Mittwoch, 29. Mai 2019

[E-Evidence] Ohne richterliche Anordnung: Neue Gesetze sollen Zugriff auf Cloud-Daten im Ausland erleichtern


BestandsdatenauskunftDie US-Regierung klagt derzeit gegen Microsoft auf Herausgabe von Daten, die der Konzern auf Servern in Europa speichert. Ein neues Gesetz soll den US-Behörden mehr Kompetenzen verschaffen. Auch die EU-Mitgliedstaaten wollen den Zugang zu Inhalts- und Verkehrsdaten in den USA vereinfachen. Die EU-Kommission plant hierzu einen Legislativvorschlag. Europäische Behörden könnten demnächst bei Internetfirmen in den USA verlangen, auf direktem Wege Inhalts- und Verkehrsdaten herauszugeben. Die Europäische Kommission arbeitet hierzu an einem Legislativvorschlag, der am 17. April veröffentlicht werden soll. Die Regelung richtet sich an alle Firmen, die auf dem europäischen Hoheitsgebiet Dienste erbringen. Im Fokus stehen aber jene aus den USA, darunter Facebook, Google und Microsoft. Die Regelung wäre richtungsweisend für den Umgang mit digitalen Beweismitteln, denn eine richterliche Anordnung soll hierfür nicht erforderlich sein. Damit greift die Initiative tief in die Grundrechte ein. Auf EU-Ebene firmiert der Vorschlag als Erleichterung des Zugangs zu „elektronischen Beweismitteln“ („e-evidence“). Der Prozess startete mit den Schlussfolgerungen des Rates zur Verbesserung der Strafjustiz im Cyberspace vom 9. Juni 2016, in denen die Mitgliedstaaten die Bedeutung von „elektronischen Beweismitteln“ in Strafverfahren zu allen Formen der Kriminalität betont hatten. Von Interesse sind Daten in der Cloud, auf Mailservern, von Messengerdiensten oder auch VoIP-Anrufe….” Beitrag von Matthias Monroy vom 6. März 2018 bei Netzpolitik externer Link – denkt daran: Eine Cloud sind einfach fremde Rechner! Siehe dazu:
  • US-Behörden wollen Telekommunikation in Europa abhören New 
    Ganz legal könnte das FBI bald sensible Kommunikationsdaten von europäischen Internetdienstleistern herausverlangen, möglicherweise auch in Echtzeit. Damit will die Europäische Union die Trump-Administration gewogen machen, im Gegenzug „elektronische Beweismittel“ direkt bei Facebook & Co. abfragen zu dürfen. Die EU-Kommission will ein Abkommen mit der US-Regierung verhandeln, das Internetanbieter mit Sitz in der Europäischen Union zu mehr Kooperation mit US-Behörden zwingt. Die Firmen müssten Polizeien und Geheimdiensten aus den USA Zugang zur Kommunikation ihrer NutzerInnen gewähren. Auch europäische Strafverfolger könnten dann direkt bei Facebook, Apple und anderen Internetriesen eine Anordnung zur Herausgabe stellen. Der bislang übliche Rechtsweg externer Link über die Justizbehörden soll entfallen. Die Pläne sind Teil der „E-Evidence“-Verordnung externer Link, mit der die EU die Herausgabe „elektronischer Beweismittel“ erleichtern will. Dies umfasst einem kürzlich veröffentlichten Entwurf zufolge externer Link NutzerInnendaten (Name, Geburtsdatum, Postanschrift, Telefonnummer), Zugangsdaten (Datum und Uhrzeit der Nutzung, IP-Adresse), Transaktionsdaten (Sende- und Empfangsdaten, Standort des Geräts, verwendetes Protokoll) sowie Inhaltsdaten. Die geplante EU-Verordnung externer Link ist auf Firmen mit Sitz in der Europäischen Union beschränkt. Weil die meisten der begehrten Daten aber in den USA lagern, plant die EU-Kommission ein Durchführungsabkommen mit der US-Regierung. Möglich wäre dies im Rahmen des „CLOUD Act“ externer Link, den die US-Regierung im vergangenen Jahr erlassen hat. Er verpflichtet die in den USA niedergelassenen Firmen zur Offenlegung von Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten, wenn dies zur Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr notwendig scheint...” Beitrag von Matthias Monroy vom 28.05.2019 bei Netzpolitik externer Link

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