Freitag, 28. Juni 2013
Polizeiübergriff beschäftigt Amtsgericht Rüsselsheim
Rüsselsheim (Korrespondenz), 27.06.13: Am Dienstag, 2. Juli, findet die Verhandlung über einen brutalen Polizeiübergriff statt. Auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz des "real"-Einkaufszentrums in Raunheim sammelte am 23. März Karsten W. Unterstützungs-Unterschriften für die Wahlzulassung der MLPD. Eine "real"-Angestellte kam aus dem Supermarkt und verlangte, den Platz zu verlassen, ansonsten rufe sie die Polizei. Der Sammler bestand auf seinem demokratischen Recht.
Wenig später erschien die Polizei und führte eine Personenkontrolle durch. Die Beamten drohten mit Verhaftung, wenn er nicht fortgeht. Als er auf dem Weg zum Polizeiwagen war, griffen Polizisten ihn hinterrücks an, warfen ihn zu Boden, verursachten Prellungen und Schürfwunden, um ihn schließlich in Handschellen auf die Wache zu fahren.
Es ist ein unerhörter Vorgang, der das demokratische Recht auf Wahlbeteiligung, in öffentlichen frei zugänglichen Bereichen für die Wahlzulassung zu sammeln, praktisch aufhebt. Für die Freiheitsberaubung und Körperverletzung müssen die Beamten zur Rechenschaft gezogen werden!
Verhandelt wird jetzt auf Betreiben der Staatsanwaltschaft gegen den Geschädigten. Die Polizei will sich als Opfer darstellen, "Widerstand gegen die Staatsgewalt" heißt der stereotype Vorwurf. Dagegen wurde die Klage von Karsten W. wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung gegen die Beamten bisher nicht weiter verfolgt. Dieser weitgehende Angriff auf die Wahlzulassung der MLPD und ihre Unterstützer darf nicht durchgehen.
Interessenten können sich vor Ort ein Bild machen: Amtsgericht Rüsselsheim, Saal 1, am 2. Juli um 13.30 Uhr.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen