Dossier
“Im
März 2016 hat die Bundesregierung den Familiennachzug zu subsidiär
schutzberechtigten Flüchtlingen für zwei Jahre ausgesetzt. Jetzt fordert
der Bundesinnenminister die Aussetzung abermals zu verlängern. Für die
betroffenen Familien hätte das katastrophale Folgen. (…) In der Folge
wird aus der erwarteten vorübergehenden Abwesenheit eines Elternteils
die Erfahrung einer unerwartet lange andauernden Familientrennung,
begleitet von Ohnmachtsgefühlen. Aus Frust hierüber begannen einige
Flüchtlinge, die Leiden durch die andauernde Familientrennung gegen die
Gefahren der irregulären Migration über das Mittelmeer oder auch die
eigene Rückkehr zu ihrer Familie in die Konfliktregion abzuwägen. Viele
Geflüchtete berichteten, dass es ihnen wegen der Sorge um ihre Familie
sehr schwerfalle, sich auf das Lernen der deutschen Sprache und andere
Aktivitäten zu konzentrieren, die ihnen beim Einleben in Deutschland
helfen und ihr Wohlbefinden steigern könnten. Die befragten Familien
sorgten sich auch um die schädigenden Effekte der andauernden Trennung
für die Kinder und emotionalen Beziehungen innerhalb der Familie. (…)
Wie will der Staat von Menschen verlangen, im Abschlusstest ihres
Integrationskurses auf die Frage „Deutschland ist ein Rechtsstaat. Was
ist damit gemeint?“ nicht zu antworten: „Der Staat muss sich nicht an
die Gesetze halten“, wenn er ihnen deutlich zu verstehen gibt, dass er
jederzeit dazu bereit ist, quasi über Nacht elementare Grundrechte
geflüchteter Menschen aus migrationspolitischen Erwägungen heraus zu
suspendieren? (…) Höchste Zeit also, dass die Betroffenen und ihre
Berater und Unterstützer sich zusammentun und ihre Stimme hörbar machen –
gegen eine Abschreckungspolitik, die über Leichen geht.” Beitrag von Sebastian Muy vom 6. September 2017 bei Migazin 
– wir erinnern an die
Petition von und bei Pro Asyl 
:
Familien gehören zusammen! Flüchtlinge dürfen nicht über Jahre von
ihren Angehörigen getrennt werden! Siehe auch zu den Kämpfen für
Familiennachzug unser Dossier
Humanitäre Krise in Griechenland droht zu eskalieren und die
die Homepage der Initiative ‘Familienleben für Alle!’ 
. Hier dazu:
- Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea: Kundgebung am 01.08.19 in Berlin
“Heute hat die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Familiennachzug zu Flüchtlingen aus Eritrea
veröffentlicht. Sie sagt: „Nur gut ein Drittel der Anträge auf ein
Visum zum Familiennachzug zu eritreischen Flüchtlingen wurden 2018
positiv beschieden, das entspricht 634 erteilten Visa. Indem die
deutschen Behörden Dokumente verlangen, die die in Deutschland lebenden
Flüchtlinge und ihre Angehörigen beim besten Willen nicht beschaffen
können, schaffen sie einen Vorwand, um reihenweise Anträge ablehnen zu
können. Die Bundesregierung betreibt eine schäbige
Familiennachzugsverhinderungspolitik, die dazu führt, dass Familien auf
Jahre oder sogar für immer getrennt leben müssen“ (Quelle
).
Der Hintergrund: Die Botschaften verlangen von Flüchtlingen aus Eritrea
einen „Nachweis der amtlichen Registrierung der Ehe“. Eine rechtliche
Grundlage gibt es dafür nicht: Bis 2017 haben die Botschaften auch
religiöse Eheurkunden oder andere Beweise für die familiäre Bindung
akzeptiert. Vor kurzem hat PRO ASYL
von einer Familie berichtet, die erfolgreich dagegen geklagt hat.
Besonders interessant in der Antwort der Bundesregierung sind die Fragen
zu denen sie keine Auskunft geben kann (…) Offensichtlich besteht kein
Interesse daran, die Entscheidungspraxis der Botschaften zu überprüfen.
Das nennen wir systematische Behördenwillkür. Dagegen protestieren wir…” Mitteilung vom 25. Juli 2019 der Initiative ‘Familienleben für Alle!’
zur Kundgebung am 01.08.19 um 16:00 Uhr auf dem Oranienplatz in 10999 Berlin
- Familiennachzug: Immer weniger Flüchtlinge holen Angehörige nach Deutschland – [Mission geglückt?]
“… Die Anzahl der Angehörigen, die zu Flüchtlingen nach Deutschland
nachkommen durften, ist im Verlauf der vergangenen beiden Jahre deutlich
gesunken. So bekamen nach Angaben des Auswärtigen Amtes im ersten
Quartal 2017 noch 17.322 Menschen aus den sechs Hauptherkunftsländern
von Flüchtlingen ein Visum. Im ersten Quartal diesen Jahres waren es nur
noch 7402 Personen – obwohl mit Somalia mittlerweile sieben
Haupt-Herkunftsländer in die Statistik eingingen. Die größte Gruppe von
mehr als 5000 Menschen kam zuletzt aus Syrien, mit großem Abstand
gefolgt von Angehörigen aus Irak, Iran, Afghanistan, Eritrea, Somalia
und Jemen. (…) »Der Familiennachzug zu anerkannten Flüchtlingen ist
deutlich geringer, als uns die Bundesregierung immer weismachen wollte«,
erklärt Jelpke. »Umso schlimmer, dass auf der Grundlage dieser falschen
Prognosen erhebliche Gesetzesverschärfungen vorgenommen und tief in das
Menschenrecht auf Familiennachzug eingegriffen wurde.« Das Recht auf
Familienleben müsse endlich wieder uneingeschränkt für alle
schutzbedürftigen Flüchtlinge gelten.” Meldung bei neues Deutschland online vom 22. Mai 2019 
- Rheinland-Pfalz & Thüringen: Bundesratsinitiative zum Familiennachzug eingebracht
“Rheinland-Pfalz und Thüringen haben am Freitag eine Gesetzesinitiative
in den Bundesrat eingebracht, die den Familiennachzug für Eltern und
Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen erleichtern
soll. Auch anerkannte Asylbewerber, die während des Verfahrens
volljährig werden, sollen demnach künftig ihre Angehörigen nach
Deutschland holen können. Damit würde die europäische Rechtsprechung
umgesetzt, begründete die rheinland-pfälzische Integrationsministerin
Anne Spiegel (Grüne) den Vorstoß…” Beitrag vom 15. April 2019 beim Migazin 
- Demo in Köln am 16. März 2019: Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte
“Der 16. März ist für viele Flüchtlinge ein wichtiges Datum und ein
trauriger Tag. Zwei Jahre lang haben Geflüchtete mit subsidiärem Schutz
ein Informationsblatt über ihre „Rechte und Pflichten“ von BAMF
bekommen, darin stand: „Nach dem 16. März 2018 haben Ehegatten und
minderjährige ledige Kinder einen Anspruch auf Familiennachzug“. Aber am
1. Februar 2018 hat die Mehrheit der Abgeordneten des deutschen
Bundestags entschieden, den Familiennachzug für die Familienangehörigen
von subsidiär geschützten Flüchtlingen bis zum 1.August 2018 weiter
auszusetzen und bis dahin ein neues Gesetz zur Regelung des
Familiennachzugs zu machen. (…) Das Antragsverfahren ist kompliziert und
mehrstufig und die beteiligten Behörden bearbeiten die Anträge so
langsam, dass noch nicht einmal diese 1000 Menschen pro Monat einreisen
können. Gleichzeitig verhindern Gesetze und bürokratische Hürden auch
bei vielen anderen Familien ihr Zusammenleben, zum Beispiel indem für
den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus
vielen Ländern nicht beschaffen können. Es macht uns wütend, dass die
deutsche Regierung und das Asyl- und Aufenthaltsrecht Rechte von
Flüchtlingen missachten. Wir wollen ein uneingeschränktes Recht auf
Bildung, das Recht auf Sicherheit und ein Leben ohne Verfolgung. Wir
wollen Respekt für alle Formen von Familie und das Recht auf
Zusammenleben mit unseren Familien, wir fordern eine Arbeitserlaubnis,
menschenwürdige Unterkünfte mit Privatsphäre und Bewegungsfreiheit. Mit
einer Demonstration in Köln am 16. März wollen wir zeigen, dass wir
weiter gemeinsam protestieren werden, bis Grund- und Menschenrechte
endlich für alle gelten. Wir demonstrieren in Köln, weil wir uns an die
Ereignisse in der Silvesternacht 2015/16 erinnern. Wir wollen damit eine
Botschaft an alle Menschen in Deutschland schicken: Wir sind gegen
sexuelle Übergriffe. Wir sind Flüchtlinge und Migrant*innen aus
verschiedenen Ländern oder Deutsche, wir sind Frauen* oder Männer*… wir
sind verschieden. Aber wir alle sind gegen Gewalt und wollen mit unsere
Familien in Sicherheit und Frieden leben.” Aufruf von und bei der Initiative ‘Familienleben für Alle!’
für den 16.03.2019 (den das LabourNet Germany mit unterzeichnet), ab 13:00 Uhr in Köln – Domplatte
- Familiennachzug: Drei Jahre politisch forcierte Familientrennung
“Vor drei Jahren trat das ‚Asylpaket II‘ in Kraft. Für zehntausende
Geflüchtete, die 2015 und 2016 nach Deutschland geflohen waren, begann
an diesem Tag eine quälend lange Zeit der politisch forcierten
Familientrennung. (…) Besonders dramatische Folgen hat das Gesetz in den
Fällen, in denen ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling volljährig
wird, bevor seine Familie nachziehen kann, oder auch dann, wenn ein
Kind im Ausland während der Zeit der Aussetzung des Familiennachzugs
volljährig wurde. In diesen Fällen ist das neue Gesetz nicht anwendbar,
das heißt: Den Familien droht die dauerhafte Trennung. (…) Offenbar will
der Innenminister nun also schon die Erfüllung einer gesetzlich
beschlossenen Quote an die Zustimmung zu weiteren massiven
Gesetzesverschärfungen koppeln. Mittlerweile ist das Verfahren zwar
besser in Gang gekommen, so dass in den Monaten Dezember, Januar und
Februar jeweils rund 1.000 Visa nach § 36a Aufenthaltsgesetz erteilt
wurden. Die im Jahr 2018 rund 2.000 zu wenig erteilten Visa drohen
jedoch, zu Lasten der getrennten Familien, verloren zu gehen – oder als
Verhandlungsmasse für einen ‚schmutzigen Deal‘ um weitere Verschärfungen
instrumentalisiert zu werden…” Artikel von Sebastian Muy vom 15. März 2019 beim Migazin 
- Kontingent ausgeschöpft: Rund 1.000 Visa für Familiennachzug pro Monat
“Mehr als zwei Jahre war der Familiennachzug zu Flüchtlingen mit
subsidiärem Schutz ausgesetzt. Zuletzt wurden Visa für rund 1.000
Angehörige pro Monat ausgegeben – womit das vorgesehene Maximum erreicht
ist. Zehntausende warten aber noch. (…) Auch im Februar dürfte die Zahl
voraussichtlich wieder bei 1.000 liegen, bis zum 18. Februar gaben die
deutschen Auslandsvertretungen demnach bereits mehr als 700 Visa aus.
Von August bis Dezember 2018 waren 2.612 Visa ausgestellt worden, also
im Schnitt lediglich 522 pro Monat. Im Ministerium sei man „sehr
erfreut“, dass nach der anfänglich zögerlichen Bearbeitung seit November
2018 eine deutliche Beschleunigung festzustellen sei, teilte der
Ministeriumssprecher auf Anfrage mit. (…) Seit August 2018 gilt nach
langem politischen Streit eine Kontingent-Regelung, nach der bis zu
1.000 Angehörige pro Monat kommen können. Derzeit liegen den deutschen
Vertretungen weltweit etwa 36.000 Terminanfragen für den Familiennachzug
zu subsidiär Schutzberechtigten vor, wie es aus dem Auswärtigen Amt
heißt. Das Verfahren zum Familiennachzug ist kompliziert…” Beitrag vom 27. Februar 2019 beim Migazin 
- [1. und 2. Februar 2019] Familiennachzug: Menschenrechte
statt Behördenwillkür! Bundesweiter Protest gegen die familienfeindliche
Flüchtlingspolitik der Bundesregierung – Seehofer spielt Geflüchtete
gegeneinander aus
“Mehr als 50 Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsinitiativen
protestieren gegen Gesetze und bürokratische Hürden, die vielen
Familien das Recht auf ein Zusammenleben verweigern und Flüchtlingen
elementare Rechte verwehren. Die Initiative „Familienleben für Alle!“
ruft für das kommende Wochenende bundesweit zu Aktionen auf. „Es macht
uns wütend, dass die Bundesregierung grundgesetzlich verbriefte Rechte
von Flüchtlingen missachtet“, stellt Karim Alwasiti klar. „Wir fordern
ein uneingeschränktes Recht auf den Schutz der Familie, das Recht auf
Asyl und ein Leben ohne Verfolgung im Familienverband. Wir fordern
Bildung für alle, eine Arbeitserlaubnis, menschenwürdige Unterkünfte mit
Privatsphäre und Bewegungsfreiheit.“ Alwasiti führt beim Flüchtlingsrat
Niedersachsen für PRO ASYL ein Projekt zur Familienzusammenführung
durch. Mit bundesweiten Aktionen erinnert die Initiative „Familienleben
für Alle!“ – gemeinsam mit mehr als 50 weiteren
Menschenrechtsorganisation und Flüchtlingsinitiativen – daran, dass am
1. Februar vor einem Jahr im Vorgriff auf die Große Koalition aus Union
und SPD im Bundestag eine folgenreiche Entscheidung fiel: Der
Familiennachzug für die Familienangehörigen von subsidiär geschützten
Geflüchteten wurde bis zum 1. August 2018 weiter ausgesetzt…” Gemeinsame Pressemitteilung vom 29.01.2019
von PRO ASYL, der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ und dem
Flüchtlingsrat Niedersachsen – LabourNet Germany hat mitaufgerufen!
Siehe dazu:
- Weitere Aktionen in Kiel, Osnabrück, Mainz und Köln: http://familienlebenfueralle.net/termine/
- Demo für Familiennachzug in Berlin am 02.02.2019: Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte!
“Unsere Demonstration beginnt am ‚Tränenpalast‘ neben dem S-Bahnhof
Friedrichstraße. Dort war bis Ende 1989 ein Grenzbahnhof zwischen der
DDR und der BRD. Viele Familien haben unter dieser Grenze gelitten. Wir
gehen zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, am
Brandenburger Tor und dem Bundestag vorbei zum Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat. Dort machen wir unsere Abschlusskundgebung.” Ankündigung der Initiative zur Demo
am 02.02.2019 ab 13:00 Uhr am S-BHF Friedrichstraße in 10117 Berlin – siehe dort den mehrsprachigen Aufruf und Flugblätter
- Am Tag der Menschenrechte rufen Menschenrechtsorganisationen
und Flüchtlingsinitiativen zu Aktionen für Familiennachzug auf. Sie
fordern: Menschenrechte statt Behördenwillkür!
“Ein breites Bündnis von 30 Menschenrechtsorganisationen und
Flüchtlingsinitiativen veröffentlicht am heutigen Tag der Menschenrechte
gemeinsam mit der Initiative ‘Familienleben für Alle!’ einen Aufruf zu
einer Demonstration in Berlin am 2. Februar 2019 und dezentralen
Aktionen in anderen Städten Deutschlands am 1. und 2. Februar 2019. Die
Menschenrechtsorganisationen und Aktivist*innen protestieren dagegen,
dass Gesetze und bürokratische Hürden vielen Familien das Recht auf ein
Zusammenleben verweigern…” Aus der Pressemitteilung der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ vom 10.12.2018 zum Aufruf
:
- Gemeinsam für Familiennachzug und Grundrechte. 1. und 2. Februar 2019: Together for family reunification and fundamental rights
“… Diese Regierungskoalition verabschiedete am 15. Juni 2018 das
‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘. Dieses Gesetz ist seit 01.08. 2018
in Kraft: Aus den Visumsanträgen von Familienangehörigen von
Geflüchteten mit subsidiärem Schutzstatus sollen 1000 Personen pro Monat
ausgewählt werden, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Damit
wurde aus dem Recht auf Familiennachzug ein willkürliches Gnadenrecht.
Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen: Das Antragsverfahren ist
kompliziert und mehrstufig und die beteiligten Behörden bearbeiten die
Anträge so langsam, dass noch nicht einmal diese 1000 Menschen pro Monat
einreisen können. Bis Ende November wurden nur 1385 Visa ausgegeben.
Das entlarvt das Gesetz als Instrument, um Familiennachzug zu
verhindern. Gleichzeitig verhindern Gesetze und bürokratische Hürden
auch bei vielen anderen Familien ihr Zusammenleben, zum Beispiel indem
für den Familiennachzug Dokumente verlangt werden, die Flüchtlinge aus
vielen Ländern nicht beschaffen können. Es macht uns wütend, dass die
deutsche Regierung und das Asyl- und Aufenthaltsrecht Rechte von
Flüchtlingen missachten. Wir wollen ein uneingeschränktes Recht auf
Bildung, das Recht auf Sicherheit und ein Leben ohne Verfolgung. Wir
wollen Respekt für alle Formen von Familie und das Recht auf
Zusammenleben mit unseren Familien, wir fordern eine Arbeitserlaubnis,
menschenwürdige Unterkünfte mit Privatsphäre und Bewegungsfreiheit. Mit
einer Demonstration in Berlin am 2. Februar und dezentralen Aktionen in
anderen Städten Deutschlands am 1. und 2. Februar wollen wir zeigen,
dass wir weiter gemeinsam protestieren werden, bis Grund- und
Menschenrechte endlich für alle gelten.”
