbst wird kaum jemand glauben (die sind schließlich „verrückt“, werden unsere Gegner_innen sagen). In der Projektwerkstatt soll ein Archiv von auf diese Weise entstehen und eine Grundlage für Veröffentlichungen bilden. Ich habe einige Bücher als Rezensionsexemplare bestellt, in der sich die Zwangspsychiatrie-Chef_innen selbst ihre Einrichtungen erklären. Das ist schon mal eine schöne Fundgrube. Ich werde die Bücher ducharbeiten und die besten Zitate herausschreiben. Hier schon mal die Beschreibung der Bücher, die hier in die Psychiatrie-Ecke der Bibliothek wandern: Wenn Gerichte feststellen (im Namen des Volkes …), dass eine Person straffällig wurde, aber zum Zeitpunkt der Strafe unzurechnungsfähig war, so kann sie ein Urteil fällen, mit dem eine Einlieferung in die geschlossene Psychiatrie verfügt wird. Das ist nicht so selten. Zusammen mit den dort vorläufig Untergebrachten und aus anderen Gründen eingesperrten Menschen bilden Verurteilten nach § 63 und 64 StGB in den forensischen Psychiatrien, wie die Anstalten des Maßregelvollzugs nach Strafrecht heißen, eine Art Parallelgesellschaft. Hier schaut kaum noch jemand hin. Die Bediensteten der Zwangspsychiatrien, vor allem deren Leitung, sind uneingeschränkte Herrscher_innen in einem Mikrokosmos der Hierarchien. Die vorliegenden Lehrbücher aus der Medizinisch Wissenschaftlichen Verlagsgesellschaft (Berlin) zeigen das sehr deutlich – wenn auch mit interessanten Unterschiedenen im Detail. Grundlagenwerk ist das „Praxishandbuch Forensicher Psychiatrie des Kindes-, Jugend und Erwachsenenalters“ (99,95 €) – herausgegeben im Jahr 2011 von Frank Häßler, Wolfram Kinze und Norbert Nedopil. Auf 741 Seiten werden alle wesentlichen Fragestellungen und Arbeitsbereiche dargestellt. Etliche Autor_innen haben an dem Werk mitgearbeitet. Wesentlich smarter kommt das ähnlich betitelte Werk „Praxishandbuch Maßregelvollzug“ mit Rüdiger Müller-Isberner und Sabine Eucker als Herausgeber daher (2013, 301 S., 59,95 €). Beide Bücher schildern den Klinikalltag aus der Perspektive derer, die dort Menschen festhalten, behandeln und begutachten – allerdings sehr unterschiedlich. Das dicke Werk geht systematisch auf alle Fragestellungen ein und behandelt diese präzise, z.T. mit Beispielen, Zahlen und Tabellen, unter Quellennennung und Verweise auf Gesetze und Urteile. Das „Praxishandbuch Maßregelvollzug“ ist oberflächlicher, mitunter wirken die Sätze wie persönliche Äußerungen der Autor_innen. Der Nutzen für die Praxis ist daher eher gering, während das das 741-Seiten-Buch eine Art Enzyklopädie der forensischen Praxis ist. Beide haben allerdings etwas gemeinsam, was beklemmt: Die Patient_innen und ihr Blickwinkel kommen kaum oder gar nicht vor. Beeindruckend zeigt sich das an der konsequenten Nichterwähnung im Buch von Müller-Isberner/Eucker. Das zentrale Steuerungsinstrument der Selbstbestimmung von Psychiatrisierten findet nicht einmal den Eingang in das Stichwortverzeichnis. Im Werk von Häßler/Kinze/Nedopil findet sich ein Eintrag. Obwohl sogar die gesetzliche Grundlage angegeben ist, in der die durchgreifende Wirksamkeit der „PatVerFüs“ garantiert ist, steht im Buch nur, seien durch diese „auch Wünsche des Betreuten zu berücksichtigen“ (S. 536). Wenige Zeilen vorher klingt es noch deutlicher: „Das Wohl des zu Betreuenden hat Vorrang vor seinen Wünschen.“ Den aber definieren dann die Ärzt_innen – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das ist glatter Rechtsbruch, wie im dritten Buch aus dem gleichen Verlag zu lesen ist. Dort behandeln die Herausgeber_innen Michael Mauer, Matthias Lammel, Steffen Lau und Stephan Sutarski die „Zwangseinweisung und Zwangsbehandlung“ (2011, 143 S., 29,95 €). Danach „muss der Arzt in eigener Verantwortung eine ihm bekannte Patientenverfügung beachten und umsetzen“ (S. 11). Existiert zudem eine bevollmächtigte Person, so ist diese bei Interpretationsfragen entscheidungsbefugt. Doch auch dieses Stichwort kommt in den anderen beiden Büchern nicht vor. Das erschreckt, denn die in führenden Positionen tätigen Autor_innen scheinen Patient_innenrechte entweder nicht zu kennen oder für so vernachlässigbar zu halten, dass sie diese in einem Grundlagenbuch nicht einmal erwähnen. Die Erfahrungen mit der Praxis von Willkür hinter den Mauern forensischer Psychiatrien passen zu diesem Denken. Dass niemand hinguckt, geben Müller-Isberner/Eucker sogar offen zu: „Die Notwendigkeit solcher Evaluationen ist evident und wurde beschrieben (…), gleichwohl fehlen sie“ (S. 139). Und: „Empirisches Wissen darüber, wie sich Größe und Organisationsform kriminaltherapeutischer Institutionen auf therapeutische Effizienz und Wirtschaftlichkeit auswirken, fehlt weltweit“ (S. 87). Keine Hinweise gibt es auf Experimente, auf geschlossene Psychiatrien zu verzichten. Im Werk von Häßler/Kinze/Nedopil hätte es nahegelegen, im Kapitel über andere Länder z.B. auf Italien hinzuweisen. Dass es unterblieb, passt zum Gesamteindruck. Apropos Bibliothek Die Antipsychiatrie-Ecke in unserem Archiv (in der Projektwerkstatt) ist noch recht klein – und es gibt auch bislang keine Person, die die fest betreut (also immer mal wieder sortiert, neue Unterlagen einheftet usw.). Hat dazu jemand Lust? Ansonsten darf sie gern erweitert und genutzt werden (allerdings im Regelfall nur als Präsenzbibliothek – mit Ausleihe haben wir katastrophale Erfahrungen). Mehr über unsere Bibliothek unter www.projektwerkstatt.de/kabrack. Im Haus gibt es auch genügend Arbeitstische und Übernachtungsmöglichkeiten, falls jemand mal länger darin stöbern will. -- (Bitte bei Antworten lange Mailzitate wegschneiden ... spart Daten, Zeit und Unübersichtlichkeit :-) Projektwerkstatt Saasen, 06401/90328-3, Fax 03212-1434654, Mobil 01522-8728353 Ludwigstr. 11, 35447 Reiskirchen-Saasen (20 km östlich Giessen) www.projektwerkstatt.de/saasen PGP unter www.projektwerkstatt.de/feedback.html - Seminarhaus und politische Aktionswerkstätten - Archive, Bibliotheken und Gruppenräume (mit Bahnanschluss) Neue Bücher zu Herrschaftskritik und Utopien unter www.aktionsversand.de.vu! Aktuelle Angebote für Lesungen, Workshops und Vorträge: www.vortragsangebote.de.vu Die Projektwerkstatt lebt davon, was anderswo übrig ist, z.B.: Kopierpapier, SATA-Festplatten, Audio-Aufnahmegerät, Treppenkantenschutz, Flachbildschirme, AGB- oder PCIexpress-Grafikkarten (Gesamtliste unter www.projektwerkstatt.de/gesucht). _______________________________________________ Mailingliste von Hoppetosse - Netzwerk für kreativen Widerstand. Alle Infos und Formular für Aus-/Eintragen sowie Archiv: www.projektwerkstatt.de/hoppetosse. Hallo, ich muss zweierlei zum letzten Rundmail ergänzen. Zum einen zwei Termine rund um die Demo am 7.6. in Gießen. Und eine Korrektur der Aussage, dass es keine Bedenken gegen unsere Vorschläge für 12 Sofortforderungen gab. Aber der Reihe nach ... TERMINE RUND UM DIE 7.6.-DEMO Wenn schon nach Mittelhessen kommen (wir hoffen, es kommen viele!), dann soll sich das Ganze auch lohnen. Daher rundherum noch mehr: Vor der Demo 11-15 Uhr: Treffen zur Vorbereitung weiterer Anti-Zwangspsychiatrie-Projekte in der Projektwerkstatt (15 Uhr dann Fahrt zur Demo an der Vitos-Klinik). Nach der Demo vor Ort: Besprechung zu weiteren Aktionen, Verabredungen usw. (wir nutzen das gute Wetter und setzen und dort einfach als Protestpicknick in eine Runde – dafür bitte gerne Getränke, was zu Essen usw. mitbringen). Die Demo selbst beginnt am Samstag um 17 Uhr am Eingang der Vitos-Klinik (Licher Straße, Gießen). BEDENKEN GEGEN EINIGE DER 12 SOFORTFORDERUNGEN Es war mein Fehler (dafür: sorry). Ich habe schlicht eine Mail übersehen. Aus dem Werner-Fuß-Zentrum kam Kritik - und ich finde es wichtig, dass alle die durchlesen und durchdenken. Mir ist nicht zu allem gleich klar, ob es eine Lösung gibt. Aber deshalb wäre es ja auch schön, wenn alle drüber nachdenken, ob wir es schaffen, eine gemeinsame Forderungsliste zu erarbeiten. Hier erstmal die Stellungnahme aus dem Werner-Fuß-Zentrum zu den 12 Sofortforderungen (die Buchstaben sind von mir eingefügt, damit Menschen Kommentierungen dazu formulieren können – ich hänge meine Gedanken dazu an). a. Wir halten nur die erste Forderung: 1. Volle Anerkennung der Patient_innenverfügungen und Vorsorgevollmachten ohne Wenn und Aber in den Kliniken, vor Gutachter_innen und vor Gericht für gut und hilfreich. Damit kann man sich individuell aus dem psychiatrischen Zwangssystem hinaus-optionieren, wenn man es rechtzeitig tut. Weiter ist selbstverständlich das Ende aller psychiatrischen Sondergesetze das primäre Ziel, z.B. Weg mit § 63. Es ist also ein Ende der Zwangspsychiatrie für alle (die sie nicht selbst für sich per Vorausverfügung legitimieren wollen) zu fordern - darunter gibt es genauso wenig Zwischenforderungen oder Kompromisse, wie es keine Sklaverei oder Apartheid mildernde Zwischenforderungen oder Kompromisse gab. Und dazu kommt: Wir sind mit dieser Forderung schon sehr weit fortgeschritten, weil das eigentlich schon geltendes Recht ist a) durch die zu BRD-Recht gewordene Behindertenrechtskonvention, aber noch deutlicher (weil Völkerrecht - leider - ein sehr schwaches Recht ist) b) durch das Patientenverfügungsrecht im § 1901a BGB: denn alle einwilligungsfähigen Erwachsenen haben so wie so das letzte Wort bei jeder medizinischen Behandlung, genannt „informed consent“. Für alle Einwilligungsunfähigen ist im § 1901a BGB gesetzlich geregelt, dass das gemacht werden muss, was im Voraus in einer Patientenverfügung verfügt wurde. Bei allen Einwilligungsunfähigen, die keine oder keine auf die Situation anwendbare Patientenverfügung gemacht haben, muss laut Gesetz der mutmaßliche Wille anhand von konkreten Anhaltspunkten (so der Wortlaut des § 1901a BGB), also beweisbaren Tatsachen ermittelt werden. Irgendeine protektive Unterstellung eines Arztes, Richters, Betreuers oder Bevollmächtigten also eine Behauptung ohne konkrete, und beweisbare Anhaltspunkte ist unzulässig. Eine solche projektive Unterstellung als Rechtfertigung wäre ein Verbrechen gegen das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit und Freiheit des Betroffenen. Der Gesetzestext ist eindeutig: Der mutmaßliche Wille ist "aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln“ Wenn es keine Beweise gibt, darf das genauso wenig wie ein Schweigen als eine Zustimmung zu einer Gewaltmaßnahmen und gegen den aktuell erklärten Willen gewertet werden. Diese Beweise gibt es unserer Erfahrung nach nie. Also ist das selbstverständlich unser Rechtsstandpunkt - die Zwangspsychiatrie ist bereits illegal. Dann ist es aus unserer Sicht kontraproduktiv, oder zumindest eher ein Problem als eine Lösung des Problems, wenn man Forderungen unter der Prämisse des fortbestehenden Zwangs erhebt. Das könnte man vergleichen, wie wenn man noch goldene Fesseln bei der Fixierung verlangen würde, obwohl die längst illegal ist. Es gibt keine "chicere" Zwangspsychiatrie - ausschließlich eine, die nur dann Gewalt anwenden darf, wenn ich es selbst autorisiert habe - wie bei allen S/M Praktiken. b. Für total Panne und sozusagen ganz "falsch" halten wir: 3. Videoaufzeichnungen bei Begutachtungen und qualitative Orientierung an den Standards des Bundes Deutscher Psychologen (2001) Solange die drin ist, wollen wir diese Sofortforderungen weder erwähnen noch verlinken - deshalb auch kein Hinweis auf das Youtube Video der Demo. Die Begründung dafür ist klar, oder? Dazu wieder von mir (Jörg): Ich habe zudem ein Telefonat geführt mit einer Person, die schon lange in der Anti-Zwangspsychiatrie aktiv ist. Dort sind weitere Kritikpunkte und Anregungen benannt worden. Zunächst aber zu den Hinweisen aus dem Werner-Fuß-Zentrum: Zu a.) Der Grundgedanke wirft die grundlegende Frage auf, die sich überall im politischen Raum stellt: Ist es sinnvoll, Teilforderungen unterhalb des gewünschten Ziels zu formulieren? Könnte dadurch das eigentliche Ziel selbst in weitere Ferne rücken? Beide Positionen (dafür und dagegen) haben etwas für sich. Für die Position, Teilziele zu benennen , gilt das aus meiner Sicht nur, wenn die Teilziele das Erreichen des Gesamtziels wahrscheinlicher machen – also ein Schritt auf dem Weg zu mehr sind. Dieses muss immer hinterfragt werden. Die Kritik aus dem Werner-Fuss-Zentrum behauptet das aber gar nicht, sondern sagt, dass Teilziele grundsätzlich falsch sind. Wie gesagt: Ich halte diese Position für charmant und zulässig. Im konkreten Fall erfolgt sie aber dogmatisch und unbegründet. Das fände ich zu wenig. Auch aus der Perspektive des (ja durchaus erfahrenen) Politaktivisten würde ich es für einen Verlust an Handlungspotential halten, stereotyp nur das endgültige Ziel zu wiederholen. Ich will ja Verhältnisse verschieben. In diesem Sinn finde ich die Formulierung sogar problematisch. Wer behauptet, nur die Forderung nach der PatVerFü sei überhaupt sinnvoll, sagt ja auch, dass Internetzugang für Gefangene, bessere Besuchsregelungen usw. nichts bringen. Aus meiner Sicht ist das zynisch den Betroffenen gegenüber. Ich kann nicht erkennen, wie so etwas das eigentliche Ziel (das ich ja teile) weiter wegrücken könnte (falls es da was gibt: Bitte benennen!). Ganz im Gegenteil: Als Aktivist vermute ich erhebliche Vorteile in der Widerstandsfähigkeit, wenn die Menschen von dort mit uns kommunizieren können. Insofern bin ich ein bisschen erschrocken, solche Forderungen als unsinnig abzutun. Schließlich widerspreche ich auch der Einschätzung, dass die PatVerFü bereits so wirksam ist. Meine Erfahrung bisher ist anders. Wir sind weit von einer anerkennenden Realität entfernt. Ein bisschen kommt der Verdacht auf, dass die „Erfinder“ der PatVerFü-Kampagne gerne alle darauf einschwören wollen, dass alle ihr Lieblingsthema auch als das ihre ansehen. Dann aber ist die Idee der Sofortforderungen nicht verstanden