Dienstag, 2. Oktober 2018
Der Oberste Gerichtshof Indiens verlängert den Hausarrest von fünf AktivistInnen erneut – während die Regierungspartei ihre Hetzkampagne verstärkt
Wie umstritten die Situation – nicht nur im Gericht – in Indien in
Bezug auf die Inhaftierung der fünf sozialen AktivistInnen im August
2018 ist, wurde schon daran deutlich, dass es über eine Woche dauerte,
bis die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (mit 2 zu 1 Stimme)
öffentlich verkündet wurde: Der Hausarrest für die fünf Betroffenen
wurde um weitere 4 Wochen verlängert, die Forderung nach Einsetzung
einer unabhängigen Untersuchungskommission anstatt der
Polizeiuntersuchung abgelehnt. So war es am 19. September 2018 verfügt
worden, so wurde es am 27. September verkündet. Die fünf unter
Hausarrest gestellten AktivistInnen – die ja „nur“ die letzten Opfer
einer ganzen Reihe solcher willkürlichen Repressionsmaßnahmen im
Verlauf des Jahres 2018 sind – werden von den Behörden des
Bundesstaates Maharasthra landesweit verfolgt – wegen einer
angeblichen Beteiligung an Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der
Regierungspartei BJP (beziehungsweise ihrer Massenorganisation RSS)
und gegen ihre Diskriminierung protestierenden Dalits zur Jahreswende
in Pune im selben Bundesstaat. Die Anhänger der Hindutvapolitik der
Regierung Modi haben das Urteil des Obersten Gerichts zum Anlass
genommen, ihre Schmutzkampagne gegen die Betroffenen – und gegen alle,
die sich Modis reaktionärem Neoliberalismus entgegenstellen – weiter
zu verstärken. Die „urbanen Naxaliten“, die in dieser
Repressionskampagne gezeichnet werden, erinnern nicht nur entfernt an
die überall tätigen Terroristen, die etwa Erdogan in der Türkei bei
jeder Kritik an ihm am Werk sieht. Zum Urteil des Gerichts und zur
aktuellen Entwicklung in Indien siehe eine erste Zusammenfassung einer
uns bekannten Korrespondentin (wir danken!) und den Hinweis auf den
bisher letzten unserer Berichte zum Thema
http://www.labournet.de/?p=138092
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