Freitag, 31. Mai 2019

Durch die Elektroschocker der Polizei ergäben sich keine »besonderen gesundheitlichen Risiken«, meint das hessische Innenministerium

Ein Mann ist schon tot, doch Beuth hält an Tasern fest

Taser sind Elektroschockpistolen oder Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG), die nach Herstellerangaben mit nadelförmigen Projektilen im Körper der angeschossenen Person einen Elektroschock und eine vorübergehende Lähmung auslösen.
Nach Angaben des hessischen Innenministeriums werden sie in Deutschland bei der Polizei seit 2001 und in Hessen seit 2005 eingesetzt. Zunächst auf polizeiliche Spezialeinheiten begrenzt, wurde das Spektrum ihres Einsatzes ab 2007 deutlich erweitert. »Hinweise auf besondere gesundheitliche Risiken haben sich bis heute nicht ergeben«, heißt es in einer Ende April verfassten Antwort des hessischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Der Vorteil eines DEIG liege darin, »dass es den Betroffenen unabhängig vom Schmerzempfinden handlungsunfähig machen kann, ohne zwangsläufig gravierende Verletzungen hervorzurufen«, so das Ministerium. »Die erweiterte Handlungsmöglichkeit der eingesetzten Beamten führt in den meisten Fällen zu einer gewaltfreien Lagelösung.« Der landesweite Taser-Einsatz wurde auch im schwarz-grünen Koalitionsvertrag bekräftigt.
Während die von Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) unterzeichnete zwei Seiten lange Antwort auf dem Postwege der Linksfraktion zugestellt wurde, ließ der möglicherweise durch einen Tasereinsatz beschleunigte Tod eines chronisch kranken Mannes in Frankfurt aufhorchen. Der übergewichtige Diabetiker war dem Vernehmen nach in einer Klinik an den Folgen einer Lungenentzündung und Blutvergiftung gestorben.
Ein von seiner Frau herbeigerufener Notarzt hatte vergeblich versucht, ihn von der Medikamenteneinnahme zu überzeugen. Die von dem Mediziner alarmierten Polizeibeamten hätten nach Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft auf ihn einzureden versucht und in einer eskalierten Situation schließlich eine Taserwaffe eingesetzt. Der Mann sei dann in die Frankfurter Universitätsklinik gebracht worden und dort vier Tage später verstorben.
Der Todesfall war dieser Tage auch ein Thema in der Sitzung des Landtagsinnenausschusses. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen die beteiligten Polizisten wegen des Verdachts auf Körperverletzung mit Todesfolge im Amt sind angelaufen. Der Abgeordnete Hermann Schaus (LINKE) forderte Beuth auf, »ein sofortiges Benutzungsverbot für alle Taser auszusprechen und sämtliche ausgegebenen Waffen sofort einzuziehen«. Offensichtlich stelle ihr Einsatz zumindest bei kranken Menschen entgegen bisheriger Aussagen ein großes Gesundheitsrisiko dar, stellt der Parlamentarier fest.
Die hessische Linksfraktion hatte schon 2017 vor einer Ausweitung des Probebetriebs mit Tasern im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen gewarnt. Damals hatte die Landesregierung eingeräumt, dass der Einsatz dieser Elektroschocker bei bestimmten »Risikogruppen« lebensbedrohliche Verletzungen hervorrufen könne. Zur langen Liste dieser Personengruppen zählten Personen mit Herzkrankheiten und Vergiftungen, Schwangere, Kinder und Ältere. Verletzungen beim Sturz der mit Tasern angeschossenen Person seien aufgrund von Verkrampfungen des Körpers »schlicht nicht abschätzbar«, so der Abgeordnete Ulrich Wilken (LINKE). Für ihn ergibt sich ein besonderes Risiko auch aus der Tatsache, dass »Polizeibeamten in einer Einsatzsituation in der Regel nicht bekannt sein dürfte, ob die Zielperson zu einer der Risikogruppen gehört«.
Dass Tasern nicht so harmlos und ungefährlich ist, wie es Beuth behauptet, stellt auch die weltweit operierende Menschenrechtsorganisation Amnesty International (AI) fest. Sie verweist darauf, dass es allein in den USA »zwischen 2001 und 2017 über 700 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Einsatz des Tasers« gegeben habe. In den Niederlanden seien Taser überwiegend gegen Unbewaffnete und auch gegen Menschen eingesetzt worden, denen bereits Handschellen angelegt waren, so die dortige AI-Sektion.
Zudem hätten niederländische Polizisten in etlichen Fällen Menschen mehrfach getasert und damit ein schweres Gesundheitsrisiko für die Betroffenen in Kauf genommen, beklagt der niederländische AI-Aktivist Gerbrig Klos. Er spricht von einer »Verletzung eines der fundamentalsten Menschenrechte, nämlich des Verbots der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung«. Auch Amnesty Deutschland warnt bereits seit längerem vor einer allgemeinen Einführung des Tasers bei der deutschen Polizei.
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