„Am heutigen Tag wurde ein weiterer Haftbefehl gegen einen der Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess außer Vollzug gesetzt; Erhan Aktürk wurde daraufhin frei gelassen! Wir freuen uns über Erhan Aktürks Freilassung nach mehr als 3 ½ Jahren Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft wurde in der Anfangszeit unter Isolationshaftbedingungen durchgeführt, die nach den Kriterien von amnesty international (ai) als bedenklich im Sinne des Art. 3 EMRK zu beurteilen sind. Erhan Aktürk wurde in einen völlig geräumten Zellentrakt, mit eigenem Zugang zu einer Fläche, die zum „Hofgang“ genutzt wurde, inhaftiert. In diesem Trakt – für derartige Unterbringungen von Gefangenen wird die Bezeichnung „toter Trakt“ verwendet – war er für 23 Stunden in der Zelle eingeschlossen und von allen sozialen Kontakten abgesondert. Diese konkrete Art der Gestaltung der U-Haft kann als „Isolationsfolter“ bezeichnet werden. Mit der Entlassung von Erhan Aktürk befinden sich nun sieben der zehn Angeklagten in Freiheit. Immer noch inhaftiert sind Müslüm Elma, Deniz Pektas und Seyit Ali Ugur. Mit der heutigen Freilassung kommt der Senat einer immer wieder gestellten Forderung der Verteidigung, die Haftbefehle aufzuheben, zum Teil nach. Den Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gem. § 129b StGB vorgeworfen. Sie sollen Mitglieder im Auslandskomitee der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) gewesen sein. Konkrete Straftaten in Deutschland werden weder den Angeklagten noch der Organisation vorgeworfen. Das Verfahren wurde und wird von vielen Seiten kritisiert und als “Auftragsarbeit für Erdogan” bewertet. Die heutige Freilassung ist ein Erfolg der Verteidigung, die seit Beginn der Hauptverhandlung die erhobenen Vorwürfe und die Art und Weise der Ermittlungen angreift…“ aus der Pressemitteilung „Münchner TKP/ML Prozess: Erhan Aktürk ist frei!“ der Verteidigung am 18. Oktober 2018 bei der Roten Hilfe dokumentiert. Siehe zuletzt: [Broschüre] Neuerscheinung zum einem der größten politischen (Schau)Prozesse der BRD – gegen eine Partei, die (in Deutschland) nicht verboten ist
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