Die Bundesregierung ließ mitteilen, sie fände Prozess samt Urteil
richtig gut. Der leitende Staatsanwalt im Verfahren (von dem nicht
wenige sagen, es habe unter seiner Leitung gestanden) ebenfalls, er
fand die Trio-Legende bestätigt. Das war es aber auch schon an rundweg
positiven Bewertungen des Prozesses und des Urteils. Weitgehend alle
anderen Äußerungen lassen sich unter der Losung des Tag X
zusammenfassen: Das darf kein Schlussstrich sein. Gefordert wurde dies
nicht nur von den Angehörigen der Opfer – die in den Jahren seit den
Morden immer wieder ihre üblen Erfahrungen mit den bundesdeutschen
Behörden öffentlich machten - und den Anwälten der Nebenklage, die so
umfassend die Legenden der Staatsanwaltschaft dekonstruierten, sondern
auch von dem breiten Feld antifaschistischer und demokratischer
Initiativen, Gruppen und Organisationen, die nicht nur am Tag X
mobilisierten, sondern ebenfalls über Jahre hinaus. Eine Bewegung, die
immerhin so stark war, dass auch jene Kräfte in der BRD, die etwa die
Rolle des Verfassungsschutzes beim NSU unter dem Stichwort „Versagen“
kosmetisch bearbeiten wollten und wollen, Verfahren und Prozess
kritisierten, zumindest als „nicht ausreichend“. Siehe zur Reaktion
auf das Münchner Urteil unsere aktuelle Materialsammlung „Das Echo
heißt: Kein Schlussstrich!“ vom 13. Juli 2018
http://www.labournet.de/?p=134627
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