Montag, 30. Juni 2014

Lügen über Katyn entlarvt.

Die liberalen Massenmedien schweigen 20.01.2014 Am 18. Juni 2012 fasste der Europäische Gerichtshof den sensationellen Beschluss, dass die bei Gorbatschow und Jelzin vorgelegten angeblichen „Dokumente“, die erklären, dass an der Erschießung Zehntausender polnischer Offiziere bei Katyn Stalin und die sowjetische Seite schuld sei, sich als eine Fälschung erwiesen haben. Darüber schweigt der liberale Rundfunksender „Echo Moskwy“, es schweigen die Zeitungen „Grany“ und „Nowaja gaseta“. Und doch ist das die Top-Sensation von weltweiter Bedeutung. Und was folgt daraus? Russland hat nicht die Verantwortung für die Massenerschießung der polnischen Offiziere in Katyn. Diesen Beschluss fasste der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Der Beschluss ist sensationell. Bekanntlich hat die Führung Russlands dieses Verbrechen, das 40 Jahre zuvor von anderen begangen wurde, in den letzten 20 Jahren unentwegt bereut. Und nun stellt sich heraus, dass die „Dokumente“ über die Katyner Erschießung, die Ende der achtziger Jahre das Mitglied des Politbüros des ZK der KPdSU Alexanders Jakowlew aus dem Ärmel gezogen hatte, nichts weiter sind als eine Fälschung. Das Gericht nahm sie nicht einmal zur Kenntnis. Jemand in der Umgebung des damaligen Präsidenten der UdSSR, Michail Gorbatschow, hatte kurz vor Zerfall der UdSSR versucht, die Geschichte und damit auch Joseph Stalin persönlich zu kompromittieren. Will man in Russland gerade deshalb, weil dieser Rechtsspruch so völlig zweifelsfrei abgefasst wurde, versuchen, die Sache in Zweifel ziehen, indem man verschweigt, dass die Mörder im Endeffekt nicht festgestellt wurden, und plötzlich war es doch Stalin? Zunächst ein paar Worte darüber, wer hier eigentlich gegen wen prozessierte. In den Jahren 2007 und 2009 reichten die Verwandten der polnischen Offiziere, welche angeblich laut Befehl Stalins in Katyn erschossen wurden, in Straßburg Klage ein. Sie klagten dagegen, dass Russland die Untersuchung der Umstände der Katyner Erschießung nach Art. 4 Teil 1 Abs. 24 der Strafprozessordnung der Russischen Föderation (wegen des Todes der Schuldigen) 2004 eingestellt hat. … die Archivdokumente, die die Katyner Erschießung betreffen, erfordern eine unverzügliche Revision hinsichtlich ihrer möglichen Fälschung … Man vermutete, dass die Massenerschießung der polnischen Bürger, von denen die Mehrheit gefangene Offiziere der polnischen Armee waren, auf Anweisung der obersten Führung der UdSSR durch Mitarbeiter des NKWD durchgeführt worden sei. Wenn man den Archiven glauben kann, seien in den Wäldern bei Smolensk insgesamt 21.857 gefangene Polen umgebracht worden. Natürlich nahm sich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) dieser Klage an: Es entstand die Sache „Janowez und andere gegen Russland“. Und damit begannen auch schon die Unstimmigkeiten. Es handelt sich darum, dass sich europäischen Richter es gewohnt sind, nicht so sehr den lauten öffentlichen Anschuldigungen zu glauben, sondern den Dokumenten. Und die verbreitete These, dass Stalin der Henker gewesen sei, der die Massenerschießungen sanktionierte, erforderte eben eine dokumentarische Bestätigung. Und diese Bestätigung konnte nicht erbracht werden: die von der polnischen Seite vorgestellten Belege enthielten keinen Beweis, dass die Polen durch die Russen erschossen wurden. Und mit den Belegen der