Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien ist ein Rückschlag für die Bundesregierung: Wie der KURIER Freitagfrüh erfuhr, wurde der Berufung der Arabischen Kultusgemeinde (AKG) gegen ihre Auflösung "unter Ausschluss der aufschiebenden Wirkung" stattgegeben. Damit erhält die Kultusgemeinde ihre Rechtspersönlichkeit vorerst zurück und kann somit auch ihre Moscheen offiziell weiterbetreiben. In den sechs vom Kultusamt geschlossenen Gebetshäusern darf also heute ganz legal das Freitagsgebet stattfinden.
Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal erklärte in einer ersten Stellungnahme, dass der Bescheid für die Schließung der von der Arabischen Kultusgemeinde betriebenen Moscheen weiterhin aufrecht sei. Vom Verwaltungsgericht Wien sei lediglich die unmittelbare Wirksamkeit aufgehoben worden.Die Regierung werde "den Kampf gegen den politischen Islam konsequent weiter verfolgen“. Man werde daher jedes rechtliche Mittel zur Schließung der sieben Moscheen weiter ausschöpfen. Darüber hinaus sei bereits über die Ausweisung von mittlerweile zehn aus der Türkei finanzierten Imamen entschieden worden.
Ganz aus dem Schneider ist die AKG damit
noch nicht. Die Vorwürfe der Kultusamtes, wonach die in zumindest einer
der sechs Moscheen gepredigten Inhalte salafistisch und nicht mit den
österreichischen Werten vereinbar seien, stehen ja weiter im Raum. Das
Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen. Erst vorgestern tauchte
zudem ein Handyvideo auf, das vermuten lässt, dass der Imam der
As-Sunnah-Moschee in Mariahilf im Koran-Unterricht ein Kind geschlagen
hat. Auch dies wird intern noch geprüft, heißt es aus der AKG.
Schurarat entscheidet über Neuwahl
Zudem hieß es bis dato, dass die AKG
über zu wenig Moscheen verfüge, um als Kultusgemeinde anerkannt zu
werden. Zumindest dieses Argument sei aber aus der Welt geschafft. "Die
Islamische Glaubensgemeinschaft (IGGÖ; Anm.) konnte sich vergewissern,
dass wir tatsächlich die erforderlichen zehn Moscheen haben", sagt ein
Insider zum KURIER. Der inhaltlichen Überprüfung durch das Kultusamt
sehe man optimistisch entgegen. Von der IGGÖ war noch niemand für eine
Stellungnahme erreichbar.
Dort könnte die Entscheidung des Gerichts just einen Tag vor der
außerordentlichen Schuraratssitzung am Samstag aber massive Auswirkungen
haben. Denn da die AKG nun wieder ihre Rechtspersönlichkeit erlangt
hat, stellt sie auch vier Delegierte im IGGÖ-Parlament. Und die dürften
bei der Entscheidung, ob es zu Neuwahlen kommt, nicht hinter Präsident
Ibrahim Olgun stehen. Diesem wurde intern ja vorgeworfen, die Auflösung
der AKG verursacht zu haben, weil er deren formelle Mängel (zu wenig
Moscheen; Anm.) dem Kultusamt gemeldet hatte. Dazu sei er gesetzlich
verpflichtet gewesen, betont Olgun.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen