Samstag, 15. September 2018

[Chiapas98] Interne Dokumente belasten Heckler & Koch (Frankfurter Rundschau v. 20.8.2018)

Die Waffenschmiede Heckler & Koch soll wissentlich Sturmgewehre in Unruheregionen in Mexiko exportiert haben.
Frankfurter Rundschau, 20.8.2018
Inmitten eines beispiellosen Strafprozesses wegen unlauterer Waffenverkäufe nach Mexiko ist die Rüstungsfirma Heckler & Koch nicht vor neuen Skandalen gefeit. Am 21. September findet die verschobene Aktionärshauptversammlung statt.
Das Strafverfahren gegen sechs ehemalige Mitarbeiter wegen Verdachts auf Verstöße gegen das Außenwirtschafts- und Kriegswaffengesetz ist in vollem Gange. Tausende Sturmgewehre des Typs G36 wurden zwischen 2006 und 2009 in mexikanische Bundesstaaten geliefert, für die es von der Bundesregierung keine Ausfuhrgenehmigung gab. Gesamtwert der Ausfuhren: 4,1 Millionen Euro. Es waren Waffen, die später auch im Zuge staatlicher Menschenrechtsverbrechen zum Einsatz kamen. Nun gibt es neue kompromittierende Informationen.
Das ARD-Magazin „Report Mainz“ berichtete vergangene Woche von ihm vorliegenden Lieferverträgen zwischen der Rüstungsschmiede und der Firma DCAM, die zum mexikanischen Verteidigungsministerium gehört. „Die Verträge sind schlagender Beweis dafür, dass H&K tatsächlich gewusst hat, wohin die Waffen gehen“, berichtet der Fernsehjournalist Thomas Reutter im Gespräch mit der FR. Seit mehreren Jahren recherchiert Reutter zusammen mit Daniel Harrich zu     dem deutsch-mexikanischen Waffengeschäft.

Fort ist fort. Wenn es erst mal über die deutsche Grenze ist, sind unsere Möglichkeiten extrem eingeschränkt, nahezu nicht vorhanden.

Zeuge aus dem Wirtschaftsministerium
Strittig ist, wer bei Heckler & Koch für die Lieferungen letztendlich verantwortlich war. Die Frage, ob Gleiches nicht auch für Beamte des Bundesausfuhramtes (BAFA) und des Bundeswirtschaftsministeriums gelten müsste, wird nicht geklärt werden. Sie sind nicht angeklagt.
Acht Jahre dauerte es zudem, bis die Anzeigen gegen H&K zu einer Anklage erhoben wurden. Hinter der Anzeige steht Jürgen Grässlin. Der Sprecher der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG-VK) geht mit der schwäbischen Justiz hart ins Gericht. Denn der Kampf um Aufklärung ist, so Grässlin gegenüber der FR, auch „ein Kampf gegen die deutsche Justiz. Wir haben eine Justiz, die in Teilen industriefreundlich ist und auch dementsprechend agiert.“
Bisher bestand die Strategie der Verteidigung darin, das Gericht von der Unwissenheit ob des tatsächlichen Zielortes und damit von der Unschuld ihrer Mandanten zu überzeugen. Das dürfte sich nun ändern.
Die brisanten Informationen tauchen zu einem Moment auf, in dem das Unternehmen ohnehin Schadensbegrenzung betreiben muss. Im Juli gab Wolfgang Hesse nach zweieinhalb Jahren bekannt, seinen Posten als Vorstandsmitglied niederzulegen. Wenige Woche zuvor senkte die Ratingagentur Moody’s die Kreditwürdigkeit von H&K von B3 auf Caa1.

Prozess geht noch bis Oktober

Dass die Geschäfte schlecht laufen und Verluste gemacht werden, ist kein Geheimnis. Schließlich teilte der Vorstand seinen Aktionären am 23. Juni per Schreiben mit, dass die drei Tage später geplante Hauptversammlung verschoben werden müsse. Begründet wurde dies, so der Wortlaut, mit „einer unerwartet hohen Anmeldezahl.“ Nun steht laut Informationen von Welt Online mit dem 21. September im „Badhaus“ in Rottweil ein neuer Termin fest.
Der Prozess gegen ehemalige H&K-Beschäftigte begann am 15. Mai dieses Jahres und ist bis Oktober mit 25 Verhandlungstagen angesetzt. Die bis dato elf abgehaltenen Sitzungen brachten Erkenntnisse ans Licht, die seit langem Bestand von Vermutungen und Vorwürfen deutscher Friedensorganisationen sind. Allen voran die sogenannte Endverbleibserklärung: ein staatlicher Kontrollmechanismus, der das Empfängerland dazu verpflichtet, die Regelungen und Bestimmungen des Herkunftslandes zu befolgen. Dazu zählt auch die Verpflichtung, keine aus Deutschland importierte Rüstungsgüter in Regionen weiter zu verschicken, für die es keine Ausfuhrgenehmigung gibt. In Mexiko fielen vier Bundesstaaten unter die Verbotsregelung: Chihuahua, Jalisco, Guerrero und Chiapas. Doch drei der vier Regionen tauchten in den Lieferverträgen als Bestimmungsort auf.
Peter Beyerle ist einer der Hauptangeklagten im Verfahren. Der pensionierte Präsident des Landgerichts Rottweil und ehemaliges Vorstandsmitglied von H&K gab am zweiten Verhandlungstag an, dass Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes und des Wirtschaftsministeriums ihm geraten haben sollen, die drei Bundesstaaten aus den Dokumenten zu streichen. Ein geladener Zeuge vom Auswärtigen Amt bekundete indes am sechsten Verhandlungstag, dass er seine Kollegen vom Wirtschaftsministerium dazu aufforderte, keine Interna an H&K weiterzugeben. Genau dies ist scheinbar geschehen. Der Angeklagte Beyerle hatte in seinen Notizen den Vermerk, dass er von Ministeriumsangestellten informiert wurde, Details zum Mexiko-Deal zu ändern, um die Ausfuhrgenehmigung zu erleichtern.

Bantle würde die höchste Strafe von allen bekommen.

Markus Bantle, ehemaliger Vertreter von H&K in Mexiko
Nach dieser Informationsweitergabe bat Markus Bantle, ehemaliger Vertreter von H&K in Mexiko, die mexikanischen Partner um Streichung der besagten Regionen aus der Endverbleibserklärung. Dem wurde nachgegangen und die Firma aus Oberndorf bekam grünes Licht; bei gleichbleibender Lieferzahl der Sturmgewehre.
Bantle gab dies vor drei Jahren in einem Fernsehinterview mit Reutter und Harrich zu. Auch er ist angeklagt. Zum Prozess erschienen ist der mexikanische Staatsbürger nicht. Krankheitsbedingte Gründe würden ihn abhalten. Für Jürgen Grässlin ein Skandal: „Bantle würde die höchste Strafe von allen bekommen.“
In den jüngst aufgetauchten Verkaufsverträgen sind die drei Bundesstaaten jedoch weiterhin enthalten. „Sie haben nicht einmal versucht, das in den Verträgen zu ändern. Es zeigt, dass es H&K egal war“, kommentiert dazu Reutter. Und fügt hinzu, dass Vertreter von DCAM ihm vor Jahren zu verstehen gaben, dass sie von einer gewünschten Vertragsänderung seitens der Bundesregierung nichts wüssten.
Unabhängig vom Ausgang des Gerichtsverfahrens können die gewonnen Erkenntnisse über den wirklichen Nutzen der Endverbleibserklärung Anlass für zukünftige Debatten sein. Denn wie es ein Zeuge des Wirtschaftsministeriums am siebten Prozesstag ausdrückte: „Fort ist fort. Wenn es erst mal über die deutsche Grenze ist, sind unsere Möglichkeiten extrem eingeschränkt, nahezu nicht vorhanden.“ Ein Kontrollmechanismus als Papiertiger.
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