“… Schwarzarbeitsfahnder des Zoll haben vergangenes Jahr in jedem zehnten kontrollierten Gastronomiebetrieb Verstöße gegen das Mindestlohngesetz aufgedeckt. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion hervorgeht, stellte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bundesweit bei 9239 Kontrollen bei 931 Betrieben des Gastgewerbes Mindestlohnverstöße fest, wie aus dem Papier hervorgeht, das unserer Redaktion vorliegt. Auch in Bayern verstieß jeder zehnte der 1700 kontrollierten Restaurants und Hotels gegen das Gesetz, heißt es in der Antwort auf die Anfrage der stellvertretenden Linken-Fraktionsvorsitzenden Susanne Ferschl. (…) Nach Informationen der Gewerkschaft kontrollierte der Zoll lediglich 4,6 Prozent aller bayerischen Hotels, Biergärten, Pensionen und Gaststätten. Entscheidend sei nicht nur mehr Personal für die Schwarzarbeitsfahndung, sondern auch, dass die Dokumentationspflicht beim Mindestlohn nicht gelockert werde. “Nur mit der genauen Arbeitszeiterfassung können die Beamten überhaupt fündig werden”, betonte Zeitler. Linken-Fraktionsvizechefin Ferschl forderte zudem ein Verbandsklagerecht für Gewerkschaften: “Gerade Beschäftigte mit Befristung, im Minijob oder ohne Betriebsrat haben oft keine Wahl, als den Betrug stillschweigend hinzunehmen”, betonte die Linken-Politikerin…” Beitrag von Michael Pohl vom 5. Mai 2019 bei der Augsburger Allgemeinen online
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