- Familiennachzug: Regierung verzögert Umsetzung von EuGH-Urteil
“… Ein halbes Jahr nach einem europäischen Urteil zum Recht auf
Familiennachzug zu jugendlichen Flüchtlingen prüft die Bundesregierung
noch die Umsetzung für Deutschland. Dabei geht es um die Frage, ob
Jugendliche den Anspruch auf das Nachholen ihrer Eltern verlieren, wenn
sie während des Verwaltungsverfahrens volljährig werden. Die
Bundesregierung sei sich einig, dass ein entsprechendes Urteil des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über einen Fall aus den Niederlanden
keine Bindungswirkung für Deutschland entfalte, sagte eine Sprecherin
des Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Ob man bei der
deutschen Praxis Änderungen vornehme, sei Gegenstand einer derzeit
laufenden Ressortabstimmung, ergänzte sie. Beteiligt sind daran den
Angaben zufolge auch das Auswärtige Amt und das
Bundesfamilienministerium. Die Sprecherin bestätigte damit einen Bericht
der „Süddeutschen Zeitung“, wonach Deutschland das Urteil bislang nicht
umsetzt. Jugendliche können demnach ihre Eltern nicht nachholen, wenn
sie 18 Jahre alt werden, bevor über ihren Antrag auf den Nachzug der
Eltern entschieden wird…” Beitrag vom 25. Oktober 2018 von und bei MiGAZIN 
- Glücksrad Familiennachzug: Konsequenzen der Neuregelung für subsidiär Schutzberechtigte
“Ab 1.8.2018 gilt die Neuregelung zum Familiennachzug zu den sog.
subsidiär Schutzberechtigten. Nur 1000 Angehörige pro Monat soll im
Rahmen eines Kontingentes der Nachzug gestattet werden. Das Ergebnis des
hitzigen Gesetzgebungsverfahrens wird dem Grund- und Menschenrecht auf
Familie nicht gerecht und ist in menschlicher Hinsicht nicht vertretbar…” Stellungnahme vom 01.08.2018 von und bei Pro Asyl 
- So funktioniert die Auswahl der 1.000 Verwandten beim Familiennachzug
“Ab August ist für Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz der
Familiennachzug wieder möglich. 1.000 Angehörige von in Deutschland
lebenden Flüchtlingen mit dem untergeordneten Schutzstatus dürfen dann
pro Monat kommen. Wer hat die besten Chancen? Wer entscheidet über die
Auswahl der 1.000 Personen? MiGAZIN beantwortet die wichtigsten Fragen.
(…) Nach Angaben des Auswärtigen Amts liegen weltweit bereits 34.000
Terminwünsche zum Familiennachzug vor. Aus diesen Anfragen können ab 1.
August konkrete Anträge werden. (…) Wie schnell die Abläufe nach dem
neuen Verfahren sind, muss sich erst in der Praxis zeigen. Konkrete
Termine gibt es daher nicht. Bis Ende des Jahres gilt deswegen auch,
dass nicht ausgeschöpfte Plätze in den Folgemonat übertragen werden
können. Bis Ende Dezember können also 5.000 Visa bewilligt werden. Ab
2019 soll das dann nicht mehr gelten. Werden die 1.000 Plätze in einem
Monat dann nicht gefüllt, sollen sie verfallen. (…) Einen Rechtsanspruch
für den Familiennachzug gibt es bei subsidiär Schutzberechtigten mit
der Neuregelung nicht mehr…” Erläuterungen von Corinna Buschow und Dirk Baas vom 1. August 2018 beim MiGAZIN 
- Das ‚Familiennachzugsneuregelungsgesetz‘ tritt in Kraft:
Flüchtlinge mit subsidiärem Schutz protestieren am 01.08. ab 10 Uhr vor
dem Auswärtigen Amt in Berlin gegen Behördenwillkür
“Morgen, am 1. August tritt das Gesetz zur Neuregelung des
Familiennachzugs in Kraft. Mohamad Malas, selbst subsidiär
schutzberechtigter Flüchtling und Sprecher der Initiative ‚Familienleben
für alle‘. beschreibt, was das für Betroffene bedeutet: „Einerseits
wird der Rechtsanspruch auf Familiennachzug für Flüchtlinge mit
subsidiärem Schutz abgeschafft. Das macht uns wütend, denn das steht
eindeutig im Gegensatz zu Artikel 6, dem Grundrecht auf Ehe und
Familienleben. Wir haben dem Grundgesetz vertraut, jetzt scheint es für
uns nicht zu gelten. ndererseits haben wir alle die Hoffnung, dass
unsere Familie bei den glücklichen 1000 im Monat dabei ist, die als
„humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Andererseits haben wir alle die
Hoffnung, dass unsere Familie bei den glücklichen 1000 im Monat dabei
ist, die als „humanitäre Fälle“ einreisen dürfen. Wir rennen von
Beratungsstelle zu Beratungsstelle und hören dort, dass sie viele Fragen
zum neuen Gesetz auch noch nicht beantworten können, und wir ärgern
uns, dass wir zu wenig gesicherte Informationen im Internet finden. Und
niemand erfährt, wann endlich der Termin bei der Botschaft für den
Visumsantrag sein wird. (…) Wir sind aus Staaten geflohen, in denen die
Willkür herrscht – nun sind wir wieder der Willkür ausgeliefert. Das ist
die selbe Behördenwillkür, die uns nur den subsidiären Schutz gegeben
hat, statt den vollen Flüchtlingsschutz. Wir haben das Gefühl, ein
Trauma wieder und wieder zu erleben. Wir werden uns deshalb am 1. August
vor dem Auswärtigen Amt versammeln. Wir verlangen endlich klare
Informationen.“” Pressemitteilung der Initiative ‚Familienleben für Alle!‘ vom 31.07.2018
und deren Aufruf

- Asylrecht: Bundesregierung ignoriert EuGH-Urteil
“Flüchtlinge, die während des Asylverfahrens volljährig werden,
behalten laut Europäischem Gerichtshof ihr Recht auf Familiennachzug.
Berlin hat dieses Urteil nicht umgesetzt. Die Grünen finden das
“skandalös”. Unbegleitete Minderjährige, die während des Asylverfahrens
volljährig werden, behalten ihr Recht auf Familiennachzug. Das hat der
Europäische Gerichtshof (EuGH) im April beschlossen. Die Bundesregierung
aber hat dieses Grundsatzurteil nicht umgesetzt und hält sich offen, ob
sie dies überhaupt tun will. Das geht aus einer Antwort des
Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor,
die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. (…) Bei der aktuellen
Neuregelung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem
Schutz übernimmt die Bundesregierung die Linie des EuGH nicht. Hier muss
Familiennachzug vor der Volljährigkeit des Kindes beantragt werden.
Stichtag ist also der Tag, an dem die Familie sich bei einer deutschen
Vertretung meldet. Das Urteil des EuGH, wonach als minderjährig alle
gelten, die es bei der deutlich früheren Einreise waren, wird umschifft.” Artikel von Constanze von Bullion vom 27. Juli 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online 
- Statt Recht auf Familie: »Glücksrad Familiennachzug«
“… Heute soll sehenden Auges ein verfassungswidriges Gesetz
verabschiedet werden. Mit dem »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«
spielt die Bundesregierung auf Zeit. Denn dass dieser Gesetzentwurf
nicht verfassungskonform ist, wissen die Abgeordneten. Das Grundrecht
auf Familie für subsidiär Geschützte wird rechtswidrig ausgehebelt, da
die Familieneinheit im Herkunftsland auf unabsehbare Zeit nicht möglich
ist. »Statt des Rechts auf Familie heißt es ab 1. August: Glücksrad
Familiennachzug mit Gewinnchancen für wenige«, kritisiert Günter
Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Betroffene Familien werden dazu
genötigt, in der ohnehin unerträglichen Situation der langen
Familientrennung den beschwerlichen Rechtsweg zu beschreiten, um zu
einem Recht zu kommen, das ihnen sofort zusteht. Aber bis das
Verfassungsgericht ein Urteil gefällt hat, kann es Jahre dauern. Statt
eines Rechtsanspruchs wird der Familiennachzug künftig auf 1.000 pro
Monat begrenzt. Die Auswahlkriterien und die Ausgestaltung des
Verfahrens sind für die geschätzten 60.000 Betroffenen nicht
ersichtlich. Das in einem Rechtsstaat geltende Prinzip der
Rechtssicherheit wird den Betroffenen verwehrt. (…) PRO ASYL appelliert
daher an den Bundestag, das »Familiennachzugsneuregelungsgesetz« nicht
zu verabschieden und stattdessen den Familiennachzug für subsidiär
Geschützte wieder grundrechtskonform zu ermöglichen.” Pressemitteilung von Pro Asyl vom 15. Juni 2018
- Familiennachzug: Organisationen fordern Ablehnung des Gesetzentwurfs
“Die Kritik am Gesetzesentwurf zum Familiennachzug für Flüchtlinge
reißt nicht ab. (…) Hilfsorganisationen und Gewerkschaften rufen
Bundestag und Bundesrat dazu auf, den Gesetzentwurf zum Familiennachzug
abzulehnen. In einem gemeinsamen Brief mahnten die Arbeitsgemeinschaft
der deutschen Familienorganisationen, der Deutsche Gewerkschaftsbund,
die Diakonie Deutschland, die Deutsche Liga für das Kind, der Verband
Entwicklungspolitik (Venro) sowie das Zentralkomitee der deutschen
Katholiken am Montag, dass die damit verbundene Trennung von Ehepaaren
und Familien auf lange Dauer nicht hinnehmbar sei. Die Organisationen
appellierten an die Politik, keine Ängste zu schüren. Stattdessen müsse
ein Signal gesendet werden, dass Deutschland ein starkes Land, eine
offene Gesellschaft und eine handlungsfähige Demokratie sei, die dem
Schutz der Familie gerecht werde. Die Verbände argumentierten zugleich,
dass die Zusammenführung der Kernfamilie einen Beitrag für eine
erfolgreiche Integration leisten könne, da sie die Betroffenen ansporne
und von der ständigen Angst um Leib und Leben ihrer Angehörigen
befreie…” Meldung vom 12. Juni 2018 von und bei MiGAZIN 
- Europäischer Gerichtshof: Recht auf Familienzusammenführung für Flüchtlinge erleichtert
“Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von unbegleiteten
minderjährigen Flüchtlingen gestärkt. Ihr Recht auf Familiennachzug
bleibt auch dann bestehen, wenn Sie nach der Einreise volljährig werden.
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge verlieren nach ihrer
Volljährigkeit nicht ihr Recht auf Familienzusammenführung.
Voraussetzung hierfür ist, dass sie innerhalb einer „angemessenen Frist“
nach ihrer Flüchtlingsanerkennung einen Antrag auf
Familienzusammenführung stellen, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH)
am Donnerstag in Luxemburg urteilte. (AZ: C-550/16) Nach EU-Recht können
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihrem Heimatland lebende nahe
Angehörigen nachkommen lassen. Das Recht auf Familienzusammenführung
ist nicht in das Ermessen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten gestellt…” Meldung vom 13. April 2018 beim Migazin
, siehe dazu auch: Urteil des EuGH Deutschland: verstößt wohl gegen EU-Recht. Meldung vom 12.04.2018 bei tagesschau.de 
- Syrer verlassen Deutschland mangels Familiennachzugs
“Wegen des erschwerten Familiennachzugs verlassen einem Bericht
zufolge immer mehr syrische Flüchtlinge mit gültigem Aufenthaltsstatus
Deutschland. Viele von ihnen reisten illegal in die Türkei, berichten
das ARD-Politikmagazin „Panorama“ und die investigative
Reporterplattform „STRG_F“ am Donnerstag. Da die Flüchtlinge kein Visum
für die Ausreise in die Türkei erhielten, wählten sie zum Teil riskante
Routen und nähmen Hilfe von Schleusern in Anspruch. In sozialen
Netzwerken wie Facebook gebe es inzwischen Gruppen, in denen sich
Tausende Syrer über die „umgekehrte Flucht“ austauschten, hieß es. Auch
Informationen über Schleuser und Preise würden dort gepostet. So koste
eine Überfahrt über den Grenzfluss Evros zwischen Griechenland und der
Türkei etwa 200 Euro. Ein Schleuser habe den Reportern erklärt, er
bringe täglich bis zu 50 Menschen zurück aus Europa in die Türkei –
hauptsächlich syrische Flüchtlinge mit einem Aufenthaltsstatus in
Deutschland. (…) Der Repräsentant des Flüchtlingskommissariats der
Vereinten Nationen (UNHCR) in Deutschland, Dominik Bartsch, bestätigte
„Panorama“ entsprechende Fälle, erklärte aber, er könne diese aber nicht
quantifizieren. „Die Tatsache, dass Flüchtlinge auf derselben Route,
auf der sie ursprünglich nach Deutschland gekommen sind, wieder
zurückgehen, ist paradox“, sagte er. Dass Einzelne so hohe Risiken
eingingen, zeige auch den hohen Schutzwert der Familie, fügte Bartsch
hinzu. Dem werde Deutschland nicht gerecht. „Viele der Flüchtlinge aus
Syrien, mit denen wir gesprochen haben, die subsidiären Schutzstatus
haben, wurden damals informiert, dass der Familiennachzug ab dem
Stichtag März 2018 stattfinden kann. Diese Flüchtlinge fühlen sich
natürlich im Stich gelassen.“ Denn sie hätten diese Nachricht sogar
schriftlich bekommen…” Artikel vom 12.4.2018 in der Frankfurter Rundschau online 
- Bundesverfassungsgericht: Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt vorerst ausgesetzt
“Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs für
eingeschränkt Schutzberechtigte wird nicht ausgesetzt. Das entschied das
Bundesverfassungsgericht im Fall eines 13-jährigen Syrers, der seine
Mutter nachholen wollte. Minderjährige Flüchtlingskinder mit
eingeschränktem Schutzstatus können ihre Eltern weiter nicht im Rahmen
des Familiennachzugs nach Deutschland holen. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Montag
veröffentlichten Beschluss erneut den Antrag auf einstweilige Anordnung
auf Aussetzung der gesetzlichen Bestimmung zum Familiennachzug und zur
Erteilung vorläufiger Visa abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1266/17) (…) Den Antrag
auf einstweilige Anordnung, die bestehende gesetzliche Bestimmung
auszusetzen, wies das Bundesverfassungsgericht jetzt ab. Die
Verfassungsbeschwerde sei zwar weder unzulässig noch offensichtlich
unbegründet. Für eine einstweilige Anordnung bestünde aber ein besonders
strenger Maßstab, der hier nicht erfüllt werde, hieß es. Nur im
Hauptsacheverfahren könne geprüft werden, ob die Aussetzung des
Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte mit dem Grundrecht auf
Schutz der Familie im Einklang steht, befand das Gericht. Bereits am 1.
Februar 2018 hatten die Verfassungsrichter ähnlich entschieden und den
Antrag dreier minderjähriger, in Kenia lebender Kinder abgelehnt, die
Bestimmung zur Aussetzung des Familiennachzugs vorerst aufzuheben. (AZ: 2
BvR 1459/17) Die Kinder wollten zu ihrer nach Deutschland geflohenen
Mutter nachziehen und hierfür Visa erhalten.” Meldung vom 10. April 2018 von und bei Migazin
.
- Zu Details der Begründung siehe BVerfGE 2 BvR 1266/17 der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 2018

- Anm.: Das lässt sich mit Blick auf das Grundgesetz auch anders
sehen. So ist nach Art. 1 GG der Staat verpflichtet die Menschenwürde zu
schützen. Irgendeine Wahlfreiheit des Gesetzgebers besteht hier nicht.
So etwas sollte es aufgrund der Erfahrungen mit dem deutschen
Nationalsozialismus auch nicht geben, weshalb Art.1 GG auch unter der
“Ewigkeitsgarantie” (Art. 79 Abs.3 GG) gefasst wurde. Die Begründung des
Gerichts: “Das Ziel des Gesetzgebers, „im Interesse der
Integrationssysteme in Staat und Gesellschaft“ (vgl. BTDrucks 18/7538
S.1) Einreisen der Familienangehörigen von subsidiär Schutzberechtigten
in diesem Zeitraum gerade nicht zu ermöglichen, würde in diesem Umfang
vereitelt”, ist eine objektive Selbstentmachtung des Gerichts. Außerdem
ist die Begründung sachlich falsch. Denn das Gericht übergeht einfach
den Umstand, dass wohl keine problemlose Integration möglich sein kann,
wenn der oder die Betroffene in permanenter Angst um seine Angehörigen
hier leben und arbeiten soll. Auch begründet das Gericht nicht
überzeugend, warum angeblich keine “dringenden humanitäre Gründe”
vorlägen. Faktisch versagt das Gericht beim Grundrechteschutz statt
seiner Aufgabe gerecht zu werden, Grundrechte gerade dann zu schützen,
wenn die herrschende Politik immer eindeutiger gegen Menschenrechte
handelt. Den Schutz der Familie (Art. 6 GG) nicht auf in Deutschland
lebende Ausländer zu erstrecken, ist eine gefährliche Richtung – auch
mit Blick auf die deutsche Vergangenheit.
