Donnerstag, 2. März 2017

Leiharbeiter klagt Lohn für einsatzfreie Zeiten ein



"René Schindlers Leihfirma hatte wochenlang keine Arbeit mehr für ihn. 
Die einsatzfreie Zeit zog sie einfach von seinem Zeitkonto ab. Doch er 
wehrte sich erfolgreich - und hat nun einen Rat für andere 
Leiharbeiter. Was René Schindler erlebte, erleben Leiharbeiter überall 
täglich: Die Leihfirma wälzt ihr unternehmerisches Risiko 
verleihfreier Zeiten auf die Beschäftigten ab, die dann Zeit und 
Urlaub opfern sollen. Das ließ sich Betriebswirt René Schindler nicht 
gefallen. (...) Schindler verlor dann auch seinen ersten Prozess beim 
Arbeitsgericht Frankfurt. Aber er gab nicht auf und ging in die 
nächste Instanz, zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen. Das LAG gab 
ihm schon mal zu einem Drittel recht. Er bekam rund 500 Euro. Ohne 
Revision. Doch Metaller Schindler gab sich nicht zufrieden. Über den 
DGB Rechtsschutz legte er Beschwerde bei Bundesarbeitsgericht (BAG) 
ein, bei der höchsten Instanz. Und überraschenderweise ließ das BAG 
die Revision zu, was es nur in Ausnahmen tut. Doch da beim BAG weitere 
Verfahren zur Verrechnung einsatzfreier Zeiten in Leiharbeit 
aufgelaufen waren, wollte das höchste Arbeitsgericht eine 
grundsätzliche Klärung des Problems herbeiführen. Dieses 
Grundsatzurteil wollte der Arbeitgeber vermeiden. Er zahlte in letzter 
Minute freiwillig alle ausstehenden Forderungen Schindlers, um den 
Prozess beim BAG abzuwenden: die übrigen 740 Euro Lohn plus Zinsen..." 
IG Metall-Meldung vom 27.02.2017
https://www.igmetall.de/leiharbeit-einsatzfreie-zeit-urteil-24809.htm

René dazu: "Ich hätte gern ein Grundsatzurteil gehabt, für alle 
Leiharbeiter. Aber zumindest ist für mich klar: Es lohnt sich für 
Leiharbeiter, gegen die Verrechnung ihrer einsatzfreien Zeiten zu 
klagen. Geht zu Eurer Gewerkschaft und wehrt Euch."
Dem LabourNet Germany liegen alle Urteile vor...

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