worden. Ziel war, die Vielfalt der unterschiedlichen Schwerpunkte abzubilden und sich nicht gegenseitig zu erzählen, dass die anderen nicht begriffen haben, was wirklich wichtig ist. Nichtsdestotrotz muss jede Forderung aus meiner Sicht der Prüfung unterzogen werden, ob sie nicht das legitimiert oder stärkt, was wir abschaffen wollen. Hinweisen möchte ich auf die Sache mit der Präambel. Das war ja der Versuch, eine Möglichkeit zu schaffen, mit der alle Beteiligten individuell darstellen können, wieweit sie das Ziel der Beendigung der Zwangspsychiatrie (oder sogar aller Zwangsstrukturen, also z.B. auch Gefängnis) oben über die Sofortforderungen stellen. Ich werde das selbstverständlich immer machen – aber das überrascht wahrscheinlich nicht. Andere wollten das nicht machen. Ich fand diese Flexibilität eher sinnvoll. Ich möchte Gruppe, die nicht das Ziel haben, die Zwangspsychiatrie ganz zu schließen, nicht gleich ausgrenzen, sondern Kooperationsmöglichkeiten ausloten – selbstverständlich nur mit Teilforderungen, die auf dem Weg zum Gesamten nützlich sind. Eher möchte ich bei denen, die dort zögern, dafür werben und argumentieren, einen Schritt weiter zu gehen. Schließlich glaube ich mich als mit den besseren Argumenten gewappnet – sonst hätte ich die Meinung ja nicht. Zu b.) Dieses Letzte ist der Kritikpunkt, der zu der Forderung nach Videoüberwachung vorgebracht wird. Da ich diesen Punkt nicht eingebracht habe und diese Richtlinien da auch gar nicht kenne, würde ich mal die bitten, die diesen Punkt wichtig fanden, eine Begründung zu formulieren, warum da in den Forderungen wichtig ist – oder ob andere Formulierungen u.ä. möglich sind. Aus dem Telefonat weiß ich, dass die Forderung nach Videoüberwachung als zu starke Akzeptanz von Begutachtung empfunden wurde. Das ist nachvollziehbar – allerdings ein Dilemma, wenn die Teilforderungen auf dem Weg zum gesamten Ziel bereits alle immer das gesamte Ziel beinhalten müssen (also Teilforderungen keine Teilforderungen sein dürfen). Ein Ausweg? Wer versuchts? Als weitere Kritikpunkte aus dem Telefonat habe ich in Erinnerung: Zu Forderung 4.: „Vorführung vor Richter_innen oder Gutachter_innen ohne vorherige Ein-nahme oder Zuführung von Psychopharmaka mit Dokumentation, welche Psychopharmaka in den sechs Monaten davor eingeflößt oder abgesetzt wurden“ hörte ich die Kritik, dass es ja auch von den Betroffenen gewünschte Medikamenteneinnahme geben könne. Das hatten wir auf dem Treffen ja auch diskutiert. Vor dem Hintergrund der Kritik würde ich eine geänderte Formulierung vorschlagen, z.B.: „4. Vorführung vor Richter_innen oder Gutachter_innen ohne vorherige, erzwungene Einnahme oder Zuführung von Psychopharmaka sowie Dokumentation (auch bei gewünschter Einnahme), welche Psychopharmaka in den sechs Monaten davor eingeflößt oder abgesetzt wurden“ Zu Forderung „6. Fixierungen und Isolierungen raus aus allen Psychiatrien!“ Die Kritik hieran war, dass die Zwangsbehandlung nicht erwähnt war. Ich war mir eigentlich sicher, dass wir die in den Sofortforderungen drin hatten – muss aber jetzt feststellen, dass sie fehlt. Weiß jemand, warum? Haben wir das einfach vergessen oder ist es irgendwie rausgefallen? Oder hatte das einen Grund? Sonst würde ich als Änderung vorschlagen: „6. Zwangsbehandlungen, Fixierungen und Isolierungen raus aus allen Psychiatrien!“ Schöne Grüße aus der Projektwerkstatt, Jörg

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen