[Augsburg] Betrunkene Polizisten attackieren Flüchtling: Gericht verhängt Haft

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Ibrahim A.* 25, ein dunkelhäutiger Flüchtling aus dem Senegal, saß an
jenem späten Abend des 21. September 2016 still vor einem Becher Tee im
Imbissrestaurant McDonalds am Königsplatz. Da kam eine Gruppe von fünf
Männern und einer Frau an seinen Tisch. Einige, sichtlich alkoholisiert,
setzten sich ungefragt zu ihm, unterhielten sich laut. Weil der
Afrikaner für den Rest der Gruppe nicht Platz machte, kam es zum Streit.
Ein 43-Jähriger aus der Gruppe drückte dem Flüchtling einen
angebissenen „Hamburger“ ins Gesicht und rief „Black man, go home“.
Wenig später wurde der 25-Jährige vor dem Lokal noch weiter attackiert.
Die beschämenden Szenen, die eher an eine Attacke rassistischer
Hooligans erinnern, sorgten beim Eintreffen der Polizei für eine äußerst
unangenehme Überraschung: Bei der Gruppe handelte es sich um
Polizeikollegen aus Giengen an der Brenz in Baden-Württemberg. (…)
Mehrere damals an dem Ausflug beteiligte Beamte waren bei ihren
Zeugenaussagen sichtlich bemüht, die Angeklagten nicht zu belasten.
Richter Michale: „Von den Kollegen hat keiner mehr so genau hingeschaut,
eher weggeschaut, wenn es strafbar war.“ (…) Auch Staatsanwältin Möller
fiel das Aussageverhalten der Polizeikollegen auf: „Immer wenn es
kritisch wurde, hatten sie auffällige Erinnerungslücken.“ (…) Der
verurteilte Oberkommissar, so hatten die Augsburger Ermittler
festgestellt, hegt offenbar gegen Flüchtlinge ohnehin eine Antipathie.
Auf „Facebook“ hatte er ein AfD-Plakat, das sich gegen die
Bundeskanzlerin und gegen Flüchtlinge richtet, geteilt. Das Urteil ist
nicht rechtskräftig. Deshalb muss der Polizist die Haftstrafe zunächst
auch nicht antreten. Der Beamte wird wohl gegen das Urteil in die
Berufung gehen…” Beitrag von Klaus Utzni vom 8. Juni 2018 bei der Augsburger Allgemeinen online 
und nun das Urteil:
- Prozess in Augsburg: Betrunkene Polizisten greifen Flüchtling an – und dürfen Job wohl behalten
“… Der Konflikt zwischen den Polizisten und dem damals 25-jährigen
Flüchtling aus Senegal begann in der Filiale der Fast-Food-Kette Mc
Donald’s am Kö. Fünf Polizisten setzten sich an einen Tisch, an dem
bereits der Asylbewerber saß. Der 43-Jährige rempelte den dunkelhäutigen
Mann offenbar grundlos an und sagte zu ihm: „Black man go home.“ Was
übersetzt heißt: „Schwarzer Mann, geh’ nach Hause.“ Zudem drückte der
Kommissar dem Mann einen Hamburger gegen den Kopf. Als der Flüchtling
deshalb das Lokal verließ, rannte der 43-Jährige ihm hinterher und
versuchte, ihm ein Plastik-Tablett gegen den Kopf zu schlagen. Draußen
mischte sich dann auch noch ein 41-jähriger Kollege des Oberkommissars
ein. Er hielt den Flüchtling zeitweise fest. Währenddessen schlug der
Oberkommissar dem Asylbewerber mit der Faust gegen den Kopf und trat ihm
gegen den Oberschenkel. Danach verfolgten beide Polizisten den
Flüchtling und versuchten dabei, ihm so von hinten in die Beine zu
treten, dass er stürzt. Allerdings gelang ihnen das nicht. (…) In einem
ersten Prozess vor dem Amtsgericht hatten beide Polizisten die Taten nur
teilweise eingeräumt. Der 43-Jährige sprach von einem Missverständnis,
als er den Senegalesen in dem Burger-Lokal gefragt habe, ob an seinem
Tisch noch Platz sei. Der Flüchtling sei deshalb aufgesprungen und habe
sich vor ihm aufgebaut. Das Gericht glaubte ihm seine Erklärungen aber
nicht. Der Oberkommissar wurde deshalb in erster Instanz zu einer
Haftstrafe von 14 Monaten verurteilt – ohne Bewährung. Damit wäre der
Vater von drei Kindern nicht nur ins Gefängnis gekommen, er wäre auch
automatisch aus dem Beamtenverhältnis entlassen worden. Gegen dieses
Urteil wehrte sich der Oberkommissar, er ging in Berufung. Nun, in der
Neuauflage des Prozesses vor dem Landgericht, gab sich der Polizist
deutlich reumütiger. Dieses Mal räumte er alle Vorwürfe der Anklage ein.
Er sei vorher auch nicht von dem Senegalesen provoziert worden, so der
Beamte. „Mein Verhalten war inakzeptabel und durch nichts zu
entschuldigen“, sagte er. Er habe, vermutlich auch durch den vielen
Alkohol, komplett die Selbstbeherrschung verloren. Im ersten Prozess war
bekannt geworden, dass der Beamte im Internet auf Facebook ein
AfD-Plakat weiterverbreitet hatte, das sich gegen die Bundeskanzlerin
und gegen Flüchtlinge richtete. (…) Wegen des Geständnisses fiel das
Urteil für den Kommissar nun vor dem Landgericht auch deutlich milder
aus. Mit elf Monaten auf Bewährung liegt die Strafe nun gerade noch
unter der Grenze von zwölf Monaten, ab der ein Beamter automatisch
seinen Job verliert. (…) Der zweite an dem Übergriff beteiligte Beamte
ist in erster Instanz zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt
worden. Weil der 41-jährige Polizeihauptmeister nun aber auch ein
umfassenderes Geständnis ablegte, reduzierte das Gericht die Strafe für
ihn auf 9000 Euro…” Beitrag von Jörg Heinzle vom 27. März 2019 bei der Augsburger Allgemeinen online
– sehr bezeichnet ist die, diesem Beitrag folgende Umfrage “Wie sicher
fühlen Sie sich in Bayern?” der Augsburger. Denn das Gefühl der
Flüchtlinge auf Sicherheit vor rassistischer Gewalt durch die Polizei,
welche diesen Fall zugrunde liegt, ist offensichtlich nicht gemeint.
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