Donnerstag, 2. März 2017
Leiharbeiter klagt Lohn für einsatzfreie Zeiten ein
"René Schindlers Leihfirma hatte wochenlang keine Arbeit mehr für ihn.
Die einsatzfreie Zeit zog sie einfach von seinem Zeitkonto ab. Doch er
wehrte sich erfolgreich - und hat nun einen Rat für andere
Leiharbeiter. Was René Schindler erlebte, erleben Leiharbeiter überall
täglich: Die Leihfirma wälzt ihr unternehmerisches Risiko
verleihfreier Zeiten auf die Beschäftigten ab, die dann Zeit und
Urlaub opfern sollen. Das ließ sich Betriebswirt René Schindler nicht
gefallen. (...) Schindler verlor dann auch seinen ersten Prozess beim
Arbeitsgericht Frankfurt. Aber er gab nicht auf und ging in die
nächste Instanz, zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen. Das LAG gab
ihm schon mal zu einem Drittel recht. Er bekam rund 500 Euro. Ohne
Revision. Doch Metaller Schindler gab sich nicht zufrieden. Über den
DGB Rechtsschutz legte er Beschwerde bei Bundesarbeitsgericht (BAG)
ein, bei der höchsten Instanz. Und überraschenderweise ließ das BAG
die Revision zu, was es nur in Ausnahmen tut. Doch da beim BAG weitere
Verfahren zur Verrechnung einsatzfreier Zeiten in Leiharbeit
aufgelaufen waren, wollte das höchste Arbeitsgericht eine
grundsätzliche Klärung des Problems herbeiführen. Dieses
Grundsatzurteil wollte der Arbeitgeber vermeiden. Er zahlte in letzter
Minute freiwillig alle ausstehenden Forderungen Schindlers, um den
Prozess beim BAG abzuwenden: die übrigen 740 Euro Lohn plus Zinsen..."
IG Metall-Meldung vom 27.02.2017
https://www.igmetall.de/leiharbeit-einsatzfreie-zeit-urteil-24809.htm
René dazu: "Ich hätte gern ein Grundsatzurteil gehabt, für alle
Leiharbeiter. Aber zumindest ist für mich klar: Es lohnt sich für
Leiharbeiter, gegen die Verrechnung ihrer einsatzfreien Zeiten zu
klagen. Geht zu Eurer Gewerkschaft und wehrt Euch."
Dem LabourNet Germany liegen alle Urteile vor...
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