- Familiennachzug zu subsidiär Geschützten. PRO ASYL
kritisiert: Soziale Selektion würde den Familiennachzug endgültig ad
absurdum führen
“Mit dem Ressortentwurf eines
»Familienzusammenführungsneuregelungsgesetzes« (FzNeuG) verschärft
Bundesinnenminister Seehofer insbesondere die Nachzugsregelungen für
subsidiär geschützte Flüchtlinge. Eine Neuregelung war in der
Koalitionsvereinbarung vorgesehen. Was jetzt vorliegt, geht über das
dort Vereinbarte weit hinaus. Es ist der Versuch auszutesten, inwieweit
man mit dem Koalitionspartner SPD Schlitten fahren kann und zugleich ein
weiterer Beitrag zum bayerischen Vorwahlkampf. Empfänger von Hartz
IV-Leistungen unter den subsidiär Geschützten sollen künftig keinen
Anspruch auf den Nachzug der Kernfamilie haben. Das ist ebenso absurd
wie inakzeptabel. (…) Die Sicherung des Lebensunterhaltes und der
Nachweis vorhandenen Wohnraums als Voraussetzung für den Nachzug waren
nicht Bestandteil der Koalitionsvereinbarung. Für Flüchtlinge jedweden
Schutzstatus ist es in den wenigsten Fällen möglich, schon kurz nach
unanfechtbarer Anerkennung ihren Lebensunterhalt in vollem Umfang
sicherzustellen. (Erläuterung: Um den Anspruch zu sichern, müssen
subsidiär Geschützte binnen drei Monaten nach Zusprechung des Status den
Antrag auf Erteilung des Visums stellen.) Mit der Neuregelung wäre der
Familiennachzug zu Empfängern von Sozialleistungen mit subsidiärem
Schutzstatus faktisch ausgeschlossen. Die Regelung wäre ein Mittel
sozialer Selektion…” Pressemitteilung vom 05.04.2018 
- Bundesverfassungsgericht: Familiennachzug für Flüchtlinge bleibt ausgesetzt
“Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag zur Erteilung
vorläufiger Visa zum Familiennachzug abgelehnt. Der Entscheidung lag der
Fall von drei minderjährigen Mädchen aus Somalia zugrunde. Sie wollten
zu ihrer Mutter nach Deutschland, die subsidiär schutzberechtigt ist.
Die Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem
Schutzstatus bleibt vorerst weiter bestehen. Das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat in einem am Freitag
veröffentlichten Beschluss den Antrag auf einstweilige Aufhebung der
gesetzlichen Bestimmung und zur Erteilung vorläufiger Visa zum
Familiennachzug abgelehnt. (AZ: 2 BvR 1459/17)…” Meldung vom 26. Februar 2018 bei Migazin 
- 1.000 plus Härtefälle: Union und SPD einig beim Familiennachzug
“Erhöhung auf „1.000+“: Union und SPD wollen neben einem monatlichen
Kontingent beim Familiennachzug von Flüchtlingen auch weiter Härtefälle
berücksichtigen. Wie groß das Plus ausfällt, ist offen. Kritiker
fürchten, es wird nur wenigen mehr geholfen. (…) Die
Flüchtlingsorganisation Pro Asyl zeigte sich dennoch enttäuscht und
sprach von einer „Pseudolösung“. Wegen der extrem hohen Anforderungen
der Härtefallregelung habe sie schon in der Vergangenheit nur wenigen
Menschen geholfen. Flüchtlinge mit sogenanntem subsidiären Schutz können
seit März 2016 ihre Angehörigen nicht nach Deutschland nachholen wie
andere Flüchtlinge. Betroffen sind vor allem Syrer. (…) Die neue
Regelung soll bis Ende Juli in Kraft gesetzt sein. Bis dahin soll der
Familiennachzug übergangsweise weiter ausgesetzt bleiben. Über diese
Übergangsregelung soll am Donnerstag der Bundestag abstimmen. (…) Das
Deutsche Kinderhilfswerk hat den Kompromiss von Union und SPD als
„menschenrechtliche Katastrophe“ kritisiert. (…) Die
Menschenrechtsorganisation „terre des hommes“ bezeichnet den Kompromiss
als „ein trauriger Deal auf dem Rücken schutzbedürftiger
Flüchtlingskinder“. Die strikte Begrenzung des Familiennachzugs sei
rechtswidrig…” Meldung von und bei Migazin vom 31.1.2018
- Einstieg in den Ausstieg aus einem Grundrecht
“Kurz vor den abschließenden Beratungen des Deutschen Bundestags zum
Gesetzentwurf der Union über eine weitere Aussetzung des
Familiennachzugs fordert PRO ASYL alle Abgeordneten des Deutschen
Bundestags auf, sich an Grund- und Menschenrechte zu halten. Der
Änderungsantrag der Fraktionen von CDU, CSU und SPD (Ausschussdrucksache
0011) beseitigt das Recht für Folteropfer und Kriegsflüchtlinge, als
Familie zusammenzuleben. »Dieses Gesetz führt zum Einstieg in den
Ausstieg aus dem Grundrecht, als Familie zusammen zu leben. Aus einem
Grundrecht darf kein Gnadenrecht werden«, fordert Günter Burkhardt,
Geschäftsführer von PRO ASYL. Die von der SPD-Spitze formulierte
»1000+«-Regelung und der Verweis auf die bereits bestehende
Härtefallregelung nach §22 ist eine Nebelkerze…” Pro Asyl-Pressemitteilung vom 01.02.2018 
- Unser Zitat zum Thema: “Familiennachzug
“Die CSU ist beim Familiennachzug von Flüchtlingen inzwischen
kompromißbereit. In folgenden Härtefällen sollte dies möglich sein:
1. Wenn ein Flüchtling bereits in die CSU eingetreten ist, eine
großzügige Parteispende gemacht und die Parteieintrittsformulare der
einreisewilligen Familienmitglieder vorgelegt hat.
2. Wenn der Flüchtling nachweisbar über herausragende Kenntnisse im
bayerischen „Amigo“ oder anderen Korruptionswissenschaften verfügt, die
der CSU möglicherweise von Nutzen sind.
3. Wenn die Familie aus einem gravierenden menschenrechtlichen Grund, etwa wegen Waffenschieberei, verfolgt wird.”
Aus: Deutscher Einheit(z)-Textdienst 2/18
- Aussetzung des Familiennachzugs – Ist es dem Völkerrecht wirklich so egal?
“Am 19. Januar 2018 hat der deutsche Bundestag intensiv über die
Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär
Schutzberechtigte debattiert. (…) Im Rahmen dieser Debatte waren die
Abgeordneten, welche sich für die Verlängerung ausgesprochen haben,
nicht müde zu betonen, dass es keinerlei völkerrechtliche Verpflichtung
zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte gebe. Diese Aussagen
machen stutzig: Kann es wirklich sein, dass die Bundesrepublik
Deutschland einer Fülle von menschenrechtlichen Verträgen und Regelungen
unterworfen ist und sich keine davon zum Familiennachzug verhält? (…)
Das Völkerrecht verhält sich sehr wohl zum Familiennachzug und zeigt
klare Tendenzen hin zum Schutz der Familie und insbesondere von
minderjährigen unbegleiteten Personen. Und angesichts der Tatsache, dass
der wissenschaftliche Dienst des Bundestages darauf schon 2016
hingewiesen hat, ist es schwer zu glauben, dass diese Tendenzen den
Mitgliedern des Bundestags nicht bewusst sind. Zum Schluss sei
angemerkt, dass es das Bundesverfassungsgericht war, das in seinem
berühmten Görgülü-Urteil eine Entscheidung des OLG Naumburg für
verfassungswidrig erklärte, weil die völkerrechtliche Rechtsprechung des
EGMR nicht ausreichend berücksichtig wurde, dies aber wegen des
Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG unbedingt nötig sei. Und um
welches Grundrecht ging es? Ausgerechnet um den Schutz der Familie, Art.
6 GG.” Beitrag von Benedikt Behlert vom 21 Januar 2018 beim Verfassungsblog 
- Familiennachzug: 16-jähriger Syrer darf seine Familie nach Deutschland holen
“Nach jahrelangem Rechtsstreit gibt ein Gericht dem jungen
Flüchtling recht. Das Urteil könnte ein Präzedenzfall für andere
Familien werden. Erstmals hat das Verwaltungsgericht Berlin das
Auswärtige Amt verurteilt, aus humanitären Gründen einer syrischen
Familie ein Visum auszustellen, um zu ihrem kranken Sohn und Bruder nach
Deutschland zu reisen. Dieser war 2015 als 14-Jähriger geflohen, hatte
aber nur subsidiären Schutz zugesprochen bekommen. Für Flüchtlinge mit
diesem Status ist der Familiennachzug seit knapp zwei Jahren ausgesetzt,
über die mögliche Verlängerung wird seit Monaten politisch heftig
gerungen. (…) Im Fall der Familie des jetzt 16-jährigen Syrers aber
widerspricht das Gericht dem Auswärtigen Amt, das kein Visum vergeben
wollte: Diese Weigerung sei “rechtswidrig”. Die Richter sehen das
Kindeswohl “erheblich und akut gefährdet”, deshalb sei es “zwingend
geboten”, die Familie rasch zu vereinen. Der Jugendliche sei durch die
Trennung enorm belastet…” Artikel von Bernd Kastner vom 23. Dezember 2017 bei der Süddeutschen Zeitung online 
- Studie: Sachverständige fordern Recht auf Familiennachzug für Flüchtlinge
“… In der politisch erhitzten Debatte über den Familiennachzug haben
Integrationsexperten für die Zusammenführung naher Angehöriger
plädiert. Nach der zeitweiligen Aussetzung sollte der Familiennachzug
auch für die Gruppe der Flüchtlinge mit dem untergeordneten subsidiären
Schutz wie geplant ab März 2018 wieder eingeführt werden, heißt es in
einer am Donnerstag in Berlin vorgestellten Studie des
Sachverständigenrats deutscher Stiftungen für Integration und Migration.
Die Autoren halten das Verbot des Familiennachzugs für ein Hindernis
bei der Integration. Bereits während des Asylverfahrens spiele das Thema
bei Betroffenen insbesondere aus Syrien eine „wichtige, meist
problematische“ Rolle. „Die Ungewissheit und die Sorge um die Zukunft
der engsten Familienangehörigen belastet den Alltag und macht es den
Menschen schwer, sich auf ihre Integration zu fokussieren“, heißt es in
der Studie, für die 62 Flüchtlinge mit noch nicht geklärtem
Aufenthaltsstatus aus Syrien, Afghanistan, Somalia, Pakistan und
Westbalkan-Staaten befragt wurden. (…) Integration müsse immer im
familiären Kontext gesehen werden, mahnen die Sachverständigen. Sie
fordern zudem schnellere Asylentscheidungen. Auch eine unsichere
Aufenthaltsperspektive belaste die Antragsteller und behindere
Integration. Die Studie wurde erstellt vom Forschungsbereich des
Sachverständigenrats und der Robert Bosch Stiftung….” Beitrag vom 24. November 2017 von und bei Migazin
, zu Details und weiteren Ergebnissen siehe die Studie des SVR-Forschungsbereichs 2017-4 “Wie geling Integration?”
(108 Seiten)
- Deckelung des Familiennachzugs aus Griechenland ist
rechtswidrig. VG Wiesbaden verpflichtet Bundesamt die
Überstellungsfristen einzuhalten. PRO ASYL: Bundesinnenministerium muss
illegale Praxis beenden
“Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat in einem gestern übermittelten
Beschluss das Bundesamt verpflichtet, die in der Dublin-Verordnung
geregelten Überstellungsfristen von 6 Monaten bei Familienangehörigen
einzuhalten. (…) Dies ist der erste Gerichtsbeschluss, der sich mit dem
leidvollen Thema der gedeckelten, verschleppten Familienzusammenführung
aus Griechenland befasst. Das Gericht folgt der Rechtsauffassung von PRO
ASYL und zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus
Deutschland und Griechenland: Das Recht auf Familienzusammenführung im
Rahmen der Dublin-Verordnung ist innerhalb der festgelegten 6-
Monatsfrist zu gewährleisten…” Pressemitteilung vom 19.09.2017
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen