Freitag, 28. Juni 2013

„Aber dass diese Bramarbisierung gerade von einem „Gewerkschafter“ kommt, macht mich doch sehr nachdenklich. Aber seis drum, wir werden von dem „Arbeitnehmervertreter“ noch mehr zu lesen bekommen.“

Die USA und die Freiheit oder Nichts Genaues weiß man nicht Von whs Arbeiterkorrespondenz auf Kommunisten-online vom 24. Juni 2013 – Wie immer trafen sie sich Donnerstag bei Maischberger, um die große Frage zu diskutieren: „Dürfen die Amerikaner (gemeint sind die Geheimdienste [spezielle die NSA] der USA) weltweit die Daten aus dem Internet abschöpfen?“ Antwort: „Jein.“ Anwesend war die Creme de la Creme der deutschen Hardline-Politik, Herr Friedrich Herrmann, bayerischer Innenminister und Herr Wendt, Deutsche Polizeigewerkschaft (wobei ich „Gewerkschaft“ fast schon in Anführungszeichen setzen möchte). Außerdem durften sich Frau Leuthäuser-Schnarrenberger (Vorstellung erübrigt sich) und Frau Joost (Kompetenzteam Steinbrück) noch in dieser Runde tummeln. Die Position der USA verteidigte Mr. Denison US-Bürger und Politikberater. Einziger ernst zu nehmender Widerspruch kam von Herrn Domscheit-Berg, ehemaliger Wikileaks-Sprecher. Ein Einspiel der Redaktion verdeutlichte, dass circa 846.000 Menschen in den USA an diesem Datenpool arbeiten. Ein ehemaliger Mitarbeiter der NSA, Mr. Binney, bezeichnete diese Tätigkeit schlicht als verfassungswidrig: „… sie verstoßen gegen unsere Verfassung.“ Mr. Denison sah dies natürlich nicht so. Nach seinen Worten wollen alle mehr Daten haben, aber in den USA sei man nur an den Megadaten (Adressen) interessiert, nicht an den Inhalten der Beiträge. Und nach Herrn Wendt, dem Supergewerkschafter der Polizei wurde aufgrund von Infos aus den USA ein großer Anschlag verhindert. Angeblich gab es weitere Verhinderungen, aber außer zu den „Sauerlandattentätern“ wußte niemand nichts genaues. Was hat es nun mit dieser Datensammelwut auf sich? Hintergrund ist Nine Eleven. Seit diesem Datum wird in den USA alles gesammelt, was irgendwie des Sammelns wert erscheint. Und aus diesem Grunde hat die NSA auch eine Datenbank mit circa 8 Mio. terrorverdächtiger Amerikaner. Die können ohne Anklage, ohne Prozess weggesperrt werden, führte Domscheit-Berg aus. Niemand in der illustren Runde widersprach ernsthaft. Ein weiteres Einspiel der Redaktion zeigte auf, dass einem Wissenschaftler in Deutschland zwei Begriffe, die er in eine Suchmaschine eingab zum Verhängnis wurden. Diese zwei Begriffe werden auch in terroristischem Umfeld benutzt. Im Gefolge wurde sein Telefon überwacht. Seine E-Mails wurden mitgelesen. Vor seinem Haus wurde vom BND eine Videokamera installiert. Im Ergebnis dieser Überwachung wurde er festgenommen. Nach dreißig Tagen erfolgte seine Entlassung wegen erwiesener Unschuld. Komischerweise erregte dieser Beitrag weder Frau Leuthäuser-Schnarrenberger noch Herrn Herrmann. Aber Herr Wendt, der „Gewerkschafter“ konnte sich darüber maßlos erregen: „Zunächst einmal glaube ich das nicht. Das ist mit Verlaub ein bisschen dünn. … Dass sich ein dringender Tatverdacht nach einiger Zeit als unrichtig heraus stellt, ist ein Zeichen für unseren Rechtsstaat.“ Nun, dazu kann man geteilter Meinung sein. Aber dass diese Bramarbisierung gerade von einem „Gewerkschafter“ kommt, macht mich doch sehr nachdenklich. Aber seis drum, wir werden von dem „Arbeitnehmervertreter“ noch mehr zu lesen bekommen. Mr. Denison muss natürlich noch sofort eins drauf setzen, indem er mit stolz geschwollener Brust verkündet, dass schon Mr. John Foster Dulles eine „Kartei von Feinden“ hatte, derer er sich bediente. Im Anschluss daran brüstete sich Herr Herrmann, dass kein Polizist, kein Staatsanwalt einfach so eine Verhaftung anordnen kann. Da kennt der Herr Herrmann offensichtlich seine eigenen Gesetze nicht. „Festnahme Polizei und Staatsanwaltschaft können einen Beschuldigten festnehmen, falls ein Haft- oder ein Unterbringungsbefehl gegen ihn vorliegt. Außerdem gibt es die Möglichkeit der vorläufigen Festnahme bei Gefahr im Verzug, d.h., soweit das Gericht nicht in der Lage ist, den Haftbefehl rechtzeitig zu erlassen und der Beschuldigte flüchten könnte. Wird jemand entweder auf frischer Tat angetroffen, also unmittelbar am Tatort gestellt, oder verfolgt, so sind auch Zivilpersonen befugt, ihn ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, soweit Fluchtgefahr besteht oder der Täter nicht sofort identifizierbar ist. Bis zu einem gewissen Grad dürfen sie sogar Gewalt anwenden, falls ein solches Vorgehen im Verhältnis zur Strafsache angemessen erscheint. Man darf etwa den Täter fest anfassen und eventuell fesseln, aber nicht seine Gesundheit schädigen. Von daher mag gegebenenfalls das Drohen mit einer Schusswaffe gerechtfertigt sein, niemals jedoch das Schießen zum Zweck der Festnahme. Sofern der Festgenommene nicht aus irgendeinem Grund umgehend wieder in Freiheit gesetzt wird, ist er spätestens einen Tag später dem Richter bei dem Amtsgericht vorzuführen, in dessen Bezirk er festgenommen wurde. Nach der Vernehmung entscheidet der Richter, ob er die Festnahme für gerechtfertigt hält. Wenn nicht, ordnet er die Freilassung an. Andernfalls erlässt er auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder, wenn kein Staatsanwalt erreichbar ist, von Amts wegen einen Haft- oder Unterbringungsbefehl. §127 StPO Wenn eine Person, insbesondere ein einer Straftat Verdächtiger, der Freiheit beraubt wird, ohne daß bereits ein richterlicher Haftbefehl vorliegt, spricht man von einer Festnahme, sonst von einer Verhaftung. Eine Festnahme kann jeder Bürger vornehmen, allerdings nur, wenn er einen Straftäter auf frischer Tat ertappt oder wenn er ihn danach verfolgt hat und wenn der Täter der Flucht verdächtig ist oder seine Personalien nicht sofort festgestellt werden können. Die Staatsanwaltschaft oder die Polizei können eine Festnahme auch dann vornehmen, wenn die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen und «Gefahr im Verzug» besteht, das heißt vor allem Fluchtverdacht (§127 StPO). Der Festgenommene muß spätestens «am Tage nach der Festnahme» entweder freigelassen oder einem Richter zur Prüfung der Frage vorgeführt werden, ob ein Haftbefehl gegen ihn erlassen werden soll (§128 StPO). Eine Festnahme darf also nie länger als 48Stunden dauern.“ Soweit die Strafprozessordnung, die auch in Bayern gelten dürfte. Und da hinein tutete dann der Herr Wendt: „… kein Zweifel, dass das rechtsstaatlich geregelt einwandfrei abläuft!“ Ein Parteikollege des Herrn Herrmann, Herr Ferber, brachte es auf den Punkt, wobei er meinte gut punkten zu können: „… Stasi-Methoden auf amerikanisch …“ Nun hat aber die Stasi (richtiger: Ministerium für Staatssicherheit) nur dann gehandelt, wenn ein konkreter Verdacht bereits vorlag. Die US-amerikanischen Geheimdienste schaffen erst diesen Verdacht, um dann tätig zu werden. Auf dem Prozess gegen die Sauerlandattentäter wurde dann auch noch etwas länger herum geritten, weil offensichtlich nichts über die weiteren 49 verhinderten Anschläge bekannt war. Als Herr Domscheit-Berg dies zur Sprache brachte, wurde er von Herrn Herrmann zurecht gerückt: „Es gab einen großen Prozess in Deutschland. … da braucht man nichts hinein zugeheimnissen.“ Auf den Hinweis, dass der Anschlag auf den Boston-Marathon hätte verhindert werden können, wenn nur normale Polizeiarbeit gemacht worden wäre, entgegnete Herr Wendt (ja, der Herr Gewerkschafter): „Der Anschlag wurde nicht verhindert, weil Menschen Fehler gemacht haben.“ Und dann ging es übergangslos weiter: „“Zunächst sind wir ein Rechtsstaat. Wir haben frei gewählte Parlamente. Wir haben Staatsanwälte, die immer wieder überprüft werden. Wir haben mit diesen Staaten nichts zu tun. (Mit welchen eigentlich?) Wir haben einen freien Rechtsstaat und ich fühle mich nicht ausgespäht.“ Nun wissen wir es also. Der Herr Wendt hat es uns jetzt gesagt, wir können zufrieden und glücklich sein, dass wir diesen Staat haben. Danke Herr Wendt! Den Rest (wie das vorgehende) können wir dann wirklich unter Ulk verbuchen. Hier noch einige Bonmots: Denison: „Die USA betreiben keine Wirtschaftsspionage!“ Wendt: „Vertrauen schafft man nicht, wenn man Fragen der Prüfung und der Kontrolle diskreditiert.“ Leuthäuser-Schnarrenberger: „… weil wir in dieser Bundesregierung ganz sensibel mit diesen Fragen umgehen.“ Herrmann: „Sind sich die Menschen bewußt, was sie da tun?“ (Hinweis: Wenn sie in Facebook gehen) Denison: „Wenn deutsche Unternehmen ihre Kommunikation verschlüsseln, wird es für die NSA (die keine Wirtschaftsspionage betreibt) natürlich etwas schwieriger. In diesem Sinne, verschlüsseln wir und hauen wir denen auf den Kopf, die uns unsere Rechte nehmen wollen. Rot Front werner

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