
„
Am
frühen Morgen des 2. Juli 2019 drang die Polizei gewaltsam in eine
Jugend-WG des Trägers Evin e.V. ein. Die Beamten traten Türen ein, zogen
dort schlafende Jugendliche mit vorgehaltener Waffe aus den Betten und
legten Sie in Handschellen. Bei keinem der Jugendlichen gab es einen
Verdacht auf eine Straftat. Die Polizei wollte die Räume eines dort
gemeldeten jungen Menschendurchsuchen, der bereits vor zwei Monatenin
eine andere Jugendhilfeeinrichtung verlegt wordenwar. Der Flüchtlingsrat
Berlin, der Bundesfachverband umF, ReachOut -Berlinund Evin e.V.
fordern die Berliner Polizei, den Senator für Inneres und die Senatorin
für Jugend auf, den Fall aufzuklären und sicherzustellen, dass bei
Polizeieinsätzen in Jugendhilfeeinrichtungen unbeteiligte dort lebende
junge Menschen vor rechtswidrigen und unverhältnismäßigen Maßnahmen
geschützt werden.„Alle anwesenden Jugendlichen wurden von der Polizei
wie Schwerkriminelle behandelt“,erklärt Andreas Meißnervon Evin e.V.
„Durch den Polizeieinsatz wurden die Jugendlichen extrem verängstigt. Ob
sie psychische Folgeschäden davontragen, wird sich noch herausstellen.
Ihr Vertrauen in die Polizei ist in jedem Fall erschüttert. Unsere
pädagogische Arbeit zur Stabilisierung der jungen Menschen wird durch
ein solches Vorgehen konterkariert…“ – so beginnt die
Pressemitteilung
„Polizei dringt mit gezogener Waffe in Berliner Jugendhilfeeinrichtung
ein“ vom 23. Juli 2019 beim Flüchtlingsrat Berlin

,
die vom BumF, Fluchtrat, Reach ut und Evin veröffentlicht wurde – und
in der auch auf einen früheren, ähnlich gearteten Fall von
Polizeiwillkür hingewiesen wird. Zu den weiteren dazu gehörenden
Aspekten und Maßnahmen drei weitere aktuelle Beiträge aus dem
bundesdeutschen Polizei-Alltag:
- „Umstrittene Polizeikontrollen in Offenbach stoßen auf heftige Kritik“ von Fabian Scheuermann am 24. Juli 2019 in der FR online
zu massenhafter Polizeiwillkür auf der Straße: „… Der
„Repressionsdruck“ in Offenbach werde erhöht, sagt Sven Malsy. Der
Stadtverordnete der Linken kritisiert die Kontrollen von Jugendlichen,
die die Polizei am Montag vergangener Woche in der Stadt und im Kreis
vorgenommen hat. Die Beamten kontrollierten auf Offenbacher Plätzen und
in Parks sowie unter anderem an Stationen der S-Bahn-Linie 1 und an
einem Badesee im Landkreis 61 Jugendliche, 46 davon durchsuchten sie.
Die Einsatzkräfte fanden Utensilien für die Zubereitung und den Konsum
von Drogen und stellten sieben Strafanzeigen. „Die durchgeführten
Maßnahmen waren ein voller Erfolg“, teilte Einsatzleiter André Csukas
mit – und kündigte weitere Kontrollen „insbesondere von Jugendlichen“
an. „Unsere düsteren Befürchtungen sind wahr geworden“, stellt Sven
Malsy fest. Denn an den Durchsuchungen waren Beamte beteiligt, die im
Offenbacher Haus des Jugendrechts arbeiten, das im Januar eröffnet
wurde. „Wir haben befürchtet, dass bei dem Projekt nicht die Hilfe für
die betroffenen Jugendlichen im Vordergrund steht“, sagt der
Linken-Politiker, dessen Fraktion den Stadtverordnetenbeschluss zum Haus
des Jugendrechts damals abgelehnt hatte…“
- „Die problematische Nutzung von DNA für die Polizeiarbeit“ am 24. Juli 2019 bei Cilip
ist eine Veranstaltungsankündigung, in der unter anderem darauf verwiesen wird: „Die
Bundesregierung will die Strafprozessordnung grundlegend erweitern.
Neben Einschnitten in Beschuldigten- und Verteidigungsrechte sollen
sogenannte erweiterte DNA-Analysen eingeführt werden. Damit darf die
Polizei menschliche DNA-Spuren auf mögliche Augen-, Haut- und Haarfarbe
sowie Alter ihrer Träger*innen untersuchen. Dieses „genetische
Phantombild“ wird in der Wissenschaft als ungenau und gefährlich
kritisiert. Aus antirassistischer und datenschutzrechtlicher Perspektive
bergen die erweiterten DNA-Analysen erhebliches
Diskriminierungspotenzial. Für die politische Rechte bietet die Debatte
erneut die Möglichkeit, ihre rassistische Erzählung von Migration und
Kriminalität als zwei Seiten einer Medaille zu etablieren. Diese und
andere Themen wollen wir vor dem endgültigen Beschluss der
Strafrechtsreform beleuchten“. (Enthält auch die genauen Angaben zu dieser im September in Berlin geplanten Veranstaltung).
- Polizeigewalt: mehr Problembewusstsein“ von Markus Bernhardt am 20. Juli 2019 in der jungen welt
ist keine musikalische Würdigung an Georg Kreisler („Schützen wir die
Polizei, sie wär längst schon an der Reih“) sondern ein Beitrag über
Umkehrungen, der so eingeleitet wird: „Während Berichte über
Polizeigewalt gegen missliebige Gruppen nicht abreißen, versuchen die
Beamten sich zunehmend selbst als Opfer darzustellen. Während für
Betroffene von rechtswidrigen Polizeiübergriffen kaum realistische
Chancen bestehen, sich juristisch zur Wehr zu setzen, wurden bereits vor
Monaten in Nordrhein-Westfalen – konkret in Düsseldorf, Aachen und Köln
– »Sonderdezernate für Gewalt gegen Personen mit öffentlichen Aufgaben«
eingerichtet. Erst Anfang dieses Monats behauptete die Düsseldorfer
Staatsanwältin Britta Zur im Interview mit dem Portal t-online.de,
dass verbale oder tätliche Gewalt sich zum »Volkssport« entwickelt habe
– erklärte aber auf Nachfrage, sie könne »nicht abschließend
beurteilen«, ob Gewalt gegen Staatsdiener tatsächlich zunehme. Seit
Jahren bieten Berichte über angeblich ausufernde Gewalt gegen
Polizeikräfte die Begleitmusik zu Gesetzesverschärfungen. So zuletzt
auch bei den repressiven Verschärfungen der Polizeigesetze in mehreren
Bundesländern. Die Rechte der Opfer von Polizeigewalt spielen derweil
kaum eine Rolle. Als eine seiner ersten Amtshandlungen schaffte etwa der
nordrhein-westfälische Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) nach der
Ablösung der »rot-grünen« Vorgängerregierung 2017 die
Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wieder ab. So ist es Opfern
polizeilicher Übergriffe nur schwer möglich, Straftäter in Uniform zu
identifizieren. Ein Rechtswissenschaftler, der sich sich Jahren mit dem
Phänomen rechtswidriger Polizeigewalt befasst, ist der Bochumer Tobias
Singelnstein. Gegenüber dem Handelsblatt vom Mittwoch
betonte der Kriminologe, dass Ermittlungsverfahren gegen Polizisten weit
häufiger eingestellt würden als Verfahren gegen Nichtpolizisten. »2015
etwa wurden von 4.280 Beschuldigten wegen Körperverletzung im Amt nur
1,36 Prozent angeklagt. 2017 waren es knapp zwei Prozent«, heißt es in
dem Report mit dem Titel »Mobbing, Gewalt, Rassismus: Die Polizei und
das Gesetz des Schweigens«...“
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