Dienstag, 2. Oktober 2018

Der Oberste Gerichtshof Indiens verlängert den Hausarrest von fünf AktivistInnen erneut – während die Regierungspartei ihre Hetzkampagne verstärkt


Wie umstritten die Situation – nicht nur im Gericht – in Indien in  
Bezug auf die Inhaftierung der fünf sozialen AktivistInnen im August  
2018 ist, wurde schon daran deutlich, dass es über eine Woche dauerte,  
bis die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (mit 2 zu 1 Stimme)  
öffentlich verkündet wurde: Der Hausarrest für die fünf Betroffenen  
wurde um weitere 4 Wochen verlängert, die Forderung nach Einsetzung  
einer unabhängigen Untersuchungskommission anstatt der  
Polizeiuntersuchung abgelehnt. So war es am 19. September 2018 verfügt  
worden, so wurde es am 27. September verkündet. Die fünf unter  
Hausarrest gestellten AktivistInnen – die ja „nur“ die letzten Opfer  
einer ganzen Reihe solcher willkürlichen Repressionsmaßnahmen im  
Verlauf des Jahres 2018 sind – werden von den Behörden des  
Bundesstaates Maharasthra landesweit verfolgt – wegen einer  
angeblichen Beteiligung an Auseinandersetzungen zwischen Anhängern der  
Regierungspartei BJP (beziehungsweise ihrer Massenorganisation RSS)  
und gegen ihre Diskriminierung protestierenden Dalits zur Jahreswende  
in Pune im selben Bundesstaat. Die Anhänger der Hindutvapolitik der  
Regierung Modi haben das Urteil des Obersten Gerichts zum Anlass  
genommen, ihre Schmutzkampagne gegen die Betroffenen – und gegen alle,  
die sich Modis reaktionärem Neoliberalismus entgegenstellen – weiter  
zu verstärken. Die „urbanen Naxaliten“, die in dieser  
Repressionskampagne gezeichnet werden, erinnern nicht nur entfernt an  
die überall tätigen Terroristen, die etwa Erdogan in der Türkei bei  
jeder Kritik an ihm am Werk sieht. Zum Urteil des Gerichts und zur  
aktuellen Entwicklung in Indien siehe eine erste Zusammenfassung einer  
uns bekannten Korrespondentin (wir danken!) und den Hinweis auf den  
bisher letzten unserer Berichte zum Thema
http://www.labournet.de/?p=138092

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