Montag, 22. Oktober 2012
Betreff: offener und versteckter Faschismus in Haft durch Gefangene und Schließer
Salam & Hallo,
Samstag, den 18. 8. 12
ich befinde mich, als sozialer, politischer und linker Gefangener und dazu noch vor 20 Jahren zum Islam konvertiert, in NRW in Haft. Durch meine Haltung, meinen Kampf, vor allem meine Solidarität mit den sozial schwachen, ausländischen und politischen Gefangenen, bin ich in der Haft von der Justizobrigkeit nicht gerne gesehen. Auch auf Grund meiner Klagen und Beschwerden, die ich einreiche.....Siehe u. a. „Gefangenen Info 369“, Seite 9. "Ich benutze das Recht, als Waffe".
In den letzten Monaten habe ich mehrfach rechte Übergriffe in der Haft der Obrigkeit siehe oben der Justiz gemeldet, aber sie haben eine andere Wahrnehmung bis hin zu Herrn S: "Da würde ich aber sehr vorsichtig sein, mit solchen Anschuldigungen rüber zu kommen"...! Auch solche Aussagen wie z. B. diese: "Beim Adolf hätten sie den in die Gaskammer gesteckt", so wurde es bei der Essensausgabe von den dressierten Äffchen "lautstark" gesagt, dabei lachen die "Grünen" mit. Ist, so glaube ich, sicherlich keine falsche Wahrnehmung von mir.
Schon mehrfach habe ich auf diesen versteckten Faschismus von den "Grünen" hingewiesen, wenn z. B. der Beamte zu den Eingesperrten sagt: „Hier ist heute nix duschen. In Afrika auch nix jeden Tag duschen!" Obwohl eine Zelle weiter der Schließer dem deutschen Inhaftierten problemlos die Türe öffnete und ihn zum Duschen liess....
Da auf Grund mancher stattfindenen Brückentage der Freitag zum Feiertag wurde, wird Wäschetausch vorgezogen, was per Durchsage auf Deutsch verkündet wird.
Ein Rumäne, der überhaupt kein Deutsch versteht, kam zu mir, und bat mich, den Beamten zu fragen, ob er die Wäsche noch tauschen dürfe, da sie sich noch auf der Abteilung befand. Der "Grüne" antwortete, dann muss er zuhören, wenn die Durchsage kommt. Ich entgegnete, er kann aber kein Deutsch! "Dann muss er es lernen und nicht nach Deutschland kommen!" Ich wies noch daraufhin, das er Essenträger sei für die JVA. Darauf meinte er barsch: "Dass ändert nichts! Ende der Diskussion!"
Dies waren nun ein paar Beispiele, Dutzende könnte ich noch auflisten und sicher auch so krasse Aussage wie „mit dem Adolf zu Vergasung“, „der soll sich schämen als deutscher Muslim hier rum zu laufen“; usw.......
Nach dem StvollzG ist der Glaube zu respektieren, seine Religon soll der Gefangene praktizieren ebenso auch den Ramadan.
Für diese Zeit müssen es die Mitgefangenen akzeptieren, wenn man nachts seinen Kaffee kocht und sehr früh, besonders im Sommer, das Frühstück zubereitet. Sehr früh deshalb, weil im Islam nach der Sonne und dem Mond die Fastenzeiten bestimmt werden. An diese Vorschriften halten sich weder die Anstaltsleitung noch ihre Untergebenen!
1. Mir ist es zu ermöglichen, während des Ramdans früher die Arznei zu erhalten, (Ich erhalte ein Methadon-Substitut und das muss alle 24 Stundne regelmässig eingenommen werden.) Das wurde von dem Abteilungsleiter Böse abgelehnt. Auch kein Ausweichtermin wurde überlegt!
2. Erst nach einer Beschwerde meinerseits und mit der Bitte mir wenigstens so früh wie möglich das Medikament zu verabreichen. Genehmigt wurde mir es um 7:45 Uhr.
3. Doch am Wochenende erhalten wir es in unserer Abteilung erst gegen 11:15 Uhr. Ich habe es aber mit der Saniabteilung abgesprochen, es schon gegen 9:00 Uhr zu erhalten. Zweimal war es problemlos möglich, aber die letzten 3 Wochenende wurde es durch den zuständigen Wärter verhindert, da er nur Dienst nach Vorschrift macht, kein Verständnis für meinen Glauben hat. Nur bei diesen Beamten war es nicht möglich!
Der Namen des Bediensteten ist mir bekannt, doch aus Gründen der Zensur darf ich diesen nicht eintragen....
Denn weder kennen solche Wärter eine Flexibilität noch sind sie gewillt, eine andere Religon zu respektieren.....
19 Jahre habe ich gefastet, ob nun in Hochsicherheitstrakten oder in der Forensik. Noch nie habe ich so einen miesen Ramdan
gemacht wie in der JVA Willich.. .... Das beim Ramadan nach dem Fastenbeginn z. B. ab 5:00 Uhr nichts mehr eingenommen werden darf, ist auch Nichtmuslims bekannt. Auch wenn ich Haft bin, steht mir laut StVollzG das Praktizieren meines Glaubens mir zu. Die Religionsfreiheit steht auch laut Grundgesetzartikel 4 jedem zu!
In der BRD wird seit November versucht, eine rechte Mordserie offen zu machen. Da der Staat aber selbst mit seinen Finger aber so tief in den NSU-Sumpf steckt und suggeriert aber trotzdem, er würde mit allen Mitteln die Faschisten verfolgen......
Folgendes müssen sie sich von mir sagen lassen: Ihr macht nichts gegen die Rechten, aber die sozialpolitischen linken Gefangenen bekämpft ihr mit allen Mitteln: Postkontrolle, Einschränkung der Informationsfreiheit indem ihr mir u. a. die Aushändigung der „Roten Hilfe Zeitung“ und des „Antifaschistischen Infoblatt“ verbietet. (Letzteres wird untersagt, weil es evtl. „andere Gefangene provozieren könne“ Red.)
Ich sage euch, ihr macht nichts gegen Rechts. Ihr seid blind auf den rechten Auge, denn ihr übernimmt nichts gegen Inhaftierte, die in rechten Klamotten rumlaufen. Kapuzenpullis verbietet ihr aber, weil sie Szenekleidung wären.
Oder Gefangene, die sich beim Beamten beschweren: "Der Schmitz hört Quran. Können sie mal dahin gehen, der soll die Kanackenscheisse ausmachen!" ….
Aber dass aus der Zelle X "Endstufe" so laut läuft, dass ich es höre, obwohl ich auf einer ganz anderen Abteilung eingesperrt bin. (Es handelt sich um eine ganze rechte Musikgruppe, die zu hören normalerweise im Knast verboten ist. Aber die "Grünen" ignorieren es!
Rechts fängt da schon an, wo die Schließer Witze über Ausländer machen. Z. B wenn der Hausarbeiter zur Beamtin sagt: "Guck mal. der hat eine Toilettenrolle auf dem Kopf"!
Mit solidarischen Grüßen aus den Mauern der Rechtsbeuger
Andre Borris Massoud a´ Moussa Schmitz
Gartenstr.1 JVA
47877 Willich
Anmerkung:
Ein Besucher teilte uns mit, dass ihm die ambulante Therapie von der Staatsanwaltschaft Wuppertal untersagt worden ist. Eine stationäre Behandlung kommt für ihn nicht in Frage, da dort hochdosierte Methadonempfänger wie er nicht aufgenommen werden.
Sein Anwalt hat dagegen Widerspruch eingelegt. Wird dem nicht stattgegeben, muss er seine Reststrafe von 18 Monaten hinter Mauern verbringen.
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