russischen Seite stand es noch schlechter – die russischen Archivdokumente wurden nach kurzer Überprüfung durch die Richter einfach ignoriert. Laute Schlüsse ließen sie nicht zu – Renommee hin oder her –, und sie beeilten sich auch nicht, solche Dokumente zur Sache beizubringen. Oder war es, weil die Fälschungen, die Ende der achtziger Jahre wie aus dem Nichts auftauchten, nur uns, nicht aber die europäischen Richter auf keine Weise überzeugten? Zu welchem Ergebnis kam das europäische Gericht im Endeffekt? Die kleine Kammer des ECHR in der Zusammensetzung von sieben Richtern kam hinsichtlich der Sache „Janowez und andere gegen Russland“ zu dem Beschluss von vier Stimmen gegen drei, dass in Bezug auf die zwölf Antragsteller – die Verwandten der erschossenen polnischen Offiziere – durch die Vertreter der UdSSR das Recht auf Leben nicht verletzt wurde. Und die Hauptschlussfolgerung daraus ist: Russland trägt keine Verantwortung für die Massenerschießungen in Katyn. Für Russland bedeutet diese Schlussfolgerung, dass Russland die materiellen Kompensationen, von denen die Nachkommen der Erschossenen insgeheim träumten und die, wenn man den Anwälten glauben kann, die astronomische Summe zwei Milliarden US-Dollar forderten, an die Polen nicht zahlen muss. Übrigens hatte auch Polen eine Klage in Höhe von 100 Mrd. Dollar eingereicht! Aus dieser Hauptschlussfolgerung ergeben sich nun auch weitere: die Archivdokumente, welche die Katyner Erschießung betreffen, erfordern eine unverzügliche Revision hinsichtlich ihrer möglichen Fälschung, die Geschichte der Sowjetunion der 1940er Jahre, die Anfang der neunziger Jahre geschrieben wurde, muss korrigiert werden. Auch wäre es nicht schlecht, wenn im Zuge einer gerichtlichen Verfügung die Schuldigen an dieser Fälschung festgestellt würden, obwohl das in Wirklichkeit ja schon seit langem ein offenes Geheimnis ist. Auch hat das Gericht festgestellt, dass die Erschießung der Polen ein Kriegsverbrechen ist. Aber darüber streitet schon seit langem niemand: Schon zu verschiedenen Zeiten wurde die Erschießung bei Smolensk als Kriegsverbrechen angesehen – nicht nur durch die amerikanischen Kongressabgeordneten und die Exilpolen in London, sondern auch durch Stalin und Hitler. Die Leichen sind vorhanden, die Frage ist nur, wer tötete diese Menschen? Das europäische Gericht konnte es auch nicht eindeutig klären – den Richtern reichten die dokumentarischen Belege nicht aus, obwohl sie für das Studium sämtlicher historischer Papiere und der Archivdokumente nicht mal ein Jahr brauchten. Man kann also folgendes sagen: Bis etwa 1990 war alle Welt davon überzeugt, dass die Polen von den Deutschen erschossen wurden. Nach 1990 – mit den Angaben von Michail Gorbatschow und Alexander Jakowlew – hieß es, dass sie die Russen erschossen hätten. Und jetzt gibt es, dem Gericht zufolge, überhaupt keine Klarheit. Und wir wissen nur, dass die Polen wirklich umgekommen sind. Nur durch wessen Hände? Und alles fing auf folgende Weise an: Im Februar 1990 erhielt Michail Gorbatschow vom Leiter der Internationalen Abteilung des ZK der KPdSU, Walentin Falin, einen schriftlichen Bericht, in dem es darum ging, dass in den Archiven angeblich Dokumente gefunden worden seien, die einen Zusammenhang zwischen dem Abtransport der Polen aus dem Lager im Frühjahr 1940 und ihrer Erschießung bestätigen. Falin hatte Gorbatschow gegenüber Zweifel an der Herkunft dieser Dokumente geäußert. Doch Gorbatschow war da anderer Meinung, und die Nachricht über die „wahren Schuldigen“ der Katyner Erschießung flog in die Welt hinaus. Worauf stützten sich die Beweise über eine Mitwirkung der Deutschen an der Katyner Erschießung bis zum Jahre 1990? Die Polen wurden mit Waffen deutscher Produktion getötet, das ist leicht sowohl an den Geschossen, als auch nach den Hülsen festzustellen. Die Erschießungskommandos des NKWD töteten ihre Opfer mit Revolvern, die polnischen Offiziere aber wurden alle mit großkalibrigen Maschinengewehren erschossen, welche die Mitarbeiter des NKWD niemals verwendeten. Die Deutschen, die in 1943 die ersten Dokumente über die getöteten Polen verfassten, erklärten darin, dass sie die Toten nach den Erkennungsmarken der polnischen Armee identifiziert hätten. Die sowjetische Ordnung über die „Lage der Kriegsgefangenen“ von 1931, nach der sich die Sowjetunion bis zum Sommer 1941 richtete, legte fest, dass die Gefangenen keine Erkennungsmarken tragen dürfen. Aber bei den Toten wurden solche Erkennungsmarken gefunden. Das bedeutet, wenn es Kriegsgefangene waren, so waren sie bei einem Land in Gefangenschaft, welches sich an die Genfer Konvention hielt. Und die UdSSR hielt sich bis zu jenem Zeitpunkt nicht daran. Ein weiteres Detail, das sehr wesentlich ist. Die Massenerschießungen wurden in der UdSSR nicht praktiziert, seitdem Lawrenti Berija – seit dem Herbst 1938 – den Volkskommissar für inneren Angelegenheiten Nikolaj Jeshow abgelöst hatte. Und seit 1940 wurde darauf generell verzichtet. Entgegen der verbreiteten Meinung, war Berija ein Gegner des „Höchsten Maßes des sozialen Schutzes“[1]. Die russischen Historiker stellten fest, dass es nach der Publizierung neuer Daten nach der angeblichen Öffnung der Archive in 1990 keine volle Klarheit über die Katyner Erschießung gibt: einerseits, es gab die Papiere, die davon bezeugen, dass an den polnischen Kriegsgefangenen angeblich 14.542 Todesstrafen vollstreckt wurden. Es wurde auch eine andere Zahl genannt – 21.857 Ermordete. Andererseits gelang lediglich, den Tod von nur 1.803 Menschen festzustellen. Wohin verschwanden die übrigen – wenn es sie überhaupt gegeben hat? Es gibt aber auch noch andere nennenswerte Tatsachen: Unter den gefangenen Polen waren die jungen Offiziere der Armija Krajowa Wojciech Jaruzelski und Menachem Begin – Jahrzehnte später wurden beide werden jeweils polnisches Staatsoberhaupt und israelischer Ministerpräsident. Weder sie noch andere haben mit einem Wort über eine Mitwirkung der sowjetischen Leiter an der Organisation der Erschießung gesprochen. Sogar der wütende Feind der Sowjetunion Begin behauptete, dass die Polen nicht von Vertretern des sowjetischen NKWD, sondern durch die deutsche Gestapo hingerichtet wurden. Sind das nicht der Unstimmigkeiten allzu viele? Im Jahre 2010 wurde durch den Abgeordneten der Staatsduma Wiktor Iljuchin und die Historiker Sergej Strygin und Wladislaw Schwed bekannt, wie die Fälschung des „Briefes № 794/B“ von Berija im Politbüro der Allunions-KP (B) vom März 1940, in dem vorgeschlagen wird, mehr 20.000 polnischer Kriegsgefangene zu erschießen, vorbereitet wurde. Iljuchin machte Informationen darüber bekannt, dass Anfang der neunziger Jahre von einem hochgestellten Mitglied des Politbüros des ZK der KPdSU eine Gruppe hochrangiger Spezialisten zur Fälschung der Archivdokumente geschaffen worden war. Iljuchin nannte später, im Sommer desselben Jahres, den Namen dieses hochgestellten Parteigenossen – Alexander Jakowlew, der als „Architekt der Perestrojka“ bezeichnet wurde. Die „Gruppe Jakowlews“ arbeitete im Apparat des Sicherheitsdienstes des russischen Präsidenten Boris Jelzin aufgestellt wurde, die (bis 1996) in der Siedlung Nagornoje im Gebiet Moskau untergebracht war und später in anderen Ort – nach Saretschje – umgesiedelt wurde. Von dieser Zeit an waren Hunderte falscher historischer Dokumente in die russischen Archive eingefügt worden, und ebenso viele mittels Eintragung falscher Mitteilungen, sowie mittels Fälschung von Unterschriften gefälscht. Iljuchin hatte gefordert, eine umfangreiche Prüfung der Archivdokumente vorzunehmen und mit der Aufspürung aller Tatsachen zu beginnen, welche die sowjetische Periode der Geschichte diskreditieren. „Im Jahre 1943 versuchte Goebbels, die Antihitlerkoalition zu zerstören, und die UdSSR mit den USA in Streit zu bringen, indem er die Lüge darüber verbreitete, dass Stalin und Berija befohlen hätten, 10.000 polnischer Offiziere zu erschießen“, schrieb Wiktor Iljuchin. „Diese Lüge wurde von der polnischen Exilregierung unterstützt, die sich am meisten von dem Gefühl der Wut auf die Sowjetunion wegen der Zerschlagung der polnischen Armee in westlichem Weißrussland und in der Ukraine und den Beitritt dieser Territorien zur UdSSR leiten ließ. Der nicht unbekannte Alexander Jakowlew trat tatsächlich für eine solche Kompromittierung der UdSSR ein, damit sich die ganze Welt von unserem Land abwendet. Danach fand die größte betrügerische Zusammenstellung und Fälschung der Archivdokumente des ZK der KPdSU statt“. Iljuchin war bis zu seinem Tode davon überzeugt, dass die Fälschungen mit dem Ziel hergestellt worden waren, Stalin „im Zuge jenes wilden Propagandafeldzuges der Verunglimpfung der sowjetischen Führung zu diskreditieren, die Anfang der neunziger Jahre des vorigen Jahrhunderts besonders zynisch und offen geführt wurde“. Im übrigen bestand Stalin darauf, dass der polnische Staat (wie auch der jüdisch-israelisch), bekanntlich Gutes mit Bösem vergelten würde… Nach den Materialien von newsland.com [1] Man kann auch sagen „der Höchststrafe“. Von 1926 an hieß es im Strafgesetzbuch der RSFSR nicht mehr, der Verurteilte wird „bestraft“, sondern es wurden Maßnahmen zum Schutz der sozialistischen Gesellschaft angewendet – gerichtliche, pädagogische oder medizinische. Der Text: „Das Strafgesetzbuch der RSFSR hat die Aufgabe, den sozialistischen Staat der Arbeiter und Bauern und seine Rechtsordnung vor Personen, die gefährliche gesellschaftliche Handlungen (Verbrechen) begehen, zu schützen und entsprechend dem Strafgesetzbuch Maßnahmen zum sozialen Schutz zu treffen.“ So wurde bspw. anstelle des Begriffs „Höchststrafe“ das „höchste Maß des sozialen Schutzes“ angewendet. Das war eigentlich ein richtiges Herangehen. Weil es eine der Hauptaufgaben des Staates ist, nicht die Menschen, welche ein Verbrechen begangen haben, zu bestrafen, sondern alle übrigen Staatsbürger vor diesen Menschen zu schützen. Siehe auch: http://kommunisten-online.de/Archive/blackchanel/katyn2.htm http://kommunisten-online.de/Archive/blackchanel/katyn1.htm http://kommunisten-online.de/Archive/blackchanel/katyn_vk.htm http://kommunisten-online.de/Archive/blackchanel/katyn.htm

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