- Kein Schutzraum für junge Geflüchtete? Erneuter Polizeiübergriff in betreutem Jugendwohnen in Berlin
“… In der Nacht vom 8. auf den 9. Mai gegen 4 Uhr verschafften sich drei PolizistInnen – offenbar auf Veranlassung der Berliner Ausländerbehörde – Zutritt zu einer Jugendhilfewohnung in Berlin-Lichtenberg, um zu prüfen, ob der dort gemeldete jugendliche Flüchtling Hamid F.[1] aus Afghanistan auch tatsächlich dort wohnt. Als auf ihr Klingeln an der Tür niemand reagierte, klopften die PolizistInnen von draußen an die Fenster der im Erdgeschoss gelegenen Wohnung und verlangten Einlass. Hamid F. ist traumatisiert und in psychiatrischer Behandlung, was auch der Ausländerbehörde bekannt sein müsste. Er benötigt starke Medikamente, um schlafen zu können. Hamid F. verstand nicht, was die PolizistInnen wollten. Er öffnete die Tür. Hamid F. hatte Angst. Er wusste nicht, dass er die Polizei nur mit einem Durchsuchungsbeschluss – den sie nicht hatte – in die Wohnung hätte einlassen müssen. Die PolizistInnen betraten die Wohnung, gingen direkt in Hamid F.‘s Zimmer und ließen sich sein Ausweisdokument zeigen. Daraufhin befragten sie ihn zu seinen Fluchtgründen und seinem Fluchtweg. Er reagierte auf Grund der Medikamente und des Traumas sehr verzögert. Sie erklärten ihm, er müsse Deutschland verlassen und am nächsten Tag bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Sonst würde man ihn abholen und abschieben. Hamid F. zeigte ihnen an der Pinnwand im Flur die Telefonnummer des diensthabenden Bereitschaftsbetreuers der Jugendhilfeeinrichtung, der jedoch nicht benachrichtigt wurde. Hamid F. befindet sich noch im Asylverfahren. Er kann deshalb gar nicht abgeschoben werden. Berlin schiebt erwachsene abgelehnte Asylbewerber aus Afghanistan nur in Ausnahmefällen bei schweren Straftaten ab, was auf Hamid F. nicht zutrifft. Die Polizei ist auch in keinster Weise zuständig für Befragungen zu den Fluchtgründen und Fluchtwegen, erst recht nicht unangekündigt nachts um 4 Uhr. Hamid F. geht es seit dem Vorfall psychisch deutlich schlechter. „Dass die Berliner Polizei mitten in der Nacht in eine Jugendhilfeeinrichtung eindringt, um einen dort wohnenden schwer traumatisierten Jugendlichen zu den traumatischen Fluchtereignissen zu befragen, ist ein ungeheuerlicher Skandal“, so Nora Brezger vom Flüchtlingsrat Berlin. „Dies liegt nicht im Verantwortungs- und Kompetenzbereich der Polizei. Ihm dann auch noch entgegen der Rechtslage zu erzählen, er würde abgeschoben, kann nur als rechtswidrige Bedrohung und Nötigung verstanden werden.“…” Gemeinsame Pressemitteilung vom 27. Mai 2019 des Flüchtlingsrats Berlin und des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei der Aktion Freiheit statt Angst
Freitag, 31. Mai 2019
Die Grenzen der Polizei. Die Polizei dringt nachts in eine Schutzeinrichtung für junge Flüchtlinge ein, um eine Adresse zu überprüfen. Rechtswidrig, sagt der Flüchtlingsrat
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