Donnerstag, 2. März 2017
VW international
a) VW China duldet illegale Leiharbeit – Arbeiter in Jilin streiken –
Solidarität ist angezeigt!
"Das in Hongkong ansässige „China Labour Bulletin“ berichtet, daß 500
Leiharbeiter des VW-Joint Ventures in Changchun (Provinz Jilin) für
die Einhaltung des Grundsatzes „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“
streiken.
http://www.clb.org.hk/content/hundreds-volkswagen-workers-northeast-china-demand-equal-pay
Bereits seit mehreren Monaten hatten sie versucht, ihre Rechte auf
offiziellem Weg durchzusetzen. Obwohl teilweise seit vielen Jahren im
VW-Konzern beschäftigt, verdienen sie regelmäßig nur etwa die Hälfte
dessen, was Stammbeschäftigte erhalten (darin unterscheidet sich
übrigens ihre Lage kaum von der Werkvertragsbeschäftigten in deutschen
VW-Werken). Zunächst hatten sie sich an die zuständige
Schiedskommission der Arbeitsverwaltung gewandt. Diese jedoch nahm
ihre Eingabe, die insgesamt 1500 Beschäftigte des in Nordwestchina
liegenden Werkes betrifft, nicht an. Sodann wandten sich die
Betroffenen an das Arbeitsministerium der Provinz Jilin und die
örtliche Gewerkschaftsorganisation des ACFTU in Changchun. Doch außer
unverbindlichen Versprechungen erhielten sie nichts. Die Arbeiter
berufen sich auf das geltende chinesische Arbeitsvertragsgesetz sowie
auf die mit dem „Weltbetriebsrat“ des VW-Konzerns abgeschlossene
„Charta der Arbeitsbeziehungen im Volkswagen-Konzern“ vom 29.10.2009
und die „Charta der Zeitarbeit im Volkswagen-Konzern“ vom 30.11.2012.
Tatsächlich verstößt die Verweigerung der gleichen Bezahlung sowohl
gegen chinesisches Recht wie auch gegen die zitierte „Charta der
Zeitarbeit“..." RAT & TAT Info Nr. 259 vom 28.02.2017 des Institut für
Arbeit - ICOLAIR vollständig im Beitrag
http://www.labournet.de/?p=112622
Aus dem Text: "... Der Konflikt in China zeigt, daß die Lage der
Leiharbeiter und „Kontraktarbeiter“ dort strukturell absolut
vergleichbar ist mit der Lage der Leiharbeitnehmer und
Werkvertragsbeschäftigten in Deutschland. Allerdings: Die Rechtslage
in China ist – absurd genug! – noch eindeutiger als in Deutschland.
Umso unverständlicher ist es aber, daß sich offenbar bis heute weder
der „Weltbetriebsrat“ noch der Konzernbetriebsrat in Wolfsburg oder
die IG Metall der Sache angenommen haben..."
b) VW Argentinien befiehlt Kurzarbeit für 600 Beschäftigte: Verkündet
mit einem Massenaufgebot an Polizei
In dem VW Werk in General Pacheco (eine Stadt mit grob 50.000
Menschen, nördlich von Buenos Aires) arbeiten rund 4.000 KollegInnen.
600 von ihnen sollen jetzt – für maximal anderthalb Jahre (!) zur
Kurzarbeit gezwungen werden, zunächst einmal für 30 Tage.
Großzügigerweise betonte die Unternehmensleitung, am Ende dieser 30
Tage würden die Betroffenen „ein Telegramm“ erhalten, worin sie über
ihre weitere Zukunft informiert würden. Und verkündete diese
„Betroffenheit“ am Schichtende in Einzelgesprächen. In dem Artikel
„Volkswagen: impresionante operativo policial para suspender a 600
trabajadores“ am 23. Februar 2017 bei El Argentino Zona Norte wird vor
allem darauf abgehoben, dass die Geschäftsleitung sich „ihrer Sache“
denn doch nicht so sicher war: Die Verkündigung geschah erst, als ein
enormes Polizeiaufgebot vor dem Werk aufmarschiert war, was in diesem
Artikel auch mit Fotos belegt ist. Belegt ist einmal mehr auch, dass
die Metallgewerkschaft Smata (der unbekannte Autor verweist darauf:
„Ebenso grün gekleidet, wie die Polizei“) den ganzen Tag
„Beruhigungsaktivitäten“ unternommen habe
https://elargentinozn.com.ar/2017/02/23/volkswagen-impresionante-operativo-policial-para-suspender-a-600-trabajadores/
Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge
http://www.labournet.de/?p=112637
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