Montag, 6. Mai 2013
Hartz IV: Zwang zur Frühverrentung
Die Arbeitslosenzahlen müssen trotz steigender Arbeitslosigkeit nach unten gedrückt werden. Um dieses zu erreichen, verwendet die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Auftrag der Bundesregierung verschiedene statistische Tricks. So gelten beispielsweise Erwerbslose, die einen Weiterbildungskurs antreten, nicht mehr als „Arbeitslose“, obwohl sie noch immer keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden haben. Ein weiteres Mittel ist die sogenannte Zwangsverrentung. Die vorzeitige Verrentung scheint das neue „Zaubermittel“ der Jobcenter zu sein, um die Arbeitslosenstatistik weiter frisieren zu können. Der Rechtsanwalt Jan Häußler sieht in der Praxis der Hartz IV-Behörden ein rechtswidriges Verhalten.
Nach Angaben des Fachanwalts für Sozialrecht, Jan Häußler, mehren sich Fälle , in denen das Jobcenter Essen ältere Hartz IV-Bezieher vorzeitig mit zum Teil erheblichen Abschlägen in die Rente drängen wollen. „Hierbei wird zum Teil auf „brutalst mögliche“ Art vorgegangen. Die Leistungsberechtigten erhalten einen Bescheid, dass Ihnen keinerlei Leistungen mehr ausgezahlt werden bis die Mitwirkungshandlung nachgeholt wird“, berichtet der Anwalt.
Betroffen: Nach 1950 Geborene
Dass diese Fälle von Zwangsverrentung nunmehr gehäuft auftreten, hat den Grund, dass Menschen die vor 1950 geboren sind, übergangsweise einen besonderen Schutz vor der vorzeitigen Verrentung genossen. Nun aber kommen die Menschen, die heute von Sozialhilfe bzw. Hartz IV abhängig sind und nach 1950 geboren wurden in das Alter, wo dieser Schutz vor der vorzeitigen Rente nicht mehr wirkt. Diese ist möglich ab dem 63. Lebensjahr. „In den mir vorliegenden Fällen ging das Jobcenter schematisch vor und forderte zur Stellung des Rentenantrag auf. Andernfalls würde das Jobcenter selbst den Rentenantrag für den Leistungsberechtigten stellen. Von daher ist der Begriff Zwangsverrentung durchaus zutreffend“, so der Fachanwalt für Sozialrecht.
Rechtswidrige Aufforderungen seitens der Jobcenter
Doch diese Vorgehen der Jobcenter entspricht nicht der Rechtsauffassung und Rechtsprechung mehrerer Landessozialgerichte. Diese verlangen nämlich, dass sich ein Leistungsträger vor einer solchen Aufforderung zum Rentenantrag mit dem Einzelfall beschäftigen und zudem Ermessen ausüben. „ Die Konsequenz ist also, dass die Aufforderungen des Jobcenters regelmäßig rechtswidrig sind und aufgehoben werden müssen“, so Häußler.
Für Betroffene ist es wichtig, sich gegen den Aufforderungsbescheid im Rahmen der Widerspruchsfrist entsprechend zu wehren. Wer die vorzeitige Rente in Anspruch nimmt, muss teilweise mit massiven Abschlägen rechnen. Diese bleiben dauerhaft auch ab dem „normalen Rentenalter“ bestehen. Betroffene sollten daher einen Rechtsanwalt aufsuchen oder eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen. Alternativ kann auch im Hartz IV Forum nachgefragt werden. (wm)
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