Sonntag, 8. Februar 2015

Jobcenter wollen Parteikonten filzen

Mitwirkungspflicht? Was kümmert uns die Verfassung, wir sind schließlich das Jobcenter! Dort scheint das Sozial-oder Staatsrecht keine besondere Rolle zu spielen, wenn es ums Geld geht. Ein Nutzerbeitrag von initiative146 Im Rahmen der sogenannten Mitwirkungspflichten wurde vor kurzem ein Vorstandsmitglied der Piratenpartei aufgefordert das Parteikonto, über das er eine Verfügungsberechtigung besitzt, im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung offenzulegen. Andernfalls, so hieß es, würde man ihn entsprechend sanktionieren und ihm die Leistungen aus dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz-IV) verweigern. Obwohl der Landesverband und auch die damit verbundene Kontoführung dem Parteiengesetz unterliegt, fragt das Jobcenter Berlin-Mitte allen Ernstes ihren "Kunden", ob es sich bei diesem betreffenden Konto nicht möglicherweise sogar um ein Geschäftskonto handeln könne. Anscheinend gehen diese Institutionen davon aus, dass man jedes beliebige Konto, zu dem ein Zugriff grundsätzlich möglich ist, ganz bequem zu seiner eigenen Existenzsicherung plündern kann. Hauptsache der sogenannte "Sozialstaat" kann sich seiner Verantwortung entziehen. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass der "Kunde" möglicherweise selbst gegen die gültige Gesetzgebung verstoßen könnte. Es ist davon auszugehen, dass die Jobcenter-Mitarbeiter nicht mit dem Parteiengesetz im Einzelnen vertraut sind. Dennoch stellt sich die Frage, ob es sich hier um Schikane gegen eine unliebsame Partei handelt, die für das bedingungslose Grundeinkommen wirbt und dafür votiert, das menschenunwürdige Hartz-IV-System ohnehin abschaffen zu wollen oder schlichtweg nur um Dummheit. Das wäre noch die harmlosere Version. Oder sind wir schon wieder soweit, dass Menschen allein aus ihrer Parteienzugehörigkeit bestimmte Rechte verwehrt werden? Was hat das zu bedeuten, wenn Jobcenter als kommunale Einrichtungen und verlängerter Arm der sozialpolitischen Agenda sich aufmachen, um mit höchst fragwürdigen Methoden die politische Willensbildung von Bürgern so weit wie möglich zurückzudrängen? Erleben wir möglicherweise einen Neuaufguss der Armenfürsorge (Elberfelder Modell) aus der Kaiserzeit von 1850, in der den Arbeitslosen ganz offiziell die passiven und aktiven Bürgerrechte entzogen wurden? Dann gehören diese Punkte dringend auf die politische Bühne in Berlin. Gegen diesen offensichtlichen Verstoß gegen die Freiheitlich Demokratische Grundordnung sollten auch Konsequenzen gehören. Wenn die Verantwortlichen des betreffenden Jobcenters ihren Hut nicht schon selbst genommen haben, sollten sie von ihren Vorgesetzten unverzüglich auf die Seite des "Kunden" befördert werden. Quelle: https://plattformbrandenburg.de/ob-sozial-oder-staatsrecht-was-kuemmert-uns-die-verfassung-wir-sind-schliesslich-das-jobcenter/ Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.

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