Freitag, 3. Mai 2013
Bundesrat stimmt Bestandsdatenauskunft zu
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Bestandsdatenauskunft zugestimmt. Der Zugriff auf PINs, PUKs oder Passwörter wird mit richterlicher Genehmigung zugelassen. Wie dieser richterliche Vorbehalt konkret laufen soll, ist unklar. Datenschutz-Experten laufen Sturm. Sie wissen: Weder richterliche Prüfung, noch die Benachrichtigung der Betroffenen findet in der Praxis statt. Schon die Grünen und die SPD haben in Regierungsverantwortung 2004 dem verfassungswidrigen Gesetz zur Bestandsdatenauskunft zugestimmt, das ein Verbot anonymer Handykarten und die Herausgabe von E-Mail-Passwörtern ohne richterliche Anordnung einführte.
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