Donnerstag, 16. März 2017

August Bebel: Die Frau und der Sozialismus I

 


bebelAugust Bebel:

Die Frau und der Sozialismus

Teil I

„DEM SOZIALISMUS GEHÖRT DIE ZUKUNFT,
DAS HEISST IN ERSTER LINIE
DEM ARBEITER UND DER FRAU.“

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Zur fünfundzwanzigsten Auflage

Das »durch und durch unwissenschaftliche Buch«, das nach H. Herkner [Fußnote] »Die Frau« ist, erlebt hiermit den in der deutschen Literatur höchst seltenen Fall einer fünfundzwanzigsten Auflage, und ich hoffe, weitere werden folgen. Der außerordentlich günstigen Aufnahme, die es bei dem deutschen Lesepublikum fand, entsprechen die vielen Übersetzungen in die verschiedensten fremden Sprachen, die es seit seinem Erscheinen gefunden hat. Neben dem, daß es zweimal ins Englische übersetzt wurde (London und New York), wurde es ins Französische, Russische, Italienische, Schwedische, Dänische, Polnische, Vlämische, Griechische, Bulgarische, Rumänische, Ungarische und Tschechische übersetzt. Auf diesen Erfolg meines »durch und durch unwissenschaftlichen Buches« kann ich also stolz sein.
Zahlreiche Zuschriften, namentlich von Frauen aus den verschiedensten Gesellschaftskreisen, zeigten mir weiter, wie es insbesondere in der Frauenwelt gewirkt hat und die wärmste Aufnahme fand.
Hierbei muß ich meinen herzlichen Dank denjenigen aussprechen, die mich, sei es durch Einsendung von Material oder durch Berichtigung und Ergänzung angeführter Tatsachen, unterstützten und mich so in die Lage setzten, das Buch einwandfreier zu gestalten.
Der warmen Anhängerschaft auf der einen Seite steht aber eine heftige Gegnerschaft auf der anderen gegenüber. Während die einen das Buch als das nichtsnutzigste und gefährlichste Buch bezeichnen, das in neuerer Zeit erschienen sei (in diesem Sinne sprach sich eine in Berlin erscheinende antisemitische Zeitung aus), erklären andere – darunter zwei evangelische Geistliche – es für eines der sittlichsten und nützlichsten Bücher, die es gebe. Ich bin mit dem einen Urteil so zufrieden wie mit dem anderen. Ein Buch, das über öffentliche Dinge geschrieben ist, soll wie eine Rede, die über öffentliche Angelegenheiten gehalten wird, zur Parteinahme zwingen. Nur dann erreicht es seinen Zweck.
Unter den zahlreichen Entgegnungen und versuchten Widerlegungen, die das vorliegende Buch im Laufe der Jahre hervorgerufen hat sind zwei, die wegen des wissenschaftlichen Charakters ihrer Verfasser eine besondere Beachtung herausfordern. So das Buch von Dr. H. E. Ziegler, außerordentlicher Professor der Zoologie an der Universität Freiburg i. B., das betitelt ist: »Die Naturwissenschaft und die sozialdemokratische Theorie, ihr Verhältnis dargelegt auf Grund der Werke von Darwin und Bebel« [Fußnote], und die diesem folgende Abhandlung von Dr. Alfred Hegar, Professor der Gynäkologie an der Universität Freiburg i. B., die den Titel führt: »Der Geschlechtstrieb« [Fußnote].
Die beiden Bücher machen den Eindruck, als seien sie auf Verabredung ihrer Autoren zur »wissenschaftlichen Vernichtung« meines Buches geschrieben. Dafür spricht, daß beide Autoren an derselben Universität tätig sind, beide ihre Bücher in demselben Verlag erscheinen ließen und beide die Herausgabe damit begründen, daß die ungewöhnlich weite Verbreitung, die mein Buch mit seinen »falschen« und »unwissenschaftlichen Theorien« gefunden habe, sie zu einer Widerlegung desselben anspornte. Für die gegenseitige Abmachung spricht auch ferner die Arbeitsteilung, über die beide Autoren sich (so scheint es) verständigten. Indem Ziegler meine kulturgeschichtlichen und naturwissenschaftlichen Anschauungen zu widerlegen versucht, wirft Hegar sich wesentlich auf die physiologische und psychologische Charakterisierung der Frau, wie ich sie in meinem Buche gebe, um diese als falsch und irrig nachzuweisen. Beide gehen dann, ein jeder von seinem Standpunkt, zu dem Versuch einer Widerlegung meiner ökonomischen und sozialpolitischen Grundauffassungen über, ein Unterfangen, das zeigt, daß sie sich hier auf ein Gebiet begeben, auf dem sie beide nicht zu Hause sind und auf dem sie deshalb noch weniger Lorbeeren pflücken als auf dem Gebiet des Fachmanns, von dem aus ich am ehesten eine sachgemäße Widerlegung hätte erwarten können.
Beide Bücher haben auch das Gemeinsame, daß sie zum Teil Gebiete behandeln, die den von mir behandelten fernliegen und nichts mit denselben zu tun haben, oder, wie namentlich Hegar, sich in Erörterungen ergehen, denen zu widersprechen ich keinen Grund habe. Beide Schriften sind ferner Tendenzschriften, die um jeden Preis beweisen sollen, daß weder die Naturwissenschaft noch die Anthropologie irgend welches Material für die Notwendigkeit und die Nützlichkeit des Sozialismus ergeben. Beide Verfasser haben auch mehrfach, wie das in Polemiken nichts Seltenes ist, das aus meiner Schrift aus dem Zusammenhang herausgerissen, was ihnen paßte, und weggelassen, was ihnen unbequem war, so daß ich mitunter einige Mühe hatte, das von mir Gesagte wiederzuerkennen.
In der Besprechung der beiden Bücher gehe ich zunächst zu der zuerst erschienenen Abhandlung Zieglers über.
Ziegler hat schon im Titel seines Buches gesündigt. Wollte er eine Kritik der sozialdemokratischen Theorien mit Beziehung auf Darwin schreiben, so durfte er nicht mein Buch zum Gegenstand seiner Kritik machen, denn es wäre eine Anmaßung sondergleichen von mir, wollte ich mich als einen der sozialistischen Theoretiker betrachten; er mußte alsdann die Schriften von Marx und Engels – auf deren Schultern wir anderen stehen – dazu ausersehen. Das hat er klugerweise unterlassen. Er konnte aber auch nicht mein Buch als eine Art Parteidogmenschrift ansehen, da ich darin, und zwar in der Einleitung, ausdrücklich erklärt habe, wie weit ich glaube in meinem Buche auf die Zustimmung meiner Parteigenossen zählen zu können. Ziegler konnte das nicht übersehen. Indem er dennoch den gewählten Titel adoptierte, war es ihm wohl mehr um das Pikante als um das Richtige zu tun.
Ich muß nun zunächst an dieser Stelle eine schwere Beleidigung zurückweisen, die Ziegler gegen Engels schleudert, dem er nachsagt, er habe in seiner Schrift »Der Ursprung der Familie, des Privateigentums und des Staates« die ganzen Theorien Morgans kritiklos übernommen. Engels hat zwar in der wissenschaftlichen Welt einen viel zu hochgeachteten Namen, als daß der Vorwurf Zieglers dort irgendwelchen Eindruck macht. Ein objektives Studium von Engels’ Schrift beweist sogar dem Laien – und zu diesen gehört im vorliegenden Falle Ziegler nicht –, wie er die Anschauungen Morgans nur adoptierte, weil sie mit den Anschauungen und Studien, die er und Marx auf diesem Gebiet gemacht haben, übereinstimmten. Und indem Engels sie adoptierte, hat er sie aus Eigenem auch weiter begründet, so daß es den Gegnern unmöglich gemacht sein dürfte, sie mit Aussicht auf Erfolg bekämpfen zu können. Was Ziegler, hauptsächlich an der Hand von Westermarck und Starcke, gegen die Anschauungen Morgans, Engels’ und all derer, die mit Morgan und Engels wesentlich auf dem gleichen Boden stehen, ausführt, ist schief und haltlos und zeugt von einer Oberflächlichkeit der Auffassung, die meinen Respekt vor den Männern der Wissenschaft vom Schlage Zieglers gerade nicht erhöht hat.
Ziegler fürchtet (Seite 15 seiner Schrift), man werde auch gegen ihn die Verleumdung erheben, die ich gegen einen großen Teil der heutigen Gelehrten erhoben haben soll, nämlich die Anklage, ihre wissenschaftliche Stellung zugunsten der herrschenden Klassen auszunutzen. Ich verwahre mich dagegen, irgendwen verleumdet zu haben. Die Anschuldigung, man verleumde, scheint unseren Professoren sehr leicht aus der Feder zu fließen, wie das auch aus dem Angriff Häckels gegen mich (siehe Seite 253 dieses Buches) hervorgeht. Was ich in diesem Buche schreibe, ist, soweit ich meine eigenen Anschauungen darin ausspreche, meine volle Überzeugung, die eine irrtümliche sein kann, die aber nirgends wider besseres Wissen – und das allein wäre Verleumdung – ausgesprochen wurde. Was ich also bezüglich eines großen Teiles unserer Gelehrten ausgeführt habe, glaube ich nicht nur, ich könnte es durch zahlreiche Tatsachen beweisen. Ich begnüge mich aber, neben dem Urteil eines Mannes wie Buckle (Seite 250 dieses Buches) das Urteil eines Friedrich Albert Lange beizufügen, der auf Seite 15 der zweiten Auflage seiner »Arbeiterfrage« von einer gefälschten Wissenschaft spricht, die den Kapitalisten auf den Wink zu Gebote stehe. Und indem Lange weiter die herrschenden Anschauungen über die Staatswissenschaften und die Statistik erörtert, fährt er fort: »Daß solche Anschauungen (wie sie die Monarchen besitzen) auch auf den Männern der Wissenschaft lasten, ist aus der Teilung der Arbeit auf geistigem Gebiet leicht zu erklären. Bei der Seltenheit einer freien, die Resultate aller Wissenschaften in einen Brennpunkt sammelnden Philosophie, sind auch unsere gelehrtesten und erfolgreichsten Forscher bis zu einem gewissen Grade Kinder des allgemeinen Vorurteils, indem sie zwar in ihrem engeren Kreise sehr scharf sehen, außerhalb desselben aber nichts. Rechnet man dazu das Unglück einer vom Staate bezahlten und gewerbsmäßig betriebenen ›Philosophie‹, welche stets bereit ist, das Bestehende für das Vernünftige zu erklären, so wird man genug Gründe der Zurückhaltung entdecken, wo einmal die wissenschaftlichen Fragen selbst so ganz unmittelbar auf die Elemente zukünftiger Weltrevolutionen hinführen, wie das in dem Gesetz der Konkurrenz um das Dasein der Fall ist.«
Diese Ausführungen F. A. Langes sind deutlich, sie bedürfen keines Zusatzes mehr. Ausführlicheres findet Ziegler bei Lange im ersten und zweiten Kapitel seines Buches. Ziegler sagt weiter: man habe ihm geraten, seine Schrift gegen mich zu unterlassen und statt ihrer ein schon lange begonnenes Buch über Embryologie zu beenden, »das sei seiner Karriere vorteilhafter«. Ich glaube auch, daß dieses vernünftiger gewesen wäre, nicht bloß seiner Karriere wegen, sondern auch wegen seines wissenschaftlichen Rufes, der durch sein Buch gegen mich nicht gewonnen hat. – Es kann mir nun nicht beikommen, an dieser Stelle auf die Einwände Zieglers gegen die seit Bachofen und Morgan immer mehr in die wissenschaftliche Untersuchung gezogenen Geschlechtsverhältnisse der auf den Unterstufen menschlicher Entwicklung stehenden Völkerschaften ausführlich einzugehen. Es vergeht nahezu kein Tag, der nicht neue beweiskräftige Tatsachen im Sinne der Bachofen-Morganschen Anschauungen beibringt, und ich selbst habe in dem ersten Abschnitt des vorliegenden Buches einige für weitere Kreise neue Tatsachen angeführt, die nach meiner Überzeugung ebenfalls in unwiderleglicher Weise die Richtigkeit dieser Anschauungen beweisen. Die mittlerweile von Cunow erschienene Abhandlung: »Die Verwandtschaftsorganisationen der Australneger«, auf die ich im ersten Abschnitt dieses Buches zu sprechen komme, bringt weiter nicht nur eine Fülle neuer Tatsachen in der gleichen Richtung, sie beschäftigt sich auch ausführlich mit den Auffassungen Westermarcks und Starckes – den Gewährsmännern Zieglers – und widerlegt sie gründlich. Der Kürze halber verweise ich Ziegler hier darauf.
Insofern Ziegler aus Eigenem den Beweis zu führen sucht, daß das monogame Verhältnis zwischen Mann und Weib »eine auf der Natur beruhende Sitte« sei (Seite 88 seines Buches), macht er sich seine Beweisführung außerordentlich leicht. Einmal entstand ihm zufolge das monogame Verhältnis aus rein psychologischen Gründen: »Liebe, gegenseitige Sehnsucht, Eifersucht«, dann aber sagt er wieder, die Ehe sei notwendig, »denn durch die öffentliche Eheschließung erkennt der Mann der Gesellschaft gegenüber die Verpflichtung an, seiner Frau treu zu bleiben, für seine Kinder zu sorgen und seine Kinder zu erziehen«. Erst ist also die Monogamie eine »auf der Natur beruhende Sitte«, ein Verhältnis aus »rein psychologischen Gründen«, also quasi naturgesetzlich selbstverständlich, wenige Seiten später bezeichnet er die Ehe als eine gesetzliche Zwangsanstalt, welche die Gesellschaft errichtete, damit der Mann seiner Frau treu bleibe, für sie sorge und seine Kinder erziehe. »Erkläret mir, Graf Örindur, diesen Zwiespalt der Natur.« Bei Ziegler geht der gute Bürger mit dem Naturwissenschaftler durch.
Wenn die öffentliche Eheschließung für den Mann notwendig ist, damit dieser seiner Frau treu sei, für sie sorge und seine Kinder erziehe, warum sagt denn Ziegler von der gleichen Verpflichtung der Frau kein Wort? Er ahnt unwillkürlich, daß die Frau in der heutigen Ehe in einer Zwangslage sich befindet, die ihr aufzwingt, was von dem Manne erst durch ein besonders feierliches Gelübde erreicht werden muß, aber in unzähligen Fällen nicht erreicht wird. Ziegler ist nicht so beschränkt oder unwissend, um nicht zu wissen, daß zum Beispiel schon im Alten Testament die Grundlage der patriarchalischen Familie die Polygamie war, der sich die Erzväter bis zu König Salomo ergaben, ohne daß sie »die auf der Natur beruhende Sitte« davon abhielt oder »die psychologischen Gründe für die Monogamie« ihre Wirkung auf sie ausübten. Polygamie und Polyandrie, die in historischer Zeit seit Jahrtausenden existieren, und von welchen die erstere noch heute im Orient von vielen hundert Millionen Menschen als soziale Institution anerkannt ist, widersprechen aufs schlagendste den von Ziegler angeführten »naturwissenschaftlichen« Gründen und führen sie ad absurdum. Dahin kommt man eben, wenn man mit beschränkten bürgerlichen Vorurteilen fremde Sitten und soziale Einrichtungen beurteilt und nach naturwissenschaftlichen Gründen sucht, wo allein soziale Ursachen maßgebend sind.
Ziegler konnte sich auch seine Beispiele aus dem Geschlechtsleben anthropoider Affen anzuführen ersparen, um damit zu beweisen, daß Monogamie eine Art Naturnotwendigkeit sei, sintemalen die Affen nicht wie die Menschen eine soziale Organisation besitzen – und sei dieselbe noch so primitiv –, die ihr Denken und Handeln beherrscht. Darwin, auf den er sich gegen mich beruft, war in seinem Urteil weit vorsichtiger. Darwin erschien zwar die Existenz einer »Gemeinschaftsehe« und der ihr voraufgehende Zustand der Promiskuität ebenfalls unglaubwürdig, aber er war objektiv genug zu sagen, daß alle diejenigen, die den Gegenstand am gründlichsten studiert hätten, darin anderer Meinung seien als er und die »Gemeinschaftsehe« (dieser spezifische Ausdruck rührt von uns. Der Verfasser) die ursprüngliche und allgemeine Form des Geschlechtsverkehrs auf der ganzen Erde bildete, einschließlich der Ehe zwischen Geschwistern[Fußnote]. Seit Darwin hat aber die Untersuchung der Urzustände der Gesellschaft große Fortschritte gemacht; vieles, was damals noch bezweifelt werden konnte, ist heute klar, und so würde Darwin wahrscheinlich selbst, wenn er noch lebte, seine alten Zweifel haben fallenlassen. Ziegler zweifelt die Lehre Darwins an, daß erworbene Eigenschaften vererbt werden könnten und bekämpft diese Auffassung auf das nachdrücklichste; aber die von Darwin selbst im Zweifel gelassene Anschauung, daß Monogamie das ursprüngliche Verhältnis der Geschlechter unter den Menschen gewesen sei, akzeptiert er als unfehlbar, mit der Inbrunst eines gläubigen Christen, der sein Seelenheil gefährdet sieht, wenn er nicht an das Dogma der heiligen Dreieinigkeit oder als Katholik an die unbefleckte Empfängnis Marias glauben würde. Ziegler befindet sich in schwerer Selbsttäuschung, wenn er durch seine sehr dogmatische, aber historisch und naturwissenschaftlich grundfalsche Anzweiflung erwiesener Tatsachen die Entwicklungsphasen im Geschlechtsverkehr der verschiedenen Kulturstufen der Menschheit wegleugnen zu können glaubt.
Es geht Ziegler und den mit ihm Gleichdenkenden mit dieser im Sinne Morgans aufgefaßten Entwicklung des Geschlechtsverhältnisses auf den verschiedenen Gesellschaftsstufen wie der großen Mehrzahl unserer Gelehrten mit der materialistischen Geschichtsauffassung. Die Einfachheit und Natürlichkeit derselben, durch die alle sonst so widersprechenden und unklar erscheinenden Vorgänge erst klar und verständlich werden, leuchtet ihnen nicht ein; sie ist zu einfach und gibt der Spekulation keinen Raum. Im weiteren fürchten sie – ohne sich dessen oft selbst klar bewußt zu sein – die Konsequenzen derselben für den Bestand der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung; denn gelten die Gesetze der Entwicklung auch für die Gesellschaft, wie kann dann die bürgerliche Gesellschaft behaupten, daß es über sie hinaus keine bessere Gesellschaftsordnung mehr gebe?
Ziegler begreift nicht den Zusammenhang der Lehren Darwins mit der sozialistischen Weltanschauung; ich empfehle ihm auch hier, die beiden ersten Kapitel aus F. A. Langes »Arbeiterfrage« zu lesen, betitelt: »Der Kampf um das Dasein« und »Der Kampf um die bevorzugte Stellung«; vielleicht wird ihm dort klar, was ihm bei mir unklar geblieben ist. Daß ferner Ziegler unrecht hat, wenn er glaubt, Virchows Ansicht über den Darwinismus, der zum Sozialismus führe, gegen mich verwenden zu können, habe ich auf Seite 250 f. dieses Buches nachgewiesen.
Indem ich Darwins naturwissenschaftliche Lehren als in inniger Beziehung zur sozialistischen Weltanschauung betrachte, glaubt Ziegler diese Auffassung auch damit widerlegen zu können, daß er sich auf Darwins Urteil über die Kriege und auf seine malthusianischen Anschauungen bezieht. Vor allem muß ich verlangen, daß, wenn man mich zitiert, man auch richtig zitiert. Was Ziegler auf Seite 186 seiner Schrift als meine Auffassung über den ewigen Frieden zitiert, ist grundfalsch und zeigt seine vollkommene Unfähigkeit, sich in die Gedankenwelt eines Sozialisten finden zu können. Daß manche Kriege einen kulturfördernden Einfluß gehabt, kann man unbedenklich zugeben, daß aber alle Kriege diesen Charakter gehabt, kann nur ein Ignorant in der Geschichte behaupten. Und daß gar heute die Kriege bei der massenhaften Tötung der kräftigsten Männer, der Blüte der Kulturnationen, und der massenhaften Vernichtung von Kulturmitteln, die gegenwärtig Kriege verschulden, dem Fortschritt der Menschheit förderlich sein sollen, kann nur ein Barbar noch glauben. Jeder längere Friede wäre dann nach der Auffassung der Ziegler und Genossen ein Verbrechen an der Menschheit. Was Ziegler über dieses Kapitel in seinem Buche sagt, erhebt sich nicht über die platteste Spießbürgerei. Nicht höher steht, was er, gestützt auf Darwin, über den Malthusianismus sagt. Darwins gänzlicher Mangel an sozialökonomischem Wissen verleitete ihn zu den gewagtesten Behauptungen, sobald es sich um soziale Thematas handelte; aber seit Darwin sind auf dem sozialen Gebiete so gewaltige Fortschritte gemacht worden, so daß, was für Darwin noch verzeihlich war, für einen seiner Jünger es nicht mehr ist, namentlich wenn dieser wie Ziegler mit der Prätension auftritt, auf diesem Gebiete ein maßgebendes Urteil zu haben. Was ich hierüber gegen ihn zu sagen hätte, habe ich in dem Abschnitt dieses Buches »Bevölkerung und Überbevölkerung« gesagt, ich verweise hier darauf.
Einen der Haupttrümpfe, die Ziegler gegen mich ausspielt, betrifft meine Auffassung von der Entwicklungsfähigkeit des Menschen und speziell der Frau unter vernünftigen und naturgemäßen gesellschaftlichen Beziehungen, und zwar durch Erziehung und Vererbung. Ziegler legt hier seiner abweichenden Meinung, daß Vererbung erworbener Eigenschaften ausgeschlossen oder doch erst in unendlich langen Zeiträumen möglich sei – wobei er sich auf Weismann stützt –, eine solche Bedeutung bei, daß er davon die Durchführung der sozialistischen Idee abhängig macht. Er äußert: »Ehe die Menschen der neuen sozialen Organisation sich angepaßt hätten, würde die neue Organisation längst untergegangen sein« (Seite 19). Dieser Satz spricht für eine eigentümlich naive Auffassung, die Ziegler von werdenden Gesellschaftsformationen hat. Er verkennt, daß die gesellschaftlichen Bedürfnisse es sind, welche neue Gesellschaftsformationen erzeugen, die Gesellschaftsformation also mit den Menschen und die Menschen mit ihr wachsen, eins aus dem anderen und beides miteinander entsteht. Eine neue Gesellschaftsordnung ist eben ohne die Menschen, welche sie wollen und befähigt sind, sie am Leben zu erhalten und zur Fortentwicklung zu bringen, unmöglich. Wenn irgendwo von Anpassung die Rede sein kann, so hier. Die günstigeren Umstände, die jede neue Gesellschaftsordnung gegenüber der früheren enthält, übertragen sich auch auf die Individuen und veredeln sie stetig.
Nach Ziegler erscheint die Auffassung von der Vererbung erworbener Eigenschaften bereits eine so abgetane, daß nur noch Rückständige an sie glauben. Als Nichtfachmann und überhäuft mit Arbeiten der verschiedensten Art, die dem hier behandelten Thema fern liegen, kann ich mir nicht beikommen lassen, auf meine eigenen Erfahrungen und Wahrnehmungen mich zu stützen, aber eine aufmerksame Beobachtung hat mir gezeigt, daß dieses von Ziegler mit so apodiktischer Sicherheit behandelte Thema sehr kontrovers ist und damit die anerkanntesten Vertreter des Darwinismus gegen sich hat. So veröffentlichte Dr. Louis Büchner in der »Beilage zur Allgemeinen Zeitung«, München, 13. März 1894, einen Aufsatz, betitelt »Naturwissenschaft und Sozialdemokratie«, in dem er die Zieglersche Schrift bespricht. Büchner spricht sich nicht nur gegen die Weismann-Zieglersche Auffassung aus, sondern weist zugleich darauf hin, daß neben Häckel auch Huxley, Gegenbauer, Fürbringer, Eimer, Claus, Cope, Lester Ward und Herbert Spencer sich für die Darwinsche Auffassung aussprechen. Weiter hat Hake in einer von Fachleuten sehr geschätzten Streitschrift: »Gestaltung und Vererbung. Eine Entwicklungsmechanik der Organismen« [Fußnote], gegen Weismann Stellung genommen. Auch Hegar spricht sich in seiner gegen mich gerichteten Abhandlung gegen Weismann aus (Seite 130 u. f.). Ganz und gar auf dem Boden der Theorie von der Vererbung erworbener Eigenschaften steht ferner Professor Dr. Dodel, der in seiner Schrift: »Moses oder Darwin. Eine Schulfrage« [Fußnote], Seite 99 wörtlich äußert: »Von größter Wichtigkeit sind nun aber die Tatsachen der progressiven oder fortschreitenden Vererbung. Das Wesen derselben besteht darin, daß auch individuelle Merkmale, also neulich aufgetretene Merkmale, Eigenschaften jüngeren Datums auf die Nachkommen vererbt werden können.« Und Häckel schreibt über dieselbe Frage in einem Brief an L. Büchner unter dem 3. März 1894 – zitiert in der obenerwähnten Besprechung des Zieglerschen Buches durch Büchner –: »Aus folgendem Aufsatz ersehen Sie, daß mein Standpunkt in dieser fundamentalen Frage unverändert derselbe streng monistische (und zugleich Lamarcksche) ist. Die Theorien von Weismann und ähnliche führen immer zu dualistischen und teleologischen Vorstellungen, die zuletzt rein mystisch werden. In der Ontogenie fuhren sie direkt zum alten Präformationsdogma« usw.
Auf demselben Boden stehen Lombroso und Ferrero in ihrem Werk: »Das Weib als Verbrecherin und Prostituierte«[Fußnote], in dem sie auf Seite 140 von den Instinkten der Unterwerfung und Hingabe sprechen, welche die Frau durch Anpassung erworben habe. Ebenso läßt Tarnowsky [Fußnote] eine unter gewissen Verhältnissen erworbene Perversität des Geschlechtssinnes vererben, und Krafft-Ebing [Fußnote] spricht von dem Charakter der Frau, der durch unzählige Generationen hindurch nach einer bestimmten Richtung hin ausgebildet wurde.
Diese Angaben bezeugen, daß ich mich mit meiner Auffassung über die Vererbung erworbener Eigenschaften in angesehener Gesellschaft befinde und Ziegler mehr behauptete, als er beweisen kann.
Ziegler ist seinem bürgerlichen Beruf nach Naturwissenschaftler, aber als Zoon politicon – um mit Aristoteles zu reden – höchst wahrscheinlich Nationalliberaler. Dafür spricht die häufige Unbestimmtheit der Ausdrucksweise, wenn er für seine Beweisführung in Verlegenheit kommt; dafür sprechen ferner die krampfhaften Anstrengungen, die er macht, um die gesamte Menschheitsentwicklung mit dem gegenwärtigen bürgerlichen Zustand in Einklang zu bringen, indem er zu zeigen versucht, daß die sozialen und politischen Institutionen in bezug auf Ehe, Familie, Staat usw. zu allen Zeiten den heutigen ähnelten, womit bewiesen werden soll, daß am Ende des neunzehnten Jahrhunderts der Philister sich keine Gedanken darüber zu machen braucht, was das zwanzigste Jahrhundert ihm bringen wird.
Ich komme zu Hegar. Dieser bezeichnet sein Buch als eine sozialmedizinische Studie. Wenn er das sozial strich und den hierauf bezüglichen Teil seiner Abhandlung fortließ, hätte die Arbeit nicht unwesentlich gewonnen. Denn der soziale Teil ist äußerst dürftig und zeugt von höchst mangelhafter Kenntnis unserer sozialen Verhältnisse und Zustände. Hegar erhebt sich darin mit keinem Satze über das bürgerliche Mittelmaß hinaus, und wie Ziegler ist er gänzlich unvermögend, auch nur einen Gedanken zu fassen, der über die engsten bürgerlichen Auffassungen hinausgeht. Hegar hat daher in weiser Selbsterkenntnis sehr klug getan, daß er seinen ursprünglichen Plan (siehe Vorrede in seinem Buche), eine Bearbeitung der ganzen Frauenfrage zu unternehmen, aufgab; er wählte ein beschränktes Thema, »um so den falschen und überaus schädlichen Ansichten und Lehren entgegenzutreten, welche… insbesondere durch Bebels ›Die Frau und der Sozialismus‹ in die großen Massen geworfen werden«. Und er setzt weiter hinzu: Gute, auf wirklich wissenschaftlicher Grundlage fußende Arbeiten, wie Ribbings »Sexuelle Hygiene«, fänden dagegen verhältnismäßig wenig Anklang.
Letzteres Buch ist mir wohl bekannt, der Verfasser ist ein auf streng religiösem Boden stehender Herr. Das Buch ist aber recht geringwertig und trägt seine konservative Tendenz klar aufgedrückt. Von stark ausgeprägter Tendenz ist allerdings auch Hegars Widerlegung meiner Schrift. In seinem Eifer, zu widerlegen, beweist er mehr, als er als Fachmann beweisen kann. Dabei nimmt er überall die vornehmen Klassen in Schutz, die er als Muster von Sittlichkeit darstellt, wohingegen er Steine auf Steine auf die Arbeiter wirft, so daß man an zahlreichen Stellen glaubt, es mit einem klassenbewußten Bourgeois und nicht mit einem Manne der Wissenschaft zu tun zu haben. Soweit dagegen Hegar als Mann der Wissenschaft in seiner Darlegung wirklich objektiv ist, enthält seine Schrift eine Reihe belehrender Mitteilungen, deren Verbreitung man nur wünschen kann. Dagegen sucht man in seiner Schrift vergeblich nach großen, allgemeinen Gesichtspunkten und Maßregeln sozialer Hygiene, wie sie nur der Staat beziehungsweise die Gesellschaft durchführen kann, sobald einmal deren Notwendigkeit anerkannt ist, um das ganze Geschlecht auf dem Boden vorgeschrittenster wissenschaftlicher Erkenntnis zu erziehen.
In der bürgerlichen Gesellschaft gibt es zwei Klassen, die dem Proletariat nicht angehören, die aber, wenn sie sich von ihrer engen bürgerlichen Auffassungsweise zu emanzipieren vermöchten, mit Jubel dem Sozialismus zustimmen müßten: das sind die Lehrer und die Mediziner (Hygieniker, Gynäkologen, Ärzte). Man sollte also gerade von Männern wie Hegar und seinesgleichen erwarten, die durch ihre berufliche Stellung die zahllosen Übel kennen, an welchen die große Mehrheit der Menschen und insbesondere die Frauen wesentlich infolge unserer sozialen Verhältnisse leiden, daß sie sozialen Heil- und Umgestaltungsmaßregeln im großen, die allein wirklich helfen können, das Wort redeten. Das geschieht aber nicht. Sie verteidigen vielmehr Zustände, welche die Unnatur selbst sind, und decken mit ihrer Autorität die faul und morsch gewordene Gesellschaftsordnung einer Gesellschaft, die täglich beweist, wie ratlos sie den immer größer werdenden Übeln physischer und moralischer Natur gegenübersteht. Das ist eben das Empörende an dem Verhalten so vieler Männer der Wissenschaft, die zum Teil nur den einen Entschuldigungsgrund für sich haben, daß das gesellschaftliche Milieu, in dem sie leben, und die ihnen durch dasselbe zur zweiten Natur gewordenen Vorurteile ihnen das Darüberhinausdenken unmöglich machen; sie bleiben bei aller Wissenschaftlichkeit »Arme im Geiste«.
Hegar hat wie Ziegler eine eigene Art, zu zitieren; auch er nimmt Unwesentliches heraus und läßt Wesentliches fort und konstruiert alsdann die Widerlegung. Die große Bedeutung, die ich der normalen Befriedigung des Geschlechtstriebs für reife Menschen beilege, veranlaßt ihn hauptsächlich, gegen mich zu polemisieren, wobei er tut, als redete ich der Unmäßigkeit das Wort. Er hebt hervor, daß ich mich auf Buddha und Schopenhauer beziehe, und bezeichnet die Äußerungen Hegewischs und Buschs als veraltet, verschweigt aber, daß Autoritäten wie Klencke, Ploß und Krafft-Ebing, die sich weit eingehender als die Vorgenannten äußern, auf meiner Seite stehen. In der vorliegenden Auflage zitiere ich weiter den konservativen Moralstatistiker v. Öttingen (Seite 118 ff.), der auf Grund seiner statistischen Studien zu ganz ähnlichen Resultaten kommt wie ich. Diesen allen hat Hegar nichts Besseres gegenüberzustellen als eine Statistik von Decarpieux über die Sterblichkeit der Ledigen in Frankreich aus den Jahren 1685 bis 1745 (!!!) und eine solche der Eheleute nach Bauer, die sich auf die Jahre 1776 bis 1834 bezieht. Beide Statistiken sind zu einer Zeit aufgenommen, wo die Statistik noch sehr im argen lag, und können als beweiskräftig nicht angesehen werden.
Aber Hegar verwickelt sich auch in starke Widersprüche. Auf Seite 9 seiner Schrift führt er als Beweis an für die Ungefährlichkeit geschlechtlicher Enthaltsamkeit erwachsener Menschen die katholischen Geistlichen sowie die männlichen und weiblichen Ordensangehörigen, die aus freiem Willen das Zölibat auf sich nehmen. Er bekämpft den Einwand, daß diese Personen nicht enthaltsam lebten; dazu zwinge sie außer dem Pflichtgefühl die öffentliche Stellung, wodurch jeder Fehltritt dem allgemeinen Klatsch verfiele und bald zu Ohren des Vorgesetzten komme. Aber auf Seite 37 und 38 seines Buches führt er wörtlich aus: »Eine von Druruy (bei Bertillon zitiert) festgestellte Tatsache spricht doch sehr entschieden für einen direkten nachteiligen Einfluß des unterdrückten Geschlechtstriebs auf die Erzeugung dieser Kategorie von Verbrechen (Notzucht, Attentate gegen Kinder usw.). Druruy hat die während dreißig Monaten in von Laien oder von Geistlichen geleiteten Schulen vorgekommenen Ausschreitungen gegen die Sittlichkeit gegenübergestellt. 34.873 Laienschulen wiesen 19 Verbrechen und 8 Vergehen, 3.581 Kongregationistenschulen 23 Verbrechen und 32 Vergehen auf. Die von religiösen Kongregationen gehaltenen Institute zählen daher viermal mehr Vergehen und zwölfmal mehr Verbrechen gegen die Sittlichkeit!« Ich meine, wer sich selbst so widerlegt, den brauche ich nicht zu widerlegen.
Ähnliche Widersprüche enthält Hegars Schrift noch mehrere. Auf Seite 18 und 19 gibt er Sterblichkeitstabellen über Frankreich, Paris, Belgien, Holland, Preußen, Bayern, welche Auskunft geben über die Zahl der Gestorbenen in den verschiedenen Altersklassen auf je 1.000 Verheiratete oder Ledige. Diese Tabellen sprechen fast sämtlich zugunsten meiner Auffassung, denn sie ergeben, daß die Sterblichkeit der Ledigen, die jüngste Altersklasse von 15 bis 20 Jahren ausgenommen, durchschnittlich eine höhere ist als die der Verheirateten. Allerdings stirbt ein nicht unerheblicher Teil verheirateter Frauen im Kindbett oder an den Folgen des Kindbetts im Alter von 20 bis 40 Jahren, und Hegar schließt aus dieser Tatsache und aus den vielfachen Krankheiten, die aus überstandenen Geburten bei Frauen entstehen, daß die Befriedigung des Liebesbedürfnisses die Sterblichkeit bei dem Weibe erheblich steigere. Er übersieht aber, daß diese nicht am Geschlechtsverkehr, sondern an den Folgen desselben sterben, und hieran nur die physische Beschaffenheit einer großen Zahl von Frauen schuld ist, die ihnen das Überstehen des Geburtsaktes so erschwert. Und diese physische Schwäche ist wiederum die Wirkung unserer erbärmlichen sozialen Verhältnisse: schlechte Ernährungs-, Wohn-, Lebensweise, die Art der Beschäftigung, der geistigen und physischen Erziehung, der Bekleidung (Korsett) usw. Auch muß Hegar als Fachmann wissen, in wie zahlreichen Fällen mangelhafte oder falsche Geburtshilfe, oder Ansteckung durch den Ehemann die Schuld an schweren Leiden der Wöchnerinnen trägt. Alle diese Mängel könnten durch vernünftige soziale Einrichtungen und Erziehungsmethoden behoben werden, und die Folgen, die heute eintreten, wären nicht vorhanden. Indem Hegar ferner mir vorwirft, die schädliche Einwirkung unbefriedigten Geschlechtstriebs stark zu übertreiben, verfällt er in das andere Extrem; er schildert die Schäden des befriedigten Geschlechtstriebs bei der Frau derart, daß der Apostel Paulus recht erhält, der bekanntlich lehrte: Heiraten ist gut, nicht heiraten besser.
Hegar bestreitet ferner die Richtigkeit meiner Auffassung, daß bei Unverheirateten Unbefriedigtsein des Geschlechtstriebs auch auf die Zahl der Selbstmorde von Einfluß ist. Ich verweise hier zunächst auf die statistischen Angaben auf Seite 119 f. meines Buches. Hegar muß aber selbst zugeben (Seite 23): »Im großen und ganzen ist die Selbstmordfrequenz des ledigen Standes höher.« Warum also der Streit?
Im weiteren bekämpft Hegar meine Auffassung, daß die Unterdrückung des Geschlechtstriebs bei Frauen häufig zu Geisteskrankheiten, zu Satyriasis und Nymphomanie führe. Aber auch diese Widerlegung meiner Auffassung ist ihm vollständig mißlungen. Auf Seite 80 äußert er: »Das weibliche Geschlecht ist dem Irrsinn im großen und ganzen mehr unterworfen als das männliche; doch ist der Unterschied nicht bedeutend. Dagegen findet sich eine sehr große Differenz zwischen Ledigen und Verheirateten, indem sich bei ersteren die Zahl etwa verdoppelt. Das Verhältnis tritt noch viel schärfer hervor, wenn man die Kinder, bei welchen die geistige Erkrankung nur selten beobachtet wird, nicht berücksichtigt, sondern nur die Ledigen vom fünfzehnten Jahre an rechnet. Man erhält dann eine nahezu viermal größere Irrsinnsquote für die Ledigen gegenüber den Verheirateten.« Hegar sucht zwar diese große Differenz zuungunsten der Ledigen aus verschiedenen Gründen zu erklären, und ich kann einen Teil dieser Gründe um so leichter gelten lassen, da ich nirgends behauptete, daß der unterdrückte Geschlechtstrieb die einzige Ursache krankhafter Zustände bei Ledigen bilde; aber dennoch muß Hegar schließlich zugeben (Seite 31): »Doch ist der Unterschied zwischen Ledigen und Verheirateten zu groß, um hieraus (aus den von ihm angeführten Gründen) allein erklärt zu werden.« Ich frage wieder: Warum dann der Streit?
Weiter sagt er Seite 23: »Nymphomanie und Satyriasis entstehen zuweilen bei sehr erheblichen anatomischen Veränderungen in dem Sexualapparat oder auch im Zentralnervenapparat.« Aber woher diese Störungen kommen, darüber gibt er nur eine sehr unbefriedigende Erklärung. Daß Nichtbefriedigung einen Beitrag zur Entstehung des Leidens bilde, gibt er zu. »Allein das erste und die Hauptsache ist doch die künstlich und gewaltsam hervorgerufene Erregung.« (!) Aber diese Erregung ist doch in der geschlechtlichen Natur des Menschen begründet, sonst wäre sie unmöglich. Daß ferner die Entstehung der Hysterie schon in alten Zeiten dem unterdrückten Geschlechtstrieb zugeschrieben wurde, gibt Hegar ebenfalls zu, er will aber diesen Grund nicht gelten lassen; dennoch äußert er Seite 35: »In früherer Zeit und, wenn auch seltener, in unseren Tagen hat man ge häufte Erkrankungen von Hysterie, hysterische Psychose, Veitstanz in geschlossenen Anstalten wie Nonnenklöstern, Mädchenpensionaten beobachtet, welche ebenfalls vielfach dem unterdrückten Geschlechtstrieb zugeschrieben worden sind.« Hegar widerspricht diesem nicht, er sucht nur die Ursachen zu erklären, gegen die ich mich ebenfalls um so weniger zu erklären brauche, als ich sie selbst bereits teilweise anführte. »Das Krankheitsbild gewinnt, zumal bei dem Weibe, leicht einen sexuellen Anstrich«, sagt Hegar weiter, ein Zugeständnis, das ich wiederum akzeptiere. Ferner sagt er: »Inwieweit bei der Entstehung solcher mit sexuellem Anstrich verlaufender Nervenleiden und Gemütsstörungen noch die gewaltsame Zurückdrängung eines der Kraft und dem Lebensalter des Beteiligten adäquaten Geschlechtstriebs mitwirkte, ist schwer zu entscheiden.« Auch dieses Zugeständnis genügt mir.
Im sechsten Abschnitt seiner Schrift behandelt Hegar die Übel, welche für die Frau aus dem Fortpflanzungsgeschäft erwachsen. Wie schon weiter oben angeführt, sieht Hegar weit größere Gefahren und Übel als vorhanden an für die verheiratete Frau als für die nichtverheiratete, obgleich er die Nachtseite der Nichtbefriedigung nicht gänzlich absprechen will. Und doch belehrt das ganze Aussehen alternder Mädchen, sogenannter alter Jungfern, sogar den Laien über die Übel des Nichtverheiratetseins. Das kann auch Hegar nicht ganz verschweigen, deshalb äußert er auf Seite 30: »Es gibt aber auch eine andere Klasse von Mädchen, welche ganz gesund sind oder wenigstens keine irgend beträchtlichere Störung ihrer Körperentwicklung darbieten, und die allmählich in ein höheres Lebensalter einrücken, ohne zu heiraten. Diese bieten nun nicht selten in mehr oder weniger ausgeprägter Weise ein Bild dar, welches mit dem der Bleichsüchtigen manches gemein hat; Gefühl der Schwäche und Hinfälligkeit, Unlust zur Arbeit, Verstimmung, große Reizbarkeit, blasses Aussehen, Abmagerung, Störungen bei Genitalfunktionen u.a.« Diese Sätze enthalten also ebenfalls wieder ein wertvolles Zugeständnis. Und dennoch Räuber und Mörder über mich, weil ich nur weniger verklausuliert als er die Dinge beim rechten Namen nenne.
Was Hegar im siebenten Abschnitt seiner Abhandlung über die Unmäßigkeit im Geschlechtsgenuß und die Folgen sogenannter wilder Liebe sagt, darüber verliere ich kein Wort. Einmal, weil er, soweit er darin gegen mich polemisiert, mich nur mißverstanden hat, ob absichtlich oder unabsichtlich, lasse ich dahingestellt sein, oder weil es sich um Ausführungen handelt, die meine Ausführungen überhaupt nicht treffen.
Im weiteren passiert es Hegar, wie allen bürgerlichen Ideologen, daß er die Wirkung an die Stelle der Ursache setzt, zum Beispiel die Trunksucht aus einem »ethischen Defekt« statt aus sozialen Ursachen ableitet. Ich habe mich in diesem Buche so gründlich über die Wirkung sozialer Verhältnisse auf alle Lebensbeziehungen der Menschen ausgesprochen, daß ich an dieser Stelle kein Wort weiter hierüber verlieren will.
Sehr aufgebracht ist Hegar darüber, daß ich ausführe, wie so häufig die Töchter des Volkes von den Angehörigen der »besitzenden und gebildeten Klassen« verführt würden. Das sei unwahr, fast ohne Ausnahme seien die Schuldigen Soldaten, Arbeiter, Gesellen, Diener, selten figuriere auch einmal ein Angehöriger der besseren Stände, welcher dann seinen Fehler, an dem er vielleicht nicht einmal allein beteiligt sei, sehr schwer büßen müsse. Eine unverfrorenere Behauptung wie diese ist wohl kaum möglich. Gewiß sind die Väter der zirka 170.000 unehelichen Kinder, die in Deutschland durchschnittlich jährlich geboren werden, nur zum Teil Angehörige der »besitzenden und gebildeten Klassen«, aber prozentual stellen sie ein ungewöhnlich großes Kontingent. Leider kommt es nur gar zu häufig vor, daß Knechte, Arbeiter und namentlich Diener in vornehmen Häusern bereit sind, die Sünden ihrer Herren auf sich zu nehmen. Hegar mache doch nur einmal die entsprechenden Untersuchungen in der Geburtsklinik zu Freiburg, und er wird, wenn er in diesem Punkte überhaupt der Belehrung zugänglich ist, eines Besseren belehrt werden. Auch empfehle ich ihm, die Schrift seines jüngeren Kollegen, des Dr. Max Taube in Leipzig, »Der Schutz der unehelichen Kinder«[Fußnote], zu lesen, der bei Erörterung dieses Kapitels zu ganz entgegengesetzten Urteilen wie Hegar kommt. Es ist der blinde, voreingenommene Verteidiger der bürgerlichen Gesellschaft, der bei Beurteilung namentlich sozialer Momente aus Hegar spricht. So auch, wenn er sich zu einem förmlichen Panegyrikus für das in Frankreich herrschende Zweikindersystem erhebt, das nach seiner Meinung als eine Art Idealzustand anzusehen ist. Über Ursachen und Wirkungen dieses Systems habe ich mich im zweiten Abschnitt dieses Buches genügend ausgesprochen. Hegar, indem er sich zum Verteidiger dieses Systems aufwirft, übersieht wiederum vollkommen die Folgen, die dasselbe auf den Moralzustand der französischen Bevölkerung ausübt. Daß der Massenabortus, der Kindsmord, der Kindermißbrauch und die unnatürliche Unzucht sehr erheblich dadurch gefördert wurden, ist ihm, dem Gynäkologen, unbekannt.
Auf derselben Höhe der Anschauung stehen die übrigen sozialen wie die politischen Gesichtspunkte, die er gegen meine bezüglichen Ausführungen geltend macht. So zum Beispiel was er über das Recht auf Arbeit – das bekanntlich die deutsche Sozialdemokratie niemals als Programmforderung anerkannte –, über die internationalen Beziehungen, die Arbeitseinheiten und die Natur des Geldes sagt. Von wahrhaft phänomenaler Oberflächlichkeit zeugen auch seine wirtschaftlichen Ansichten über die Agrarfragen. Danach ist der Ruin des englischen Ackerbaues der Aufhebung der Kornzölle in England – die bekanntlich 1847 aufgehoben wurden – geschuldet! Daß ich mehrfach in meinem Buche hervorhebe, wie heute fruchtbarer Boden vielfach zur Anlegung von Wald verwendet werde, der dann mit Hirschen und Rehen bevölkert wird, damit vornehme und reiche Herren ihre Jagdpassionen befriedigen können, veranlaßt ihn (Seite 94) zu folgender Entgegnung: »Der Jagd zuliebe sind bei uns in Deutschland keine oder gewiß sehr wenige zu sonstigen Zwecken besser brauchbare Ländereien zu Wald angepflanzt oder sonst ihrer richtigen Bestimmung entzogen worden. Kaum gelingt es, manche Tiergattungen wie Hirsche, Wildschweine noch vor der gänzlichen Ausrottung zu schützen; freilich dem Anhänger eines einseitigen Utilitätsprinzips ist dies gleichgültig und es ist ihm schon recht, wenn der letzte Hase und das letzte Reh niedergeknallt wären. Wie sähe es aber dann in Wald und Flur aus!«
So schreibt nur ein Mann, der von dem, was sich in Wirklichkeit zuträgt, keine Ahnung hat, sonst müßte er wissen, daß unsere Bauern in Nord und Süd, Ost und West alle darin übereinstimmen, daß der Schaden, den die geflissentliche Hegung des Wildstandes in allen Teilen Deutschlands verursacht, allmählich eine Höhe erreicht hat, die eine Kalamität genannt werden muß. In der Feudalzeit konnten die Zustände hierin kaum schlimmer sein, als sie es in einer Anzahl Gegenden Deutschlands bereits geworden sind.
Auch die eigentliche Agrarfrage löst Hegar wunderbar einfach. Er schreibt (Seite 106): »Die Handelspolitik, die Art der Besteuerung, die Gesetzgebung und der gute Wille der Latifundienbesitzer werden das meiste für die Hebung des kleinen und mittleren Bauern tun müssen…« Er erhofft also vom Wolf die Rettung der Schafe. Da versagt meine Fähigkeit und meine Neigung, weiter zu polemisieren.
Stellt das deutsche Professorentum keine geschickteren Kämpen wider den Drachen Sozialismus, als die Hegar und Ziegler, dann wird dieses moderne »Ungeheuer« der bürgerlichen Gesellschaft Herr. Schlaflose Nächte machen uns solche Siegfriede nicht.
Ostern 1895
A. Bebel

Zur vierunddreißigsten Auflage

Seit der fünfundzwanzigsten Auflage dieser Schrift habe ich eine Ergänzung oder teilweise Umarbeitung derselben unterlassen. Aber die fortgesetzte Nachfrage nach dem Buche ließ es mir wünschenswert erscheinen, wieder eine Revision seines Inhalts vorzunehmen.
An den Grundanschauungen, die bisher in dem Buche zum Ausdruck kamen, fand ich nichts zu ändern. Wohl aber habe ich eine Reihe neuer Tatsachen, die seit dem Erscheinen der fünfundzwanzigsten Auflage bekannt wurden, berücksichtigt und ebenso eine Reihe neuer literarischer Erscheinungen, die beachtenswerte Auffassungen enthielten, in den Kreis seiner Erörterungen gezogen. Auch sind eine Reihe von Mitteilungen und Winken, die mir wiederum aus dem Kreise seiner Leser zugingen und wofür ich den Betreffenden hiermit meinen verbindlichsten Dank ausspreche, berücksichtigt worden.
Um das Buch an Umfang nicht noch weiter anschwellen zu lassen, war ich genötigt, unter dem zugeströmten Material eine begrenzte Auswahl zu treffen. Es wäre bei der Masse des vorhandenen Stoffes ein leichtes gewesen, seinen Inhalt zu verdoppeln. Gegen eine solche Erweiterung sprachen aber die verschiedensten Gründe.
Was das Buch bezweckt, und wie ich wohl sagen darf, in hohem Grade erreichte – Bekämpfung der Vorurteile, die der vollen Gleichberechtigung der Frau entgegenstehen, sowie die Propaganda für die sozialistischen Ideen, deren Verwirklichung allein der Frau ihre soziale Befreiung verbürgen –, wird es auch in der nunmehr vorliegenden Gestalt und, wie ich hoffe, in noch höherem Grade erreichen. Vergeht doch kein Tag, der dem Denkenden nicht immer neue Belege dafür bringt, daß nur eine Umgestaltung von Staat und Gesellschaft von Grund aus der immer größer werdenden Zerrüttung unserer staatlichen und sozialen Zustände ein Ende bereiten kann.
Die Erkenntnis von der Notwendigkeit einer solchen Umgestaltung hat nicht nur immer weitere Kreise der proletarischen Frauenwelt ergriffen, auch die bürgerliche Frauenbewegung ist in ihren Bestrebungen immer weiter getrieben worden und stellt Forderungen, die früher nur die vorgeschrittensten Elemente zu stellen wagten. Die Frauenbewegung hat in fast allen Kulturländern von Jahr zu Jahr immer mehr Boden gefaßt, und wenn in dieser Bewegung auch noch viel Unklares und Halbes zu finden ist, diese Unzulänglichkeit bleibt den in ihr tätigen Elementen auf die Dauer nicht verborgen; sie werden weiter getrieben, sie mögen wollen oder nicht.
Ein ganz besonderes Merkzeichen von dem Fortschritt der Bewegung ist die gewaltig angeschwollene Literatur über die Frauenfrage, die genau zu verfolgen die Kräfte eines einzelnen übersteigt. Wohl hält auch hier nur selten die Qualität mit der Quantität Schritt, aber sie ist ein Zeichen der geistigen Regsamkeit und schließlich ist auf anderen Gebieten geistiger Tätigkeit dieser Unterschied nicht minder groß. Die Hauptsache ist, die Bewegung marschiert und was etwa die Einsicht der einzelnen versieht, verbessert der Instinkt der Masse, die, einmal in Bewegung gebracht, ihren Weg nicht verfehlt.
Berlin-Schöneberg, den 15. November 1902

Zur fünfzigsten Auflage
Im Beginn dieses Jahres waren drei Jahrzehnte verflossen, seitdem die erste Auflage dieses Buches erschien. Wie ich schon in der Vorrede zur neunten Auflage ausführte, erschien es unter exzeptionellen Verhältnissen. Wenige Monate zuvor war das Sozialistengesetz verkündet worden, auf Grund dessen alle sozialistische Literatur unterdrückt wurde. Wagte alsdann jemand dennoch die Verbreitung einer verbotenen Schrift oder gab er eine solche aufs neue heraus und wurde dabei ertappt, so war Gefängnis bis zu sechs Monaten sein Lohn. Dennoch wurde beides gewagt.
Die erste Auflage wurde in Leipzig hergestellt, aber sie erschien unter falscher Flagge. Als Verlag war Zürich-Hottingen, Verlag der Volksbuchhandlung, angegeben, woselbst auch der in Deutschland verbotene »Sozialdemokrat« herausgegeben wurde. Mit der zweiten Auflage haperte es; ich konnte sie erst 1883 erscheinen lassen, weil persönliche Hindernisse mir dieses früher nicht ermöglichten. Die zweite Auflage erschien im Verlagsmagazin (J. Schabelitz) Zürich. Von jetzt ab bis zum Jahre 1890 folgten weitere sechs Auflagen, jede 2.500 Exemplare stark. Die Hindernisse, die der Verbreitung des Buches entgegenstanden, wurden überwunden. Ab und zu fiel allerdings eine Sendung der Polizei in die Hände und wurden Exemplare bei Haussuchungen konfisziert. Aber diese Bücher gingen nicht verloren, sie kamen nur, allerdings unentgeltlich, in andere Hände und wurden von den Polizeibeamten, ihren Angehörigen und Freunden vielleicht mit noch größerem Eifer gelesen als von meinen Parteigenossen.
Als endlich 1890 das Sozialistengesetz fiel, nahm ich eine gänzliche Umarbeitung und bedeutende Erweiterung des Buches vor, das als neunte Auflage im Jahre 1891 in dem jetzigen Verlag erschienen ist. Die fünfzigste Auflage, die nunmehr vorliegt, enthält eine erhebliche Erneuerung des Inhalts. Auch ist der Inhalt übersichtlicher geworden durch eine Vermehrung der Kapitel und die Einteilung derselben in Unterabteilungen.
Das Buch ist bisher in vierzehn verschiedenen Sprachen erschienen, in mehreren Ländern in erneuten Auflagen, zum Beispiel in Italien und den Vereinigten Staaten. Durch die Übersetzung ins Serbische erscheint es nunmehr in fünfzehn verschiedenen Sprachen.
Das Buch hat also seinen Weg gemacht, und ich darf ohne Überhebung sagen: es hat bahnbrechend gewirkt. Nicht zuletzt haben seine Gegner wider Willen für seine Verbreitung gesorgt.
Aber es hat auch verschiedentlich Anerkennung gefunden! In seinem Werke »Die sexuelle Frage« [Fußnote] nennt es Professor August Forel »ein wichtiges und merkwürdiges Buch«, das man mit den Vorbehalten, die er machte, »als eine bedeutende und vortreffliche Leistung bezeichnen, der man in der Hauptsache unbedingt zustimmen müsse«. Und an einer anderen Stelle sagt er, daß, obgleich er sich gegen eine Reihe Punkte wende, in denen ich nach seiner Ansicht unrecht hätte, »er meinem Buche als einer bedeutenden Leistung hohe Anerkennung zolle«.
Dieses Urteil bezieht sich auf die zweite Auflage aus dem Jahre 1883. Professor Forel scheint die späteren, wesentlich veränderten und erweiterten Auflagen nicht zu kennen. Aus diesem Grunde muß ich es auch unterlassen, auf die Kritik einzugehen, die er an der Auflage von 1883 übte.
Und ein englischer Autor, G. S. Howard, urteilt in seinem Werke »A History of matrimonial institution«, Seite 234 und 235, London 1904: »In seinem vorzüglichen Buche über ›Die Frau und der Sozialismus‹ richtet August Bebel eine wuchtige Anklage gegen die heutigen Eheverhältnisse.« Er gibt dann eine kurze Übersicht des Inhalts und schließt: »Wie man auch von dem Heilmittel denken mag, das die sozialistischen Schriftsteller vorschlagen, wie fraglich es uns auch scheinen mag, daß unsere einzige Hoffnung auf der Begründung einer kooperativen Republik beruhen soll, das eine ist sicher: die Sozialisten haben der Gesellschaft einen wertvollen Dienst geleistet, indem sie die Tatsachen ehrlich studiert und furchtlos dargelegt haben. Schonungslos haben sie die Gebrechen bloßgelegt, an denen unsere Familie im heutigen Staate krankt. Sie haben klar bewiesen, daß das Problem der Ehe und der Familie nur im Zusammenhang mit dem heutigen ökonomischen System gelöst werden kann. Sie haben dargetan, daß nur durch die vollkommene Befreiung der Frau und die absolute Gleichstellung der Geschlechter in der Ehe ein Fortschritt möglich sei. Durch alles dieses haben sie es erreicht, daß heute schon die Allgemeinheit ein weit höheres Ideal vom ehelichen Leben sich gebildet hat.«
Die Frauenbewegung – und zwar die bürgerliche wie die proletarische – hat in den dreißig Jahren, seitdem mein Buch erschien, viel erreicht, und zwar in allen Kulturländern der Erde. Es dürfte kaum eine zweite Bewegung geben, die in so kurzer Zeit so günstige Resultate erzielte. Die Anerkennung der politischen und bürgerlichen Gleichberechtigung der Frau und die Zulassung der Frauen zum Studium auf den Hochschulen und der Zutritt zu ihr früher verschlossenen Berufen hat große Fortschritte gemacht. Selbst Parteien, die früher von ihrem prinzipiellen Standpunkt aus sich der modernen Frauenbewegung entgegenstellten, wie das katholische Zentrum und die evangelischen Christlichsozialen, haben es für nötig erachtet, aus ihrer hemmenden Stellung eine fördernde zu machen. Aus dem einfachen Grunde, um nicht ihren Einfluß auf die ihnen zugängigen Frauenkreise gänzlich zu verlieren.
Fragt man aber: Wie erklärt sich dieses Phänomen? So lautet die Antwort. Die große soziale und ökonomische Umwälzung in allen unseren Verhältnissen hat dieses herbeigeführt. Hat man, wie zum Beispiel ein ehemaliger vermögensloser preußischer Kultusminister, sieben Töchter in annehmbare Lebensstellungen zu bringen, so wird einem durch die harten Tatsachen Logik und Einsicht eingepaukt. Und wie jenem ergeht es Unzähligen in unseren sogenannten höheren Gesellschaftskreisen, auch wenn es nicht gerade sieben Töchter sind, die eine entsprechende Lebensstellung gewinnen müssen.
Daß die Agitation der führenden Frauen ihr gutes Teil zu dieser Entwicklung beigetragen hat, versteht sich von selbst. Ihre Erfolge waren aber nur möglich, weil unsere gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung ihnen in die Hände arbeitete, genau wie der Sozialdemokratie. Selbst Engelszungen haben nur Erfolg, wenn der Resonanzboden für das, was sie predigen, vorhanden ist. Und kein Zweifel, dieser Resonanzboden wird immer günstiger, und das sichert weitere Erfolge. Wir leben bereits mitten in der sozialen Revolution, aber die meisten merken es nicht. Die törichten Jungfrauen sind noch nicht ausgestorben.
Schließlich muß ich an dieser Stelle meinem Parteigenossen N. Rjasanoff meinen wärmsten Dank aussprechen für die umfassende Hilfe, die er mir bei Bearbeitung der fünfzigsten Auflage gewährte. Er hat den Hauptteil der Arbeit geleistet. Ohne seine Hilfe wäre es mir unmöglich gewesen, schon jetzt das Buch in wesentlich verbesserter Form erscheinen zu lassen, denn Krankheit verminderte in den letzten zwei Jahren meine Leistungsfähigkeit sehr bedeutend, außerdem nahm noch eine andere größere Arbeit meine Zeit und Kraft in Anspruch.
Schöneberg-Berlin, den 31. Oktober 1909
A. Bebel

Die Frau und der Sozialismus

Einleitung

Wir leben im Zeitalter einer großen sozialen Umwälzung, die mit jedem Tage weitere Fortschritte macht. Eine stets stärker werdende Bewegung und Unruhe der Geister macht sich in allen Schichten der Gesellschaft bemerkbar und drängt nach tiefgreifenden Umgestaltungen. Alle fühlen, daß der Boden schwankt, auf dem sie stehen. Eine Menge Fragen sind aufgetaucht, die immer weitere Kreise beschäftigen, über deren Lösung für und wider gestritten wird. Eine der wichtigsten dieser Fragen, die immer mehr in den Vordergrund tritt, ist die Frauenfrage.
Bei dieser handelt es sich um die Stellung, welche die Frau in unserem sozialen Organismus einnehmen soll, wie sie ihre Kräfte und Fähigkeiten nach allen Seiten entwickeln kann, damit sie ein volles, gleichberechtigtes und möglichst nützlich wirkendes Glied der menschlichen Gesellschaft werde. Von unserem Standpunkt fällt diese Frage zusammen mit der Frage, welche Gestalt und Organisation die menschliche Gesellschaft sich geben muß, damit an Stelle von Unterdrückung, Ausbeutung, Not und Elend die physische und soziale Gesundheit der Individuen und der Gesellschaft tritt. Die Frauenfrage ist also für uns nur eine Seite der allgemeinen sozialen Frage, die gegenwärtig alle denkenden Köpfe erfüllt und alle Geister in Bewegung setzt; sie kann daher ihre endgültige Lösung nur finden durch die Aufhebung der gesellschaftlichen Gegensätze und Beseitigung der aus diesen hervorgehenden Übel.
Dennoch ist notwendig, die Frauenfrage speziell zu behandeln. Einmal berührt die Frage, wie die Stellung der Frau früher war, gegenwärtig ist und künftig sein wird, wenigstens in Europa die größere Hälfte der Gesellschaft, weil das weibliche Geschlecht die größere Hälfte der Bevölkerung bildet. Auch sind die Vorstellungen über die Entwicklung, welche die gesellschaftliche Stellung der Frau im Laufe der Jahrtausende erfahren hat, so wenig der Wirklichkeit entsprechend, daß Aufklärung hierüber eine Notwendigkeit ist. Beruht doch auf der Nichtkenntnis und dem Nichtverständnis der Lage der Frau ein gut Teil der Vorurteile, mit welchen in den verschiedensten Kreisen und nicht zuletzt im Kreise der Frauen selbst, die immer stärker werdende Bewegung betrachtet wird. Viele behaupten sogar, es gebe keine Frauenfrage, denn die Stellung, welche bisher die Frau eingenommen habe und auch in Zukunft einnehmen solle, sei durch ihren »Naturberuf«, der sie zur Gattin und Mutter bestimme und auf die Häuslichkeit beschränke, gegeben. Was jenseits ihrer vier Pfähle oder nicht im engsten Zusammenhang mit ihren häuslichen Pflichten vorgehe, berühre sie nicht.
Es stehen sich also in der Frauenfrage ebenso wie in der allgemeinen sozialen Frage, in der die Stellung der Arbeiterklasse in der Gesellschaft die Hauptrolle spielt, verschiedene Parteien gegenüber. Jene, die alles beim alten lassen wollen, sind mit der Antwort rasch bei der Hand und glauben die Sache damit abgetan, daß sie die Frau auf ihren »Naturberuf« verweisen. Sie sehen nicht, daß Millionen Frauen gar nicht in der Lage sind, den ihnen vindizierten »Naturberuf« als Hauswirtinnen, Kindergebärerinnen und Kindererzieherinnen zu erfüllen, aus Gründen, die ausführlich entwickelt werden sollen, daß Millionen andere diesen Beruf zu einem guten Teile verfehlt haben, weil die Ehe für sie zum Joch und zur Sklaverei wurde, und sie in Elend und Not ihr Leben dahinschleppen müssen. Das kümmert freilich diese »Weisen« ebensowenig wie die Tatsache, daß Millionen Frauen in den verschiedensten Lebensberufen, oft in unnatürlicher Weise und weit über das Maß ihrer Kräfte, sich abrackern müssen, um das nackte Leben zu fristen. Sie verschließen vor dieser unliebsamen Tatsache ebenso Augen und Ohren wie vor dem Elend des Proletariers, indem sie sich und andere trösten, daß es »ewig« so gewesen sei und »ewig« so bleiben werde. Daß die Frau das Recht hat, an den Kulturerrungenschaften unserer Zeit vollen Anteil zu nehmen, sie für die Erleichterung und Verbesserung ihrer Lage auszunutzen, und alle ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten zu entwickeln und zu ihrem Besten anzuwenden so gut wie der Mann, davon wollen sie nichts wissen. Und sagt man ihnen noch, daß die Frau auch ökonomisch unabhängig sein müsse, um es körperlich und geistig zu sein, damit sie nicht mehr von dem Wohlwollen und der Gnade des anderen Geschlechts abhängig ist, dann hat ihre Geduld ein Ende, ihr Zorn entbrennt und es folgt ein Strom heftiger Anklagen über die »Verrücktheit der Zeit« und »ihre wahnwitzigen emanzipatorischen Bestrebungen«.
Dieses sind die Philister männlichen und weiblichen Geschlechts, die sich aus dem engen Kreise ihrer Vorurteile nicht herausfinden können. Es ist das Geschlecht der Käuzchen, das überall ist, wo Dämmerung herrscht, und erschreckt aufschreit, sobald ein Lichtstrahl in das ihm behagliche Dunkel fällt.
Ein anderer Teil der Gegner der Bewegung kann allerdings vor den laut redenden Tatsachen die Augen nicht verschließen; er gibt zu, daß in keinem früheren Zeitalter ein großer Teil der Frauen im Vergleich zur gesamten Kulturentwicklung sich in so unbefriedigender Lage befunden hat als gegenwärtig, und daß deshalb es notwendig sei, zu untersuchen, wie man ihre Lage hebe, insofern sie auf sich selbst angewiesen bleiben. Dagegen erscheint diesem Teil der Gegner für jene Frauen, die in den Hafen der Ehe eingelaufen sind, die soziale Frage gelöst.
Dieser Teil verlangt deshalb, daß der unverheirateten Frau diejenigen Arbeitsgebiete, für die ihre Kräfte und Fähigkeiten sich eignen, erschlossen werden, damit sie mit dem Manne in den Wettbewerb eintreten könne. Manche gehen noch weiter und fordern, der Wettbewerb solle nicht auf das Gebiet der niederen Beschäftigungs- und Berufsarten beschränkt bleiben, sondern solle sich auch auf die höheren Berufe, die Gebiete der Kunst und Wissenschaft, erstrecken; sie fordern die Zulassung der Frauen zum Studium auf allen höheren Bildungsanstalten, namentlich auch zu den Universitäten. Man befürwortet ferner die Zulassung zu Anstellungen im Staatsdienst (Post, Telegraphie, Eisenbahndienst), und zwar mit Hinweis auf die Resultate, die besonders in den Vereinigten Staaten durch Frauen erzielt wurden. Der eine und der andere stellt auch die Forderung, politische Rechte den Frauen zu gewähren. Die Frau sei so gut Mensch und Staatsangehöriger als der Mann, und die bisherige ausschließliche Handhabung und Gesetzgebung durch die Männer beweise, daß diese ihr Privilegium nur zu ihren Gunsten ausbeuteten und die Frau in jeder Beziehung bevormundeten, was verhindert werden müsse.
Das Bemerkenswerte an diesen hier kurz gekennzeichneten Bestrebungen ist, daß sie über den Rahmen der heutigen Gesellschaftsordnung nicht hinausgreifen. Die Frage wird nicht aufgeworfen: ob damit für die Lage der Frauen im allgemeinen etwas Wesentliches und Durchgreifendes erreicht sei. Auf dem Boden der bürgerlichen, das heißt der kapitalistischen Gesellschaftsordnung stehend, betrachtet man die bürgerliche Gleichberechtigung von Mann und Frau als endgültige Lösung der Frage. Man ist sich nicht bewußt, oder täuscht sich darüber hinweg, daß, soweit die ungehinderte Zulassung der Frau zu den gewerblichen und industriellen Berufen in Frage kommt, tatsächlich dieses Ziel erreicht ist und seitens der herrschenden Klassen die kräftigste Förderung in ihrem eigenen Interesse findet. Unter den gegebenen Verhältnissen muß aber die Zulassung der Frauen zu allen industriellen und gewerblichen Tätigkeiten die Wirkung haben, daß der Konkurrenzkampf der Arbeitskräfte immer schärfer wird, und das Schlußergebnis ist: Herabdrückung des Einkommens für die weibliche und für die männliche Arbeitskraft, bestehe dieses in der Form von Lohn oder Gehalt.
Daß diese Lösung nicht die rechte sein kann, ist klar. Die volle bürgerliche Gleichstellung der Frau ist nicht bloß das letzte Ziel der Männer, die diesen Frauenbestrebungen auf dem Boden der heutigen Gesellschaftsordnung freundlich gegenüberstehen, sondern es wird auch von den in der Bewegung tätigen bürgerlichen Frauen als solches anerkannt. Sie und die ihnen gleichgesinnten Männer stehen also mit ihren Forderungen im Gegensatz zu dem Teil der Männerwelt, der aus philiströser Beschränktheit, und soweit die Zulassung der Frauen zum höheren Studium und den besser bezahlten öffentlichen Stellen in Frage kommt, aus niedrigem Eigennutz und Konkurrenzfurcht der Bewegung feindlich gesinnt ist, aber ein Klassengegensatz, wie zwischen der Arbeiter- und Kapitalistenklasse, besteht nicht.
Nimmt man an, daß die bürgerliche Frauenbewegung alle ihre Forderungen für Gleichberechtigung mit den Männern durchsetzte, so wäre damit weder die Sklaverei, was für unzählige Frauen die heutige Ehe ist, noch die Prostitution, noch die materielle Abhängigkeit der großen Mehrzahl der Ehefrauen von ihren Eheherren aufgehoben. Für die große Mehrzahl der Frauen ist es auch gleichgültig, ob einige Tausend ihrer Geschlechtsgenossinnen, die den günstiger situierten Schichten der Gesellschaft angehören, in das höhere Lehrfach, die ärztliche Praxis oder in irgendeine wissenschaftliche oder Beamtenlaufbahn gelangen. Hierdurch wird an der Gesamtlage des Geschlechts nichts geändert.
Das weibliche Geschlecht in seiner Masse leidet in doppelter Beziehung: einmal leidet es unter der sozialen und gesellschaftlichen Abhängigkeit von der Männerwelt – diese wird durch formale Gleichberechtigung vor den Gesetzen und in den Rechten zwar gemildert, aber nicht beseitigt –, und durch die ökonomische Abhängigkeit, in der sich die Frauen im allgemeinen und die proletarischen Frauen im besonderen, gleich der proletarischen Männerwelt befinden.
Daraus ergibt sich, daß alle Frauen ohne Unterschied ihrer sozialen Stellung, als ein durch unsere Kulturentwicklung von der Männerwelt beherrschtes und benachteiligtes Geschlecht, das Interesse haben, diesen Zustand soweit als möglich zu beseitigen durch Änderungen in den Gesetzen und Einrichtungen der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung. Die enorme Mehrheit der Frauen ist aber auch aufs lebhafteste dabei interessiert, die bestehende Staats- und Gesellschaftsordnung von Grund aus umzugestalten, um sowohl die Lohnsklaverei, unter der das weibliche Proletariat am meisten schmachtet, wie die Geschlechtssklaverei, die mit unseren Eigentums- und Erwerbszuständen aufs innigste verknüpft ist, zu beseitigen.
Die in der bürgerlichen Frauenbewegung stehenden Frauen begreifen die Notwendigkeit einer solchen radikalen Umgestaltung nicht. Beeinflußt von ihrer bevorzugteren Stellung, sehen sie in der weitergehenden proletarischen Frauenbewegung gefährliche und nicht zu billigende Bestrebungen, die sie zu bekämpfen haben. Der Klassengegensatz, der zwischen der Kapitalisten- und Arbeiterklasse klafft und sich bei der Zuspitzung unserer Verhältnisse immer schroffer entwickelt, ist also auch innerhalb der Frauenbewegung vorhanden.
Immerhin haben die feindlichen Schwestern weit mehr als die im Klassenkampf gespaltene Männerwelt eine Reihe Berührungspunkte, in der sie, getrennt marschierend, aber vereint schlagend, den Kampf führen können. Das ist auf allen Gebieten der Fall, auf welchen die Gleichberechtigung der Frauen mit den Männern, auf dem Boden der gegenwärtigen Staats- und Gesellschaftsordnung, in Frage kommt: also die Betätigung des Weibes auf allen Gebieten, für die ihre Kräfte und Fähigkeiten reichen, und für die volle zivilrechtliche und politische Gleichberechtigung mit dem Manne. Das sind sehr wichtige und, wie sich zeigen wird, sehr umfangreiche Gebiete. Daneben hat die proletarische Frauenwelt das besondere Interesse, Hand in Hand mit der proletarischen Männerwelt für alle Maßregeln und Einrichtungen zu kämpfen, welche die arbeitende Frau vor physischer und moralischer Degeneration schützen und ihr die Fähigkeiten als Mutter und Erzieherin der Kinder sichern. Des weiteren hat die Proletarierin gemeinsam mit ihren männlichen Klassen- und Schicksalsgenossen den Kampf für eine Umwandlung der Gesellschaft von Grund aus aufzunehmen, um einen Zustand herbeizuführen, der die volle ökonomische und geistige Unabhängigkeit beiden Geschlechtern durch entsprechende soziale Einrichtungen ermöglicht.
Es handelt sich also nicht nur darum, die Gleichberechtigung der Frau mit dem Manne auf dem Boden der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung zu verwirklichen, was das Ziel der bürgerlichen Frauenbewegung ist, sondern darüber hinaus alle Schranken zu beseitigen, die den Menschen vom Menschen, also auch das eine Geschlecht von dem anderen, abhängig machen. Diese Lösung der Frauenfrage fällt mit der Lösung der sozialen Frage zusammen. Es muß daher, wer die Lösung der Frauenfrage in vollem Umfange erstrebt, mit jenen Hand in Hand gehen, welche die Lösung der sozialen Frage als Kulturfrage für die gesamte Menschheit auf ihre Fahne geschrieben haben, das sind die Sozialisten.
Von allen Parteien ist die sozialdemokratische Partei die einzige, welche die volle Gleichberechtigung der Frau, ihre Befreiung von jeder Abhängigkeit und Unterdrückung in ihr Programm aufgenommen hat, nicht aus agitatorischen Gründen, sondern aus Notwendigkeit. Es gibt keine Befreiung der Menschheit ohne die soziale Unabhängigkeit und Gleichheit der Geschlechter.
Mit den hier dargelegten Grundanschauungen dürften alle Sozialisten mit uns einverstanden sein. Das kann aber nicht gesagt werden von der Art und Weise, wie wir die Endziele uns verwirklicht denken, das heißt, wie die Maßnahmen und Einzeleinrichtungen beschaffen sein sollen, welche die erstrebte Unabhängigkeit und Gleichberechtigung aller begründen.
Sobald man den Boden der Wirklichkeit verläßt und sich auf die Schilderung von Zukunftsgebilden einläßt, ist der Spekulation ein weites Feld eingeräumt. Der Meinungsstreit beginnt über das, was wahrscheinlich oder nicht wahrscheinlich ist. Es kann daher das, was in dieser Beziehung in diesem Buche dargelegt wird, nur als die persönliche Auffassung des Verfassers angesehen werden, und sind deshalb auch etwaige Angriffe nur gegen seine Person zu richten; die Verantwortung für das Gesagte trägt er allein.
Angriffe, die objektiv und aufrichtig gemeint sind, werden uns willkommen sein, Angriffe, die in wahrheitswidriger Weise den Inhalt dieses Buches darstellen oder auf falschen Unterstellungen beruhen, werden wir mit Schweigen übergehen. Im übrigen sollen in den folgenden Ausführungen alle Konsequenzen gezogen werden, die das Ergebnis der Prüfung der Tatsachen zu ziehen fordert. Vorurteilslosigkeit ist das erste Erfordernis für die Erkenntnis der Wahrheit, und rücksichtsloses Aussprechen dessen, was ist und werden muß, führt allein zum Ziel.

Erster Abschnitt

Die Frau in der Vergangenheit

Erstes Kapitel
Die Stellung der Frau in der Urgesellschaft

1. Hauptepochen der Urgeschichte

Frau und Arbeiter haben gemein, Unterdrückte zu sein. Die Formen dieser Unterdrückung haben im Laufe der Zeiten und in den verschiedenen Ländern gewechselt, aber die Unterdrückung blieb. Die Erkenntnis, unterdrückt zu sein, ist auch im Laufe der geschichtlichen Entwicklung öfter den Unterdrückten zum Bewußtsein gekommen und führte zu Änderungen und Milderungen ihrer Lage, aber eine Erkenntnis, die das eigentliche Wesen dieser Unterdrückung in ihren Ursachen erfaßte, ist bei der Frau wie bei dem Arbeiter erst das Resultat unserer Tage. Es mußte erst das eigentliche Wesen der Gesellschaft und die Gesetze, die ihrer Entwicklung zugrunde liegen, erkannt werden, ehe eine Bewegung für die Beseitigung der für ungerecht erkannten Zustände mit Aussicht auf Erfolg Platz greifen konnte. Der Umfang und die Tiefe einer solchen Bewegung hängen aber ab von dem Maße von Einsicht, das in den benachteiligten Schichten verbreitet ist, und von dem Maße von Bewegungsfreiheit, das sie besitzen. In beiden Beziehungen steht die Frau sowohl durch Sitte und Erziehung wie in der ihr gewährten Freiheit hinter dem Arbeiter zurück. Ein anderer Umstand ist: Zustände, die eine lange Reihe von Generationen dauern, werden schließlich zur Gewohnheit, und Vererbung und Erziehung lassen sie beiden Teilen als »naturgemäß« erscheinen. Daher nimmt noch heute insbesondere die Frau ihre untergeordnete Stellung als etwas Selbstverständliches hin, und es ist nicht leicht, ihr klarzumachen, daß diese eine unwürdige ist und sie dahin streben müsse, ein dem Manne gleichberechtigtes, in jeder Beziehung ebenbürtiges Glied der Gesellschaft zu werden.
So viel Gleichartiges aber in der Stellung der Frau und des Arbeiters sich nachweisen läßt, die Frau hat gegenüber dem Arbeiter das eine voraus: sie ist das erste menschliche Wesen, das in Knechtschaft kam. Die Frau wurde Sklavin, ehe der Sklave existierte.
Alle soziale Abhängigkeit und Unterdrückung wurzelt in der ökonomischen Abhängigkeit des Unterdrückten vom Unterdrücker. In dieser Lage befindet sich von früher Zeit an die Frau, das zeigt uns die Geschichte der Entwicklung der menschlichen Gesellschaft.
Die Kenntnis dieser Entwicklung ist allerdings eine vergleichsweise neue. So wenig der Mythos von der Erschaffung der Welt, wie ihn die Bibel lehrt, aufrechterhalten werden konnte gegenüber den auf unbestreitbare und zahllose Tatsachen gestützten Forschungen der Erd-, Natur- und Geschichtskunde, ebensowenig haltbar erwies sich ihr Mythos von der Erschaffung und Entwicklung des Menschen. Zwar sind noch nicht alle Partien in dieser Entwicklungsgeschichte aufgeklärt, und über manche, die schon aufgehellt wurden, bestehen noch Meinungsverschiedenheiten unter den Forschern über die Bedeutung und den Zusammenhang dieser und jener Erscheinung, aber im großen und ganzen besteht Klarheit und Übereinstimmung. Es steht fest, daß der Mensch nicht, wie vom ersten Menschenpaar der Bibel behauptet wird, als Kulturmensch auf die Erde kam, sondern er hat in unendlich langen Zeiträumen, indem er sich allmählich aus dem reinen Tierzustand befreite, Entwicklungsperioden durchgemacht, in welchen sowohl seine sozialen Beziehungen wie die Beziehungen zwischen Mann und Frau die verschiedensten Wandlungen erfuhren.
Die bequeme Behauptung, die sowohl in bezug auf das Verhältnis zwischen Mann und Frau wie zwischen arm und reich jeden Tag von Unwissenden oder Täuschern an unser Ohr dringt, »es ist ewig so gewesen« und »es wird ewig so bleiben«, ist in jeder Beziehung falsch, oberflächlich und erlogen.
Für die Zwecke der vorliegenden Schrift ist eine kursorische Darstellung der Beziehungen der Geschlechter seit der Urzeit von besonderer Bedeutung, weil damit bewiesen werden soll, daß, wenn schon im bisherigen Verlauf der Menschheitsentwicklung diese Beziehungen sich in dem Maße umgestalteten, wie auf der einen Seite die Produktions- und auf der anderen die Verteilungsweise des Erzeugten vor sich ging, es auch selbstverständlich ist, daß bei weiteren Umgestaltungen in der Produktions- und Verteilungsweise sich die Beziehungen der Geschlechter abermals ändern werden. Nichts ist »ewig«, weder in der Natur noch im Menschenleben, ewig ist nur der Wechsel, die Veränderung.
Soweit man in die Entwicklung der menschlichen Gesellschaft zurückblicken vermag, war die erste menschliche Gemeinschaft die Horde [Fußnote]. Erst die wachsende Zahl und die Erschwerung der Gewinnung des Lebensunterhaltes, der anfangs in Wurzeln, Beeren, Obst bestand, hat zur Spaltung oder Trennung der Horden und zur Aufsuchung neuer Wohngegenden geführt.
Dieser fast tierähnliche Zustand, über den wir keine urkundlichen Beweise haben, hat nach allem, was wir über die verschiedenen Kulturstufen in historischer Zeit bekannt gewordener oder noch lebender wilder Völkerschaften erfahren haben, unzweifelhaft bestanden. Der Mensch ist nicht auf das Geheiß eines Schöpfers als höheres Kulturwesen fertig ins Leben getreten, er hat vielmehr in einem unendlich langen und langsamen Entwicklungsprozeß die verschiedensten Stadien durchlaufen und hat in auf- und niederschwankenden Kulturperioden und in beständiger Differenzierung mit seinesgleichen, in allen Erdteilen und unter allen Zonen, erst allmählich die gegenwärtige Kulturhöhe erklommen.
Und während auf dem einen Teile der Erdoberfläche große Völker den vorgeschrittensten Kulturstufen angehören, stehen andere Völkerschaften in den verschiedensten Erdteilen auf den verschiedensten Staffeln der Kulturentwicklung. Diese geben uns ein Bild unserer eigenen Vergangenheit und zeigen uns die Wege, welche die Menschheit in dem langen Laufe ihrer Entwicklung gegangen ist. Gelingt es einmal, gemeinsame, allgemein anerkannte Gesichtspunkte aufzustellen, nach welchen die Kulturforschung ihre Untersuchungen anzustellen hat, so wird sich eine Fülle von Tatsachen ergeben, die ein ganz neues Licht auf die Beziehungen der Menschen in Vergangenheit und Gegenwart werfen. Es werden alsdann Vorgänge uns erklärlich und natürlich erscheinen, die uns heute unverständlich sind und von oberflächlichen Beurteilern als unvernünftig, nicht selten als »unsittlich« angegriffen werden. – Eine Lüftung des Schleiers, der über die früheste Entwicklungsgeschichte unseres Geschlechts gebreitet war, ist durch die Forschungen seit Bachofen von einer ansehnlichen Zahl gelehrter Männer, wie Tylor, Mac Lennan, Lubbock usw. eingetreten. Diesen schloß sich durch sein grundlegendes Werk Morgan an, das wieder von Friedrich Engels durch eine Reihe historischer Tatsachen ökonomischer und politischer Natur ergänzt und neuerdings durch Cunow teils bestätigt, teils berichtigt wurde[Fußnote].
Durch die klaren und schlüssigen Darstellungen, die Fr. Engels im Anschluß an Morgan in seiner ausgezeichneten Schrift gibt, wird eine Fülle von Licht über eine Menge unverständlicher, zum Teil widersinnig erscheinender Vorgänge im Leben der Völkerschaften höherer und niederer Kulturentwicklung verbreitet. Erst jetzt erhalten wir einen Einblick in den Aufbau, den die menschliche Gesellschaft im Laufe der Zeiten genommen hat. Hiernach ergibt sich, daß unsere bisherigen Auffassungen über Ehe, Familie und Staat auf vollständig falschen Anschauungen beruhten, so daß diese sich als ein Phantasiegemälde darstellen, dem jede Grundlage für die Wirklichkeit fehlte.
Was aber von Ehe, Familie und Staat nachgewiesen ist, gilt insbesondere auch für die Rolle der Frau, die in den verschiedenen Entwicklungsperioden eine Stellung eingenommen hat, die ebenfalls sehr wesentlich von derjenigen abweicht, die man ihr als »ewig so dagewesen« zuschreibt.
Morgan, dem sich Engels anschließt, teilt die bisherige Geschichte der Menschheit in drei Hauptepochen: Wildheit, Barbarei, Zivilisation. Jede der beiden ersten Epochen teilt er wieder in eine Unter-, Mittel- und Oberstufe ein, weil eine von der anderen sich durch bestimmte, auf die Gewinnung der Lebens- und Unterhaltsmittel gerichtete grundlegende Verbesserungen unterscheidet. Morgan sieht ganz im Sinne der materialistischen Geschichtsauffassung, wie sie Karl Marx und Friedrich Engels begründeten, in den Umwandlungen, welche in gewissen Epochen die Lebensgestaltung der Völker durch den Fortschritt im Produktionsprozeß, also in der Gewinnung des Lebensunterhaltes erfuhr, das Hauptmerkmal der Kulturentwicklung. So bildet die Periode der Wildheit in ihrer Unterstufe die Kindheit des Menschengeschlechtes, in der dieses, zum Teil auf Bäumen lebend, hauptsächlich von Früchten und Wurzeln sich nährt, in der aber auch die artikulierte Sprache beginnt. Die Mittelstufe der Wildheit beginnt mit der Verwertung von kleineren Tieren (Fischen, Krebsen usw.) zur Nahrung und mit dem Gebrauch des Feuers. Es entsteht die Waffenfabrikation, zunächst Keule und Speer aus Holz und Stein, und damit beginnt die Jagd und wohl auch der Krieg mit benachbarten Horden um die Nahrungsquellen, um Wohn- und Jagdgebiete. Auf dieser Stufe erscheint auch die Menschenfresserei, die noch heute bei einzelnen Stämmen und Völkern Afrikas, Australiens und Polynesiens vorhanden ist. Die Oberstufe der Wildheit charakterisiert die Vervollkommnung der Waffen zu Bogen und Pfeil; es entsteht die Fingerweberei, das Flechten von Körben aus Bast oder Schilf und die Herstellung geschliffener Steinwerkzeuge. Damit wird die Bearbeitung des Holzes zur Herstellung für Boote und Hütten möglich. Die Lebensgestaltung ist also bereits eine vielseitigere geworden. Es ermöglichen die vorhandenen Werkzeuge und Hilfsmittel die Gewinnung reichlicherer Nahrung für den Unterhalt größerer Menschengesellschaften.
Die Unterstufe der Barbarei läßt Morgan mit der Einführung der Töpferei ihren Anfang nehmen. Es beginnt die Zähmung und Züchtung von Tieren und damit die Fleisch- und Milchproduktion, die Gewinnung von Häuten, Hörnern, Haaren für die verschiedensten Gebrauchszwecke. Hand in Hand damit beginnt die Kultur von Pflanzen. Im Westen die des Mais, im Osten die fast aller bekannten Getreidearten, mit Ausnahme jener des Mais. Die Mittelstufe der Barbarei zeigt uns im Osten die immer ausgedehntere Zähmung von Haustieren, im Westen die Kultur von Nährpflanzen mittels künstlicher Bewässerung. Auch beginnt jetzt der Gebrauch von an der Sonne getrockneten Ziegeln und des Steins zu Gebäuden. Die Tierzähmung und Züchtung fördert die Herdenbildung und führt zum Hirtenleben. Weiter führt die Notwendigkeit größerer Nahrungsmengen für Menschen und Vieh zum Getreidebau. Das bedeutet größere Seßhaftigkeit, Vermehrung und Verschiedenartigkeit der Nahrungsmittel, und allmählich verschwindet die Menschenfresserei.
Die Oberstufe der Barbarei nimmt ihren Anfang mit dem Schmelzen des Eisenerzes und der Erfindung der Buchstabenschrift. Es wird die eiserne Pflugschar erfunden, die intensiveren Ackerbau ermöglicht, es werden die eiserne Axt und der eiserne Spaten in Gebrauch genommen, welche die Ausrodung des Waldes erleichtern. Mit der Bearbeitung des Eisens beginnen eine Menge von Tätigkeiten, die dem Leben eine andere Gestaltung geben. Die Eisenwerkzeuge erleichtern den Haus-, den Schiff- und Wagenbau; mit der Metallbearbeitung entsteht ferner das Kunsthandwerk, die vervollkommnete Waffentechnik, der Bau ummauerter Städte. Die Architektur als Kunst kommt auf, Mythologie, Dichtkunst, Geschichte erlangen durch die Erfindung der Buchstabenschrift Erhaltung und Verbreitung.
Es sind vorzugsweise der Orient und die Länder um das Mittelländische Meer: Ägypten, Griechenland, Italien, in welchen diese Lebensweise sich entfaltet, die den Grund zu sozialen Umgestaltungen legt, die im Laufe der Zeiten auf die Kulturentwicklung Europas und der ganzen Erde bestimmend einwirken.

2. Formen der Familie

Die Perioden der Wildheit und der Barbarei hatten ihre eigenartigen geschlechtlichen und gesellschaftlichen Beziehungen, die sich von denen der späteren Zeit sehr erheblich unterscheiden.
Bachofen und Morgan haben in gründlichen Untersuchungen diesen Beziehungen nachgespürt. Bachofen, indem er die Schriften der Alten aufs eingehendste studierte, um hinter das Wesen von Erscheinungen zu kommen, die uns vollkommen fremdartig in Mythologie, Sage und historischen Mitteilungen gegenübertreten und doch so manche Anklänge an Erscheinungen und Vorkommnisse späterer Zeiten, ja bis in unsere Tage enthalten. Morgan, indem er jahrzehntelang unter den im Staate New York ansässigen Irokesen zubrachte und dabei Wahrnehmungen machte, durch die er ganz neue und ungeahnte Einblicke in die Lebens-, Familien- und Verwandtschaftsbeziehungen der genannten Indianerstämme gewann, auf Grund welcher auch anderwärts gemachte Beobachtungen ihre richtige Beleuchtung und Klarstellung erhielten.
Bachofen und Morgan entdeckten jeder auf seine Weise, daß die Beziehungen der Geschlechter bei den Völkerschaften in der Urzeit menschheitlicher Entwicklung wesentlich andere waren, als sie in historisch bekannter Zeit und bei den modernen Kulturvölkern vorhanden sind. Insbesondere entdeckte Morgan durch seinen langjährigen Aufenthalt unter den Irokesen Nordamerikas und auf Grund der vergleichenden Studien, zu denen er durch das dort Beobachtete angeregt wurde, daß alle in der Kultur noch erheblich rückständigen Völkerschaften Familien- und Verwandtschaftssysteme besitzen, die von dem unseren grundverschieden sind, aber einst ähnlich bei allen Völkerschaften auf den frühesten Kulturstufen in Geltung gewesen sein müssen.
Morgan fand, daß zu der Zeit, in der er unter den Irokesen lebte, eine beiderseits leicht lösliche Einzelehe bestand, die er als »Paarungsfamilie« bezeichnet. Er fand aber auch, daß die Bezeichnungen für den Verwandtschaftsgrad, wie Vater, Mutter, Sohn, Tochter, Bruder, Schwester, obgleich für deren Anwendung nach unserer Meinung kein Zweifel bestehen kann, doch auf ganz andere Beziehungen angewandt wurden. Der Irokese nennt nicht nur seine eigenen Kinder seine Söhne und Töchter, sondern auch die aller seiner Brüder, und deren Kinder nennen ihn Vater. Umgekehrt nennt die Irokesin nicht bloß ihre Söhne und Töchter ihre Kinder, sondern auch die aller ihrer Schwestern, und wiederum nennen die Kinder der letzteren sie Mutter. Dagegen nennt sie die Kinder ihrer Brüder Neffen und Nichten, und diese nennen sie Tante. Die Kinder von Brüdern nennen sich Brüder und Schwestern und ebenso die Kinder von Schwestern. Dagegen nennen sich die Kinder einer Frau und ihres Bruders gegenseitig Vettern und Cousinen. Es tritt also das Seltsame ein, daß die Verwandtschaftsbezeichnung sich nicht wie bei uns nach dem Grade der Verwandtschaft richtet, sondern nach dem Geschlecht des Verwandten.
Dieses System der Verwandtschaft steht in voller Geltung nicht nur bei allen amerikanischen Indianern, sowie bei den Ureinwohnern Indiens, den drawidischen Stämmen in Dekhan und den Gaurastämmen in Hindostan, sondern es müssen nach den vorgenommenen Untersuchungen, die seit Bachofen stattgefunden haben, ähnliche Zustände in der Urzeit überall bestanden haben. Werden erst einmal an der Hand dieser Feststellungen überall die Untersuchungen über die Geschlechts- und Familienbeziehungen noch lebender wilder oder barbarischer Völkerschaften aufgenommen, so wird sich zeigen, daß, was Bachofen bei zahlreichen Völkerschaften der alten Welt, Morgan bei den Irokesen, Cunow unter den Australnegern und andere bei anderen Völkerschaften fanden, soziale und geschlechtliche Formationen es sind, welche die Grundlage der Entwicklung für alle Völker der Erde bildeten.
Bei den Untersuchungen Morgans treten noch andere interessante Tatsachen hervor. Steht die Paarungsfamilie der Irokesen mit den von ihnen gebrauchten Verwandtschaftsbezeichnungen in unlöslichem Widerspruch, so stellte sich dagegen heraus, daß noch in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts auf den Sandwichinseln (Hawaii) eine Familienbildung vorhanden war, die tatsächlich dem Verwandtschaftssystem entsprach, das bei den Irokesen nur dem Namen nach noch bestand. Aber das Verwandtschaftssystem, das in Hawaii in Geltung war, entsprach wiederum nicht der dort tatsächlich bestehenden Familienform, sondern wies auf eine ältere, noch ursprünglichere, aber nicht mehr vorhandene Familienform hin. Dort galten alle Geschwisterkinder ohne Ausnahme als Brüder und Schwestern, sie galten als solche nicht nur für die gemeinsamen Kinder ihrer Mütter und deren Schwestern, oder ihres Vaters und dessen Brüder, sondern für alle Geschwister ihrer Eltern ohne Unterschied.
Das hawaiische Verwandtschaftssystem entsprach also einer Entwicklungsstufe, die noch tiefer stand als die tatsächlich bestehende Familienform. Es stellte sich das Eigentümliche heraus, daß in Hawaii wie bei den Indianern Nordamerikas zwei verschiedene Verwandtschaftssysteme in Übung waren, die dem tatsächlichen Zustand nicht mehr entsprachen, sondern durch eine höhere Form überholt wurden. Morgan äußert sich darüber also: »Die Familie ist das aktive Element; sie ist nie stationär, sondern schreitet vor von einer niedrigeren zu einer höheren Form, in dem Maße, wie die Gesellschaft von niederer zu höherer Stufe sich entwickelt. Die Verwandtschaftssysteme dagegen sind passiv; nur in langen Zwischenräumen registrieren sie die Fortschritte, die die Familie im Laufe der Zeit gemacht hat, und erfahren nur dann radikale Änderung, wenn die Familie sich radikal verändert hat.«
Die noch heute allgemein maßgebende Auffassung, die von Vertretern des Bestehenden hartnäckig als wahr und unumstößlich verfochten wird, die jetzt bestehende Familienform habe von uralter Zeit an bestanden und müsse, solle die gesamte Kultur nicht gefährdet werden, für immer fortbestehen, stellt sich also nach diesen Entdeckungen der Forscher als durchaus falsch und unhaltbar heraus. Das Studium der Urgeschichte läßt keinen Zweifel mehr, daß auf den untersten Entwicklungsstufen der Menschheit das Verhältnis der Geschlechter von dem der späteren Zeit ein gänzlich verschiedenes ist und Zustände sich herausbildeten, die, mit den Augen unserer Zeit betrachtet, als eine Ungeheuerlichkeit und als der Pfuhl der Sittenlosigkeit erscheinen. Doch wie jede soziale Entwicklungsstufe der Menschheit ihre eigenen Produktionsbedingungen, so hat auch jede ihren Moralkodex, der nur das Spiegelbild ihres Sozialzustandes ist. Sittlich ist, was Sitte ist, und Sitte ist wieder nur, was dem innersten Wesen, das heißt den sozialen Bedürfnissen einer bestimmten Periode entspricht.
Morgan gelangt zu dem Schlusse, daß auf der Unterstufe der Wildheit ein Geschlechtsverkehr innerhalb der Geschlechtsverbände herrschte, bei dem jede Frau jedem Manne und jeder Mann jeder Frau gehörte, bei dem also allgemeine Vermischung (Promiskuität) vorhanden war. Es leben alle Männer in Vielweiberei und alle Weiber in Vielmännerei. Es besteht allgemeine Frauen- und Männergemeinschaft, aber auch Gemeinschaft der Kinder. Strabo berichtet (66 vor unserer Zeitrechnung), daß bei den Arabern die Brüder den Beischlaf bei der Schwester und der eigenen Mutter vollzogen. Anders als auf dem Wege des Inzestes ist uranfänglich die Vermehrung der Menschen nirgend möglich, namentlich wenn, wie in der Bibel, die Abstammung von einem Menschenpaar angenommen wird. Die Bibel widerspricht sich selbst in diesem heiklen Punkte; sie erzählt, daß Kain, nachdem er seinen Bruder Abel erschlagen hatte, von dem Angesicht des Herrn ging und im Lande Nod wohnte. Dort erkannte er sein Weib, die schwanger ward und ihm einen Sohn gebar. Aber woher stammte sein Weib? Waren doch Kains Eltern die ersten Menschen. Nach der jüdischen Tradition wurden Kain und Abel auch zwei Schwestern geboren, mit denen sie im Inzest Kinder zeugten. Die christlichen Bibelübersetzer scheinen diese ihnen fatale Tatsache unterdrückt zu haben. Für die Promiskuität in der Urzeit, das heißt, daß die Horde endogam, der Geschlechtsverkehr darin unterschiedslos war, spricht auch, daß nach der indischen Mythe sich Brahma mit seiner eigenen Tochter Saravasti vermählte; der gleiche Mythos kehrt bei den Ägyptern und in der nordischen Edda wieder. Der ägyptische Gott Ammon war der Gatte seiner Mutter und rühmte sich dessen, Odin war nach der Edda der Gemahl seiner Tochter Frigga [Fußnote]. Und Dr. Adolf Bastian erzählt: »In Svaganwara stand den Rajahtöchtern das Privilegium freier Vermählung ihrer Gatten zu. Die vier Brüder, die sich in Kapilapur niederließen, erhoben Priya, die älteste ihrer fünf Schwestern, zur Königinmutter und heirateten die anderen« [Fußnote].
Morgan nimmt an, daß aus dem Zustand allgemeiner Vermischung der Geschlechter sich bald eine höhere Form des Geschlechtsverkehrs entwickelte, die er als die Blutverwandtschaftsfamilie bezeichnet. Jetzt sind die im Geschlechtsverkehr stehenden Gruppen nach Generationen gesondert, so daß die Großväter und Großmütter innerhalb eines Geschlechtsverbandes Ehemänner und Ehefrauen sind. Ihre Kinder bilden ebenfalls einen Kreis gemeinsamer Ehegatten, und ebenso deren Kinder, sobald sie in das entsprechende Lebensalter eingetreten sind. Es ist also im Gegensatz zu dem Geschlechtsverband auf der untersten Stufe, in dem Geschlechtsverkehr ohne Unterschied besteht, eine Generation vom Geschlechtsverkehr mit der anderen ausgeschlossen. Dagegen besteht dieser jetzt unter Brüdern und Schwestern, Vettern und Cousinen ersten, zweiten und entfernteren Grades. Diese sind alle miteinander Schwestern und Brüder, aber sie sind alle zueinander auch Mann und Frau. Dieser Familienform entspricht das Verwandtschaftsverhältnis, das in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts auf Hawaii noch dem Namen nach, aber nicht mehr in der Tat bestand. Dagegen können nach dem amerikanisch-indischen Verwandtschaftssystem Bruder und Schwester nie Vater und Mutter desselben Kindes sein, wohl aber nach dem hawaiischen Familiensystem. Blutverwandtschaftsfamilie war auch der Zustand, der zur Zeit Herodots bei den Massageten bestand, worüber er berichtet: »Jeder ehelicht eine Frau, aber allen ist erlaubt, sie zu gebrauchen.«… »So oft einem Manne nach einem Weibe gelüstet, hängt er seinen Köcher vorn an den Wagen auf und wohnt dem Weibe unbesorgt bei…. Dabei steckt er seinen Stab in die Erde, ein Abbild seiner eigenen Tat…. Der Beischlaf wird offen ausgeübt« [Fußnote]. Ähnliche Zustände weist Bachofen nach bei den Lykiern, Etruskern, Kretern, Athenern, Lesbiern, Ägyptern.
Nach Morgan folgt der Blutverwandtschaftsfamilie eine dritte, höhere Form des Familienverbandes, die er die Punaluafamilie nennt. Punalua: lieber Genosse, liebe Genossin.
Gegen die Auffassung Morgans, als sei die Blutverwandtschaftsfamilie, beruhend auf der Organisation von Heiratsklassen, die generationsweise sich bildeten, eine der Punaluafamilie vorausgehende ursprüngliche Organisation, wendet sich Cunow in seinem bereits obenerwähnten Buch. Er sehe darin nicht die allerprimitivste der bisher entdeckten Formen des Geschlechtsverkehrs, sondern eine erst mit dem Geschlechtsverband entstandene Zwischenform, eine Übergangsstufe zur reinen Gentilorganisation, auf welcher die der sogenannten Blutverwandtschaftsfamilie angehörende Einteilung in Altersklassen noch eine Zeitlang in veränderter Form einherläuft, neben der Einteilung in Totemverbände[Fußnote]. Cunow führt weiter aus: Die Klasseneinteilung – jeder einzelne, Mann oder Weib, führt den Namen seiner Klasse und seines Geschlechtsverbandes (Totems) – dient nicht zur Ausschließung des Geschlechtsverkehrs zwischen Seitenverwandten, sondern zur Verhinderung der Kohabitation zwischen Verwandten in auf- und absteigender Linie, zwischen Eltern und Kindern, Tanten und Neffen, Onkeln und Nichten. Ausdrücke wie Tante, Onkel usw. seien Schichtennamen.
Cunow führt für die Richtigkeit seiner Ansichten, in denen er im einzelnen von Morgan abweicht, die Beweise an. Aber wie sehr er im einzelnen von Morgan abweicht, gegenüber den Angriffen Westermarcks und anderer nimmt er ihn nachdrücklich in Schutz. Er sagt: »Mögen immerhin einzelne Hypothesen Morgans sich als falsch erweisen und anderen nur eine bedingte Gültigkeit eingeräumt werden können, das Verdienst kann ihm niemand absprechen, daß er als erster die Identität der nordamerikanischen Totemverbände mit den Gentilorganisationen der Römer festgestellt und zweitens unsere heutigen Verwandtschaftssysteme und Familienformen als Ergebnisse eines langen Entwicklungsprozesses nachgewiesen hat. Er hat dadurch erst gewissermaßen die neueren Forschungen möglich gemacht, erst das Fundament geschaffen, auf dem weitergebaut werden kann.« Auch in der Vorrede zu seinem Buch bemerkt er ausdrücklich, daß seine Schrift zum Teil eine Ergänzung von Morgans Buch über die Urgesellschaft sei.
Westermarck und Starcke, auf die sich Ziegler hauptsächlich beruft, werden sich wohl oder übel darein finden müssen, daß die Entstehung und Entwicklung der Familie nicht nach ihren bürgerlichen Vorurteilen sich richtet. Die Widerlegung, die Cunow den Gewährsmännern Zieglers zuteil werden läßt, dürfte dem fanatischsten Anhänger derselben den Star stechen über den Wert ihrer Einwendungen gegen Morgan.

3. Das Mutterrecht

Die Punaluaehe beginnt nach Morgan mit der Ausschließung der leiblichen Geschwister, und zwar von mütterlicher Seite. Wo eine Frau verschiedene Männer hat, ist der Nachweis der Vaterschaft unmöglich. Die Vaterschaft wird Fiktion. Die Vaterschaft beruht auch heute, unter der Herrschaft der monogamen Ehe, wie bereits Goethe in seinen »Lehrjahren« Friedrich sagen läßt, »nur auf gutem Glauben«. Ist die Vaterschaft in der Einehe oft zweifelhaft, in der Vielehe ist sie unmöglich nachweisbar, nur die Abstammung von der Mutter ist zweifellos und unbestreitbar, daher unter dem Mutterrecht die Kinder als Spurii, Gesäte, bezeichnet werden. Wie alle tiefeinschneidenden Umgestaltungen in den sozialen Beziehungen der Menschen auf primitiverer Kulturstufe sich nur langsam vollziehen, so hat unzweifelhaft auch die Umwandlung der sogenannten Blutverwandtschaftsfamilie in der Punaluafamilie längere Zeiträume in Anspruch genommen und ist von manchen Rückschlägen durchbrochen worden, die noch in sehr später Zeit bemerkbar sind. Die nächste äußere Veranlassung für die Entwicklung der Punaluafamilie mochte die Notwendigkeit sein, die stark angeschwollene Kopfzahl zu teilen, damit man neuen Boden für Viehweiden oder Ackerland in Anspruch nehmen konnte. Wahrscheinlich ist aber auch, daß auf höherer Kulturstufe allmählich Begriffe über die Schädlichkeit und Ungebühr des Geschlechtsverkehrs zwischen Geschwistern und nahen Verwandten sich geltend machten, die eine andere Eheordnung forderten. Daß dem so war, dafür spricht eine hübsche Tradition, die, wie Cunow mitteilt, Gason bei den Dieyeries, einem der südaustralischen Stämme, über die Entstehung der Murdu (des Geschlechtsverbandes) fand. Diese besagt: »Nach der Schöpfung heirateten Väter, Mütter, Schwestern, Brüder und andere nahe Verwandte unterschiedslos untereinander, bis sich die übeln Wirkungen solcher Verbindungen deutlich zeigten. Eine Beratung der Führer wurde abgehalten und in Betracht gezogen, auf welchem Wege dieses verhütet werden könnte. Das Ergebnis der Beratungen bestand in einer Bitte an den Muramura (großen Geist), und dieser befahl in seiner Antwort, der Stamm solle in verschiedene Zweige geteilt und solche zur Unterscheidung mit verschiedenen Namen benannt werden, nach lebenden und leblosen Objekten, zum Beispiel nach dem Dingo, der Maus, dem Emu, dem Regen, der Leguaneidechse usw. Die Mitglieder einer und derselben Gruppe durften unter sich nicht heiraten, wohl aber die eine Gruppe in die andere. Der Sohn eines Dingo sollte beispielsweise nicht die Tochter eines Dingo heiraten, dabei könne aber jedes der beiden eine Verbindung mit der Maus, dem Emu, der Ratte oder sonst einer anderen Familie eingehen.«
Diese Tradition ist einleuchtender als die Tradition der Bibel; sie zeigt in einfachster Weise die Entstehung der Geschlechtsverbände. Übrigens führt Paul Lafargue in der »Neuen Zeit« [Fußnote] sehr scharfsinnig den nach unserer Anschauung durchaus gelungenen Nachweis, daß Namen wie Adam und Eva nicht Namen einzelner Personen, sondern Namen von Gentes seien, in die in vorgeschichtlicher Zeit die Juden vereinigt waren. Lafargue löst durch seine Beweisführung eine Reihe von sonst dunkeln und widerspruchsvollen Stellen im 1. Buch Mose. Ferner macht M. Beer in der »Neuen Zeit« [Fußnote] ebenfalls darauf aufmerksam, daß es noch heute unter den Juden die Ehesitte verlange, daß die Braut und die Mutter des Bräutigams nie denselben Namen führen dürfen, sonst geschehe ein Unglück in der Familie, Krankheit und Tod suchten sie heim. Das ist ein weiterer Beweis für die Richtigkeit der Lafargueschen Auffassung. Die Gentilorganisation verbot die Heirat zwischen Personen, die aus derselben Gens stammten. Eine solche gemeinsame Abstammung wird aber bei der Braut und der Mutter des Bräutigams, die beide den gleichen Namen führen, nach Gentilbegriffen angenommen. Die heutigen Juden haben natürlich keine Ahnung mehr von dem Zusammenhang ihres Vorurteils mit ihrer alten Gentilverfassung, die solche Verwandtenheiraten verbot. Diese hatte den Zweck, den degenerierenden Folgen der Inzucht vorzubeugen, und obgleich die Gentilverfassung bei den Juden schon seit Jahrtausenden zerstört ist, die Tradition hat sich, wie wir sehen, im Vorurteil erhalten.
Die Erfahrungen, die man schon frühzeitig bei der Tierzucht machte, dürften auch die Schädlichkeit der Inzucht vor Augen geführt haben. Wie weit diese Erfahrungen reichten, geht aus dem 1. Buch Mose, Kap. 30, Vers 32 ff. hervor, wonach Jakob es verstand, seinen Schwiegervater Laban übers Ohr zu hauen, indem er für die Geburt fleckiger Lämmer und Ziegen zu sorgen wußte, die nach Labans Versprechen ihm gehören sollten. Die alten Israeliten hatten also schon lange vor Darwin den Darwinismus praktisch studiert.
Nachdem wir hier auf die Zustände bei den alten Juden zu sprechen gekommen sind, mögen noch einige andere Tatsachen angeführt werden, die dartun, daß in der Urzeit bei denselben tatsächlich Mutterfolge in Geltung war. So heißt es zwar 1. Mose 3, 16 in bezug auf das Weib: »Und dein Wille soll deinem Manne unterworfen sein und er soll dein Herr sein.« Dieser Vers wird auch dahin variiert: »das Weib soll Vater und Mutter verlassen und seinem Manne anhangen«, aber in 1. Mose 2, 24 heißt es: »Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen, und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch.« Der gleiche Wortlaut wiederholt sich bei Matthäi 19, 5, Markus 10, 7 und im Briefe an die Epheser 5, 31. Es handelt sich also in der Tat um ein der Mutterfolge entsprungenes Gebot, mit dem die Bibelausleger nichts anzufangen wissen und daher es in gänzlich falschem Lichte erscheinen lassen.
Mutterfolge geht auch hervor aus 4. Mose 32, 41. Dort heißt es, daß Jair einen Vater hatte, der aus dem Stamme Juda war, aber seine Mutter war aus dem Stamme Manasse und wird Jair ausdrücklich der Sohn Manasse genannt und erbte in diesem. Ein anderes Beispiel für die Mutterfolge bei den alten Juden findet sich in Nehemia 7, 63. Dort werden die Kinder eines Priesters, der aus den Töchtern Barsillai – eines jüdischen Clans – sein Weib nahm, Kinder Barsillai genannt, sie werden also nicht nach dem Vater, sondern nach der Mutter genannt.
In der Punaluafamilie ehelichen sich nach Morgan eine oder mehrere Reihen Schwestern eines Familienverbandes mit einer oder mehreren Reihen Brüder eines anderen Familienverbandes. Die leiblichen Schwestern oder Cousinen ersten, zweiten und weiteren Grades waren die gemeinsamen Frauen ihrer gemeinsamen Männer, die nicht ihre Brüder sein durften. Die leiblichen Brüder oder Vettern verschiedenen Grades waren die gemeinsamen Männer ihrer gemeinsamen Frauen, die nicht ihre Schwestern sein durften. Indem so die Inzucht aufhörte, trug unzweifelhaft die neue Familienform zur rascheren und kräftigeren Entwicklung der Stämme bei und verschaffte denjenigen, die dieser Form der Familienverbindung sich zugewandt hatten, einen Vorteil über diejenigen, die noch die alte Form der Beziehungen beibehalten hatten.
Das aus der Punaluafamilie sich ergebende Verwandtschaftsverhältnis war folgendes: Die Kinder der Schwestern meiner Mutter sind ihre Kinder, und die Kinder der Brüder meines Vaters sind seine Kinder, und alle zusammen sind meine Geschwister. Dagegen sind die Kinder der Brüder meiner Mutter ihre Neffen und Nichten und die Kinder der Schwestern meines Vaters seine Neffen und Nichten, und sie alle zusammen sind meine Vettern und Cousinen. Weiter: Die Männer der Schwestern meiner Mutter sind noch ihre Männer, und die Frauen der Brüder meines Vaters sind noch seine Frauen, aber die Schwestern meines Vaters und die Brüder meiner Mutter sind von der Familiengemeinschaft ausgeschlossen und sind die Kinder derselben meine Vettern und Cousinen [Fußnote].
Mit steigender Kultur entwickelt sich die Ächtung des Geschlechtsverkehrs zwischen allen Geschwistern und dehnt sich allmählich auf die entferntesten Kollateralverwandten mütterlicherseits aus. Es entsteht eine neue Blutverwandtschaftsgruppe, die Gens, die sich in ihrer ersten Form aus einer Reihe von leiblichen und entfernteren Schwestern samt ihren Kindern und ihren leiblichen oder entfernteren Brüdern von mütterlicher Seite bildet. Die Gens hat eine Stammutter, von welcher die weiblichen Nachkommen generationsweise abstammen. Die Männer ihrer Frauen gehören nicht in die Blutverwandtschaftsgruppe, die Gens ihrer Ehefrauen, sondern sie gehören in die Gens ihrer Schwestern. Dagegen gehören die Kinder dieser Männer in die Familiengruppe ihrer Mütter, weil nach der Mutter sich die Abstammung richtet. Die Mutter ist das Haupt der Familie, und so entsteht das »Mutterrecht«, das lange Zeit für die Familien- und Erbschaftsbeziehungen die Grundlage bildet. Dementsprechend hatten auch die Frauen – solange die Abstammung von der Mutter anerkannt war – im Rate der Gens Sitz und Stimme, sie wählten mit die Sachems (Friedensvorsteher) und die Kriegshäuptlinge und setzten sie ab. Als Hannibal sein Bündnis mit den Galliern gegen Rom abschloß, sollte im Falle von Streitigkeiten mit den Verbündeten der Schiedsspruch den gallischen Matronen anvertraut werden. So groß war Hannibals Vertrauen in deren Unparteilichkeit.
Über die Lykier, die das Mutterrecht anerkannten, sagt Herodot: »Ihre Sitten sind teils kretisch, teils karisch. Eine Sitte haben sie jedoch, in welcher sie vor jeder anderen Nation der Welt sich unterscheiden. Frage einen Lykier, wer er ist, und er gibt dir zur Antwort seinen eigenen Namen, den seiner Mutter und so weiter in der weiblichen Linie. Ja noch mehr, wenn eine Freigeborene einen Sklaven heiratet, so sind ihre Kinder freie Bürger, wenn aber ein freier Mann eine Ausländerin heiratet oder ein Kebsweib nimmt, so gehen die Kinder, auch wenn er die höchste Person im Staate ist, aller Bürgerrechte verlustig.«
Man spricht in jener Zeit von dem matrimonium statt vom patrimonium, von mater familias statt pater familias, und das Heimatland heißt liebes Mutterland. Wie die vorhergehenden Familienformen, so beruhte auch die Gens auf der Gemeinsamkeit des Eigentums, das heißt auf kommunistischer Wirtschaftsweise. Die Frau ist die Leiterin und Führerin dieser Familiengenossenschaft, sie genießt daher auch ein hohes Ansehen sowohl im Hause wie in den Angelegenheiten der Familie beziehentlich des Stammes. Sie ist Streitschlichterin und Richterin und verrichtet die Kulterfordernisse als Priesterin. Das öfters Auftreten von Königinnen und Fürstinnen im Altertum, ihr entscheidender Einfluß auch dann, wenn ihre Söhne regieren, zum Beispiel in Ägypten, ist die Folge des Mutterrechts. In jener Periode hat die Mythologie vorwiegend weiblichen Charakter angenommen; Astarte, Demeter, Ceres, Latona, Isis, Frigga, Freia, Gerda usw. Die Frau ist unverletzlich, Muttermord ist das schwerste Verbrechen, es ruft alle Männer zur Vergeltung auf. Die Blutrache ist gemeinsame Sache der Männer des Stammes, jeder ist verpflichtet, das an einem Mitglied der Familiengenossenschaft durch Angehörige eines anderen Stammes begangene Unrecht zu rächen. Die Verteidigung der Frauen stachelt die Männer zur höchsten Tapferkeit an. So zeigten sich die Wirkungen des Mutterrechts in allen Lebensbeziehungen der alten Völker, bei den Babyloniern, den Assyrern, Ägyptern, bei den Griechen vor der Heroenzeit, bei den italischen Völkerschaften vor der Gründung Roms, den Skythen, den Galliern, den Iberern und Kantabrern, den Germanen usw. Die Frau nimmt zu jener Zeit eine Stellung ein, die sie seitdem nie mehr eingenommen hat. So sagt Tacitus in seiner »Germania«: »Die Deutschen glauben, daß dem Weibe etwas Heiliges und Prophetisches innewohne, darum achten sie des Rates der Frauen und horchen ihren Aussprüchen.« Über die Stellung der Frauen in Ägypten ist Diodor, der zur Zeit Cäsars lebte, höchlich entrüstet; er hatte erfahren, daß in Ägypten nicht die Söhne, sondern die Töchter ihre alternden Eltern ernährten. Er zuckt deshalb verächtlich über die Weiberknechte am Nil die Achseln, die den Angehörigen des schwächeren Geschlechts im häuslichen und im öffentlichen Leben Rechte einräumten und Freiheiten gestatteten, die einem Griechen oder Römer unerhört vorkommen mußten.
Unter dem Mutterrecht herrschte im allgemeinen ein Zustand verhältnismäßigen Friedens. Die Verhältnisse waren enge und kleine, die Lebenshaltung primitiv. Die einzelnen Stämme sonderten sich voneinander ab, aber respektierten gegenseitig ihr Gebiet. Wurde ein Stamm angegriffen, so waren die Männer zur Abwehr verpflichtet, und sie wurden hierin auf das kräftigste von den Frauen unterstützt. Nach Herodot nahmen die Frauen bei den Skythen am Kampfe teil; wie er behauptet, sollte die Jungfrau erst haben heiraten dürfen, nachdem sie einen Feind erschlagen hatte. Im allgemeinen waren in der Urzeit die physischen und die geistigen Unterschiede zwischen Mann und Weib weit geringere als in unserer Gesellschaft. Bei fast allen wilden und in der Barbarei lebenden Völkern sind die Unterschiede in dem Gewicht und der Größe des Gehirns geringer als bei den Völkern in der Zivilisation. Auch stehen bei diesen Völkerschaften die Frauen an Körperkraft und Gewandtheit den Männern kaum nach. Dafür spricht nicht nur das Zeugnis der alten Schriftsteller über die Völker, die dem Mutterrecht anhingen. dafür legen auch Zeugnis ab die Frauenheere der Aschantis und des Königs von Dahome in Westafrika, die sich durch Tapferkeit und Wildheit auszeichnen. Auch Tacitus’ Urteil über die Frauen der alten Germanen und die Angaben Cäsars über die Frauen der Iberer und Schotten bestätigen dieses. Kolumbus hatte vor Santa Cruz ein Gefecht mit einer indianischen Schaluppe zu bestehen, in dem die Frauen ebenso tapfer wie die Männer kämpften. Bestätigt finden wir ferner diese Auffassung bei Havelock Ellis: »Unter den Andombies am Kongo haben, nach H. H. Johnstone, die Frauen hart zu arbeiten und schwere Lasten zu schleppen, führen jedoch ein ganz glückliches Leben. Sie sind oft kräftiger als die Männer, besser entwickelt und sollen oft geradezu herrliche Gestalten besitzen. Von den Manynema des Arruwimi, in derselben Gegend, sagt Parke: ›Es sind schöne Geschöpfe, besonders sind die Frauen sehr hübsch und können ebenso schwere Lasten tragen wie die Männer.‹ In Nordamerika sagte ein Indianerhäuptling zu Hearne: ›Die Weiber sind zur Arbeit geschaffen, eine von ihnen kann so viel tragen oder heben wie zwei Männer.‹ Schellong, der die Papuaner in dem deutschen Schutzgebiet von Neuguinea vom anthropologischen Standpunkte aus sorgfältig untersucht hat, fand die Frauen stärker gebaut als die Männer. In Zentralaustralien kommt es gelegentlich wohl vor, daß Männer ihre Frauen aus Eifersucht schlagen, aber bei solchen Anlässen ereignet es sich nicht selten, daß die Frau sich revanchiert und ohne Beihilfe dem Manne eine tüchtige Tracht Schläge verabfolgt. In Kuba fochten die Frauen an der Seite der Männer und erfreuten sich einer großen Unabhängigkeit. Bei einigen indischen Rassen, sowie bei den Pueblos Nordamerikas und den Patagoniern sind die Frauen ebenso groß wie die Männer, und auch bei den Russen besteht, was Körperlänge anbetrifft, kein so großer Unterschied zwischen den Geschlechtern wie bei Engländern oder Franzosen« [Fußnote].
Aber auch in der Gens führten die Frauen unter Umständen ein strenges Regiment, und wehe dem Manne, der zu träge oder zu ungeschickt war, um sein Teil zum allgemeinen Unterhalt beizutragen. Ihm wurde die Tür gewiesen, und entweder kehrte er zu seiner Gens zurück, in der man ihn schwerlich freundlich aufnahm, oder er trat in eine andere Gens, in der man duldsamer gegen ihn war.
Daß diesen Charakter noch heute das Eheleben der Eingeborenen im Innern Afrikas hat, erfuhr zu seiner großen Überraschung Livingstone, wie er in seinen »Missionary travels and researches in southern Africa«, London 1857, erzählt. Am Sambesi traf er auf die Balonda, einen schönen und kräftigen, ackerbautreibenden Negerstamm, bei dem er die ihm anfangs unglaublich geschienenen Mitteilungen der Portugiesen bestätigt fand, wonach die Frauen eine bevorzugte Stellung genießen. Sie sitzen im Rat; ein junger Mann, der heiratet, muß von seinem Dorf in das der Frau wandern; er verpflichtet sich dabei, die Mutter seiner Frau lebenslang mit Brennholz zu versorgen, falls es aber zur Trennung kommt, bleiben die Kinder das Eigentum der Mutter. Dagegen muß die Frau für die Nahrung des Mannes sorgen. Obgleich es nun zeitweilig zu kleinen Streitigkeiten zwischen Männern und Frauen kommt, fand Livingstone, daß die Männer sich nicht dagegen empörten, dagegen sah er, daß Männer, die ihre Frauen beleidigt hatten, in empfindlicher Weise, und zwar – am Magen gestraft wurden. Der Mann kommt nach Hause, erzählt er, um zu essen, aber eine Frau schickt ihn zu der anderen, und er erhält nichts. Müde und hungrig klettert er im volkreichsten Teil des Dorfes auf einen Baum und verkündet mit kläglicher Stimme: »Hört! Hört! Ich dachte, ich hätte Weiber geheiratet, aber sie sind mir Hexen! Ich bin ein Junggeselle, ich habe nicht ein einziges Weib! Ist das recht gegen einen Herrn wie ich!«

Zweites Kapitel
Kampf zwischen Mutterrecht und Vaterrecht

1. Das Aufkommen des Vaterrechts

Mit der zunehmenden Volkszahl entsteht eine Reihe von Schwestergentes, die wieder Tochtergentes das Leben geben. Diesen gegenüber erscheint die Muttergens als Phratrie. Eine Anzahl Phratrien bilden den Stamm. Diese soziale Organisation ist so fest, daß sie noch die Grundlage für die militärische Organisation in den alten Staaten bildete, als bereits die alte Gentilverfassung auseinandergefallen war. Der Stamm spaltet sich in mehrere Stämme, die alle die gleiche Verfassung haben und in deren jedem die alten Gentes wieder zu finden sind. Indem aber die Gentilverfassung die Verheiratung mit Geschwistern und Verwandten mütterlicherseits bis in das fernste Glied verbietet, untergräbt sie sich selbst. Bei den durch die soziale und wirtschaftliche Entwicklung immer verwickelter werdenden Beziehungen der einzelnen Gentes zueinander wird das Eheverbot zwischen den verschiedenen Gentes auf die Dauer undurchführbar, sie bricht in sich selbst zusammen oder wird gesprengt. Solange die Produktion von Lebensmitteln noch auf den untersten Stufen stand und nur sehr einfache Ansprüche befriedigte, war die Tätigkeit von Mann und Frau wesentlich dieselbe. Mit der zunehmenden Arbeitsteilung tritt aber nicht bloß Trennung der Verrichtungen, sondern auch Trennung des Erwerbs ein. Fischfang, Jagd, Viehzucht, Ackerbau erfordern besondere Kenntnisse, und in noch höherem Maße die Herstellung von Werkzeugen und Gerätschaften, die vorzugsweise Eigentum der Männer wurden. Der Mann, der bei dieser Entwicklung im Vordergrund stand, wurde der eigentliche Herr und Eigentümer dieser Reichtumsquellen.
Mit der zunehmenden Volkszahl und mit dem Streben nach umfassenderem Besitz an Weideplätzen und Ackerbau entstanden aber nicht nur Reibereien und Kämpfe um den Besitz des besten Grund und Bodens, sondern es entstand auch das Bedürfnis nach Arbeitskräften. Je zahlreicher diese Kräfte waren, um so größer der Reichtum an Produktion und Herden. Das führte zunächst zum Frauenraub, weiter zur Versklavung der besiegten Männer, die man anfangs getötet hatte. Damit wurden zwei Elemente in die alte Gentilverfassung eingeführt, die sich auf die Dauer mit derselben nicht vertrugen.
Ein anderes kam hinzu. Bei größerer Differenzierung der Tätigkeiten entsteht aus dem wachsenden Bedarf an Werkzeugen, Geräten, Waffen usw. das Handwerk, das eine selbständige Entwicklung nimmt und sich allmählich vom Ackerbau loslöst. Es entsteht eine besondere das Handwerk betreibende Bevölkerung, mit ganz anderen Interessen, sowohl in bezug auf Besitz als Vererbung dieses Besitzes.
Solange die Abstammung in der weiblichen Linie maßgebend war, erbten die Gentilverwandten von ihren verstorbenen Gentilgenossen mütterlicherseits. Das Vermögen blieb in der Gens. In dem neuen Zustand, in dem der Vater Eigentümer, das heißt Besitzer von Herden und Sklaven, von Waffen und Vorräten, Handwerker oder Handeltreibender geworden war, fiel sein Besitz, solange er noch zur Gens der Mutter zählte, nach seinem Tode nicht an seine Kinder, sondern an seine Brüder und Schwestern und die Kinder seiner Schwestern oder an die Nachkommen seiner Schwestern. Die eigenen Kinder gingen leer aus. Der Drang, diesen Zustand zu ändern, war also ein sehr mächtiger, und er wurde geändert. Es entstand zunächst an Stelle der Vielehe die Paarungsfamilie. Ein bestimmter Mann lebte mit einer bestimmten Frau, und die aus diesem Verhältnis hervorgehenden Kinder waren ihre eigenen Kinder. Diese Paarungsfamilien vermehrten sich in dem Maße, wie die aus der Gentilverfassung hervorgehenden Eheverbote die Heirat erschwerten und die angeführten ökonomischen Gründe die neue Gestaltung des Familienlebens wünschenswert erscheinen ließen. Der alte Zustand der Dinge, der auf Gemeinwirtschaft beruhte, vertrug sich nicht mit persönlichem Eigentum. Stand und Beruf wurden entscheidend für die Notwendigkeit, den Wohnort zu wählen. Aus der jetzt entstehenden Warenproduktion ging der Handel mit benachbarten und fremden Völkern hervor, was Geldwirtschaft bedingte. Es war der Mann, der diese Entwicklung leitete und beherrschte. Seine Privatinteressen hatten also keine wesentlichen Berührungspunkte mehr mit der alten gentilen Organisation, deren Interessen sogar oft den seinen entgegenstanden. So sank die Bedeutung derselben immer mehr. Schließlich war von der Gens wenig mehr als die Handhabung der religiösen Funktionen für den Familienverband verblieben; ihre wirtschaftliche Bedeutung war dahin und die gänzliche Auflösung der Gentilverfassung nur eine Frage der Zeit.
Mit dieser Loslösung aus der alten Gentilordnung sank rasch der Einfluß und die Stellung der Frau. Das Mutterrecht verschwand, das Vaterrecht trat an seine Stelle. Der Mann als Privateigentümer hatte das Interesse nach Kindern, die er als legitime ansehen und zu Erben seines Eigentums machen konnte, er zwang daher der Frau das Verbot des Umganges mit anderen Männern auf.
Dagegen nahm er sich das Recht, neben der eigentlichen Frau oder mehreren derselben sich so viele Kebsweiber zuzulegen, als seine Verhältnisse ihm zu halten erlaubten. Und die Kinder dieser Kebsweiber wurden wie legitime Kinder behandelt. Zwei in dieser Beziehung wichtige Beweise finden wir in der Bibel. Dort heißt es im 1. Buch Mose, Kapitel 16, Vers 1 und 2: »Sarai, Abrahams Weib, gebar ihm nichts. Sie hatte aber eine ägyptische Magd, die hieß Hagar. Und sie sprach zu Abraham: Siehe, der Herr hat mich verschlossen, daß ich nicht gebären kann. Lieber lege dich zu meiner Magd, ob ich doch vielleicht aus ihr mich bauen möge. Abraham gehorchte der Stimme Sarais.« Die zweite bemerkenswerte Ausführung findet sich 1. Buch Mose 30, 1 und folgende. Dort heißt es: »Da Rahel sah, daß sie dem Jakob nichts gebar, neidete sie ihre Schwester und sprach zu Jakob: Schaffe mir Kinder, wo nicht, sterbe ich. Jakob aber ward sehr zornig auf Rahel und sprach: Bin ich doch nicht Gott, der dir deines Leibes Frucht nicht geben will. Sie aber sprach: Siehe, da ist meine Magd Bilha, lege dich zu ihr, daß sie auf meinem Schoß gebäre und ich doch durch sie erbauet werde. Und sie gab ihm also Bilha, ihre Magd, zum Weibe, und Jakob legte sich zu ihr.
Jakob hatte also nicht nur die Töchter Labans, zwei Schwestern, gleichzeitig zur Frau, beide legten ihm auch noch ihre Mägde bei, was nach der Sitte der Zeit durchaus »sittlich« erschien. Die beiden Hauptfrauen hatte er bekanntlich gekauft, indem er für jede derselben ihrem Vater Laban sieben Jahre diente. Zu jener Zeit war der Kauf der Frau allgemeine Sitte bei den Juden, aber neben dem Kauf der Frauen betrieben sie einen umfänglichen Frauenraub bei den von ihnen besiegten Völkern; so raubten zum Beispiel die Benjaminiten die Töchter Silos [Fußnote]. Die gefangene Frau wurde Sklavin, Kebsweib. Doch konnte sie zur legitimen Frau erhoben werden, sobald sie folgende Vorschriften erfüllte: Sie mußte sich Haare und Nägel schneiden lassen, das Kleid, in dem sie gefangen worden war, mußte sie ablegen und mit einem anderen, das ihr übergeben wurde, vertauschen; darauf hatte sie einen Monat lang Vater und Mutter zu beweinen, sie sollte dadurch ihrem Volke absterben, ihm fremd werden, dann konnte sie das Ehebett besteigen. Die größte Weiberzahl hatte bekanntlich König Salomo, dem nach Könige 1, 11 nicht weniger als 700 Frauen und 300 Kebsweiber zugeschrieben werden.
Sobald aber das Vaterrecht, das heißt die männliche Abstammung in der jüdischen Gentilorganisation zur Herrschaft kam, wurden die Töchter vom Erbe ausgeschlossen. Später wurde dies jedoch wenigstens in dem Falle geändert, daß ein Vater keine Söhne hinterließ. Das geht hervor aus 4. Mose 27, 2 bis 8, woselbst berichtet wird, daß, als Zelaphehad ohne Söhne starb und die Töchter sich bitter beschwerten, daß sie vom Erbe ihres Vaters ausgeschlossen seien, das an den Stamm Joseph zurückfallen sollte, Mose entscheidet, daß in diesem Falle die Töchter erben sollen. Als aber diese beabsichtigten, der alten Sitte gemäß in einen anderen Stamm zu heiraten, beschwerte sich der Stamm Joseph, weil dadurch ihm das Erbe verloren ging. Darauf entschied Mose (4, 36), daß die Erbinnen zwar nach freier Wahl wählen, aber im Stamme ihrer Väter zu heiraten verpflichtet seien. Also des Eigentums wegen wurde die alte Eheordnung umgestoßen. Im übrigen war bereits in der alttestamentarischen, also historischen Zeit das Vaterrecht bei den Juden vorherrschend und beruhte die Clan- und Stammesorganisation wie bei den Römern auf der Mannesfolge. Demgemäß waren die Töchter vom Erbe ausgeschlossen, wie das schon bei 1. Mose 31, 14 und 15 zu lesen ist, woselbst Lea und Rahel, die Töchter Labans, sich beklagen: »Wir haben doch kein Teil und Erbe mehr in unseres Vaters Hause. Hat er uns doch gehalten als die Fremden, denn er hat uns verkauft und unseren Lohn verzehrt.«
Wie bei allen Völkern, bei denen die Vaterfolge an Stelle der Mutterfolge trat, befand sich auch bei den Juden die Frau in vollkommener Rechtlosigkeit. Die Ehe war Kaufehe. Der Frau war die strengste Keuschheit auferlegt, wohingegen der Mann an dieses Gebot nicht gebunden war, und überdies stand ihm das Recht zu, mehrere Frauen zu besitzen. Glaubte der Mann in der Brautnacht gefunden zu haben, daß die Frau bereits vor der Ehe die Jungfrauschaft verlor, so hatte er das Recht, sie nicht nur zu verstoßen, sie sollte auch gesteinigt werden. Dieselbe Strafe traf die Ehebrecherin, den Mann aber nur insofern, als er mit einer jüdischen Ehefrau Ehebruch beging. Nach 5. Mose 24, 1 bis 4 hatte auch der Mann das Recht, die eben erst geehelichte Frau, wenn sie vor seinen Augen nicht Gnade fand, zu verstoßen, sei es auch nur einer Unlust willen. Er sollte ihr alsdann den Scheidebrief schreiben, ihr die Hand geben und sie aus seinem Hause lassen. Ein Zeichen der tiefen Stellung, die später bei den Juden die Frau einnahm, ist weiter darin zu finden, daß noch heute die Frauen in der Synagoge in einem von den Männern getrennten Raume dem Gottesdienst beiwohnen, auch werden sie in das Gebet nicht eingeschlossen [Fußnote]. Nach altjüdischer Auffassung gehört die Frau nicht zur Gemeinde, sie ist religiös und politisch eine Null. Sind zehn Männer beieinander, so dürfen diese Gottesdienst halten. Frauen, so viele es immer sind, sind unfähig dazu.
Ähnlich verordnete Solon in Athen, daß eine Gattin ihren nächsten männlichen Agnaten heiraten müsse, auch wenn beide der gleichen Gens angehörten und eine solche Heirat nach früherem Rechte verboten war. Solon verordnete auch, daß ein Eigentümer sein Eigentum nicht wie bis dahin seiner Gens hinterlassen müsse, falls er kinderlos sterbe, sondern daß er durch Testament einen beliebigen anderen als Erben einsetzen könne. Wir sehen: Der Mensch beherrscht nicht das Eigentum, sondern das Eigentum beherrscht ihn und macht sich zu seinem Herrn.
Mit der Herrschaft des Privateigentums war die Unterjochung der Frau unter den Mann besiegelt. Es folgte die Zeit der Geringschätzung und selbst der Verachtung der Frau.
Die Geltung des Mutterrechts bedeutete Kommunismus, Gleichheit aller; das Aufkommen des Vaterrechts bedeutete Herrschaft des Privateigentums und zugleich bedeutete es Unterdrückung und Knechtschaft der Frau. Das sah auch der konservative Aristophanes ein, der die Frauen, als sie in seinem Lustspiel »Die Frauenvolksversammlung« zur Herrschaft im Staate kommen, den Kommunismus einführen läßt, den er, um die Frauen zu diskreditieren, aufs ärgste karikiert.
In welcher Weise diese Umwandlung sich im einzelnen vollzog, läßt sich schwer nachweisen. Auch ist diese erste große Revolution, die im Schoße der Menschheit vor sich ging, nicht gleichzeitig bei den alten Kulturvölkern zur Geltung gekommen und hat sich wohl auch nicht überall in der gleichen Weise vollzogen. Unter den Völkerschaften Griechenlands war es Athen, in dem zuerst die neue Ordnung der Dinge Geltung erlangte.
Fr. Engels glaubt, daß sich diese große Umgestaltung durchaus friedlich vollzog und daß, nachdem alle Bedingungen für das neue Recht vorhanden waren, es nur einer einfachen Abstimmung in den Gentes bedurfte, um das Vaterrecht an Stelle des Mutterrechts zu setzen. Dagegen meint Bachofen auf Grund der alten Schriftsteller, daß die Frauen dieser sozialen Umwandlung heftigen Widerstand entgegensetzten. Er sieht namentlich in den Sagen von den Amazonenreichen, die sich in der Geschichte Asiens und des Orients finden und auch in Südamerika und China aufgetaucht sind, Beweise für den Kampf und den Widerstand, den die Frauen der neuen Ordnung entgegensetzten.
Mit der Männerherrschaft verloren die Frauen auch im Gemeinwesen ihre Stellung, sie wurden von der Ratsversammlung und von jedem leitenden Einfluß ausgeschlossen. Der Mann zwingt sie zur ehelichen Treue, die er aber für sich nicht anerkennt; bricht sie die Treue, so verübt sie den schwersten Betrug, der dem neuen Bürger passieren kann; sie bringt ihm fremde Kinder als Erben seines Eigentums ins Haus, weshalb bei allen alten Völkern auf dem Bruch der ehelichen Treue seitens der Frau der Tod oder die Sklaverei als Strafe stand.

2. Anklänge an das Mutterrecht in griechischen Mythen und Dramen

Waren somit die Frauen aus ihrer früher leitenden Stellung entfernt, so beherrschten doch noch Jahrhunderte die mit den alten Sitten verbundenen Kultgebräuche die Gemüter, obgleich allmählich ihr tieferer Sinn den Völkern abhanden kam. Erst die Jetztzeit bemüht sich, den Sinn dieser alten Gebräuche wieder zu erforschen. So blieb es in Griechenland religiöser Brauch, daß die Frauen nur Göttinnen um Rat und Hilfe anflehten. Auch die alljährlich wiederkehrende Feier der Thesmophorien verdankte mutterrechtlichen Zeiten ihr Entstehen. Noch in später Zeit feierten die Frauen Griechenlands während fünf Tagen dieses Fest zu Ehren der Demeter, dem kein Mann beiwohnen durfte. Ähnliches geschah im alten Rom zu Ehren der Ceres. Demeter und Ceres waren die Göttinnen der Fruchtbarkeit. Auch in Deutschland fanden bis spät ins christliche Mittelalter solche Feste statt, die der Frigga galten, die bei den alten Deutschen als die Göttin der Fruchtbarkeit galt, und auch hier waren die Männer von der Beteiligung an diesen Festen ausgeschlossen.
In Athen, in dem das Mutterrecht am frühesten, aber anscheinend unter schroffem Widerstand der Frauen, dem Vaterrecht Platz machte, kommt diese Umwandlung in ihrer Tragik in Äschylus’ »Eumeniden« ergreifend zum Ausdruck. Der Vorgang ist folgender: Agamemnon, König in Mykenä, Gemahl der Klytämnestra, opfert auf das Geheiß des Orakels auf seinem Zuge nach Troja seine Tochter Iphigenia. Die Mutter ist empört über die Opferung ihres Kindes, das nach Mutterrecht nicht ihrem Manne gehört, und nimmt während der Abwesenheit des Agamemnon Ägisthus als Ehemann an, wodurch sie nach altem Rechte nichts Anstößiges beging. Als Agamemnon nach vieljähriger Abwesenheit nach Mykenä zurückkehrt, wird er auf Anstiften der Klytämnestra von Ägisthus erschlagen. Orest, der Sohn Agamemnons und der Klytämnestra, rächt nun auf Betreiben Apollos und Athenes den Mord des Vaters, indem er seine Mutter und Ägisthus erschlägt. Die Erinnyen verfolgen wegen des Mordes an der Mutter Orest, sie vertreten das alte Recht. Apoll und Athene, die nach dem Mythos mutterlos ist, denn sie springt geharnischt aus dem Haupte des Zeus, verteidigen Orest, denn sie vertreten das neue Vaterrecht. Die Entscheidung kommt vor den Areopag, vor dem sich folgendes Zwiegespräch entspannt, in dem die beiden sich feindlich gegenüberstehenden Anschauungen zum Ausdruck kommen:
Erinnys:Dich hat der Seher (Apoll) angeführt zum Muttermord?
Orestes:Und noch bis jetzt nicht schalt ich über mein Geschick.
Erinnys:Doch faßt der Spruch dich, anders reden wirst du bald.
Orestes:Ich glaub’s; doch Beistand schickt mein Vater aus dem Grabe.
Erinnys:Hoff’ auf die Toten, der du die Mutter tötest.
Orestes:Zwiefachen Frevel lud sie auf ihr schuldig Haupt.
Erinnys:Wie das? Belehre dessen doch die Richtenden.
Orestes:Den Mann erschlug sie, und erschlug den Vater mir.
Erinnys:Du aber lebst noch, während sie den Mord gebüßt.
Orestes:Warum denn hast im Leben du sie nicht verfolgt?
Erinnys:Sie war dem Manne nicht blutsverwandt, den sie erschlug.
Orestes:Ich aber, sagst du, bin von meiner Mutter Blut.
Erinnys:Trug denn, du Blutiger, unter ihrem Herzen sie dich nicht?
Verschwörst du deiner Mutter teures Blut?
Die Erinnyen erkennen also kein Recht des Vaters und des Ehemannes an, für sie besteht das Recht der Mutter. Daß Klytämnestra den Gatten erschlagen ließ, erscheint ihnen gleichgültig, denn er war ein Fremder; dagegen fordern sie des Muttermörders Bestrafung, denn Orest beging, indem er die Mutter tötete, das schwerste Verbrechen, das unter der alten Gentilordnung begangen werden konnte. Apollo hingegen steht auf dem entgegengesetzten Standpunkt, er hat im Auftrag des Zeus Orest zum Mord an der eigenen Mutter zur Rächung des Vatermordes veranlaßt, und er verteidigt vor den Richtern dessen Handlung, indem er sagt:
Darauf sag’ ich also, mein gerechtes Wort vernimm:
Nicht ist die Mutter ihres Kindes Zeugerin,
Sie hegt und trägt das auferweckte Leben nur;
Es zeugt der Vater, aber sie bewahrt das Pfand
Dem Freund die Freundin, wenn ein Gott es nicht verletzt.
Mit sicherem Zeugnis will ich das bestätigen.
Denn Vater kann man ohne Mutter sein; Beweis
Ist dort die eigne Tochter (Athene) des Olympiers Zeus,
Die nimmer eines Mutterschoßes Dunkel barg,
Und edlern Sproß gebar doch keine Göttin.
Nach Apoll gibt also die Zeugung dem Vater das erste Recht, wohingegen nach der bis dahin geltenden Anschauung die Mutter, die dem Kinde ihr Blut und das Leben gibt, die alleinige Besitzerin des Kindes ist und der Vater ihres Kindes für sie ein Fremder bleibt. Daher antworten die Erinnyen auf die Anschauung Apollos:
Danieder stürzest du die Mächte grauer Zeit…
Du, der junge Gott, willst uns, die Greisen, niederrennen.
Die Richter rüsten sich zum Spruche, halb stehen sie zum alten, halb zum neuen Rechte, so daß Stimmengleichheit droht. Da ergreift Athene den Stimmstein vom Altar, und indem sie denselben der Urne übergibt, spricht sie:
Mein ist es, abzugeben einen letzten Spruch,
Und für Orestes leg’ ich diesen Stein hinein;
Denn keine Mutter wurde mir, die mich gebar,
Nein, vollen Herzens lob’ ich alles Männliche,
Bis auf die Ehe, denn des Vaters bin ich ganz.
Drum acht’ ich minder sträflich jetzt den Mord der Frau,
Die umgebracht hat ihren Mann, des Hauses Hort.
Es sieg’ Orestes auch bei stimmengleichem Spruch.
Eine andere Sage stellt den Untergang des Mutterrechtes in Athen in folgender Weise dar. »Unter der Regierung des Kekrops ereignete sich ein doppeltes Wunder. Es brach zu gleicher Zeit aus der Erde der Ölbaum, an einer anderen Stelle Wasser hervor. Der erschreckte König sandte nach Delphi, um das Orakel über die Bedeutung dieser Vorgänge zu befragen. Die Antwort lautete: Der Ölbaum bedeute Minerva, das Wasser Neptun, und es stehe nun bei den Bürgern, nach welcher von den beiden Gottheiten sie ihre Stadt benennen wollten. Kekrops beruft die Volksversammlung, in welcher die Männer und die Frauen Stimmrecht hatten. Die Männer stimmten für Neptun, die Frauen für Minerva, und da die Frauen eine Stimme mehr hatten, siegte Minerva. Darüber ergrimmte Neptun und ließ das Meer die Ländereien der Athener überfluten. Um den Zorn des Gottes zu besänftigen, legten jetzt die Athener ihren Frauen dreierlei Strafe auf: sie sollten ihr Stimmrecht verlieren, ihre Kinder sollten nicht länger der Mutter Namen tragen, sie selber sollten nicht mehr Athenerinnen genannt werden« [Fußnote].
So siegte das neue Recht. Die Ehe, die den Vater zum Haupte der Familie macht, das Vaterrecht besiegte das Mutterrecht [Fußnote].

3. Legitime Frauen und Hetären in Athen

Wie in Athen vollzog sich der Übergang vom Mutter- zum Vaterrecht, sobald eine ähnliche Kulturentwicklung wie dort erreicht war, überall. Die Frau wird auf das Haus zurückgedrängt, sie wird isoliert und bekommt besondere Räume – die Gynäkonitis – angewiesen, in welchen sie lebt. Man schließt sie selbst vom Verkehr mit den das Haus besuchenden Männern aus. Das war der Hauptzweck der Isolierung.
Diese Umwandlung in den Sitten kommt bereits in der Odyssee zum Ausdruck. So verweist Telemachos seiner Mutter Penelopeia die Anwesenheit unter den Freiem, indem er ihr befiehlt:
Aber gehe nun heim, besorge deine Geschäfte,
Spindel und Web[e]stuhl, und treib’ an beschiedener Arbeit
Deine Mägde zum Fleiße; die Rede gebührt den Männern,
Und vor allem mir, denn mein ist die Herrschaft im Hause! [Fußnote]
Diese Auffassung war bereits die allgemeine zu jener Zeit in Griechenland. Noch mehr. Die Frau, auch wenn sie Witwe ist, steht unter der Herrschaft des nächsten männlichen Angehörigen, sie hat nicht einmal mehr die Wahl des Gatten. Des langen Hinhaltens durch die schlaue Penelopeia müde, wenden sich die Freier durch den Mund des Antinoos an Telemachos und fordern.
Siehe, nun deuten die Freier dir an, damit du es selber
Wissest in deinem Herzen, und alle Achaier es wissen!
Sende die Mutter hinweg und gebeut ihr, daß sie zum Manne
Nehme, wer ihr gefällt und wen der Vater ihr wählt [Fußnote].
Mit der Freiheit der Frau ist’s jetzt zu Ende. Verläßt sie das Haus, so muß sie sich verhüllen, um nicht das Gelüste eines anderen Mannes zu erwecken. Im Orient, in dem die geschlechtlichen Leidenschaften infolge des heißen Klimas am lebhaftesten sind, wird noch heute diese Absperrungsmethode ins Extrem getrieben. Athen wird unter den alten Völkern für die neue Ordnung mustergültig. Die Frau teilt wohl des Mannes Bett, aber nicht seinen Tisch; sie redet ihn nicht mit seinem Namen an, sondern als »Herr«; sie ist seine Magd. Öffentlich durfte sie nirgends erscheinen, auf der Straße ging sie stets verschleiert und höchst einfach gekleidet. Beging sie einen Ehebruch, so sollte sie, nach dem Solonschen Gesetz, für ihren Frevel mit ihrem Leben oder ihrer Freiheit büßten. Der Mann konnte sie als Sklavin verkaufen.
Die Stellung der griechischen Frau in jener Zeit kommt plastisch zum Ausdruck in Euripides’ »Medea« [Fußnote]. Diese klagt:
Von allem, ach, was Seel’ und Leben hat,
Sind doch wir Fraun die allerärmsten Wesen!
Durch unsre Mitgift müssen wir den Gatten
Erkaufen, – und was schlimmer ist als das:
Fortan gehört ihm unser Leib zu eigen.
Und furchtbar die Gefahr: wie wird er sein,
Gut oder schlecht? – Denn Scheidung wird der Frau
Ein Makel stets, und den ihr Anverlobten
Verschmähen darf sie nicht. Und kommt sie nun
Zu neuem Brauch und ungewohnter Sitte,
Muß sie erraten – niemand lehrt’ es sie –
Wie ihres Gatten Art und Wesen ist.
Und wenn dies alles glücklich uns gelungen
Und gern und froh der Liebste mit uns lebt,
Ja, dann ist unser Leben neidenswert –
Sonst aber – besser tot! – der Mann, wenn ihm
Sein Haus verleidet ist, er findet draußen,
Was ihm den Kummer seiner Seele stillt,
Bei einem Freund, bei Männern seines Alters; –
Wir müssen nach des einen Auge sehn.
Sie sagen wohl, wir leben ungefährdet
Bequem zu Haus, indes sie Schlachten schlagen!
Törichter Irrtum: lieber dreimal wollt’ ich
Im Kampfe stehn, als einmal nur gebären!
Ganz anders standen die Dinge für die Männer. Legte der Mann der Frau in Rücksicht auf die Zeugung legitimer Erben strenge Enthaltsamkeit gegen andere Männer auf, so war er nicht geneigt, sich gegenüber fremden Frauen die gleiche Enthaltsamkeit aufzuerlegen. Es entstand das Hetärentum. Frauen, die durch Schönheit und Geist sich auszeichneten, in der Regel Staatsfremde, zogen ein freies Leben im intimsten Umgang mit der Männerwelt der Sklaverei der Ehe vor. Darin wurde auch nichts Verabscheuungswürdiges gefunden. Der Name und der Ruhm dieser Hetären, die intime Beziehungen mit den ersten Männern Griechenlands pflogen und an ihren gelehrten Unterhaltungen wie an ihren Gelagen teilnahmen, ist bis auf unsere Tage gekommen, wohingegen die Namen der legitimen Frauen meist vergessen und verschollen sind. So war die schöne Aspasia die intime Freundin des berühmten Perikles, der sie später zur Gattin machte; der Name der Hetäre Phryne wurde in der Zukunft Gattungsname für jene Frauen, die sich für Geld preisgeben. Phryne stand zu Hyperides in intimen Beziehungen, und sie stand Praxiteles, einem der ersten Bildhauer Griechenlands, Modell zu seiner Aphrodite. Danae war die Geliebte des Epikur, Archäanassa jene des Plato. Andere berühmte Hetären waren Lais von Korinth, Gnathanea usw. Es gibt keinen berühmten Griechen, der nicht mit Hetären Umgang hatte. Das gehörte zu ihrer Lebensweise. Demosthenes, der große Redner, präzisierte in seiner Rede gegen Neära das geschlechtliche Leben der Männerwelt Athens also: »Wir heiraten das Weib, um eheliche Kinder zu erhalten und im Hause eine treue Wächterin zu besitzen; wir halten Beischläferinnen zu unserer Bedienung und täglichen Pflege, die Hetären zum Genuß der Liebe.« Die Ehefrau war nur der Kindergebärapparat, ein treuer Hund, der das Haus bewacht. Dagegen lebte der Herr des Hauses nach seinem bon plaisir, seiner Willkür. Oft ist es auch heute noch so.
Um das Verlangen nach käuflichen Frauen, namentlich in der jüngeren Männerwelt, befriedigen zu können, entstand die unter der Herrschaft der Mutterfolge unbekannte Prostitution. Die Prostitution unterscheidet sich von dem freien Geschlechtsverkehr dadurch, daß das Weib seinen Körper gegen materielle Vorteile, sei es an einen Mann, sei es an eine Reihe von Männern, verkauft. Prostitution ist vorhanden, sobald das Weib aus dem Verkauf seiner Reize ein Gewerbe macht. Solon, der für Athen das neue Recht formulierte und als Begründer des neuen Rechtszustandes gefeiert wird, war es, der die öffentlichen Frauenhäuser, das Deikterion (Staatsbordell), begründete, und zwar war für alle Besucher der Preis gleich. Nach Philemon betrug derselbe einen Obolus, ungefähr fünfundzwanzig Pfennig unseres Geldes. Das Deikterion war, wie die Tempel bei Griechen und Römern und im Mittelalter die christlichen Kirchen, unverletzlich, es stand unter dem Schutze der öffentlichen Gewalt. Bis ungefähr hundertundfünfzig Jahre vor unserer Zeitrechnung war auch der Tempel zu Jerusalem der gewöhnliche Sammelplatz der Freudenmädchen.
Für die Wohltat, die Solon durch Gründung der Deikterien der athenischen Männerwelt erwiesen, wurde er von einem seiner Zeitgenossen mit den Worten besungen: »Solon, sei gepriesen! Denn du kauftest öffentliche Frauen für das Heil der Stadt, der Sitten einer Stadt, die erfüllt ist von kräftigen jungen Männern, die sich ohne deine weise Einrichtung den störenden Verfolgungen der besseren Frauenwelt überließen.« Wir werden sehen, daß man in unserem Zeitalter genau mit denselben Gründen die Notwendigkeit der Prostitution und des Bordellwesens von Staats wegen rechtfertigt. So wurden durch die Staatsgesetze für die Männerwelt Handlungen als naturgemäßes Recht anerkannt, die, von seiten der Frauen begangen, als verachtungswürdig und schweres Verbrechen galten. Bekanntlich gibt es auch heute nicht wenig Männer, welche die Gesellschaft einer schönen Sünderin der Gesellschaft ihrer Ehefrau vorziehen und häufig zu den »Stützen des Staates«, den »Säulen der Ordnung« gehören und »Wächter über die Heiligkeit der Ehe und Familie« sind.
Die griechischen Frauen scheinen allerdings öfter für die ihnen angetane Unterdrückung Rache an ihren Eheherren genommen zu haben. Ist die Prostitution die Ergänzung der monogamen Ehe auf der einen Seite, so der Ehebruch der Frauen und die Hahnreischaft der Männer die Ergänzung auf der anderen Seite. Unter den griechischen Dramendichtern gilt Euripides als Weiberfeind, weil er in seinen Dramen mit Vorliebe die Frauen zum Gegenstand seiner Angriffe macht. Was er ihnen alles vorhält, geht am besten hervor aus einer Angriffsrede, die eine Griechin in Aristophanes’ »Die Thesmophorienfeier« gegen Euripides richtet [Fußnote]. Dort sagt sie:
Mit welcher Lästrung Schmutz besudelt er (Euripides) uns nicht?
Wo schwieg denn des Verleumders Zunge? Kurz und gut:
Wo’s Schauende, Tragödien und Chorreigen gibt,
Da heißen Winkelkunden wir, Mannsüchtige,
Dem Becher hold, verräterisch, erzplauderhaft,
Kein gutes Haar bleibt uns, wir sind der Männer Kreuz.
Drum, sowie von den Sitzreihn uns heimkehrt der Mann [Fußnote],
Sieht er argwöhn’schen Blicks auf uns und spähet rings,
Ob ein Versteck nicht etwa einen Buhlen birgt.
Hinfort ist nichts von dem, was wir zuvor verübt,
Gestattet uns, so Arges setzet über uns
Den Männern in den Kopf er, so daß, wenn ein Weib
Ein Kränzchen flicht, sie für verliebt gilt, oder wann,
Indem im Haus sie schäfftert, sie was fallen läßt,
Der Mann sogleich: Wem gelten diese Scherben? fragt,
Dem Gastfreund aus Korinthos, das ist offenbar.
Es begreift sich, daß die beredte Griechin dem Ankläger ihres Geschlechts in solcher Weise dient, aber Euripides konnte schwerlich diese Anklagen erheben und hätte dafür bei den Männern keinen Glauben gefunden, wußten diese nicht zu gut, daß sie gerechtfertigt waren. Nach den Schlußsätzen der Anklagerede zu urteilen, bestand in Griechenland jene Sitte nicht, die früher in Deutschland und vielen anderen Ländern bestand, wonach der Hausherr dem Gastfreund für die Nacht die eigene Frau oder Tochter zur Verfügung stellte. So spricht Murner von dieser Sitte, die noch im fünfzehnten Jahrhundert in Holland Geltung hatte, mit den Worten: »Es ist in dem Niderlandt der Bruch, so der wyrt ein lieben gast hat, dez er yhm syn Frow zulegt uff guten glauben« [Fußnote].
Die zunehmenden Klassenkämpfe in den griechischen Staaten und der traurige Zustand in vielen dieser kleinen Gemeinwesen gab Plato zu Untersuchungen Veranlassung über die beste Verfassung und Einrichtung des Staates. In seinem »Staate«, den er als Ideal aufstellt, verlangt er für die erste Klasse der Bürger, die Wächter, die volle Gleichstellung der Frauen. Sie sollen gleich den Männern an den Waffenübungen teilnehmen und alle Pflichten wie jene erfüllen, nur sollen sie das Leichtere verrichten »wegen des Geschlechtes Schwäche«. Er behauptet, es seien bei beiden Geschlechtern die natürlichen Anlagen gleich verteilt, nur sei das Weib in allem schwächer als der Mann. Ferner sollten die Frauen den Männern gemein sein, desgleichen die Kinder, so daß weder ein Vater sein Kind, noch ein Kind seinen Vater kenne [Fußnote].
Aristoteles denkt bürgerlicher. Nach seiner »Politik« soll die Frau in der Wahl des Ehegatten freie Hand haben, aber sie soll ihm untergeordnet sein, doch das Recht besitzen, »einen guten Rat zu erteilen«. Thukydides spricht eine Ansicht aus, die den Beifall aller Philister hat. Er sagt, diejenige Gattin verdiene das höchste Lob, von der man außerhalb des Hauses weder Gutes noch Böses höre.
Bei solchen Anschauungen mußte die Achtung vor der Frau immer mehr sinken. Die Furcht vor Übervölkerung führte sogar dazu, den intimen Umgang mit ihr zu meiden. Man gelangte zu unnatürlicher Befriedigung des Geschlechtstriebs. Die griechischen Staaten waren Städte mit geringem Landbesitz, der über eine gegebene Bevölkerungszahl hinaus die gewohnte Ernährung nicht mehr ermöglichte. Diese Furcht vor Übervölkerung veranlaßte Aristoteles, den Männern die Fernhaltung von ihren Frauen und dagegen die Knabenliebe anzuraten. Schon vor ihm hatte Sokrates die Knabenliebe als ein Zeichen höherer Bildung gepriesen. Schließlich huldigten dieser widernatürlichen Leidenschaft die bedeutendsten Männer Griechenlands. Die Achtung vor der Frau sank auf das tiefste. Es gab Häuser mit männlichen Prostituierten, wie es solche mit weiblichen gab. In einer solchen gesellschaftlichen Atmosphäre konnte Thukydides den Ausspruch tun, die Frau sei schlimmer als die sturmgepeitschte Meereswoge, als des Feuers Glut und der Sturz des wilden Bergwassers. »Wenn es ein Gott ist, der die Frau erfand, wo immer er sei, er wisse, daß er der unselige Urheber des höchsten Übels ist.«’
Huldigte die Männerwelt Griechenlands der Knabenliebe, so verfiel die Frauenwelt in das andere Extrem, sie verfiel der Liebe zu Angehörigen des eigenen Geschlechts. Es war dieses besonders bei den Bewohnerinnen der Insel Lesbos der Fall, weshalb diese Verirrung die lesbische Liebe genannt wurde und noch genannt wird, denn sie ist nicht ausgestorben und besteht unter uns fort. Als Hauptrepräsentantin dieser Liebe galt die berühmte Dichterin Sappho, »die lesbische Nachtigall«, die um 600 vor unserer Zeitrechnung lebte. Ihre Leidenschaft findet glühenden Ausdruck in ihrer Ode an Aphrodite, zu der sie fleht:
Allbeherrscherin, die du thronest auf Blumen,
O Schaumgeborene, Tochter Zeus’, listsinnende,
Hör’ mich rufen,
Nicht in Jammer und bittrer Qual, o Göttin,
Laß mich erliegen! –
Und von noch leidenschaftlicherer Sinnlichkeit legt Zeugnis ab ihre Ode an die schöne Atthis.
Während bereits in Athen und im übrigen Griechenland das Vaterrecht herrschte, befand sich das mit Athen um die Macht rivalisierende Sparta noch unter dem Mutterrecht, ein Zustand, der den meisten Griechen ein gänzlich fremder geworden war. Die Überlieferung berichtet: Eines Tages fragt ein Grieche einen Spartaner, was für eine Strafe in Sparta die Ehebrecher treffe. Darauf antwortete dieser: »Fremdling, bei uns gibt’s keine Ehebrecher!« Der Fremde: »Wenn aber doch einer wäre?« »So muß er zur Strafe«, spottete der Spartaner, »einen Ochsen geben, so groß, daß er mit seinem Kopf über den Taygetus reichen und aus dem Eurotas saufen kann.« Auf die verwunderte Antwort des Fremden: »Wie ein Ochse so groß sein könne?« erwiderte der Spartaner lachend: »Wie ist’s möglich, daß zu Sparta ein Ehebrecher sein kann!« Dagegen drückte sich das Selbstbewußtsein der spartanischen Frau in der stolzen Antwort aus, die das Weib des Leonidas einer Fremden gab, als diese zu ihr sagte: »Ihr Lakedämonierinnen seid die einzigen Frauen, die über ihre Männer herrschen!« worauf sie antwortete: »Wir sind auch die einzigen Frauen, die Männer zur Welt bringen.«
Der freie Zustand der Frau unter dem Mutterrecht förderte ihre Schönheit und hob ihren Stolz, ihre Würde und Selbständigkeit. Das Urteil aller alten Schriftsteller geht dahin, daß diese Eigenschaften bei ihnen im Zeitalter der Mutterfolge in hohem Grade entwickelt waren. Der unfreie Zustand, der später eintrat, wirkte notwendig nachteilig ein; die Veränderung kommt sogar in der Verschiedenartigkeit der Kleidung in den beiden Perioden zum Ausdruck. Das Kleid der dorischen Frau haftete frei und leicht auf der Schulter, es ließ die Arme und die Unterschenkel bloß, es ist das Kleid, das Diana trägt, die in unseren Museen frei und kühn dargestellt ist. Hingegen verhüllte das ionische Kleid die Gestalt und hemmte die Bewegung. Die Art, wie die Frau sich kleidet, ist weit mehr, als man gewöhnlich annimmt, und zwar bis in unsere Tage, ein Zeichen ihrer Abhängigkeit und Ursache ihrer Hilflosigkeit. Die Art der Frauenkleidung macht bis heute die Frau unbehilflich und zwingt ihr das Gefühl der Schwäche auf, was schließlich in ihrer Haltung und in ihrem Charakter zum Ausdruck kommt. Die Gewohnheit der Spartaner, die Mädchen bis ins mannbare Alter nackt gehen zu lassen, ein Zustand, den das Klima des Landes erlaubte, trug nach der Meinung eines alten Schriftstellers wesentlich dazu bei, ihnen Geschmack für Einfachheit und Sorgfalt für äußerlichen Anstand beizubringen, und hatte, nach den Anschauungen jener Zeit, durchaus nichts die Schamhaftigkeit Verletzendes oder die Wollust Erregendes. Auch nahmen die Mädchen gleich den Knaben an allen körperlichen Übungen teil. So wurde ein kräftiges, selbstbewußtes Geschlecht erzogen, das sich seines Wertes bewußt war, wie die Antwort der Frau des Leonidas an die Fremde beweist.

4. Überreste des Mutterrechts in Sitten verschiedener Völker

Im engsten Zusammenhang mit dem geschwundenen Mutterrecht standen gewisse Gebräuche, die moderne Schriftsteller in vollständiger Verkennung ihrer Bedeutung als »Prostitution« bezeichnen. So war es in Babylon religiöse Pflicht der mannbar gewordenen Jungfrau, im Tempel der Mylitta einmal zu erscheinen, um ihre Jungfrauschaft zu opfern, indem sie sich einem Manne preisgab. Ähnliches trug sich zu im Serapeum zu Memphis, zu Ehren der Göttin Anaïtis in Armenien, auf Cypern, in Tyrus und Sydon zu Ehren der Astarte oder Aphrodite. Ähnlichen Sitten dienten die Isisfeste der Ägypter. Dieses Opfer der Jungfräulichkeit sollte der Göttin Sühne leisten für die Ausschließlichkeit der Hingabe an einen Mann in der Ehe. »Denn nicht um in den Armen eines einzelnen zu verwelken, wird das Weib von der Natur mit allen Reizen, über welche es gebietet, ausgestattet. Das Gesetz des Stoffes verwirft alle Beschränkung, haßt alle Fesseln und betrachtet jede Ausschließlichkeit als Versündigung an ihrer Göttlichkeit« [Fußnote]. Das fernere Wohlwollen der Göttin mußte durch jenes Opfer der Jungfräulichkeit an einen Fremden erkauft werden. – Im Sinne der alten Auffassung war es auch, wenn die libyschen Mädchen durch ihre Preisgabe ihre Mitgift erwarben. Nach dem Mutterrecht waren sie während des unehelichen Standes geschlechtlich frei, und die Männer fanden in diesem Erwerb so wenig Anstößiges, daß von ihnen diejenige als Frau vorgezogen wurde, die am meisten begehrt worden war. Ähnlich war es zu Herodots Zeit bei den Thrakern: »Die Jungfrauen bewachen sie nicht, sondern lassen ihnen volle Freiheit, sich mit wem sie mögen zu vermischen. Die Frauen dagegen bewachen sie streng; sie kaufen sie von ihren Eltern um großes Gut.« Berühmt waren die Hierodulen im Tempel der Aphrodite zu Korinth, in dem über tausend Mädchen vereinigt waren, die einen Hauptanziehungspunkt für die griechische Männerwelt bildeten. Und von der Tochter des Königs Cheops in Ägypten erzählt die Sage, daß sie aus den Erträgnissen der Preisgabe ihrer Reize eine Pyramide bauen ließ.
Ähnliche Zustände bestehen noch heute auf den Mariannen, den Philippinen und polynesischen Inseln, ferner nach Waitz bei verschiedenen afrikanischen Volksstämmen. Eine andere Sitte, die noch spät auf den Balearen bestand und das Recht aller Männer an die Frau zum Ausdruck brachte, war, daß in der Brautnacht die blutsverwandten Männer bei der Braut zugelassen wurden, der Altersreihe nach. Erst zuletzt kam der Bräutigam. Diese Sitte hat sich bei anderen Völkerschaften dahin umgewandelt, daß als die Vertreter der Männer des Stammes Priester oder Stammeshäuptlinge (Könige) dieses Vorrecht bei der Braut üben. So dingen auf Malabar die Caimars Patamaren (Priester), um ihren Frauen die Blüte zu nehmen…. Der oberste Priester (Namburi) ist verpflichtet, dem König (Zamorin) bei seiner Verehelichung diesen Dienst zu erweisen, und der König bezahlt denselben mit fünfzig Goldstücken [Fußnote]. In Hinterindien und auf verschiedenen Inseln des Großen Ozeans sind es bald die Priester, bald die Stammeshäuptlinge (Könige), die sich diesem Amte unterziehen [Fußnote]. Ähnlich ist es in Senegambien, wo das Stammesoberhaupt die Deflorierung der Jungfrau als Amtspflicht übt und dafür ein Geschenk erhält. Bei anderen Völkern wurde und wird die Deflorierung der Jungfrau, manchmal sogar des wenige Monate alten Kindes weiblichen Geschlechts, durch für diesen Zweck eingerichtete Götzenbilder vorgenommen. Auch darf angenommen werden, daß das jus primae noctis (das Recht der ersten Nacht), das bis ins späte Mittelalter bei uns in Deutschland und in Europa in Anwendung war, der gleichen Tradition seine Entstehung verdankt. Der Grundherr, der sich als Gebieter seiner Hörigen oder Leibeigenen ansah, übte das auf ihn überkommene Recht des Stammesoberhauptes aus. Später mehr hierüber.
Anklänge an das Mutterrecht zeigen sich ferner in der eigentümlichen Sitte bei südamerikanischen Stämmen – die auch bei den Basken, als ein Volk mit uralten Sitten und Gebräuchen, sich erhalten haben soll –, daß an Stelle der Wöchnerin sich der Mann ins Bett legt, sich wie eine Kreißende gebärdet und von der Wöchnerin pflegen läßt. Die Sitte bedeutet, der Vater anerkennt das Neugeborene als sein Kind. Diese Sitte soll auch noch bei verschiedenen Gebirgsstämmen Chinas bestehen, und sie bestand vor nicht langer Zeit noch auf Korsika.
In den Denkschriften, die die Reichsregierung dem Reichstag (Session 1894/95) über Deutschlands Kolonien vorlegte, befindet sich in der Denkschrift über das südwestafrikanische Gebiet S. 239 folgende Stelle: »Ohne seinen Rat, die Ältesten und Begütertsten, kann er (der Stammhäuptling in einem Hererodorf) auch nicht den kleinsten Beschluß fassen, und nicht allein die Männer, sondern häufig genug auch die Weiber, selbst die Diener geben ihren Rat ab.« Und im Bericht über die Marschallinseln heißt es auf S. 254: »Die Herrschergewalt über sämtliche Inseln der Marschallgruppe hat niemals in den Händen eines einzelnen Häuptlings gelegen…. Da aber kein weibliches Mitglied dieser Klasse (der Irody) mehr am Leben ist und allein die Mutter dem Kinde Adel und Rang gibt, so sterben die Irodyn mit den Häuptlingen aus.« Die Ausdrucks- und Schilderungsweise der Berichterstatter zeigt, wie wildfremd ihnen die von ihnen erwähnten Verhältnisse sind, sie können sich in diesen nicht zurechtfinden [Fußnote]
»Ich kann Ihnen die Versicherung geben«, schreibt unser Gewährsmann weiter, »daß selbst der Erbe des King (Königs) Bell in Kamerun dessen Neffe und nicht einer seiner Söhne ist. Die sogenannten Kinder Bells, von denen verschiedene in deutschen Städten dressiert werden, sind nur Kinder von seinen Frauen, deren Väter unbekannt sind; den einen könnte ich womöglich für mich reklamieren.«
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Dr. Heinrich v. Wlislocki, der jahrelang unter den Siebenbürger Zigeunern lebte und schließlich von einem ihrer Stämme adoptiert wurde, berichtet [Fußnote], daß unter den vier Zigeunerstämmen, die zur Zeit, als er noch unter ihnen lebte, ihre alte Verfassung erhalten hatten, zwei Stämme waren, die Aschani und Tschale, in denen Mutterfolge herrschte. Heiratet der wandernde Zigeuner, so tritt er in die Sippe seiner Frau ein, welche die ganze Einrichtung des zigeunerischen Hauswesens besitzt. Das vorhandene Vermögen ist Eigentum der Frau beziehungsweise der Sippe der Frau, der Mann ist Fremder. Und nach dem Recht der Mutterfolge verbleiben auch die Kinder in der Sippe der Mutter. Sogar im heutigen Deutschland besteht noch Mutterrecht. So berichtet das Zweite Blatt der »Westdeutschen Rundschau« unter dem 10. Juni 1902, daß in der Gemeinde Haltern (Westfalen) für die Erbfolge des Bürgervermögens noch das uralte Mutterrecht der Gentes geltend sei. Die Kinder erbten von der Mutter. Bis jetzt habe man sich vergeblich bemüht, diesen »alten Zopf« abzuschaffen.
Wie wenig die jetzt bestehende Familienform und Einehe als uralte und ewige Institutionen gelten können, beweist noch die Verbreitung der Kaufehe und Raubehe, der Polygamie und Polyandrie.
Auch in Griechenland wurde die Frau Kaufobjekt. Sobald sie das Haus ihres Eheherrn betrat, hörte sie auf, für ihre Familie zu existieren. Dieses wurde symbolisch dadurch ausgedrückt, daß der schön geschmückte Wagen, der sie in das Haus des Eheherrn gebracht hatte, vor der Tür desselben verbrannt wurde. Bei den Ostiaken in Sibirien verkauft noch heute der Vater die Tochter; er unterhandelt mit den Abgesandten des Bräutigams um die Höhe des zu zahlenden Preises. Ebenso besteht noch bei verschiedenen afrikanischen Stämmen, wie zu Jakobs Zeit, die Sitte, daß der Mann, der um ein Mädchen wirbt, bei der künftigen Schwiegermutter in Dienst tritt. Bekanntlich ist die Kaufehe auch bei uns nicht ausgestorben, sie herrscht sogar in der bürgerlichen Gesellschaft mehr als je. Die Geldehe, die unter unseren besitzenden Klassen fast allgemein üblich ist, ist nichts als Kaufehe. Als Symbol für die Erwerbung der Frau als Eigentum ist auch das Brautgeschenk anzusehen, das nach bestehendem Brauche der Bräutigam der Braut gewährt.
Neben der Kaufehe bestand die Raubehe. Der Frauenraub wurde nicht nur von den alten Juden, sondern im Altertum überall geübt, er findet sich bei fast allen Völkern. Das bekannteste geschichtliche Beispiel hierfür ist der Raub der Sabinerinnen durch die Römer. Raub der Frauen war eine naheliegende Erwerbung, wo Frauen fehlten oder wo Vielweiberei Sitte ist, wie allgemein im Orient. In diesem hatte sie namentlich während dem Bestand des Araberreichs, vom siebten bis zwölften Jahrhundert unserer Zeit, einen großen Umfang angenommen.
Symbolisch kommt der Frauenraub noch heute zum Beispiel bei den Araukanern im südlichen Chile vor. Während die Freunde des Bräutigams mit dem Vater der Braut unterhandeln, schleicht sich der Bräutigam in die Nähe des Hauses und sucht die Braut zu erhaschen. Sobald er sie erfaßt hat, wirft er sie auf das bereitstehende Pferd und flieht mit ihr nach dem nahen Walde. Darauf erheben Weiber, Männer und Kinder ein großes Geschrei und suchen die Flucht zu verhindern. Sobald aber der Bräutigam mit seiner Braut das Dickicht des Waldes erreicht hat, wird die Ehe als geschlossen angesehen. Dieses ist sie auch, wenn die Entführung wider den Willen der Eltern stattfand. Ähnliche Sitten bestehen bei australischen Völkerschaften.
Bei uns erinnert noch die Sitte der Hochzeitsreisen an den Frauenraub; die Braut wird dem häuslichen Herde entführt. Dagegen erinnert der Ringwechsel an die Unterwürfigkeit und die Kettung der Frau an den Mann. Diese Sitte tauchte ursprünglich in Rom auf. Die Braut bekam als Zeichen ihrer Fesselung an den Mann von diesem einen eisernen Ring. Später wurde dieser Ring aus Gold gefertigt, und erst viel später wurde der gegenseitige Ringtausch als Zeichen beiderseitiger Verbindung, eingeführt.
Der Vielweiberei (Polygamie), wie wir sie bei den orientalischen Völkern kennenlernten, und bei diesen noch heute besteht, aber in Rücksicht auf die zur Verfügung stehende Zahl der Frauen und die Kosten ihres Unterhalts nur von den Bevorrechteten und Besitzenden geübt werden kann, steht gegenüber die Vielmännerei (Polyandrie). Diese existiert hauptsächlich bei den Hochgebirgsvölkern in Tibet, bei den Garras an der indisch-chinesischen Grenze, den Baïgas in Godwana, den Naïrs im äußersten Süden Indiens, und sie soll auch bei den Eskimos und Aleuten vorhanden sein. Die Abstammung wird, wie nicht anders möglich, nach der Mutter bestimmt, die Kinder gehören ihr. Die Männer der Frau sind in der Regel Brüder. Heiratet der älteste Bruder, so werden die übrigen Brüder ebenfalls Gatten der Frau, doch hat die Frau das Recht, auch andere Männer zu nehmen. Dagegen haben auch die Männer das Recht, mehrere Frauen zu besitzen. Welchen Verhältnissen die Polyandrie ihre Entstehung verdankt, ist noch unaufgeklärt. Da die polyandrischen Völkerschaften ausnahmslos entweder auf hohen Gebirgsländern oder in der kalten Zone leben, so ist wahrscheinlich für die Polyandrie eine Erscheinung maßgebend, über die Tarnowsky berichtet [Fußnote]. Tarnowsky vernahm von zuverlässigen Reisenden, daß längerer Aufenthalt auf bedeutenden Höhen den Geschlechtstrieb herabsetzt, der mit neuer Kraft beim Hinabsteigen wiederkehrt. Diese Herabsetzung der Geschlechtstätigkeit, so glaubt Tarnowsky, könne wohl als Erklärung für den verhältnismäßig geringen Anwuchs der Bevölkerung in hochgebirgigen Ländern dienen und, indem sie sich vererbe, eines der Degenerationsmomente werden, die auf die Perversität des Geschlechtssinnes einwirkten.
Die dauernde Wohn- und Lebensweise in sehr hohen oder kalten Länderstrichen wird aber auch alsdann verursachen, daß Vielmännerei keine übermäßigen Anforderungen an eine Frau stellt. Die Frauen selbst sind schon dementsprechend in ihrer Natur beeinflußt, wofür die Tatsache spricht, daß bei den Eskimomädchen die Menstruation in der Regel erst im neunzehnten Lebensjahr eintritt, während sie in der heißen Zone schon im neunten oder zehnten und in der gemäßigten zwischen dem vierzehnten und sechzehnten Lebensjahr sich einstellt. Üben heiße Länder, wie allgemein anerkannt ist, einen sehr stimulierenden Einfluß auf den Geschlechtstrieb aus, weshalb gerade in heißen Ländern die Vielweiberei ihre Hauptverbreitung hat, so dürften kalte Länderstriche, und dazu gehören hohe Gebirgsländer, sehr erheblich restringierend auf den Geschlechtstrieb einwirken. Auch tritt erfahrungsgemäß eine Konzeption seltener ein bei Frauen, die mit mehreren Männern kohabitieren. Die Bevölkerungszunahme ist daher bei der Polyandrie eine schwache und paßt sich der Schwierigkeit der Gewinnung des Lebensunterhaltes an, die in kalten Ländern und im Hochgebirge vorhanden ist. Damit wäre bewiesen, daß auch in diesem uns so fremdartig erscheinenden Zustand der Polyandrie die Art der Produktionsweise auf die Beziehungen der Geschlechter von maßgebendem Einfluß ist. Festzustellen wäre noch, ob bei diesen auf hohen Gebirgen oder in der kalten Zone lebenden Völkerschaften Tötung der Kinder weiblichen Geschlechts in Übung ist, wie dies von mongolischen Völkerstämmen in den Hochgebirgen Chinas berichtet wird.

5. Entstehung der Staatsordnung. Auflösung der Gens in Rom

Nach Aufhebung der mutterrechtlichen Gens trat die vaterrechtliche an ihre Stelle, mit wesentlich abgeschwächten Funktionen. Ihre Hauptaufgabe war Pflege der gemeinsamen religiösen Angelegenheiten und des Begräbniswesens, gegenseitige Verpflichtung zu Schutz und Hilfe; das Recht und in gewissen Fällen die Pflicht, in der Gens zu heiraten, namentlich wenn es sich um reiche Erbinnen oder Waisentöchter handelte. Auch verwaltete die Gens den noch vorhandenen gemeinsamen Besitz.
Mit dem Privateigentum und dem damit verbundenen Erbrecht entstanden weiter die Klassenunterschiede und Klassengegensätze. Es fand im Laufe der Zeit ein Zusammenschluß der Besitzenden gegen die nichts Besitzenden statt. Erstere suchten die Verwaltungsstellen in dem neuen Gemeinwesen in ihre Hände zu bekommen und sie erblich zu machen. Die notwendig gewordene Geldwirtschaft schuf früher ungekannte Verschuldungsverhältnisse. Die Kämpfe gegen Feinde nach außen und die gegensätzlichen Interessen im Innern, sowie die verschiedenartigen Interessen und Beziehungen, die Ackerbau, Handwerk und Handel untereinander hatten, machten komplizierte Rechtsregeln notwendig und erforderten Organe, die über den ordnungsmäßigen Gang der gesellschaftlichen Maschine wachten und Streitigkeiten entschieden. Dasselbe galt für die Beziehungen zwischen Herren und Sklaven, Schuldnern und Gläubigern. So war eine Macht nötig, die alle diese Verhältnisse übersah, leitete, ordnete, ausglich, schützend und strafend eingriff. Es entstand der Staat, der das notwendige Produkt der in der neuen Gesellschaftsordnung hervortretenden gegensätzlichen Interessen war. Dessen Leitung fiel naturgemäß in die Hände derer, die an seiner Begründung das lebhafteste Interesse hatten und kraft ihrer sozialen Macht den größten Einfluß besaßen, in die Hände der Besitzenden. Aristokratie des Besitzes und Demokratie standen sich also gegenüber, auch dort, wo völlige Gleichheit der politischen Rechte herrschte.
Unter den alten mutterrechtlichen Verhältnissen bestand kein geschriebenes Recht. Die Verhältnisse waren einfache und der Gebrauch war geheiligt. In der neuen, viel komplizierteren Ordnung war geschriebenes Recht eines der wichtigsten Erfordernisse, und waren besondere Organe nötig, die es handhabten. Als aber die Rechtsbeziehungen und Rechtsverhältnisse immer verwickeltere wurden, bildete sich eine besondere Klasse von Leuten, die sich das Studium der Rechtsregeln zur Aufgabe machte und schließlich auch ein spezielles Interesse gewann, sie immer mehr zu komplizieren. Es entstanden die Rechtsgelehrten, die Juristen, die durch die Bedeutung, die das geschaffene Recht für die ganze Gesellschaft hatte, zum einflußreichsten Stande wurden. Die neue bürgerliche Rechtsordnung fand im Laufe der Zeit im römischen Staat ihren klassischsten Ausdruck, daher der Einfluß, den das römische Recht bis auf die Gegenwart ausübt.
Die Staatsordnung ist also die notwendige Folge einer Gesellschaft, die auf höherer Stufe der Arbeitsteilung in eine große Zahl verschiedener Berufe gespalten ist, mit verschiedenen sich häufig entgegenstehenden und sich bekämpfenden Interessen. Daher notwendig die Unterdrückung des Schwächeren. Das erkannten auch die Nabatäer, ein Araberstamm, der nach Diodor das Gebot erließ: nicht zu säen, nicht zu pflanzen, keinen Wein zu trinken und keine Häuser zu bauen, sondern in Zelten zu wohnen, weil, wenn sie dergleichen täten, sie leicht von einer Obermacht (Staatsgewalt) gezwungen werden könnten, zu gehorchen. Auch bei den Rachebiten, den Nachkommen von Moses Schwiegervater, bestanden ähnliche Vorschriften [Fußnote]. Überhaupt ist die mosaische Gesetzgebung darauf gerichtet, die Juden über eine ackerbautreibende Gesellschaft nicht hinauskommen zu lassen, weil sonst, so fürchteten ihre Gesetzgeber, ihr demokratisch-kommunistisches Gemeinwesen untergehen werde. Daher auch die Auswahl des »gelobten Landes« in einem Länderstrich, der auf der einen Seite von einem wenig zugänglichen Gebirge, dem Libanon, und auf der anderen, namentlich im Osten und Süden, von wenig fruchtbaren Gegenden und zum Teil von Wüsten begrenzt war, also die Isolierung ermöglichte. Daher auch die Fernhaltung der Juden vom Meere, das Handeln, Kolonisation und Reichtumsanhäufung begünstigt; daher ferner die strengen Gesetze über die Abschließung gegen andere Völkerschaften, die strengen Eheverbote nach außen, die Armengesetze, die Agrargesetze, das Jubeljahr, alles Einrichtungen, darauf berechnet, die Ansammlung großen Reichtums bei einzelnen zu verhindern. Die Juden sollten verhindert werden, ein staatenbildendes Volk zu werden. Deshalb blieb auch die auf der Gentilordnung beruhende Stammesorganisation bis zu ihrer gänzlichen Auflösung erhalten und wirkt zum Teil noch heute bei ihnen fort.
Bei der Gründung Roms beteiligten sich augenscheinlich lateinische Stämme, die über die mutterrechtliche Entwicklung hinaus waren. Die ihnen fehlenden Frauen raubten sie, wie schon bemerkt, aus dem Stamme der Sabiner und nannten sich nach diesen Quiriten. Noch in später Zeit wurden die römischen Bürger in der Volksversammlung mit Quiriten angeredet. Populus romanus bedeutete die freie Bevölkerung Roms überhaupt, aber populus Romanus quiritium drückte die Abstammung und die Eigenschaft als römischer Bürger aus. Die römische Gens war vaterrechtlich. Die Kinder erbten als Leibeserben; fehlten Kinder, so erbten die Verwandten in männlicher Linie, und waren diese nicht vorhanden, so fiel das Vermögen in die Gens. Durch die Heirat verlor die Frau das Erbrecht an das Vermögen ihres Vaters und an dasjenige von dessen Brüdern, sie trat aus ihrer Gens, und so konnten weder sie noch ihre Kinder von ihrem Vater oder dessen Brüdern erben. Das Erbteil ging sonst der väterlichen Gens verloren. Die Einteilung nach Gentes und Phratrien bildete in Rom noch jahrhundertelang die Grundlage der militärischen Organisation und für die Ausübung bürgerlicher Rechte. Aber mit dem Verfall der vaterrechtlichen Gentes und dem Sinken ihrer Bedeutung gestalteten sich die Verhältnisse günstiger für die römischen Frauen; später erbten sie nicht bloß, sondern es stand ihnen auch die Verwaltung ihres Vermögens zu, sie waren also weit günstiger gestellt als ihre griechischen Schwestern. Diese freiere Stellung, die sie allmählich erlangten, war für den älteren Cato, geboren 234 vor unserer Zeitrechnung, die Veranlassung, zu klagen: »Wenn jeder Hausvater nach dem Beispiel der Vorfahren sein Weib in der gehörigen Unterwürfigkeit zu erhalten strebte, so würde man öffentlich mit dem ganzen Geschlecht nicht so viel zu schaffen haben.« Und als einige Volkstribunen im Jahre 195 vor Christo den Antrag stellten, ein früher erlassenes Gesetz gegen den weiblichen Luxus an Kleidern und Geschmeide aufzuheben, donnerte er: »Wenn jeder von uns bei seiner Frau Recht und Majorität des Mannes mit Bedacht aufrechterhalten hätte, so würden wir hier weniger Schwierigkeiten mit den sämtlichen Weibern haben: jetzt wird unsere in der Häuslichkeit überwundene Freiheit auch hier auf dem Forum schon von der weiblichen Unbändigkeit zerbrochen und mit Füßen getreten, und weil wir den einzelnen nicht standhalten können, fürchten wir sie auch insgesamt…. Unsere Vorfahren wollten, daß die Frauen keine, nicht einmal eine private Angelegenheit ohne Eintreten eines Vormundes betreiben könnten, daß sie in der Hand ihrer Väter, Brüder, Männer sein sollten: wir dulden sogar schon, daß sie von der Republik Besitz ergreifen und sich sogar in die Volksversammlungen einmischen…. Laßt die Zügel ihrer herrschsüchtigen Natur, dem unbändigen Geschöpf, und hofft dann noch, sie selbst würden ihrer Willkür eine Schranke setzen. Dies ist noch das Geringste von dem, was die Frauen unwilligen Geistes als durch Sitten oder Gesetze auferlegt leiden. Sie wünschen, um die Wahrheit zu sagen, Freiheit, nein Zügellosigkeit in allen Dingen…. Und wenn sie erst angefangen haben, uns gleich zu sein, werden sie alsbald überlegen werden.«
Solange der Vater lebte, besaß in jener Zeit, die Cato in der vorstehenden Rede erwähnte, dieser über seine Tochter die Vormundschaft, auch wenn sie verheiratet war, es sei denn, er ernannte einen Vormund. Starb der Vater, so trat der nächste männliche Verwandte, auch wenn er als Agnat unfähig erklärt war, als Vormund ein. Der Vormund besaß das Recht, die Vormundschaft jeden Augenblick einem beliebigen Dritten zu übertragen. Die römische Frau besaß also anfangs vor dem Gesetz keinen eigenen Willen.
Die Eheschließungsformen waren verschieden und erhielten im Laufe der Jahrhunderte mannigfache Abänderungen. Die feierlichste Eheschließung wurde vor dem obersten Priester in Gegenwart von mindestens zehn Zeugen geschlossen, hierbei aß das Brautpaar zum Zeichen der Verbindung gemeinsam einen aus Mehl, Salz und Wasser gebackenen Kuchen. Man sieht, es handelt sich hier um eine Zeremonie, die große Ähnlichkeit mit dem Brechen der Hostie bei dem christlichen Abendmahl hat. Eine zweite Form der Eheschließung war die Besitzergreifung, die als vollzogen galt, sobald eine Frau, unter Zustimmung ihres Vaters oder Vormundes, ein Jahr mit ihrem Auserwählten unter einem Dache zusammen lebte. Eine dritte Form war eine Art gegenseitigen Kaufes, indem beide sich gegenseitig Geldmünzen und das Versprechen gaben, Eheleute sein zu wollen. Zu Ciceros Zeit [Fußnote] war bereits für beide Teile allgemein die freie Scheidung eingeführt und wurde sogar bestritten, daß eine Ankündigung der Scheidung nötig sei. Die lex Julia de adulteriis schrieb aber dann vor, daß die Scheidung feierlich angekündigt werden müsse, was verordnet wurde, weil häufig Frauen, die Ehebruch begangen hatten und zur Verantwortung gezogen werden sollten, sich darauf beriefen, die Ehe geschieden zu haben. Justinian (der Christ) [Fußnote] verbot die Scheidung, es sei denn, daß beide Teile ins Kloster gehen wollten. Sein Nachfolger Justinus II. sah sich aber genötigt, sie wieder zuzulassen.
Mit der wachsenden Macht und dem steigenden Reichtum Roms traten an Stelle der ehemaligen Sittenstrenge Laster und Ausschweifungen der schlimmsten Art. Rom wurde die Zentrale, von der aus sich Unzucht, Schwelgerei und sinnliches Raffinement über die ganze damalige Kulturwelt verbreiteten. Die Ausschweifungen nahmen namentlich in der Kaiserzeit, vielfach begünstigt durch die Kaiser, Formen an, die nur der Wahnsinn eingeben konnte. Männer und Weiber wetteiferten in der Lasterhaftigkeit. Die Zahl der öffentlichen Frauenhäuser wurde immer größer, und daneben fand die griechische Liebe (die Knabenliebe) in der Männerwelt immer mehr Eingang. Zeitweilig war in Rom die Zahl der jungen Männer, die sich prostituierten, größer als die Zahl der prostituierten Frauen [Fußnote].
Die Hetären erschienen, von ihren Verehrern umgeben, pomphaft auf den Straßen, der Promenade, im Zirkus und Theater, oft auf Ruhebetten von Negern getragen, wo sie, einen Spiegel in der Hand, von Schmuck und Edelsteinen funkelnd, stark entblößt lagen, fächerwedelnde Sklaven neben sich, umgeben von einem Schwarm von Knaben, Eunuchen, Flötenspielern; groteske Zwerge schlossen den Aufzug.
Diese Ausschweifungen nahmen im römischen Reich einen Umfang an, daß sie eine Gefahr für den Bestand des Reiches wurden. Dem Beispiel der Männer folgten die Frauen; es gab Frauen, so berichtet Seneca [Fußnote], welche die Jahre nicht, wie üblich, nach Konsuln, sondern nach der Zahl ihrer Gatten zählten. Ehebruch war allgemein, und damit die Frauen den schweren Strafen, die auf denselben gesetzt waren, entgingen, ließen sie sich, darunter die vornehmsten Damen Roms, als Prostituierte in die Register der Ädilen eintragen.
Neben diesen Ausschweifungen steigerten Bürgerkriege und Latifundiensystem die Ehe- und Kinderlosigkeit in solchem Grade, daß sich die Zahl der römischen Bürger und Patrizier bedeutend verminderte. Daher erließ im Jahre 16 vor Christo Augustus das sogenannte Julische Gesetz [Fußnote], das Belohnung für Kinderzeugung und Strafen auf Ehelosigkeit der römischen Bürger und Patrizier setzte. Wer Kinder besaß, sollte dem Kinder- oder Ehelosen im Range vorgehen. Ehelose durften keine Erbschaft, außer von ihren nächsten Anverwandten annehmen. Kinderlose konnten nur die Hälfte erben. Das übrige fiel dem Staate zu. Frauen, die eines Ehebruchs bezichtigt werden konnten, mußten einen Teil ihrer Mitgift dem geprellten Ehemann abtreten. Daraufhin gab es Männer, die heirateten, indem sie auf den Ehebruch ihrer Frauen spekulierten. Das veranlaßte Plutarch zu der Bemerkung: Die Römer heiraten nicht, um Erben zu bekommen, sondern um zu erben.
Später wurde das Julische Gesetz noch verschärft. Tiberius gebot, daß keine Frau für Geld sich preisgeben dürfe, deren Großvater, Vater oder Ehemann römischer Ritter gewesen war oder sei. Ehefrauen, die sich in die Register der Prostituierten eintragen ließen, sollten als Ehebrecherinnen außerhalb Italiens verbannt werden. Für die Männer gab’s dergleichen Strafen natürlich nicht. Wie ferner Juvenal berichtet, war auch Gattenmord durch Gift in dem Rom seiner Zeit (in der ersten Hälfte des ersten Jahrhunderts vor unserer Zeitrechnung) eine häufige Erscheinung.

Drittes Kapitel
Das Christentum

Entgegengesetzt den Gewohnheiten der Römer zur Kaiserzeit, Ehe- und Kinderlosigkeit immer mehr überhandnehmen zu lassen, handelten die Juden. Zwar besaß die Jüdin kein Recht zur Wahl, der Vater bestimmte ihr den Gatten, aber die Ehe war eine Pflicht, die sie getreulich befolgte. Der Talmud rät: »Wenn deine Tochter mannbar ist, so schenke einem deiner Sklaven die Freiheit und verlobe sie mit ihm.« Ebenso befolgten die Juden redlich das Gebot ihres Gottes: »Seid fruchtbar und mehret euch.« Dementsprechend haben sie allen Verfolgungen und Unterdrückungen zum Trotz sich fleißig vermehrt; sie sind die geschworenen Gegner des Malthusianismus.
Schon Tacitus sagt von ihnen: »Unter ihnen herrscht hartnäckiges Zusammenhalten und bereitwillige Freigebigkeit, aber gegen alle anderen feindseliger Haß. Nie speisen, nie schlafen sie mit Feinden, und obwohl zur Sinnlichkeit äußerst geneigt, enthalten sie sich der Begattung mit Ausländerinnen…. Doch trachten sie auf Vermehrung des Volkes. Denn eines der Nachgeborenen töten, ist ihnen Sünde, und die Seelen der im Treffen oder durch Hinrichtung Umgekommenen halten sie für unsterblich. Daher die Liebe zur Fortpflanzung neben der Verachtung des Todes.« Tacitus haßte und verabscheute die Juden, weil sie, ihre väterliche Religion verachtend, Gaben und Schätze zusammenhäuften. Er nennt sie die »schlechtesten Menschen«, ein »häßliches Volk« [Fußnote].
Unter der Herrschaft der Römer schlossen sich die Juden immer enger untereinander an. Und unter der langen Leidenszeit, die sie von da ab fast das ganze christliche Mittelalter hindurch zu erdulden hatten, erwuchs jenes innige Familienleben, das der heutigen bürgerlichen Welt als eine Art Muster gilt. Dagegen vollzog sich in der römischen Gesellschaft der Zersetzungs- und Auflösungsprozeß, der das Reich seinem Ende entgegenführte. Der an Wahnsinn grenzenden Ausschweifung trat, als anderes Extrem, die strengste Enthaltsamkeit gegenüber. Wie früher die Ausschweifung, so nahm jetzt die Askese religiöse Formen an. Ein schwärmerischer Fanatismus machte für sie Propaganda. Die alle Schranken niederreißende Schwelgerei und Üppigkeit der herrschenden Klassen stand im grellsten Gegensatz zu der Not und dem Elend der Millionen und aber Millionen, die das erobernde Rom aus allen Ländern der damals bekannten Welt in die Sklaverei nach Italien schleppte. Unter diesen befanden sich auch zahllose Frauen, die vom häuslichen Herd, von den Eltern und vom Manne getrennt und von den Kindern gerissen, das Elend am tiefsten empfanden und sich nach Erlösung sehnten. Eine große Zahl römischer Frauen, angeekelt von dem, was um sie vorging, befand sich in ähnlicher Geistesverfassung. Jede Veränderung ihrer Lage schien ihnen willkommen. Ein tiefes Sehnen nach Veränderung, nach Erlösung ergriff weite Schichten, und der Erlöser schien zu nahen. Die Eroberung des jüdischen Reiches und Jerusalems durch die Römer hatte die Vernichtung der nationalen Selbständigkeit zur Folge und erzeugte unter den asketischen Sekten jenes Landes Schwärmer, welche die Entstehung eines neuen Reiches, das allen Freiheit und Glück bringen werde, verkündigten.
Christus kam und das Christentum entstand. Es verkörperte die Opposition gegen den bestialischen Materialismus, der unter den Großen und Reichen des römischen Reiches herrschte, es repräsentierte die Auflehnung gegen die Mißachtung und die Unterdrückung der Massen. Aber da es dem Judentum entstammte, das nur die Rechtlosigkeit der Frau kannte und, in der biblischen Vorstellung befangen, sie als die Urheberin alles Übels ansah, predigte es die Verachtung der Frau, die Enthaltsamkeit und die Vernichtung des Fleisches, das in jener Zeit so schwer sündigte, und verwies mit seinen doppelsinnigen Redewendungen auf ein künftiges Reich, das die einen als himmlisches, die anderen als irdisches deuteten, das Freiheit und Gerechtigkeit allen bringe. Mit diesen Lehren fand es in dem Sumpfboden des römischen Reiches einen fruchtbaren Untergrund. Die Frau, wie alle Elenden, auf Befreiung und Erlösung aus ihrer Lage hoffend, schloß sich eifrig und bereitwillig ihm an. Hat doch bis heute keine große bedeutungsvolle Bewegung in der Welt sich vollzogen, in der nicht auch Frauen als Kämpferinnen und Märtyrerinnen hervorragten. Diejenigen, die das Christentum als eine große Kulturerrungenschaft preisen, sollten nicht vergessen, daß es gerade die Frau war, der es einen großen Teil seiner Erfolge zu danken hat. Ihr Bekehrungseifer spielte sowohl im Römerreiche wie unter den barbarischen Völkern des Mittelalters eine gewichtige Rolle. Durch sie wurden oft die Mächtigsten zum Christentum bekehrt. So war es zum Beispiel Chlothilde, die Chlodwig, den Frankenkönig, zur Annahme des Christentums bewog. Es waren Berta, Königin von Kent, und Gisela, Königin von Ungarn, die in ihren Ländern das Christentum einführten. Dem Einfluß der Frauen ist die Bekehrung vieler Großen zu danken. Aber das Christentum lohnte schlecht der Frau. Es enthält in seinen Lehren dieselbe Verachtung der Frau, die alle Religionen des Orients enthalten. Es gebietet ihr, die gehorsame Dienerin des Mannes zu sein, und noch heute muß sie ihm das Gelöbnis des Gehorsams vor dem Altare ablegen.
Hören wir, wie die Bibel und das Christentum über die Frau und die Ehe sprechen.
Die zehn Gebote des Alten Testaments richten sich nur an den Mann. Im neunten Gebot wird die Frau zugleich mit dem Gesinde und den Haustieren genannt. Der Mann wird gewarnt, sich weder nach des Nächsten Weib, noch seines Knechts, noch seiner Magd, noch seines Ochsens, noch seines Esels, noch alles, was der Nächste habe, gelüsten zu lassen. Die Frau ist also Objekt, ein Stück Eigentum, nach dem der Mann, wenn es in fremdem Besitz ist, kein Verlangen haben soll. Jesus, der einer Sekte angehörte, die sich strenge Askese (Enthaltsamkeit) auferlegt hatte [Fußnote], von seinen Jüngern befragt, ob ehelichen gut sei, antwortet: Das Wort fasset nicht jedermann, sondern denen es gegeben ist. Denn es sind etliche verschnitten, die sind aus Mutterleibe also geboren, und sind etliche verschnitten, die sich selbst verschnitten haben um des Himmelreichs willen [Fußnote]. Die Entmannung erscheint hiernach als ein gottgefälliges Werk und Entsagung der Liebe und Ehe eine gute Tat.
Paulus, der in höherem Grade als selbst Jesus der Gründer des Christentums genannt werden kann, Paulus, der dieser Lehre erst den internationalen Charakter aufdrückte und sie der beschränkten jüdischen Sektiererei entriß, schreibt den Korinthern: »Worüber ihr mir geschrieben habt, antworte ich: es ist dem Menschen gut, daß er kein Weib berühre. Aber um der Hurerei willen soll ein jeglicher sein eigenes Weib und eine jegliche ihren eigenen Mann haben.«… »Die Ehe ist ein niedriger Stand; heiraten ist gut, nicht heiraten besser.« »Wandelt im Geist und widersteht den Wünschen des Fleisches. Das Fleisch verschwört sich wider den Geist und der Geist wider das Fleisch.« »Diejenigen, die Christus erworben hat, haben ihr Fleisch gekreuzigt, mitsamt seinen Leidenschaften und Begierden.« Er selbst befolgte seine Lehren und heiratete nicht. Dieser Haß gegen das Fleisch, das ist der Haß gegen die Frau, aber auch die Furcht vor der Frau, die als die Verführerin des Mannes – siehe die Paradiesszene – dargestellt wird. In diesem Geiste predigten die Apostel und Kirchenväter, in diesem Geiste wirkte die Kirche das ganze Mittelalter hindurch, indem sie die Klöster schuf und das Zölibat der Priester einführte, und sie wirkt noch heute in diesem Geiste.
Die Frau ist nach dem Christentum die Unreine, die Verführerin, welche die Sünde in die Welt brachte und den Mann zugrunde richtete. Daher haben die Apostel und die Kirchenväter stets die Ehe nur als ein notwendiges Übel angesehen, wie man das heute von der Prostitution sagt. Tertullian ruft: »Weib, du solltest stets in Trauer und Lumpen gehen, dem Blick deine Augen voll Tränen der Reue darbietend, um vergessen zu machen, daß du das Menschengeschlecht zugrunde gerichtet hast. Weib! Du bist die Pforte zur Hölle!« Und: »Ehelosigkeit muß gewählt werden, wenn auch das Menschengeschlecht zugrunde geht.« Hieronymus sagt: »Die Ehe ist immer ein Laster, alles, was man tun kann, ist, sie zu entschuldigen und zu heiligen«, weshalb man sie zum kirchlichen Sakrament machte. Origenes erklärt: »Die Ehe ist etwas Unheiliges und Unreines, Mittel der Sinnenlust«, und um der Versuchung zu widerstehen, entmannte er sich. Augustin lehrt: »Die Ehelosen werden glänzen am Himmel wie leuchtende Sterne, während ihre Eltern (die sie gezeugt) den dunklen Sternen gleichen.« Eusebius und Hieronymus stimmen darin überein, daß der Ausspruch der Bibel: »Seid fruchtbar und mehret euch«, nicht länger der Zeit mehr entspreche und die Christen nicht kümmere. Es ließen sich noch Hunderte von Zitaten der einflußreichsten Kirchenlehrer anführen, die alle in der gleichen Richtung lehrten. Und sie haben durch ihr fortgesetztes Lehren und Predigen jene unnatürlichen Anschauungen über geschlechtliche Dinge und den Verkehr der Geschlechter verbreitet, der doch ein Gebot der Natur, und dessen Erfüllung eine der wichtigsten Pflichten des Lebenszwecks ist. An diesen Lehren krankt die heutige Gesellschaft noch schwer, und sie erholt sich nur langsam davon.
Petrus ruft mit Nachdruck: »Frauen, seid gehorsam euren Männern.« Paulus schreibt an die Epheser: »Der Mann ist das Oberhaupt des Weibes, wie Christus das Oberhaupt der Kirche«, und an die Korinther: »Der Mann ist das Ebenbild und der Ruhm Gottes und die Frau der Ruhm des Mannes.« Danach kann sich jeder Pinsel von Mann für besser halten als die ausgezeichnetste Frau, und in der Praxis ist es bis heute so. Auch gegen die höhere Bildung der Frau erhebt Paulus seine gewichtige Stimme, indem er, 1. Timotheum 2, 11 usw., sagt: »Ein Weib lerne in der Stille mit aller Untertänigkeit. Einem Weibe aber gestatte ich nicht, daß sie lehre, auch nicht, daß sie des Mannes Herr sei, sondern stille sei.« Und Korinther 14, 34 und 35: »Eure Weiber lasset schweigen unter der Gemeinde, denn es soll ihnen nicht zugelassen werden, daß sie reden, sondern untertan sein, wie auch das Gesetz sagt. Wollen sie aber etwas lernen, so laßt sie daheim die Männer fragen. Es stehet den Weibern übel an, unter der Gemeinde zu reden.« Der heilige Thomas von Aquino (1227 bis 1274) sagt: »Die Frau ist ein schnell wachsendes Unkraut, sie ist ein unvollkommener Mensch, dessen Körper nur deshalb schneller zur vollständigen Entwicklung gelangt, weil er von geringerem Wert ist und weil die Natur sich weniger mit ihr beschäftigt.« »Die Frauen werden geboren, um ewig unter dem Joch ihres Herrn und Meisters gehalten zu werden, den die Natur durch die Überlegenheit, welche sie in jeder Hinsicht dem Manne übertragen, zur Herrschaft bestimmt hat.«
Solche Lehren sind dem Christentum nicht allein eigentümlich. Wie das Christentum ein Gemisch von Judentum und griechischer Philosophie ist und beide wieder ihre Wurzeln in den älteren Kulturen der Indier, Babylonier und Ägypter finden, so war die untergeordnete Stellung, die das Christentum der Frau anwies, nach dem Aufhören des Mutterrechts eine der alten Kulturwelt gemeinsame. So heißt es im indischen Gesetzbuch des Manu: »Der Unehre Ursache ist das Weib, der Feindschaft Ursache ist das Weib, des weltlichen Daseins Ursache ist das Weib; darum soll man meiden das Weib.« Neben der Herabsetzung der Frau kommt immer wieder die Furcht vor ihr in naiver Weise zum Ausdruck; so heißt es weiter im Manu: »Weiber sind von Natur immer zur Verführung der Männer geneigt: daher darf ein Mann selbst mit seiner nächsten Verwandten nicht an einem einsamen Orte sitzen.« Das Weib ist also nach indischer, wie nach alttestamentarisch und christlicher Auffassung die Verführerin. Jedes Herrschaftsverhältnis enthält die Degradation des Beherrschten. Und die untergeordnete Stellung der Frau ist bis heute, bei der zurückgebliebenen Kulturentwicklung des Orients noch mehr als unter den Völkern mit christlicher Weltanschauung, aufrechterhalten worden. Was in der sogenannten christlichen Welt die Stellung der Frau allmählich verbesserte, war nicht das Christentum, sondern die im Kampfe wider die christliche Auffassung gewonnene Kultur des Abendlandes.
Das Christentum ist nicht Ursache, daß die Stellung der Frau eine höhere heute ist, als zur Zeit seiner Entstehung. Nur widerwillig und gezwungen hat es sein wahres Wesen in bezug auf die Frau verleugnet. Diejenigen, welche für die die »Menschheit befreiende Mission des Christentums« schwärmen, sind allerdings anderer Ansicht. Sie behaupten vielmehr, das Christentum habe die Frau aus der früheren niederen Stellung befreit, und sie stützen sich hierbei insbesondere auf den später im Christentum zur Geltung gelangten Marien-, beziehentlich Muttergottes-Kultus, der ein Zeichen der Achtung für das weibliche Geschlecht sei. Die katholische Kirche, die diesen Kultus pflegt, dürfte diese Auffassung kaum teilen. Die bereits zitierten Aussprüche der Heiligen und Kirchenväter, die leicht vermehrt werden könnten, sprechen sich samt und sonders frauen- und ehefeindlich aus.
Das Konzil zu Macon, das im sechsten Jahrhundert darüber stritt, ob die Frau eine Seele habe, und mit einer Stimme Mehrheit sich dafür entschied, spricht ebenfalls gegen jene frauenfreundliche Auffassung. Die Einführung des Zölibats der Geistlichen durch Gregor VII. [Fußnote], das veranlaßt war, um in den ehelosen Geistlichen eine Macht zu besitzen, die durch keine Familieninteressen dem Dienst der Kirche entfremdet würden, war nur möglich bei den der Kirche zugrunde liegenden Anschauungen über die Sündigkeit fleischlicher Begehren. Auch verschiedene Reformatoren, namentlich Kalvin und die schottischen Geistlichen, haben durch ihr Wüten gegen des »Fleisches Lüste« an der frauenfeindlichen Auffassung des Christentums keinen Zweifel gelassen [Fußnote].
Indem die katholische Kirche den Marienkultus einführte, setzte sie mit kluger Berechnung denselben an Stelle des Kultus der heidnischen Göttinnen, der bei allen Völkern, über die das Christentum sich damals ausbreitete, vorhanden war. Maria trat an die Stelle der Kybele, Mylitta, Aphrodite, Venus, Ceres usw. der südlichen Völker, an die Stelle der Freia, Frigga usw. der germanischen Völker, sie wurde nur christlich-spiritualistisch idealisiert.

Viertes Kapitel
Die Frau im Mittelalter

1. Die Lage der Frau bei den Germanen

Die urwüchsigen, physisch gesunden und rohen, aber unverdorbenen Völker, die in den ersten Jahrhunderten unserer Zeitrechnung von Osten und Norden wie ungeheure Meereswogen heranfluteten und das erschlaffte römische Weltreich überschwemmten, in dem allmählich das Christentum zum Herrn sich aufgeworfen hatte, widerstanden mit aller Kraft den asketischen Lehren der christlichen Prediger, und diese mußten wohl oder übel diesen gesunden Naturen Rechnung tragen. Mit Verwunderung sahen die Römer, daß die Sitten jener Völker ganz andere als die ihrigen waren. Tacitus zollte dieser Tatsache in bezug auf die Deutschen seine Anerkennung, der er mit den Worten Ausdruck gibt: »Ihre Ehen sind sehr strenge, und keine ihrer Sitten ist mehr zu loben als diese, denn sie sind fast die einzigen Barbaren, die sich mit einem Weibe begnügen; sehr wenig hört man bei diesem zahlreichen Volke von Ehebruch, der aber auch auf der Stelle bestraft wird, welches den Männern selbst erlaubt ist. Mit abgeschnittenen Haaren jagt der Mann die ehebrecherische Frau nackt vor den Verwandten aus dem Dorfe, denn verletzte Sittsamkeit findet keine Nachsicht. Weder durch Schönheit noch durch Jugend oder Reichtum findet eine solche Frau einen Mann. Dort lacht niemand über das Laster; auch wird dort das Verführen oder Verführtwerden nicht als Lebensart bezeichnet. Spät verheiraten sich die Jünglinge, und daher behalten sie ihre Kraft; auch die Jungfrauen werden nicht eilfertig verheiratet, und bei ihnen findet sich dieselbe Jugendblüte, die gleiche körperliche Größe. Von gleichem Alter, gleich kräftig, vermählen sie sich, und die Stärke der Eltern geht auf die Kinder über.«
Offenbar hat Tacitus, um den Römern ein Muster vorzuhalten, die ehelichen Zustände der alten Germanen etwas sehr rosig gemalt. Allerdings wurde bei ihnen die ehebrecherische Frau strenge bestraft, aber das galt nicht von dem ehebrecherischen Manne. Zur Zeit des Tacitus stand die Gens unter den Germanen noch in Blüte. Er, dem unter den vorgeschrittenen römischen Verhältnissen die alte Gentilverfassung und ihre Grundlagen fremd und unverständlich geworden waren, erzählt mit Verwunderung, daß bei den Germanen der Mutter Bruder seinen Neffen wie einen Sohn ansehe, ja einige hielten das Blutband zwischen dem Onkel von der Mutterseite und dem Neffen noch heiliger und enger als das zwischen Vater und Sohn, so daß, wenn Geiseln gefordert würden, der Schwestersohn für eine größere Garantie gelte als der eigene. Engels bemerkt dazu: Wurde von Genossen einer solchen Gens der eigene Sohn zum Pfand eines Gelöbnisses gegeben und fiel als Opfer bei Vertragsbruch des Vaters, so hatte dieser das mit sich selbst auszumachen. War es aber der Schwestersohn, der geopfert wurde, so war das heiligste Gentilrecht verletzt. Der nächste zum Schutz des Knaben oder Jünglings vor allen anderen verpflichtete Gentilverwandte hatte seinen Tod verschuldet; entweder durfte er ihn nicht verpfänden oder er mußte den Vertrag halten [Fußnote].
Im übrigen war, wie Engels nachweist, zu Tacitus’ Zeit bei den Deutschen das Mutterrecht bereits dem Vaterrecht gewichen. Die Kinder erbten vom Vater, fehlten solche, so erbten die Brüder und der Onkel von Vaters- und Mutterseite. Die Zulassung des Mutterbruders als Erben, obgleich die Abstammung vom Vater für das Erbe maßgebend war, erklärt sich dadurch, daß das alte Recht eben erst geschwunden war. Die Erinnerungen an das alte Recht waren auch die Ursache der Achtung der Deutschen vor dem weiblichen Geschlecht, die Tacitus so überraschte. Er fand auch, daß von den Frauen ihr Mut aufs äußerste entfacht wurde. Der Gedanke, ihre Frauen in Gefangenschaft und Sklaverei fallen zu sehen, war der schrecklichste für den alten Deutschen und stachelte ihn zum äußersten Widerstand an. Aber auch die Frauen waren von einem Geiste beseelt, der den Römern imponierte. Als Marius den gefangenen Frauen der Teutonen verweigerte, sie der Vesta (der Göttin jungfräulicher Keuschheit) als Priesterinnen zu widmen, begingen sie Selbstmord.
Zu Tacitus’ Zeit waren bereits die Deutschen ansässig geworden; die Austeilung des Landes fand alljährlich nach Losen statt, daneben bestand Gemeineigentum an Wald, Wasser und Weideland. Ihre Lebensweise war noch sehr einfach, ihr Reichtum war hauptsächlich Vieh; ihre Kleidung bestand aus grobem Wollmantel oder Tierfellen. Frauen und Vornehme trugen leinene Unterkleider. Metallbearbeitung war nur bei den Stämmen in Gebrauch, die zu entfernt wohnten für die Einfuhr römischer Industrieprodukte. Das Recht sprach in geringeren Sachen der Rat der Vorsteher, in wichtigeren entschied die Volksversammlung. Die Vorsteher wurden gewählt, und zwar meist aus derselben Familie, aber der Übergang zum Vaterrecht begünstigte die Erblichkeit der Stellung und führte schließlich zur Gründung eines Stammadels, dem später das Königtum entspringt. Wie in Griechenland und Rom, so ging die deutsche Gens an dem aufkommenden Privateigentum, der Entwicklung von Gewerbe und Handel und durch die Vermischung mit Angehörigen fremder Stämme und Völker zugrunde. An Stelle der Gens trat die Markgenossenschaft, die demokratische Organisation freier Bauern, die im Laufe vieler Jahrhunderte in den Kämpfen gegen den Adel, Kirche und Fürsten ein festes Bollwerk bildete und selbst dann nicht ganz verschwand, nachdem der Feudalstaat zur Herrschaft gelangt war und die ehemals freien Bauern in Scharen zu Leibeigenen und Hörigen herabgedrückt worden waren.
Die Markgenossenschaft ward repräsentiert durch die Familienhäupter. Ehefrauen, Töchter, Schwiegertöchter waren vom Rate und von der Leitung ausgeschlossen. Die Zeiten, in denen Frauen die Leitung der Geschäfte eines Stammes besorgten – ein Vorgang, der Tacitus aufs höchste befremdete und über den er mit verächtlichen Bemerkungen berichtet –, waren vorüber. Im fünften Jahrhundert hob das Salische Gesetz die Erbnachfolge des weiblichen Geschlechts für Erbstammgüter auf.
Jeder männliche Markgenosse hatte, sobald er heiratete, ein Anrecht auf ein Los vom gemeinsamen Grund und Boden. In der Regel lebten Großeltern, Eltern und Kinder unter einem Dache in Hausgenossenschaften, und so kam es häufig vor, daß, um ein weiteres Los zugeteilt zu erhalten, der noch unmündige, geschlechtsunreife Sohn durch den Vater an eine mannbare Jungfrau verheiratet wurde und der Vater an Stelle des Sohnes die ehemännlichen Pflichten erfüllte[Fußnote]. Junge Eheleute erhielten ein Fuder Buchenholz und das Holz zum Blockhaus. Wurde den Eheleuten eine Tochter geboren, so erhielten sie ein Fuder Holz; war das Neugeborene dagegen ein Sohn, zwei [Fußnote]. Das weibliche Geschlecht wurde als halbwertig geschätzt [Fußnote].
Die Eheschließung war einfach. Eine religiöse Handlung war unbekannt, die beiderseitige Willenserklärung genügte, und sobald das Paar das Ehebett beschritten hatte, war die Ehe geschlossen. Die Sitte, daß die Ehe zu ihrer Gültigkeit eines kirchlichen Aktes bedurfte, kam erst im neunten Jahrhundert auf, und erst im sechzehnten wurde die Ehe auf Beschluß des Trientiner Konzils für ein Sakrament der katholischen Kirche erklärt.

2. Feudalismus und das Recht der ersten Nacht

Mit dem Entstehen des Feudalstaats verschlechterte sich der Zustand einer großen Zahl Gemeinfreier. Die siegreichen Heerführer benutzten ihre Gewalt, um sich großer Länderstrecken zu bemächtigen; sie betrachteten sich als Herren des Gemeinguts, das sie an die ihnen ergebene Gefolgschaft: Sklaven, Leibeigene, Freigelassene meist fremder Abstammung, auf Zeit oder mit dem Rechte der Vererbung vergaben. Sie schufen sich dadurch einen Hof- und Dienstadel, der ihnen in allem zu Willen war. Die Bildung eines großen Frankenreichs machte den letzten Resten der alten Gentilverfassung ein Ende. An die Stelle des Rates der Vorsteher traten die Unterführer des Heeres und der neu aufgekommene Adel.
Allmählich geriet die große Masse der Gemeinfreien durch die fortgesetzten Eroberungskriege und Zwistigkeiten der Großen, für die sie die Lasten zu tragen hatten, in einen Zustand der Erschöpfung und Verarmung. Der Verpflichtung, den Heerbann zu stellen, konnten sie nicht mehr nachkommen. An ihrer Stelle warben die Fürsten und der hohe Adel Dienstleute, dafür stellten die Bauern sich und ihr Besitztum in den Schutz eines weltlichen oder geistlichen Herrn – denn die Kirche hatte es verstanden, binnen wenigen Jahrhunderten eine große Macht zu werden –, wofür sie Zins und Abgaben leisteten. So wurde das bisher freie Bauerngut in ein Zinsgut umgewandelt, das mit der Zeit mit immer neuen Verpflichtungen beschwert wurde. Einmal in diese abhängige Lage gekommen, währte es nicht lange, und der Bauer verlor auch die persönliche Freiheit. Hörigkeit und Leibeigenschaft gewannen immer mehr an Ausdehnung.
Der Grundherr besaß die fast unumschränkte Verfügung über seine Leibeigenen und Hörigen. Ihm stand das Recht zu, jeden Mann, sobald er das 18. Lebensjahr erreicht hatte, und jedes Mädchen, sobald es 14 Jahre alt geworden war, zu einer Ehe zu nötigen. Er konnte dem Mann die Frau, der Frau den Mann vorschreiben. Dasselbe Recht hatte er gegen Witwer und Witwen. Als Herr seiner Untertanen betrachtete er sich als Verfüger über die geschlechtliche Benützung seiner weiblichen Leibeigenen und Hörigen, eine Gewalt, die in dem jus primae noctis (Recht der ersten Nacht) zum Ausdruck kam. Dieses Recht besaß auch sein Stellvertreter (Meyer), falls nicht auf die Ausübung desselben gegen Leistung einer Abgabe verzichtet wurde, die schon durch ihren Namen ihre Natur verrät: Bettmund, Jungfernzins, Hemdschilling, Schürzenzins, Bunzengroschen usw.
Es wird vielfach bestritten, daß dieses Recht der ersten Nacht bestand. Dasselbe ist manchen Leuten recht unbequem, weil es noch in einer Zeit geübt wurde, die man gern von gewisser Seite als mustergültig für Sitte und Frömmigkeit hinstellen möchte. Es wurde bereits darauf hingewiesen, wie dieses Recht der ersten Nacht ursprünglich eine Sitte war, die mit der Zeit des Mutterrechts zusammenhing. Mit dem Verschwinden der alten Familienorganisation erhielt sich anfangs der Gebrauch in der Preisgabe der Braut in der Brautnacht an die Männer der Genossenschaft fort. Aber das Recht schränkt sich im Laufe der Zeit ein und geht schließlich auf das Stammesoberhaupt oder den Priester über. Der Feudalherr übernimmt es, als Ausfluß seiner Gewalt über die Person, die zu seinem Grund und Boden gehört, und er übt dieses Recht, falls er will, oder er verzichtet darauf gegen eine Leistung von Naturalien oder Geld. Wie real dieses Recht der ersten Nacht war, geht hervor aus Jakob Grimms »Weistümer«, I, 43, woselbst es heißt: »Aber sprechend die Hoflüt, weller hie zu der helgen see kumbt, der sol einen meyer (Gutsverwalter) laden und ouch sin frowen, da sol der meyer lien dem brütgam ein haffen, da er wol mag ein schaff in geseyden, ouch sol der meyer bringen ein fuder holtz an das hochtzit, ouch sol der meyer und sin frow bringen ein viertenteyl eines schwynsbachen, und so die hochtzit vergat, so sol der brütgam den meyer by sim wib lassen ligen die ersten nacht, oder er sol sy lösen mit 5 schilling 4 pfenning.«
Sugenheim [Fußnote] meint, das jus primae noctis als ein Recht des Grundherrn stamme daher, daß er die Zustimmung zur Verheiratung zu geben hatte. Aus diesem Rechte entsprang in Béarn, daß alle erstgeborenen Kinder einer Ehe, in der das jus primae noctis geübt worden war, freien Standes waren. Später wurde dieses Recht allgemein durch eine Steuer ablösbar. Am hartnäckigsten hielten, nach Sugenheim, an dieser Steuer die Bischöfe von Amiens fest, und zwar bis zu Beginn des fünfzehnten Jahrhunderts. In Schottland wurde das Recht der ersten Nacht von König Malcom III. zu Ende des elften Jahrhunderts durch eine Steuer für ablösbar erklärt. In Deutschland bestand es aber noch weit länger. Nach dem Lagerbuch des schwäbischen Klosters Adelberg vom Jahre 1496 mußten zu Börtlingen seßhafte Leibeigene das Recht damit ablösen, daß der Bräutigam eine Scheibe Salz, die Braut aber 1 Pfund 7 Schilling Heller oder eine Pfanne, »daß sie mit dem Hinteren darein sitzen kann oder mag«, entrichtete. Anderwärts hatten die Bräute dem Grundherrn als Ablösungsgebühr so viel Käse oder Butter zu entrichten, »als dick und schwer ihr Hinterteil war«. An noch anderen Orten mußten sie einen zierlichen Korduansessel, »den sie just damit ausfüllen konnten«, geben[Fußnote]. Nach den Schilderungen des bayerischen Oberappellationsgerichtsrats Welsch bestand die Verpflichtung zur Ablösung des jus primae noctis noch im achtzehnten Jahrhundert in Bayern [Fußnote]. Ferner berichtet Engels[Fußnote], daß bei den Walisern und Skoten sich das Recht der ersten Nacht durch das ganze Mittelalter erhielt, nur daß hier, bei dem Fortbestand der Gentilorganisation, nicht der Grundherr oder sein Vertreter, sondern der Clanhäuptling, als Vertreter sämtlicher Ehemänner, dieses Recht ausübte, sofern es nicht abgekauft wurde.
Es besteht also kein Zweifel, daß das Recht der ersten Nacht nicht nur während des Mittelalters, sondern noch bis in die Neuzeit bestand und eine Rolle im Kodex des Feudalrechts spielte. In Polen maßten sich die Edelleute das Recht an, jede Jungfrau zu schänden, die ihnen gefiel, und sie ließen hundert Stockstreiche dem geben, der sich beklagte. Daß die Opferung jungfräulicher Ehre auch noch heute dem Grundherrn oder seinen Beamten als etwas Selbstverständliches erscheint, das kommt nicht nur, weit häufiger als man glaubt, in Deutschland vor, sondern auch sehr häufig, wie Kenner von Land und Leuten behaupten, im ganzen Osten und Südosten Europas.
In der Feudalzeit waren die Eheschließungen im Interesse des Grundherrn, denn die daraus erwachsenden Kinder traten zu ihm in dasselbe Untertänigkeitsverhältnis wie ihre Eltern; seine Arbeitskräfte wurden dadurch vermehrt und hoben sein Einkommen. Daher begünstigten geistliche und weltliche Grundherren die Eheschließungen ihrer Untertanen. Anders gestaltete sich das Verhältnis für die Kirche, wenn sie Aussicht hatte, infolge von Eheverhinderungen durch Vermächtnis Land in kirchlichen Besitz zu bringen. Das betraf aber in der Regel nur die niederen Freien, deren Lage durch Umstände, wie sie angedeutet wurden, immer unhaltbarer wurde, und die ihr Besitztum an die Kirche abtraten, um hinter den Klostermauern Schutz und Frieden zu suchen. Andere wieder begaben sich gegen Leistung von Abgaben und Diensten in den Schutz der Kirche. Häufig verfielen aber auf diesem Wege ihre Nachkommen dem Los, dem ihre Vorfahren entrinnen wollten, sie gelangten allmählich in die Hörigkeit der Kirche, oder man machte sie zu Novizen für die Klöster.

3. Das Aufblühen der Städte. Klosterwesen und Prostitution

Die seit dem elften Jahrhundert aufblühenden Städte hatten ein lebhaftes Interesse, den Bevölkerungszuwachs zu begünstigen, indem sie die Niederlassung und die Eheschließung möglichst erleichterten; sie wurden Asyle für die dem unerträglichen Drucke sich entziehenden Landbewohner, für flüchtige Leibeigene und Hörige. Aber später änderten sich wieder diese Verhältnisse. Sobald die Städte Macht erlangt hatten und ein sich behaglich fühlender Handwerkerstand vorhanden war, wuchs bei diesem die Feindseligkeit gegen Neuhinzuziehende, die sich als Handwerker niederlassen wollten, in denen man unbequeme Konkurrenten erblickte. Es wurden Schranken gezogen gegen die Neuanziehenden. Hohe Niederlassungsgebühren, kostspielige Meisterprüfungen, Beschränkung der Gewerbe auf eine gewisse Kopfzahl von Meistern und Gesellen zwangen Tausende zur Unselbständigkeit, zum außerehelichen Leben und zur Vagabondage. Als dann im Laufe des sechzehnten Jahrhunderts, aus später anzuführenden Ursachen, die Blütezeit der Städte vorüber war und ihr Verfall begann, lag es in den beschränkten Anschauungen der Zeit, daß die Hindernisse zur Niederlassung und Selbständigmachung sich noch vermehrten. Andere Ursachen wirkten ebenfalls mit.
Die Tyrannei der Grundherren steigerte sich von Jahrzehnt zu Jahrzehnt so, daß viele ihrer Untertanen vorzogen, ihr Jammerleben mit dem Geschäft des Bettlers, des Landstreichers oder Räubers, das durch die großen Wälder und den schlechten Zustand der Verkehrswege begünstigt wurde, zu vertauschen. Oder sie wurden, bei den vielen kriegerischen Streitigkeiten jener Zeit, Landsknechte (Söldner), die sich dorthin verkauften, wo der Sold am größten war und die reichste Beute lachte. Es entstand ein zahlreiches männliches und weibliches Lumpenproletariat, das zur Landplage wurde. Die Kirche trug zur allgemeinen Verderbnis redlich bei. Lag schon in der zölibatärischen Stellung der Geistlichkeit eine Hauptursache zur Förderung geschlechtlicher Ausschweifungen, so wurden diese durch den unausgesetzten Verkehr mit Italien und Rom noch begünstigt.
Rom war nicht bloß die Hauptstadt der Christenheit, weil Residenz des Papsttums, es war auch, getreu seiner Vergangenheit in der heidnischen Kaiserzeit, das neue Babel, die europäische Hochschule der Unsittlichkeit geworden und der päpstliche Hof ihr vornehmster Sitz. Das römische Reich hatte bei seinem Zerfall dem christlichen Europa alle seine Laster hinterlassen. Diese wurden in Italien gepflegt, und sie drangen von dort, begünstigt durch den Verkehr der Geistlichkeit mit Rom, nach Deutschland. Die ungemein zahlreiche Geistlichkeit, die zu einem großen Teil aus Männern bestand, deren geschlechtliche Bedürfnisse durch träges und üppiges Leben aufs äußerste gesteigert wurden und durch erzwungene Ehelosigkeit auf illegitim Befriedigung oder auf widernatürliche Wege gewiesen war, trug die Sittenlosigkeit in alle Kreise der Gesellschaft; sie wurde eine pestartige Gefahr für die Moral des weiblichen Geschlechtes in Städten und Dörfern. Mönchs- und Nonnenklöster, und ihre Zahl war Legion, unterschieden sich nicht selten von öffentlichen Häusern nur dadurch, daß darin das Leben noch zügelloser und ausschweifender war. Und zahlreiche Verbrechen, namentlich Kindesmorde, konnten dort um so leichter verborgen bleiben, weil in ihnen nur diejenigen die Gerichtsbarkeit ausüben durften, die oft mit an der Spitze dieser Verderbnis standen. Vielfach suchten Bauern ihre Frauen und Töchter vor geistlicher Verführung dadurch zu sichern, daß sie keinen als Seelenhirten annahmen, der sich nicht verpflichtete, eine Konkubine zu nehmen. Ein Umstand, der einen Bischof von Konstanz veranlaßte, den Pfarrern seiner Diözese eine Konkubinensteuer aufzuerlegen. Aus solchen Zuständen erklärt sich die historisch beglaubigte Tatsache, daß in dem von unseren Romantikern als so fromm und sittsam dargestellten Mittelalter zum Beispiel 1414 auf dem Konzil zu Konstanz nicht weniger als 1500 fahrende Frauen anwesend waren.
Diese Zustände traten aber keineswegs erst beim Verfall des Mittelalters auf, sie begannen schon frühzeitig und gaben unausgesetzt zu Klagen und Verordnungen Anlaß. So erließ im Jahre 802 Karl der Große eine Verordnung, in der es hieß: »Die Frauenklöster sollen streng bewacht werden, die Nonnen dürfen nicht umherschweifen, sondern sollen mit größtem Fleiß verwahrt werden, auch sollen sie nicht in Streit und Hader untereinander leben und in keinem Stück den Meisterinnen oder Äbtissinnen ungehorsam oder zuwider handeln. Wo sie aber unter eine Klosterregel gestellt sind, sollen sie dieselbe durchaus einhalten. Nicht der Hurerei, nicht dem Volltrinken, nicht der Habsucht sollen sie dienen, sondern auf jede Weise gerecht und nüchtern leben. Auch soll kein Mann in ihr Kloster eintreten, als bloß zur Messe, und dann soll er gleich wieder weggehen.« Und eine Verordnung vom Jahre 869 bestimmte: »Wenn Priester mehrere Frauen halten, oder das Blut von Christen oder Heiden vergießen, oder die kanonische Regel brechen, so sollen sie des Priestertums beraubt werden, weil sie schlechter sind als Laien!« Die Tatsache, daß in jener Zeit der Besitz mehrerer Frauen den Priestern verboten wurde, spricht dafür, daß noch im neunten Jahrhundert Ehen mit mehreren Frauen keine Seltenheit waren. In der Tat bestanden keine Gesetze, die dieses verboten.
Ja, noch später, zur Zeit der Minnesänger, im zwölften und dreizehnten Jahrhundert, fand man den Besitz mehrerer Frauen nicht anstößig. So heißt es zum Beispiel in einem Gedicht Albrechts von Johansdorf in der Sammlung »Minnesangs-Frühling« [Fußnote]:
waere ez niht unstaete
der zwein wîben wolte sîn für eigen jehen,
bei diu tougenlîche? sprechet, herre, wurre ez iht?
(man sol ez den man erlouben und den vrouwen nicht.)
Besonders verhängnisvoll für den moralischen Zustand der Zeit wirkten auch die Kreuzzüge, die Zehntausende von Männern auf Jahre der Heimat fern hielten und die namentlich im oströmischen Reich Sitten kennenlernten, die bis dahin in Westeuropa so gut wie unbekannt waren.
Die Lage der Frauen wurde auch dadurch besonders ungünstig, daß neben den Hindernissen, die allmählich die Verehelichung und die Niederlassung erschwerten, ihre Zahl die der Männer bedeutend überschritt. Als besondere Ursachen sind in erster Linie anzusehen die zahlreichen Kriege, Kämpfe und Fehden und die gefahrvollen Handelsreisen jener Zeit. Ferner war infolge von Unmäßigkeit und Völlerei die Sterblichkeit der Männer größer, und die aus dieser Lebensweise hervorgehende erhöhte Dispostion zu Krankheiten und Tod machte sich besonders geltend während der Pest, die im Mittelalter so häufig wütete. So zählte man in dem Zeitraum von 1326 bis 1400 zweiunddreißig, von 1400 bis 1500 einundvierzig und von 1500 bis 1600 dreißig Pestjahre [Fußnote].
Scharen von Frauen trieben sich auf den Landstraßen als Gauklerinnen, Sängerinnen, Spielerinnen, in Gesellschaft von fahrenden Schülern und Klerikern, umher und überschwemmten die Messen und Märkte. In den Heeren der Landsknechte bildeten sie besondere Abteilungen mit ihrem eigenen Weibel und wurden, dem Zunftcharakter der Zeit entsprechend, zünftlerisch organisiert und nach Schönheit und Alter den verschiedenen Chargen zugewiesen. Bei schwerer Strafe durften sie sich außerhalb dieses Kreises keinem hingeben. In den Lagern mußten sie mit den Troßbuben Heu, Stroh und Holz herbeischleppen, Gräben, Teiche und Gruben ausfüllen, die Reinigung des Lagers besorgen. Bei Belagerungen hatten sie mit Reisig, Wellen und Büscheln die Gräben auszufüllen, um das Stürmen zu erleichtern; sie waren behilflich, die Geschütze in Position zu bringen, und mußten sie, wenn diese in den grundlosen Wegen steckenblieben, an der Fortschaffung derselben helfen [Fußnote].
Um dem Elend dieser zahlreichen hilflosen Frauen einigermaßen entgegenzuwirken, errichtete man seit der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts in vielen Städten sogenannte Beguinenanstalten, die unter städtischer Verwaltung standen. In diesen untergebracht, waren sie gehalten, einen anständigen Lebenswandel zu fuhren. Aber weder waren diese Anstalten noch die zahlreichen Frauenklöster imstande, alle Hilfesuchenden aufzunehmen.
Die Eheerschwernisse, die Reisen der Fürsten, der Herren weltlichen und geistlichen Standes mit ihrem Troß an Rittern und Knechten, die nach den Städten kamen, die Männerjugend in den Städten selbst, nicht zu vergessen die verheiratete Männerwelt, die lebenslustig, von Skrupeln nicht berührt, nach Abwechslung im Lebensgenuß trachtete, schufen auch in den Städten des Mittelalters das Bedürfnis nach Prostitution. Und wie jedes Gewerbe in jener Zeit organisiert und reguliert wurde und ohne Zunftordnung nicht bestehen konnte, so geschah das auch mit der Prostitution. Es gab in allen größeren Städten Frauenhäuser, die städtisches, landesfürstliches oder kirchliches Regal waren, deren Reinerträge in die bezüglichen Kassen flossen. Die Frauen in diesen Häusern hatten eine selbstgewählte Altmeisterin, die auf Zucht und Ordnung zu sehen und insbesondere eifrig darüber zu wachen hatte, daß nichtzünftige Konkurrentinnen, die »Bönhasen«, dem legitimen Geschäft nicht schadeten. Im Falle des Ertapptwerdens wurden sie behördlich bestraft. So beschwerten sich die Bewohnerinnen eines Nürnberger Frauenhauses über ihre nichtzünftigen Konkurrentinnen bei dem Magistrat, »daß auch andere Wirte Frauen halten, die nachts auf die Gassen gehen und Ehemänner und andere Männer beherbergen und solches (ihr Gewerbe) inmaßen und viel gröber denn sie es halten, in dem gemeinen (zünftigen) Tochterhaus, daß solches zum Erbarmen sei, daß solches in dieser löblichen Stadt also gehalten werde« [Fußnote]. Die Frauenhäuser genossen besonderen Schutz; Ruhestörungen in ihrer Nähe wurden doppelt hart geahndet. Auch hatten die weiblichen Zunftgenossen das Recht, bei Prozessionen und Festlichkeiten, bei denen die Zünfte stets mitwirkten, ebenfalls im Zuge zu erscheinen. Nicht selten wurden sie auch zu fürstlichen und Ratstafeln als Gäste gezogen. Die Frauenhäuser wurden für dienlich erachtet, »zu besserer Bewahrung der Ehe und der Ehre der Jungfrauen«. Das ist dieselbe Begründung, mit der man in Athen die Staatsbordelle rechtfertigte und noch heute die Prostitution entschuldigt. Indes fehlte es auch nicht an gewalttätigen Verfolgungen der Freudenmädchen, die ausgingen von derselben Männerwelt, die durch ihre Anforderungen und ihr Geld die Prostituierten unterhielten. So verordnete Kaiser Karl der Große, daß eine Prostituierte nackt auf den Markt geschleppt und ausgepeitscht werden solle; er selbst, der »allerchristlichste« König und Kaiser, hatte nicht weniger als sechs Frauen auf einmal; auch waren seine Töchter, die offenbar dem Beispiel des Vaters folgten, keineswegs Tugendboldinnen. Sie bereiteten ihm durch ihren Lebenswandel manche unangenehme Stunde und brachten auch mehrere uneheliche Kinder ihm heim. Alkuin, Karl des Großen Freund und Ratgeber, warnte seine Schüler vor den »gekrönten Tauben, die nächtlich durch die Pfalz fliegen«, worunter er des Kaisers Töchter verstand.
Dieselben Gemeinwesen, die das Bordellwesen offiziell organisierten und es unter ihren Schutz nahmen und den Priesterinnen der Venus allerlei Privilegien einräumten, verhängten die härtesten und grausamsten Strafen über eine arme, verlassene Gefallene. Die Kindsmörderin, die aus Verzweiflung ihre Leibesfrucht getötet hatte, wurde den grausamsten Todesstrafen unterworfen, nach dem gewissenlosen Verführer krähte kein Hahn. Er saß vielleicht mit im Gericht, welches über das arme Opfer das Todesurteil fällte. Dergleichen kommt noch heute vor [Fußnote]. Auch der Ehebruch der Frau wurde aufs härteste bestraft, der Pranger war ihr mindestens sicher, aber über den Ehebruch des Mannes wurde der Mantel christlicher Liebe gedeckt.
In Würzburg schwor der Frauenwirt dem Magistrat: »Der Stadt treu und hold zu sein und Frauen zu werben.« Ähnlich in Nürnberg, Ulm, Leipzig, Köln, Frankfurt usw. In Ulm, in dem 1537 die Frauenhäuser aufgehoben wurden, beantragten 1551 die Zünfte wieder ihre Einführung, »um größeres Unwesen zu verhüten«! Hohen Fremden wurden auf Stadtkosten Freudenmädchen zur Verfügung gestellt. Als König Ladislaus 1452 in Wien einzog, sandte ihm der Magistrat eine Deputation aus öffentlichen Dirnen entgegen, die, nur mit leichter Gaze bekleidet, die schönsten Körperformen zeigten. Und Kaiser Karl V. wurde bei seinem Einzug in Antwerpen ebenfalls von einer Deputation nackter Mädchen begrüßt, eine Szene, die Hans Makart in einem großen Gemälde, das sich im Museum zu Hamburg befindet, verherrlichte. Solche Vorkommnisse erregten in jener Zeit kaum Anstoß.

4. Rittertum und Frauenverehrung

Phantasiereiche Romantiker und Leute von schlauer Berechnung haben den Versuch gemacht, das Mittelalter als besonders sittlich und als beseelt von wahrer Frauenverehrung darzustellen. Dazu muß besonders die Zeit der Minnesänger – vom zwölften bis zum vierzehnten Jahrhundert – die Folie geben. Der Minnedienst (Liebesdienst) des Rittertums, den es zuerst bei den Moriscos in Spanien kennenlernte, soll Zeugnis für die hohe Achtung ablegen, in der zu jener Zeit die Frau stand. Da ist an einiges zu erinnern. Erstens bildete die Ritterschaft nur einen sehr geringen Prozentsatz der Bevölkerung und dementsprechend auch die Ritterfrauen von den Frauen; zweitens hat nur ein sehr kleiner Teil der Ritterschaft jenen so verherrlichten Minnedienst geübt; drittens ist die wahre Natur dieses Minnedienstes stark verkannt oder entstellt worden. Das Zeitalter, in dem dieser Minnedienst blühte, war das Zeitalter des schlimmsten Faustrechtes in Deutschland, in dem alle Bande der Ordnung gelöst waren und die Ritterschaft sich ungezügelt der Wegelagerei, dem Raub und der Brandschatzung hingab. Eine solche Zeit der brutalsten Gewalttätigkeiten ist keine, in der milde und poetische Gefühle vorherrschen. Im Gegenteil. Diese Zeit trug wesentlich dazu bei, die etwa noch vorhandene Achtung vor dem weiblichen Geschlecht zu zerstören. Die Ritterschaft, und zwar auf dem Lande wie in den Städten, bestand zu einem großen Teil aus rohen, wüsten Gesellen, deren vornehmste Leidenschaft, neben Fehden und unmäßigem Trinken, die zügelloseste Befriedigung geschlechtlicher Begierden war. Die Chronisten jener Zeit wissen nicht genug von Notzucht und Gewalttat zu erzählen, die sich der Adel sowohl auf dem Lande wie in den Städten zuschulden kommen ließ, in denen er bis zum dreizehnten und teilweise bis ins vierzehnte und fünfzehnte Jahrhundert das Stadtregiment in der Hand hatte. Und die Mißhandelten besaßen selten die Möglichkeit, sich Recht zu verschaffen, denn in der Stadt besetzten die Junker die Schöffenbank, und auf dem Lande war es der Gutsherr, dem der Blutbann zustand. Es ist also arge Übertreibung, daß Adel und Herrentum mit solchen Sitten und Gewohnheiten eine besondere Achtung vor den Frauen hatten und sie als eine Art höherer Wesen auf den Händen trugen.
Eine sehr kleine Minderheit der Ritterschaft schien für Frauenschönheit zu schwärmen, aber diese Schwärmerei war keineswegs platonisch, sondern verfolgte sehr reale Zwecke. Selbst jener Harlekin unter den Schwärmern »für minnigliche Frauen«, jener Ulrich von Lichtenstein lächerlichen Angedenkens, war nur so lange Platoniker, als er es sein mußte. Im Grunde genommen war jener Minnedienst die Vergötterung der Liebsten auf Kosten – der legitimen Frau, ein ins Mittelalterlich-Christliche übertragener Hetärismus, wie er zur Zeit des Perikles in Griechenland bestand. Die gegenseitige Verführung der Frauen war auch in der Ritterschaft ein stark geübter Minnedienst, so wie sich heute ähnliches in gewissen Kreisen unserer Bourgeoisie wiederholt.
Unzweifelhaft lag in jenem Zeitalter in dem offenen Rechnungtragen der Sinnenlust die Anerkennung, daß der in jeden gesunden und reifen Menschen eingepflanzte Naturtrieb die Berechtigung hat, befriedigt zu werden. Insofern lag darin ein Sieg der gesunden Natur über die Askese des Christentums. Andererseits muß immer wieder hervorgehoben werden, daß diese Anerkennung nur für das eine Geschlecht in Betracht kam, daß hingegen das andere behandelt wurde, als könnte und dürfte es nicht die gleichen Triebe haben. Die geringste Übertretung von seiner Seite, der von der Männerwelt vorgeschriebenen Moralgesetze, wurde auf das härteste bestraft. Und das weibliche Geschlecht hat infolge fortgesetzter Unterdrückung und eigenartiger Erziehung sich so in den Ideengang seines Beherrschers hineingelebt, daß es diesen Zustand bis heute natürlich findet.
Gab es nicht auch Millionen Sklaven, die die Sklaverei natürlich fanden und sich nie befreit hätten, erstanden ihnen nicht aus der Klasse der Sklavenhalter die Befreier? Petitionierten doch preußische Bauern, als sie infolge der Steinschen Gesetzgebung aus der Hörigkeit befreit werden sollten, darum, sie darin zu lassen, »denn wer solle für sie sorgen, wenn sie krank würden oder alt seien?« Und ist es bei der modernen Arbeiterbewegung nicht ähnlich? Wie viele Arbeiter lassen sich noch von ihren Ausbeutern beeinflussen und willenlos leiten.
Der Unterdrückte bedarf des Anregers und Anfeuerers, weil ihm die Unabhängigkeit zur Initiative fehlt. So war es in der modernen Proletarierbewegung, und so ist es in dem Kampfe für die Emanzipation der Frau. Sogar dem in seinem Befreiungskampf vergleichsweise günstig gestellten Bürgertum brachen adlige und geistliche Wortführer die Bahn.
Wie viele Mängel das Mittelalter hatte, es besaß eine gesunde Sinnlichkeit, die einer kernhaften, lebensfrohen Volksnatur entsprang, die das Christentum nicht zu unterdrücken vermochte. Die heuchlerische Prüderie und versteckte Lüsternheit unserer Zeit, die sich scheut und sperrt, die Dinge beim rechten Namen zu nennen und über natürliche Dinge natürlich zu sprechen, war ihm fremd. Es kannte auch nicht jene pikante Zweideutigkeit, in die man Dinge, die man aus mangelnder Natürlichkeit oder aus Sitte gewordener Prüderie nicht offen nennen will, einhüllt und damit um so gefährlicher macht, weil eine solche Sprache reizt, aber nicht befriedigt, nur ahnen läßt, aber nicht klar ausspricht. Unsere gesellschaftliche Unterhaltung, unsere Romane und unsere Theater sind voll dieser pikanten Zweideutigkeiten, und die Wirkung davon liegt zutage. Dieser Spiritualismus des Roués, der sich hinter den religiösen Spiritualismus versteckt, hat eine gewaltige Macht.

Fünftes Kapitel
Die Reformation

1. Luther

Die gesunde Sinnlichkeit des Mittelalters fand in Luther ihren klassischen Dolmetsch. Mit dem religiösen Reformator haben wir es hier weniger zu tun, als mit Luther als Mensch. Im Menschlichen trat Luthers kräftige urwüchsige Natur unverfälscht hervor; diese zwang ihn, rückhaltlos und treffend sein Liebes- und Genußbedürfnis auszusprechen. Seine Stellung als ehemaliger römischer Geistlicher hatte ihm die Augen geöffnet. Er hatte die Unnatur des Mönchs- und Nonnenlebens in der Praxis, sozusagen am eigenen Leibe kennengelernt. Daher die Wärme, mit der er das priesterliche und klösterliche Zölibat bekämpfte. Seine Worte gelten auch heute noch jenen, die glauben, wider die Natur sündigen zu dürfen, und meinen, mit ihren Begriffen von Moral und Sittlichkeit es vereinigen zu können, wenn die staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen Millionen verhindern, ihren Naturzweck zu erfüllen. Luther sagt: »Ein Weib, wo nicht die hohe, seltsame Gnade da ist, kann eines Mannes ebensowenig entraten als Essen, Schlafen, Trinken und andere natürliche Notdurft. Wiederum also auch ein Mann kann eines Weibes nicht entraten. Ursache ist die: es ist ebenso tief eingepflanzt der Natur, Kinder zu zeugen, als essen und trinken. Darum hat Gott dem Leibe die Glieder, Adern, Flüsse und alles, was dazu dient, gegeben und eingesetzt. Wer nun diesem wehren will und nicht lassen gehen, wie Natur will, und was tut er anders, denn er will wehren, daß Natur nicht Natur sei, daß Feuer nicht brenne, Wasser nicht netze, der Mensch nicht esse, noch trinke, noch schlafe?« Und in seiner Predigt vom ehelichen Leben sagt er: »Also wenig als in meiner Macht steht, daß ich kein Mannsbild sei, also wenig steht es auch dir, daß du ohne Mann seiest, denn es ist nicht eine freie Willkür oder Rat, sondern ein nötig natürlich Ding, daß alles, was ein Mann ist, muß ein Weib haben, und was ein Weib ist, muß einen Mann haben.« Luther spricht sich aber nicht bloß in dieser energischen Weise für das Eheleben und die Notwendigkeit des Geschlechtsverkehrs aus, er wendet sich auch dagegen, daß Ehe und Kirche etwas miteinander gemein haben. Er stand hierin ganz auf dem Boden der alten Zeit, die in der Ehe einen freien Willensakt der Beteiligten sah, der die Kirche nichts anging. Er sagt darüber: »Darum wisse, daß die Ehe ein äußerlich Ding ist, wie eine andere weltliche Hantierung. Wie ich nun mag mit einem Heiden, Juden, Türken, Ketzer essen, trinken, schlafen, gehen, reiten, kaufen, reden und handeln, also mag ich auch mit ihm ehelich werden und bleiben. Und kehre dich an der Narren Gesetze, die solches verbieten, nichts…. Ein Heide ist ebensowohl ein Mann und Weib, von Gott wohl und gut geschaffen, als St. Peter und St. Paul und St. Lukas, schweige denn als ein loser, falscher Christ.« Luther erklärte sich ferner, gleich anderen Reformatoren, gegen jede Beschränkung der Ehe und wollte auch die Ehe Geschiedener wieder zulassen, wogegen die Kirche sich sträubte. Er sagt: »Wie aber jetzt bei uns die Ehesachen oder ein Scheiden zu halten sei, hab’ ich gesagt, daß man’s den Juristen soll befehlen und unter das weltliche Regiment werfen, weil der Ehestand gar ein weltlich, äußerlich Ding ist.« Entsprechend dieser Anschauung wurde erst gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts die kirchliche Trauung bei den Protestanten Voraussetzung zu einer gültigen Ehe. Bis dahin galt die sogenannte Gewissensehe, das heißt die bloße gegenseitige Verpflichtung, sich als Mann und Weib anzusehen und ehelich zusammenleben zu wollen. Eine solche Ehe wurde nach deutschem Recht als legal angesehen. Luther ging sogar so weit, daß er dem in der Ehe unbefriedigt gebliebenen Teil – auch wenn dieser die Frau war – das Recht zusprach, sich außer der Ehe Befriedigung zu verschaffen, »damit der Natur Genüge getan werde, welcher man nicht widerstehen könne« [Fußnote]. Luther stellt hier Grundsätze auf, welche die lebhafte Entrüstung eines großen Teiles der »ehrbaren Männer und Frauen« unserer Zeit hervorrufen werden, die sich gerne in ihrem frommen Eifer auf Luther berufen. In seinem Traktat »Vom ehelichen Leben«, II, 146, Jena 1522, sagt er: »Wenn ein tüchtig Weib zur Ehe einen untüchtigen Mann überkäme und könnte doch keinen anderen öffentlich nehmen und wollte auch nicht gerne wider ihre Ehre tun, soll sie zu ihrem Manne also sagen: Siehe, lieber Mann, du kannst mein nicht schuldig werden und hast mich und meinen jungen Leib betrogen, dazu in Gefahr der Ehre und Seligkeit bracht, und ist für Gott keine Ehre zwischen uns beiden, vergönne mir, daß ich mit deinem Bruder oder nächsten Freund eine heimliche Ehe habe und du den Namen habst, auf daß dein Gut nicht an fremde Erben komme, und laß dich wiederum williglich betrügen durch mich, wie du mich ohne deinen Willen betrogen hast.« Der Mann, führt Luther weiter aus, habe die Pflicht, solches zu bewilligen. »Will er nicht, hat sie das Recht, von ihm zu laufen in ein ander Land und einen anderen zu freien. Wiederum wenn ein Weib die eheliche Pflicht nicht ausüben will, hat der Mann das Recht, eine andere zu beschlafen, nur soll er ihr es vorher sagen« [Fußnote]. Man sieht, es sind sehr radikale und in unserer an Heuchelei und Prüderie so reichen Zeit sogar recht unsittliche Anschauungen, die der große Reformator entwickelt.
Luther sprach nur aus, was zu jener Zeit Volksauffassung war. So teilt Jakob Grimm mit [Fußnote]:
»Da er ein Man were, der sinen echten wive ver frowelik recht niet gedoin konde, der sall si sachtelik op sinen ruggen setten und draegen sie over negen erstnine und setten sie sachtelik neder sonder stoeten, slaen und werpen und sonder enig quaed woerd of oevel sehen, und roipen dae sine naebur aen, dat sie inne sines wives lives noet helpen weren, und of sine naebur dat niet doen wolden of kunden, so sall he si senden up die neiste kermisse daerbi gelegen und dat sie sik süverlik toe make und verzere und hangen ör einen buidel wail mit golde bestickt up die side, dat sie selft wat gewerven kunde; kumpt sie dannoch wider ungeholpen, so help ör dar der duifel.«
Der Bauer des Mittelalters wollte in erster Linie durch die Ehe Erben haben, und vermochte er diese selbst nicht zu zeugen, so überließ er als praktischer Mann dieses Vergnügen ohne besondere Skrupel einem anderen. Die Hauptsache war, daß er seinen Zweck erreichte. Wir wiederholen: Der Mensch beherrscht nicht das Eigentum, das Eigentum beherrscht ihn.
Die aus den Schriften und Reden Luthers angezogenen Stellen über die Ehe sind um deswillen besonders wichtig, weil die darin geäußerten Anschauungen mit den in der Kirche heute herrschenden im schärfsten Widerspruch stehen. Die Sozialdemokratie kann sich in dem Kampfe, den sie mit der Geistlichkeit zu führen hat, mit vollstem Fug und Recht auf Luther berufen, der in Fragen der Ehe einen durchaus vorurteilsfreien Standpunkt einnimmt.
Luther und die Reformatoren gingen in der Ehefrage sogar noch weiter, allerdings aus opportunistischen Gründen, aus Gefälligkeit gegen die in Frage kommenden Fürsten, deren kräftige Unterstützung oder dauerndes Wohlwollen sie sich zu erwerben, beziehentlich zu erhalten suchten. Der reformationsfreundliche Landgraf von Hessen, Philipp I., besaß neben seiner legitimen Frau eine Geliebte, die nur unter der Bedingung, daß er sie heirate, ihm zu Willen sein wollte. Der Fall war heikel. Eine Scheidung von der Gemahlin ohne durchschlagende Gründe verursachte großen Skandal, und eine Ehe mit zwei Frauen zugleich war bei einem christlichen Fürsten der neueren Zeit ein unerhörtes Ereignis, das nicht minder Skandal verursachen mußte. Gleichwohl entschloß sich Philipp in seiner Verliebtheit für den letzteren Schritt. Es galt nur festzustellen, daß dieser Schritt nicht mit der Bibel im Widerspruch stand und die Zustimmung der Reformatoren, insbesondere Luthers und Melanchthons, fand. Zunächst begannen die Unterhandlungen des Landgrafen mit Butzer, der sich mit dem Plane einverstanden erklärte und versprach, Luther und Melanchthon zu gewinnen. Butzer motivierte seine Ansicht damit, daß er sagte: Mehrere Weiber zugleich zu besitzen, sei nicht wider das Evangelium. Paulus, der doch viel vermeldet, die das Reich Gottes nicht erben sollten, aber von denen, die zwei Weiber haben, tue er keine Meldung; Paulus sage vielmehr, »daß ein Bischof nur eines Weibes haben, desgleichen die Diener. Wär’s nun Not gewesen, daß jeder haben solle ein Weib, so hätt’ er’s also geboten und mehr Weiber verboten«. Luther und Melanchthon schlossen sich diesen Gründen an und billigten die Doppelehe, nachdem auch des Landgrafen Frau unter der Bedingung in die Ehe mit der zweiten Frau willigte, »daß er die ehelichen Pflichten noch mehr als bisher gegen sie erfüllen werde« [Fußnote]. Luther hatte schon früher die Frage nach der Berechtigung der Bigamie, als es sich um die Billigung einer Doppelehe Heinrichs VIII. von England handelte, Kopfschmerzen verursacht. Das geht aus einem Briefe an den sächsischen Kanzler Brink, Januar 1524, hervor, dem er schrieb: »Grundsätzlich freilich könne er, Luther, die Bigamie nicht verwerfen, denn sie widerstreite nicht der Heiligen Schrift [Fußnote]
Der Verfasser.
, aber er halte es für ärgerlich, wenn sie unter Christen vorkäme, die auch erlaubte Dinge unterlassen müßten.« Und nach der Trauung des Landgrafen, die im März 1540 wirklich stattfand, schrieb er (10. April) auf ein Anerkennungsschreiben desselben: »Daß Ew. Gnaden guter Dinge sei über unseren gegebenen Ratschlag, den wir gern heimlich sehen halten. Sonst möchten zuletzt auch noch die groben Bauern (dem Beispiel des Landgrafen folgen wollen) vielleicht ebenso große und größere Ursache fürwenden, dadurch wir denn gar viel zu schaffen möchten kriegen.«
Melanchthon mochte die Zustimmung zu der Doppelehe des Landgrafen weniger schwergefallen sein, denn er hatte schon früher an Heinrich VIII. geschrieben, »jeder Fürst habe das Recht, in seinem Gebiet die Polygamie einzuführen«. Aber die Doppelehe des Landgrafen machte so großes und unliebsames Aufsehen in seinem Lande, daß er – 1541 – eine Schrift verbreiten ließ, in der die Polygamie als nicht wider die Schrift verstoßend verteidigt wurde [Fußnote]. Man lebte nicht mehr im neunten oder zwölften Jahrhundert, in denen noch Vielweiberei ohne Anstoß ertragen wurde. Die Doppelehe des Landgrafen von Hessen war übrigens nicht die einzige, welche in weiten Kreisen böses Aufsehen erregte. Solche fürstliche Doppelehen wiederholten sich sowohl im siebzehnten wie im achtzehnten Jahrhundert, wie noch gezeigt werden wird.
Wenn Luther die Befriedigung des Geschlechtstriebs als ein Gebot der Natur erklärte, sprach er nur aus, was die Zeitgenossen dachten und besonders die Männerwelt für sich in Anspruch nahm. Durch die Reformation, welche die Beseitigung des Zölibats der Geistlichen und die Aufhebung der Klöster in den protestantischen Ländern durchsetzte, schuf er Hunderttausenden die Möglichkeit, unter legitimen Formen ihrem Naturtrieb gerecht zu werden. Hunderttausend andere blieben freilich, auf Grund der bestehenden Eigentumsordnung und der auf Grund derselben geschaffenen Gesetze, auch ferner davon ausgeschlossen.
Die Reformation war der Protest des im Entstehen begriffenen Großbürgertums gegen die Gebundenheit der feudalen Zustände in Kirche, Staat und Gesellschaft. Dieses werdende Großbürgertum strebte nach Befreiung aus den engen Banden der Zunft-, Hof- und Bannrechte, nach Zentralisation des Staatswesens, nach Vereinfachung des verschwenderisch ausgestatteten Kirchenwesens, nach Aufhebung der zahlreichen Sitze müßiger Menschen, der Klöster, und Verwendung derselben im praktischen Erwerb.
Luther war auf religiösem Gebiet der Vertreter dieser bürgerlichen Bestrebungen. Trat er für die Freiheit der Ehe ein, so konnte es sich nur um die bürgerliche Ehe handeln, die erst in unserem Zeitalter, durch das Zivilehegesetz und die damit verbundene bürgerliche Gesetzgebung, Freizügigkeit, Gewerbe- und Niederlassungsfreiheit verwirklicht wurde. Wie weit dadurch die Stellung der Frau sich veränderte, soll untersucht werden. Einstweilen waren in der Reformationszeit die Dinge noch nicht so weit gediehen. Wurde durch die Reformation vielen die Ehemöglichkeit gegeben, so wurde andererseits durch die stärkste Verfolgung dem freien Geschlechtsverkehr nachgestellt. Hatte die katholische Geistlichkeit gegen die geschlechtlichen Ausschweifungen eine gewisse Laxheit und Toleranz gezeigt, so eiferte jetzt die protestantische, nachdem sie selbst versorgt war, um so wütender dagegen. Den öffentlichen Frauenhäusern wurde der Krieg erklärt, sie wurden als »Höhlen des Satans« geschlossen, die Prostituierten als »Töchter des Teufels« verfolgt, und jede Frau, die einen »Fehltritt« beging, nach wie vor als Ausbund aller Schlechtigkeit an den Pranger gestellt.
Aus dem lebenslustigen Kleinbürger des Mittelalters, der lebte und leben ließ, wurde ein bigotter, sittenstrenger, finsterer Spießbürger, der sparte, damit seine späteren großbürgerlichen Nachkommen um so flotter leben und um so mehr verschwenden konnten. Der ehrsame Bürger mit seiner steifen Krawatte, seinem engen Gesichtskreis, seiner strengen, aber heuchlerischen Moral ward das Prototyp der Gesellschaft. Die legitime Frau, der die katholischerseits tolerierte Sinnlichkeit des Mittelalters nicht sonderlich behagt hatte, war mit dem puritanischen Geiste des Protestantismus sehr einverstanden. Aber andere Umstände, die die allgemeinen Verhältnisse in Deutschland ungünstig beeinflußten, waren auch für die Frauen von ungünstigem Einfluß.

2. Die Folgen der Reformation. Der Dreißigjährige Krieg

Die Umwandlung der Produktions-, der Geld- und Absatzverhältnisse, die besonders durch die Entdeckung Amerikas und des Seewegs nach Ostindien für Deutschland herbeigeführt wurde, rief eine große Reaktion auf sozialem Gebiet hervor. Deutschland hörte auf, der Mittelpunkt des europäischen Verkehrs und Handels zu sein. Das deutsche Gewerbewesen, der deutsche Handel gerieten in Verfall. Gleichzeitig hatte die kirchliche Reformation die politische Einheit der Nation zerstört. Die Reformation wurde der Deckmantel, unter dem sich die deutschen Fürsten von der Kaisergewalt zu emanzipieren suchten. Andererseits unterjochten diese Fürsten den Adel und begünstigten, um ihren Zweck leichter zu erreichen, die Städte. Auch begaben sich nicht wenige der letzteren, angesichts der immer trüber werdenden Zeitläufte, freiwillig unter die Herrschaft der Fürsten. Schließlich suchte das durch den ökonomischen Rückgang in seinem Erwerb bedrohte Bürgertum immer höhere Schranken zu errichten, um sich vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen, und die Fürsten kamen diesem Verlangen gerne nach. Die Verknöcherung der Zustände nahm zu, aber damit auch die Verarmung.
Die weiteren Folgen der Reformation waren die religiösen Kämpfe und Verfolgungen – die von den Fürsten als Deckmantel für ihre politischen und ökonomischen Zwecke benutzt wurden –, die Deutschland mit Unterbrechungen länger als ein Jahrhundert durchtobten und mit seiner vollständigen Erschöpfung am Ende des Dreißigjährigen Krieges endeten. Deutschland war ein ungeheures Leichen- und Trümmerfeld geworden. Ganze Länder und Provinzen waren verwüstet, Hunderte von Städten, Tausende von Dörfern waren teilweise oder gänzlich niedergebrannt, viele unter ihnen sind seitdem für immer vom Erdboden verschwunden. In vielen Orten war die Bevölkerung auf den dritten, vierten, fünften, selbst auf den achten und zehnten Teil gesunken. Das galt zum Beispiel von Städten wie Nürnberg und von ganz Franken. In dieser äußersten Not kam man hier und da, um die entvölkerten Städte und Dörfer möglichst rasch wieder mit mehr Menschen zu versehen, zu dem drastischen Mittel, einem Manne ausnahmsweise zwei Frauen zu erlauben. Die Männer hatten die Kriege vernichtet, aber Frauen gab es in Überzahl. So faßte am 14. Februar 1650 der Fränkische Kreistag zu Nürnberg den Beschluß, »daß Männer unter 60 Jahren nicht in Klöster aufgenommen werden durften«; des weiteren befahl er »denen Jenigen Priestem, Pfarrherrn, so nicht ordensleuth, oder auff den Stifftern Canonikaten, sich Ehelich zu verheyrathen«. »Darzu sollte jeder Mannßperson zwei Weyber zu heyrathen erlaubt sein: dabey doch alle und jede Mannßperson erinnert, auch auff den Kanzeln öffters ermanth werden sollen, Sich dergestalten hierinnen zu verhalten und vorzusehen, daß er sich völlig und gebürender Discretion und vorsorg befleißige, damit Er als Ehelicher Mann, der ihm zwei Weiber zu nemmen getraut, beide Ehefrauen nicht allein nothwendig versorge, sondern auch under Ihnen allen Unwillen verhuette.«
Es wurde also sogar die Kanzel benutzt, um die Doppelehe zu propagieren und den Ehemännern Verhaltungsmaßregeln zu geben. Auch stockte der Handel und Wandel und Gewerbe in dieser langen Zeit, ja vielfach waren sie gänzlich zugrunde gerichtet und konnten erst nach und nach sich erholen. Ein großer Teil der Bevölkerung war verroht und demoralisiert und aller geordneten Tätigkeit entwöhnt. Waren es während der Kriege die raubenden, plündernden, schändenden und mordenden Söldnerheere, die Deutschland von einem Ende zum anderen durchzogen und gleichzeitig Freund und Feind brandschatzten und niederwarfen, so waren es nach den Kriegen ungezählte Räuber-, Bettler- und Vagabundenscharen, welche die Bevölkerung in Angst und Schrecken setzten und Handel und Verkehr hinderten oder vernichteten. Namentlich war für das weibliche Geschlecht eine große Leidenszeit angebrochen. In dieser Zeit der Zügellosigkeit hatte die Verachtung der Frau die größten Fortschritte gemacht, auf ihren Schultern lastete die allgemeine Erwerbslosigkeit am stärksten. Zu Tausenden bevölkerten Frauen, gleich den vagabundierenden Männern, die Landstraßen und Wälder und füllten Armenhäuser und Gefängnisse. Zu all diesen Leiden kam die gewaltsame Vertreibung zahlreicher Bauernfamilien durch einen landhungrigen Adel. Hatte sich der letztere seit der Reformation immer mehr unter die Fürstenmacht ducken müssen, und war er durch Hofämter und militärische Stellen in immer größere Abhängigkeit von diesen geraten, so suchte er jetzt den Schaden, den ihm die Fürsten zugefügt, doppelt und dreifach hereinzubringen durch den Raub am Bauerngut. Dagegen bot die Reformation den Fürsten den erwünschten Vorwand, sich des reichen Kirchenguts zu bemächtigen, das sie in ungezählten Morgen Landes schluckten. Der Kurfürst August von Sachsen zum Beispiel hatte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts nicht weniger als dreihundert geistliche Güter ihrem ursprünglichen Zwecke entfremdet [Fußnote]. Und wie er, hatten es seine Brüder und Vettern, die übrigen protestantischen Fürsten, allen voran die Hohenzollern, gemacht. Der Adel ahmte das Beispiel nach, indem er das noch vorhandene Gemeindeland oder herrenlos gewordene Bauerngüter einsackte und sowohl freie wie leibeigene Bauern von Haus und Hof vertrieb und mit deren Gütern sich bereicherte. Die verunglückten Bauernaufstände im sechzehnten Jahrhundert lieferten dazu den erwünschten Vorwand. Und nachdem der Versuch einmal gelungen war, fehlte es nicht an Gründen, um in gleich gewalttätiger Weise weiter zu gehen. Mit Hilfe von allerlei Schikanen, Drangsalierungen und Rechtsverdrehungen, zu denen das mittlerweile allgemein eingebürgerte römische Recht die bequeme Handhabe bot, wurden, um des Adels Besitz zu arrondieren, die Bauern zu niedrigsten Preisen ausgekauft oder von ihrem Eigentum verdrängt. Ganze Dörfer, die Bauernhöfe halber Provinzen wurden auf diese Weise niedergeworfen. So waren, um nur einige Beispiele anzuführen, von 12.543 ritterschaftlichen Bauernstellen, die Mecklenburg noch zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges besaß, im Jahre 1848 nur noch 1.213 vorhanden. In Pommern gingen seit 1628 über 12.000 Bauernhöfe ein. Die Umwandlung in der bäuerlichen Wirtschaftsweise, die sich im Laufe des siebzehnten Jahrhunderts vollzog, war ein weiterer Anreiz, die Expropriation der Bauernhöfe vorzunehmen und die letzten Reste des Gemeindelandes in adliges Besitztum zu verwandeln. Es war die Koppelwirtschaft eingeführt worden, die erlaubte, in bestimmten Zeitabschnitten einen Wechsel in der Bebauung des Grund und Bodens eintreten zu lassen. Getreideland wurde zeitweilig in Weide verwandelt, was die Viehzucht begünstigte und ermöglichte, die Zahl der Arbeitskräfte zu vermindern.
In den Städten sah es nicht besser aus als auf dem Lande. Ehemals hatte man ohne Widerstreben auch den Frauen gestattet, den Meistertitel zu erwerben und Gesellen und Lehrlinge zu beschäftigen, ja man zwang sie sogar in die Zünfte, um sie zu gleichen Konkurrenzbedingungen zu nötigen. So gab es selbständige Frauen in der Leinenweberei, der Wollweberei, der Tuchmacherei und Schneiderei, der Teppichwirkerei; es gab weibliche Goldspinner, Goldschläger, Gürtler, Riemenschneider usw. Wir finden zum Beispiel weibliche Kürschner in Frankfurt und in den schlesischen Städten, Bäcker in den mittelrheinischen Städten, Wappensticker und Gürtler in Köln und Straßburg, Riemenschneider in Bremen, Tuchscherer in Frankfurt, Lohgerber in Nürnberg, Goldspinner und Goldschläger in Köln [Fußnote]. In dem Maße aber, wie die Verhältnisse der Handwerker sich verschlechterten, verschlechterte sich speziell die Stimmung gegen die weiblichen Konkurrenten. In Frankreich wurden die Frauen schon mit dem Ende des vierzehnten Jahrhunderts vom Gewerbe ausgeschlossen, in Deutschland erst gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts. Anfangs verbot man ihnen, Meister zu werden – mit Ausnahme der Witwen –, später schloß man sie auch als Gehilfinnen aus. Auch die Beseitigung des prunkvollen katholischen Kultus durch Protestantisierung hatte eine Menge Gewerbe, namentlich Kunstgewerbe, aufs schwerste geschädigt oder gänzlich vernichtet, und gerade in diesen Gewerben waren viele Frauen beschäftigt gewesen. Ferner veranlaßte die Konfiskation und Säkularisation der großen Kirchenvermögen einen Rückgang der Armenpflege, unter dem in erster Linie die Witwen und Waisen litten.
Der allgemeine wirtschaftliche Zerfall, der aus all den angeführten Ursachen im sechzehnten Jahrhundert eingetreten war und das siebzehnte Jahrhundert fortdauerte, veranlaßte alsdann eine immer strengere Ehegesetzgebung. Handwerksgesellen und dienenden Personen (Knechten und Mägden) wurde die Ehe überhaupt verboten, es sei denn, sie konnten beweisen, daß keine Gefahr bestand, der Gemeinde, zu der sie gehörten, mit ihrer künftigen Familie zur Last zu fallen. Eheschließungen ohne die gesetzlichen Voraussetzungen wurden mit harten, zum Teil barbarischen Strafen belegt, zum Beispiel nach dem bayerischen Rechte mit Karbatschstreichen und Einsperrung. Besonders harten Verfolgungen waren aber die sogenannten wilden Ehen ausgesetzt, die sich um so häufiger bildeten, je schwerer die Erlangung der Erlaubnis zur Heirat war. Die Angst vor Übervölkerung beherrschte die Gemüter, und um die Zahl der Bettler und Vaganten zu vermindern, jagte ein landesherrliches Dekret das andere, und eines war härter als das andere.

Sechstes Kapitel
Das achtzehnte Jahrhundert

1. Hofleben in Deutschland

Dem Beispiel Ludwigs XIV. von Frankreich folgend, entfaltete die große Mehrzahl der in jener Zeit außerordentlich zahlreichen deutschen Fürstenhöfe eine Verschwendung in allerlei Glanz und Flitter, und namentlich durch ihre Mätressenwirtschaft, die im umgekehrten Verhältnis zur Größe und Leistungsfähigkeit der Länder und Ländchen stand. Die Geschichte der Fürstenhöfe des achtzehnten Jahrhunderts gehört zu den häßlichsten Kapiteln der Geschichte. Ein Potentat suchte den anderen an hohler Aufgeblasenheit, verrückter Verschwendungssucht und kostspieligen militärischen Spielereien zu übertreffen. Vor allem aber wurde in toller Weiberwirtschaft das Unglaublichste geleistet. Es ist schwer zu sagen, welchen von den vielen deutschen Höfen in dieser verschwenderischen, das öffentliche Leben korrumpierenden Lebensweise die Palme gebührt. Heute war es dieser, morgen jener Hof, kein deutscher Staat blieb von diesem Treiben verschont. Der Adel machte es den Fürsten nach und in den Residenzstädten die Bürger wieder dem Adel. Hatte die Tochter einer bürgerlichen Familie das Glück, einem hohen Herrn am Hofe oder gar Serenissimus zu gefallen, so war dieselbe unter zwanzig Fällen neunzehnmal von dieser Gnade aufs höchste beglückt, und die Familie war bereit, sie zur adligen oder fürstlichen Mätresse herzugeben. Dasselbe war bei den meisten Adelsfamilien der Fall, wenn eine ihrer Töchter das Wohlgefallen des Fürsten fand. Charakterlosigkeit und Schamlosigkeit beherrschten weite Kreise.
Mit am schlimmsten stand es in den beiden deutschen Hauptstädten, in Wien und Berlin. Im deutschen Kapua, in Wien, herrschte zwar einen großen Teil des Jahrhunderts die sittenstrenge Maria Theresia, aber sie war ohnmächtig gegenüber dem Treiben eines reichen, in sinnlichen Genüssen versunkenen Adels und der ihm nacheifernden bürgerlichen Kreise. Mit ihren Keuschheitskommissionen, die sie niedersetzte, und mit Hilfe deren ein ausgedehntes Spioniersystem organisiert wurde, rief sie teils Erbitterung hervor, teils machte sie sich lächerlich damit. Der Erfolg war gleich Null. Im frivolen Wien machten in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts Sprüchlein die Runde wie jene: »Man muß seinen Nächsten lieben wie sich selbst, das heißt, man muß das Weib eines anderen so lieb haben wie sein eigenes.« Oder: »Wenn die Frau rechts geht, darf der Mann links marschieren. Nimmt sie sich einen Aufwärter, so sucht er sich eine Freundin.« Wie frivol man in jener Zeit über Ehe und Ehebrüche dachte, geht aus einem Brief des Dichters Chr. v. Kleist hervor, den dieser 1751 an seinen Freund Gleim schrieb. Darin hieß es: »Sie wissen doch schon die Aventure des Markgrafen Heinrich. Er hat seine Gemahlin auf seine Güter geschickt und will sich von ihr separieren, weil er den Prinzen von Holstein bei ihr im Bette getroffen hat…. Der Markgraf hätte wohl besser getan, wenn er den Handel verschwiegen hätte, statt daß er jetzt ganz Berlin und die halbe Welt von sich sprechen macht. Überdem soll man eine so natürliche Sache nicht so übelnehmen, zumal wenn man selber nicht so glaubensfest ist wie der Markgraf. Der Ekel ist doch ganz unausbleiblich in der Ehe, und alle Männer und Frauen sind durch ihre Vorstellungen von anderen liebenswürdigen Personen nezessieret, untreu zu sein. Wie kann dies bestraft werden, wozu man gezwungen ist?« Über die Zustände in Berlin schrieb 1772 der englische Gesandte Lord Malmesburn: »Eine totale Sittenverderbnis beherrscht beide Geschlechter aller Klassen, wozu noch die Dürftigkeit kommt, die notwendigerweise teils durch die vom jetzigen König ausgehende Besteuerung, teils durch die Liebe zum Luxus, die sie seinem Großvater abgelernt, herbeigeführt worden sind. Die Männer führen mit beschränkten Mitteln ein ausschweifendes Leben, die Frauen aber sind Harpyien ohne alle Scham. Sie geben sich dem preis, der am besten bezahlt, Zartgefühl und wahre Liebe sind ihnen unbekannte Dinge.«
Mit am schlimmsten ging es in Berlin unter Friedrich Wilhelm II. zu, der von 1786 bis 1797 regierte. Er ging mit dem schlechtesten Beispiel seinem Volke voran. Sein Hofpfaffe Zöllner erniedrigte sich sogar dazu, ihm seine Mätresse, Julie v. Voß, als zweite Ehefrau anzutrauen. Und als diese bald nachher im ersten Wochenbett starb, ging abermals Zöllner darauf ein, ihn mit seiner zweiten Mätresse, der Gräfin Sophie v. Dönhoff, zu vermählen.
Das schlechte Beispiel, das Friedrich Wilhelm II. am Ende des Jahrhunderts gab, hatten ihm einige seiner Herren Vettern schon zu Anfang des Jahrhunderts vorgemacht. Ende Juli 1706 ließ sich der Herzog Eberhard Ludwig von Württemberg seine Mätresse, die Grävenitz, die »Landverderberin«, wie man sie noch heute in Württemberg nennt, als zweite Frau antrauen. Diese Ehe schloß ein junger Geistlicher, M. Pfähler, der Pfarrer in Mühlen a. N. war. Und Eberhard Ludwigs leiblicher Vetter, der Herzog Leopold Eberhard zu Mömpelgard, trieb es noch ärger, denn er besaß gleichzeitig drei Ehefrauen, von welchen obendrein zwei Schwestern waren. Von seinen dreizehn Kindern vermählte er zwei miteinander. Das Verhalten dieser Landesväter rief zwar große Entrüstung bei ihren Untertanen hervor, aber dabei bewendete es. Nur bei dem Herzog von Württemberg gelang es kaiserlicher Intervention im Jahre 1708, die Ehe mit der Grävenitz rückgängig zu machen. Aber diese ging bald darauf mit einem verkommenen Grafen v. Würben eine Scheinehe ein und blieb nunmehr noch zwanzig Jahre lang die Geliebte des Herzogs und die »Landverderberin« für Schwaben.

2. Der Merkantilismus und die neue Ehegesetzgebung

Das Wachstum der Fürstenmacht seit dem sechzehnten Jahrhundert und der damit beginnenden Ära der größeren Staatenbildungen hatte zur Gründung der stehenden Heere geführt, die nicht ohne erhebliche Steuerlasten unterhalten werden konnten, wozu noch das verschwenderische Leben an den meisten Höfen kam, das Unsummen erforderte.
Diese Ansprüche konnten nur durch eine zahlreiche und steuerfähige Bevölkerung gedeckt werden, und so suchten die verschiedenen Regierungen, namentlich der größeren Staaten, vom achtzehnten Jahrhundert ab durch entsprechende Maßregeln Bevölkerungszahl und Steuerfähigkeit nach Möglichkeit zu heben.
Der Weg dazu war gegeben durch die soziale und ökonomische Umwälzung, die, wie erwähnt, die Entdeckung Amerikas, die Umschiffung Afrikas und die Entdeckung des Seewegs nach Ostindien hervorgerufen hatte und jede neue Erdumseglung förderte. Diese Umwälzung ergriff zunächst Westeuropa, später aber auch Deutschland. Die neuen Verkehrswege hatten neue Handelsbeziehungen von bisher unbekannter und ungeahnter Ausdehnung geschaffen. Portugiesen, Spanier, Niederländer, Engländer suchten in erster Linie von dem Umschwung der Dinge zu profitieren. Aber auch Frankreich und schließlich auch Deutschland gewannen davon. Letzteres war durch die Religionskriege und seine politische Spaltung am meisten geschädigt worden und wirtschaftlich am weitesten zurückgeblieben. Die neuen Weltmarktsbedürfnisse, hervorgerufen durch Eröffnung immer neuer Absatzgebiete für europäische Gewerbe- und Industrieerzeugnisse, revolutionierten nicht nur die handwerksmäßige Produktionsweise, sondern auch die Anschauungen, das Fühlen und Denken der europäischen Völker und ihrer Regierungen.
An Stelle der bisher ausschließlich handwerksmäßigen Produktion, die nur für die täglichen Bedürfnisse des Ortes und dessen nächste Umgebung arbeitete, trat die Manufaktur, das heißt die Massenproduktion durch Anwendung einer größeren Zahl von Arbeitern bei möglichst entwickelter Arbeitsteilung. Der Kaufmann mit größeren finanziellen Mitteln und weiterem Blicke wurde der Leiter dieser neuen Produktionsform, durch die das Handwerk zum Teil ersetzt, zum Teil verdrängt, aber auch die zünftlerische Organisation desselben zerstört wurde. Damit war eine Periode eingetreten, in der auch wieder die Frau ihre Kräfte in gewerblicher Tätigkeit anwenden konnte. Der hausindustrielle oder fabrikmäßige Betrieb in der Leinenerzeugung, der Wollspinnerei und Weberei, der Wirkerei, der Tuchschererei, der Posamentenherstellung usw. eröffnete ihr ein großes Feld ihrer Tätigkeit. Gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts waren bereits an 100.000 Frauen und 80.000 Kinder in den Spinnereien, Webereien und Druckereien Englands und Schottlands beschäftigt, allerdings vielfach unter Arbeitsbedingungen, die in bezug auf Lohn und Dauer der Arbeitszeit als haarsträubend bezeichnet werden müssen. Ähnlich lagen die Verhältnisse in Frankreich, wo um dieselbe Zeit ebenfalls Zehntausende von Frauen in zahlreichen Fabriken beschäftigt wurden.
Diese ökonomische Entwicklung forderte aber mehr Menschen, und da diese in den Eroberungskriegen des sechzehnten, siebzehnten und achtzehnten Jahrhunderts in Europa und jenseits der Meere stark vermindert worden waren, mit Anfang des achtzehnten Jahrhunderts auch die Auswanderung nach überseeischen Gebieten begann, so stellte sich für die vorgeschritteneren Regierungen das erhöhte Bedürfnis heraus, die Eheschließung und die Niederlassung zu erleichtern.
Das durch seine Weltmachtpolitik frühzeitig an Menschen ausgepowerte Spanien sah sich deshalb bereits 1623 genötigt, ein Gesetz zu erlassen, wonach alle Personen, die zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr ehelichten, auf eine Reihe Jahre von allen Abgaben und Steuern befreit wurden. Unbemittelten Personen wurde sogar aus öffentlichen Kassen eine Mitgift gewährt. Ferner wurde Eltern, die wenigstens sechs männliche eheliche Kinder am Leben hatten, volle Steuer- und Abgabenfreiheit zugesagt. Auch begünstigte Spanien die Einwanderung und die Kolonisation.
In Frankreich sah sich Ludwig XIV. genötigt, der Menschenverwüstung, die er durch seine Kriege herbeigeführt hatte, dadurch entgegenzuwirken, daß er allen Taillepflichtigen, und dazu gehörte die sehr große Mehrheit der Bevölkerung, wenn sie vor dem 21. oder 20. Lebensjahr heirateten, auf vier beziehungsweise fünf Jahre Abgabenfreiheit bewilligte. Volle Abgabenfreiheit wurde ferner allen Taillepflichtigen gewährt, die zehn lebende Kinder hatten, von denen keines Priester, Mönch oder Nonne geworden war. Edelleute mit der gleichen Zahl Kinder, von denen keines geistlich geworden war, erhielten eine jährliche Pension von 1.000 bis 2.000 Livres, und die der Taille nicht unterworfenen Bürger erhielten unter den gleichen Bedingungen die Hälfte dieser Summe. Der Marschall Moritz von Sachsen riet sogar Ludwig XV. an, Eheschließungen nur auf die Dauer von fünf Jahren zuzulassen.
In Preußen suchte man durch Verordnungen in den Jahren 1688, 1721, 1726, 1736 und entsprechende staatliche Maßregeln die Einwanderung zu begünstigen, namentlich die der in Frankreich und Österreich wegen ihrer Religion Verfolgten. Die Bevölkerungstheorie Friedrichs des Großen kommt drastisch in einem Briefe zum Ausdruck, den er am 26. August 1741 an Voltaire richtete, dem er schrieb: »Ich betrachte die Menschen als eine Herde Hirsche in dem Wildpark eines großen Herrn, die keine andere Aufgabe haben, als den Park zu pöblieren.« Er hat allerdings durch seine Kriege die Notwendigkeit geschaffen, daß sein Wildpark wieder pöbliert wurde. Auch begünstigte man in Österreich, Württemberg und Braunschweig die Einwanderung und erließ in diesen Staaten wie in Preußen Auswanderungsverbote. Ferner beseitigten im achtzehnten Jahrhundert England und Frankreich alle Eheschließungs- und Niederlassungshindernisse, Beispiele, denen andere Staaten folgten. In den ersten drei Vierteln des achtzehnten Jahrhunderts betrachteten die Nationalökonomen, wie die Regierungen, eine große Bevölkerungszahl als Ursache der höchsten Glückseligkeit der Staaten. Erst mit dem Ende des achtzehnten und dem Anfang des neunzehnten Jahrhunderts trat wieder ein Umschlag ein, hervorgerufen durch große ökonomische Krisen und revolutionäre und kriegerische Ereignisse, die in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts sich fortsetzten, speziell im südlichen Deutschland und Österreich. Man erhöhte jetzt wieder das Alter, in dem eine Ehe geschlossen werden durfte, und verlangte für die Eheschließung den Nachweis eines bestimmten Vermögens oder eines gesicherten Einkommens und eine bestimmte Lebensstellung. Den Mittellosen wurde die Schließung einer Ehe unmöglich gemacht, und man räumte namentlich den Gemeinden einen großen Einfluß auf Festsetzung der Aufnahme- und Eheschließungsbedingungen ein. Man verbot sogar hier und da den Bauern die Errichtung sogenannter Tagewerkshäuser oder verordnete, wie in Bayern, das noch bis in die Jetztzeit eine rückständige Heimatsgesetzgebung besitzt, die Niederreißung der ohne kurfürstlichen Konsens erbauten Tagewerkshäuser an. Nur in Preußen und Sachsen blieb die Ehegesetzgebung vergleichsweise liberal. Die Folge dieser Ehebeschränkungen war, daß, da die menschliche Natur sich nicht unterdrücken läßt, allen Hemmnissen und Scherereien zum Trotz Konkubinatsverhältnisse in Menge entstanden und die Zahl der unehelichen Kinder in manchen deutschen Kleinstaaten an die Zahl der ehelichen nahe heranreichte. Das waren die Wirkungen eines väterlichen Regiments, das sich auf seine Moral und sein Christentum etwas zugute tat.

3. Die Französische Revolution und die Großindustrie

Die verheiratete Frau des Bürgerstandes lebte in jener Zeit in strenger häuslicher Zurückgezogenheit; die Zahl ihrer Arbeiten und Verrichtungen war eine so große, daß sie als gewissenhafte Hausfrau von früh bis spät auf dem Posten sein mußte, um ihren Pflichten zu genügen, und das war ihr nur mit Hilfe ihrer Töchter möglich. Es waren nicht bloß die täglichen häuslichen Arbeiten zu verrichten, die auch noch heute die kleinbürgerliche Hausfrau zu verrichten hat, sondern auch noch viele andere, von welchen die Frau der Gegenwart durch die moderne Entwicklung befreit worden ist. Sie mußte spinnen, weben, bleichen, die Wäsche und die Kleider selber fertigen, Seife kochen, Lichter ziehen, Bier brauen, kurz, sie war das reine Aschenbrödel und ihre einzige Erholung der Kirchgang am Sonntag. Eheschließungen kamen nur innerhalb desselben gesellschaftlichen Kreises vor, der strengste und lächerlichste Kastengeist beherrschte alle Verhältnisse. Die Töchter wurden in dem gleichen Geiste erzogen und in strengster häuslicher Klausur gehalten; ihre geistige Ausbildung war unbedeutend, und ihr Gesichtskreis ging nicht über den Rahmen der engsten häuslichen Beziehungen hinaus. Dazu kam ein leeres und hohles Formenwesen, das Bildung und Geist ersetzte und das Leben der Frau zu einem wahren Tretmühlengang machte. Der Geist der Reformation war in das ärgste Zopftum ausgeartet, die natürlichsten Triebe im Menschen und seine Lebensfreudigkeit wurden unter einem Wust von »würdig« vorgetragenen, aber geisttötenden Lebensregeln erstickt. Hohlheit und Beschränktheit beherrschten das Bürgertum, und was hinter diesem stand, lebte unter einem bleiernen Drucke und unter den kümmerlichsten Bedingungen.
Es kam die Französische Revolution, die in Frankreich die alte staatliche und gesellschaftliche Ordnung hinwegfegte, aber auch einen Hauch ihres Geistes nach Deutschland sandte, dem auf die Dauer das Alte nicht mehr widerstehen konnte. Speziell die französische Fremdherrschaft hatte für Deutschland die Wirkung einer Revolution; sie stürzte das Alte, Abgelebte oder beschleunigte, wie in Preußen, seinen Sturz. Und was auch immer in der Reaktionsperiode nach 1815 versucht wurde, um das Rad der Zeit wieder zurückzudrehen, das Neue war zu mächtig geworden und blieb schließlich Sieger.
Zunftprivilegien, persönliche Gebundenheit, Markt- und Bannrechte wanderten allmählich in den vorgeschritteneren Staaten in die Rumpelkammer. Neue technische Verbesserungen und Erfindungen, vor allem die Erfindung und Verbesserung der Dampfmaschine und die daraus folgende weitere Verbilligung der Waren, sorgten für Massenbeschäftigung, speziell auch der Frauen. Die große Industrie feierte ihre Geburt, Fabriken, Eisenbahnen und Dampfschiffe wurden geschaffen, der Bergbau, der Hüttenbetrieb, die Glas- und Porzellanmanufaktur, die Textilindustrie in ihren verschiedenen Zweigen, der Maschinenbau, die Werkzeugfabrikation, das Bauwesen usw. wuchsen empor; Universitäten und technische Hochschulen lieferten die geistigen Kräfte, die diese Entwicklung benötigte. Die neuaufkommende Klasse, das kapitalistische Großbürgertum, die Bourgeoisie, unterstützt von allen, die dem Fortschritt huldigten, drängte auf Beseitigung der immer unhaltbarer gewordenen Zustände. Was die Revolution von unten in den Bewegungsjahren von 1848 und 1849 ins Wanken gebracht, beseitigte die Revolution von oben des Jahres 1866. Es kam die politische Einheit nach dem Herzen der Bourgeoisie, der die Niederwerfung der noch vorhandenen wirtschaftlichen und sozialen Schranken folgte. Es kam die Gewerbefreiheit, die Freizügigkeit, die Aufhebung der Ehebeschränkungen, die Niederlassungsfreiheit, kurz jene ganze Gesetzgebung, die der Kapitalismus zu seiner Entwicklung bedurfte. Neben dem Arbeiter war es speziell die Frau, die von dieser neuen Entwicklung profitierte, die ihr freiere Bahn schuf.
Schon vor der neuen Ordnung der Dinge durch das Jahr 1866 waren eine Anzahl Schranken in verschiedenen deutschen Staaten gefallen und hatten verzopfte Reaktionäre veranlaßt, den Untergang von Sitte und Moral zu prophezeien. So klagte bereits 1863 der Bischof von Mainz, Herr v. Ketteler, »daß die Niederreißung der vorhandenen Schranken der Eheschließungen die Auflösung der Ehe bedeute, denn nunmehr sei es den Ehegenossen möglich, nach Belieben auseinander zu laufen«, eine Klage, die ungewollt das Eingeständnis enthält, daß die moralischen Bande in der heutigen Ehe so schwache sind, daß nur der stärkste Zwang die Ehegenossen zusammenhält.
Der Umstand nun, daß die gegen früher viel zahlreicher geschlossenen Ehen eine rasche Bevölkerungszunahme bewirkten und das unter der neuen Ära sich riesenhaft entwickelnde Industriesystem viele früher nicht gekannte soziale Übelstände schuf, rief ähnlich wie in früheren Perioden wieder die Angst vor Übervölkerung hervor. Es wird sich zeigen, was diese Furcht vor Übervölkerung zu bedeuten hat; wir werden sie auf ihren wahren Wert zurückführen.

Zweiter Abschnitt
Die Frau in der Gegenwart

Siebentes Kapitel
Die Frau als Geschlechtswesen

1. Der Geschlechtstrieb

In der bürgerlichen Welt rangiert die Frau an zweiter Stelle. Erst kommt der Mann, dann sie. Es besteht also fast das umgekehrte Verhältnis wie im Zeitalter der Mutterfolge. Die Entwicklung vom primitiven Kommunismus zur Herrschaft des Privateigentums hat in erster Linie diese Umwandlung herbeigeführt.
Plato dankte den Göttern für acht Wohltaten, die sie ihm erwiesen hätten. Als die erste Wohltat betrachtete er, daß sie ihn als Freien und nicht als Sklaven geboren sein ließen, aber die zweite war, daß er als Mann und nicht als Frau geboren wurde. Ein ähnlicher Gedanke spricht sich im Morgengebet der Judenmänner aus. Diese beten: »Gelobt seist du Gott unser Herr und Herr aller Welt, der mich nicht zu einem Weibe gemacht hat.« Dagegen beten die Judenfrauen an der entsprechenden Stelle: ».. . der mich nach seinem Willen geschaffen hat.« Der Gegensatz in der Stellung der Geschlechter kann nicht schärfer zum Ausdruck kommen, als es im Ausspruch Platos und im Gebet der Juden geschieht. Der Mann ist der eigentliche Mensch nach zahlreichen Stellen in der Bibel, wie nach der englischen und französischen Sprache, in der für Mann und Mensch das gleiche Wort vorhanden ist. Auch wenn wir vom Volke sprechen, denken wir in der Regel nur an die Männer. Die Frau ist eine vernachlässigte Größe und auf alle Fälle der Mann ihr Gebieter. Das findet die Männerwelt in der Ordnung und die Mehrheit der Frauenwelt nimmt es bis jetzt als unabweisbare Schickung hin. In dieser Auffassung widerspiegelt sich die Lage des weiblichen Geschlechts.
Ganz unabhängig von der Frage, ob die Frau als Proletarierin unterdrückt ist, sie ist es in der Welt des Privateigentums als Geschlechtswesen. Eine Menge Hemmnisse und Hindernisse, die der Mann nicht kennt, bestehen für sie auf Schritt und Tritt. Vieles, was dem Mann erlaubt ist, ist ihr untersagt; eine Menge gesellschaftlicher Rechte und Freiheiten, die jener genießt, sind, wenn von ihr ausgeübt, ein Fehler oder ein Verbrechen. Sie leidet als soziales und als Geschlechtswesen. Es ist schwer zu sagen, in welcher von beiden Beziehungen sie am meisten leidet. und daher ist der Wunsch vieler Frauen begreiflich, daß sie möchten als Mann und nicht als Weib geboren worden sein.
Unter allen Naturtrieben, die der Mensch besitzt, ist nächst dem Trieb zu essen, um zu leben, der Geschlechtstrieb der stärkste. Der Trieb, die Gattung fortzupflanzen, ist der potenzierteste Ausdruck des »Willens zum Leben«. Dieser Trieb ist jedem normal entwickelten Menschen tief eingepflanzt, und nach erlangter Reife ist die Befriedigung desselben eine wesentliche Bedingung für seine physische und geistige Gesundheit. Luther hat recht, wenn er sagt: »Wer nun dem Naturtrieb wehren will und nicht lassen gehen, wie Natur will und muß, was tut er anders, denn er will wehren, daß Natur nicht Natur sei, daß Feuer nicht brenne, Wasser nicht netze, der Mensch nicht esse, noch trinke, noch schlafe.« Diese Worte sollte man in Stein über die Türen unserer Kirchen meißeln, in welchen so eifrig gegen das »sündhafte Fleisch« gepredigt wird. Treffender kann kein Arzt und Physiologe die Notwendigkeit der Befriedigung des Liebesbedürfnisses im Menschen bezeichnen.
Es ist ein Gebot des Menschen gegen sich selbst, das er erfüllen muß, will er in normaler und gesunder Weise sich entwickeln, daß er kein Glied seines Körpers in der Übung vernachlässigt und keinem natürlichen Trieb seine normale Befriedigung versagt. Jedes Glied soll die Funktionen, für die es von Natur bestimmt ist, erfüllen, bei Strafe der Schädigung des Organismus. Die Gesetze der physischen Entwicklung des Menschen müssen ebenso studiert und befolgt werden, wie die der geistigen Entwicklung. Die geistige Tätigkeit des Menschen hängt von der physiologischen Beschaffenheit seiner Organe ab. Die volle Gesundheit beider hängt auf das innigste zusammen. Eine Störung in dem einen muß auch störend auf den anderen Teil wirken. Die sogenannten tierischen Bedürfnisse nehmen keine andere Stufe ein wie die sogenannten geistigen. Die einen und die anderen sind Wirkung desselben Organismus und sind die einen von den anderen beeinflußt. Das gilt für den Mann wie für die Frau.
Daraus folgt, daß die Kenntnis der Eigenschaften der Geschlechtsorgane ebenso notwendig ist wie die aller anderen Organe, und der Mensch ihrer Pflege die gleiche Sorge angedeihen lassen muß. Er muß wissen, daß Organe und Triebe, die jedem Menschen eingepflanzt sind und einen sehr wesentlichen Teil seiner Natur ausmachen, ja in gewissen Lebensperioden ihn vollständig beherrschen, nicht Gegenstand der Geheimnistuerei, falscher Scham und kompletter Unwissenheit sein dürfen. Daraus folgt weiter, daß Kenntnis und Physiologie und Anatomie der verschiedenen Organe und ihrer Funktionen bei Männern und Frauen ebenso verbreitet sein sollte als irgendein anderer Zweig menschlichen Wissens. Ausgestattet mit einer genauen Kenntnis seiner physischen Natur, wird der Mensch viele Lebensverhältnisse mit anderen Augen ansehen. Es würde die Beseitigung von Übelständen sich von selbst aufdrängen, an denen gegenwärtig die Gesellschaft schweigend in heiliger Scheu vorübergeht, die aber fast in jeder Familie sich Beachtung erzwingen. In allen sonstigen Dingen gilt Wissen für eine Tugend, als das erstrebenswerteste, menschlich schönste Ziel, aber nur nicht Wissen in den Dingen, die mit dem Wesen und der Gesundheit unseres eigenen Ichs und mit der Grundlage aller gesellschaftlichen Entwicklung in engster Beziehung stehen.
Kant sagt: »Mann und Frau bilden erst zusammen den vollen und ganzen Menschen, ein Geschlecht ergänzt das andere.« Schopenhauer erklärt: »Der Geschlechtstrieb ist die vollkommenste Äußerung des Willens zum Leben, mithin Konzentration alles Wollens.« »… Die Bejahung des Willens zum Leben konzentriert sich im Zeugungsakt, und dieser ist ihr entschiedenster Ausdruck.« Und lange vor diesen äußerte Buddha: »Der Geschlechtstrieb ist schärfer als der Haken, womit man wilde Elefanten zähmt; er ist heißer als Flammen, er ist wie ein Pfeil, der in den Geist des Menschen getrieben wird. »
Bei solcher Intensität des Geschlechtstriebs darf es nicht verwundern, daß geschlechtliche Enthaltsamkeit im reifen Alter nicht selten bei dem einen wie bei dem anderen Geschlecht derart auf das Nervenleben und den ganzen Organismus einwirkt, daß sie zu schweren Störungen und Verirrungen, unter Umständen zu Wahnsinn und zum Selbstmord führt. Allerdings macht sich der Geschlechtstrieb nicht bei allen Naturen gleich heftig geltend: es kann auch viel zu seiner Zügelung geschehen durch Erziehung und Selbstbeherrschung, namentlich durch Vermeidung des Anreizes dazu infolge von entsprechender Unterhaltung, Lektüre, Alkoholismus und dergleichen. Im allgemeinen soll der Reiz sich weniger bei Frauen als bei Männern bemerkbar machen, ja sogar manchmal bei Frauen ein gewisser Widerwille gegen den Geschlechtsakt bestehen. Aber das ist eine kleine Minderzahl, bei der physiologische und psychologische Anlagen diesen Zustand herbeiführen.
Man darf also sagen, daß in dem Maße, wie die Triebe und Lebensäußerungen bei den Geschlechtern sich ausprägen, sowohl in organischer als in seelischer Ausbildung und in Form und Charakter zum Ausdruck kommen, um so vollkommener ist der Mensch, sei er Mann oder Frau. Jedes Geschlecht ist zur höchsten Vollendung seiner selbst gekommen. »Bei dem sittlichen Menschen«, sagt Klencke in seiner Schrift »Das Weib als Gattin«, »ist allerdings der Zwang des Gattungslebens unter die Leitung des von der Vernunft diktierten sittlichen Prinzips gestellt, aber es wäre selbst der höchstmöglichsten Freiheit nicht möglich, die zwingende Mahnung der Gattungserhaltung, welche die Natur in den normalen organischen Ausdruck beider Geschlechter legte, gänzlich zum Schweigen zu bringen, und wo gesunde männliche oder weibliche Individuen dieser Pflicht gegen die Natur zeitlebens nicht nachkommen, da war es nicht der freie Entschluß des Widerstandes, auch wo er als solcher ausgegeben oder in Selbsttäuschung als Willensfreiheit bezeichnet werden sollte, sondern die Folge sozialer Hemmungen und Folgerungen, die das Naturrecht schmälerten und die Organe verwelken ließen, aber auch dem Gesamtorganismus den Typus der Verkümmerung, des geschlechtlichen Gegensatzes, sowohl in der Erscheinung als im Charakter aufdrücken und durch Nervenverstimmung krankhafte Richtungen und Zustände des Gemüts und Körpers hervorrufen. Der Mann wird weibisch, das Weib männlich in Gestalt und Charakter, weil der Geschlechtsgegensatz nicht zur Verwirklichung im Naturplan gelangte, der Mensch einseitig blieb und nicht zur Ergänzung seiner selbst, nicht zum vollen Höhepunkt seines Daseins kam.« Und Elisabeth Blackwell sagt in ihrer Schrift »The moral education of the young in relation to sex«: »Der Geschlechtstrieb existiert als eine unerläßliche Bedingung des Lebens und der Begründung der Gesellschaft. Er ist die stärkste Kraft in der menschlichen Natur…. Unentwickelt, kein Gegenstand der Gedanken, aber nichtsdestoweniger das Zentralfeuer des Lebens, ist dieser unvermeidliche Trieb der natürliche Hüter vor jeder Möglichkeit der Vernichtung« [Fußnote]. Der praktische Luther kommt gleich mit positiven Ratschlägen. Er empfiehlt: »Wer sich nicht findet geschickt zur Keuschheit, der tue beyzeiten dazu, daß er etwas schaffe und zu arbeiten habe, und wage es danach in Gottes Namen und greife zur Ehe. Ein Knabe aufs längste, wenn er zwanzig; ein Mägdlein, wenn’s fünfzehn oder achtzehn Jahre ist, so sind sie noch gesund und geschickt und lassen Gott sorgen, wie sie mit ihren Kindern ernährt werden. Gott macht Kinder, der wird sie wohl auch ernähren«[Fußnote]. Die Befolgung der guten Ratschläge Luthers ist leider bei unseren sozialen Verhältnissen unmöglich, und von dem Gottvertrauen auf die Ernährung der Kinder will weder der christliche Staat noch die christliche Gesellschaft etwas wissen.
Die Wissenschaft stimmt also mit den Ansichten der Philosophen und mit dem gesunden Menschenverstand Luthers überein, woraus folgt, daß der Mensch in normaler Weise Triebe soll befriedigen können, die mit seinem innersten Sein aufs innigste verknüpft, ja das Sein selbst sind. Wird ihm dieses durch die gesellschaftlichen Einrichtungen oder Vorurteile unmöglich gemacht, so wird er in der Entwicklung seines Wesens gehemmt. Was die Folgen davon sind, darüber wissen unsere Ärzte, die Spitäler, Irrenhäuser und Gefängnisse zu erzählen, von den Tausenden zerstörter Familienleben zu schweigen. In einer in Leipzig erschienenen Schrift äußert zwar der Verfasser: »Der Geschlechtstrieb ist weder moralisch noch unmoralisch, er ist eben nur natürlich, wie Hunger und Durst, und die Natur weiß nichts von Moral« [Fußnote], aber von der Anerkennung dieses Satzes ist die Gesellschaft weit entfernt.

2. Ehelosigkeit und Selbstmordhäufigkeit

Unter Ärzten und Physiologen ist die Anschauung sehr verbreitet, daß selbst eine mangelhafte Ehe besser ist als Ehelosigkeit, und die Erfahrungen sprechen dafür. »Daß die Sterblichkeit unter den Verheirateten (wenn man etwa vergleichen wollte zwischen 1.000 dreißigjährigen Ledigen und 1.000 dreißigjährigen Verheirateten) sich geringer stellt, scheint nachgerade feststehend, und diese Erscheinung ist recht frappant. Namentlich bei den Männern handelt es sich um große Differenzen. Sie beträgt in manchen Altersklassen geradezu das Doppelte. Sehr merkwürdig ist auch die hohe Sterblichkeit der Männer, die in frühen Jahren Witwer werden« [Fußnote].
Man behauptet, daß insbesondere auch die Selbstmordziffer durch ungesunde geschlechtliche Verhältnisse erhöht würde. Im allgemeinen ist in allen Ländern die Zahl der Selbstmorde bei den Männern erheblich höher als bei den Frauen. So kamen zum Beispiel:
In den JahrenAuf 100.000 Lebende
Selbstmörder
Verhältnis der
weiblichen zu den
männlichen
Selbstmördern
männlichweiblich
Deutschland1899 – 190233,08,425,5
Österreich1898 – 190125,47,027,6
Schweiz1896 – 190333,36,419,2
Italien1893 – 19019,82,424,5
Frankreich1888 – 189235,59,727,3
Niederlande1901 – 19029,33,032,3
England1891 – 190013,74,432,1
Schottland1891 – 19009,03,235,6
Irland19012,31,252,2
Norwegen1891 – 190010,02,525,0
Schweden1891 – 190021,18,640,8
Finnland1891 – 19007,81,823,1
Europ. Rußland1885 – 18944,91,632,7 [Fußnote]
Im Deutschen Reiche war in den Jahren 1898 bis 1907 die Zahl der Selbstmörder:
JahrInsgesamtMännlichWeiblich
189810.8358.5442.291
189910.7618.4602.301
190011.3938.9872.406
190212.3369.7652.571
190412.4689.7042.764
190712.7779.7533.024
Auf je 100 männliche Selbstmörder kamen weibliche 1898 26,8, 1899 27,2, 1900 26,8, 1904 28,5, 1907 31. Aber im Lebensalter zwischen 15 und 30 Jahren ist allgemein die prozentuale Selbstmordziffer der Frauen höher als der Männer. So betrug der Prozentsatz der Selbstmörder im Lebensalter zwischen 15 bis 20 und 21 bis 30 Jahren im Durchschnitt:
In den Jahren15 bis 20 Jahre21 bis 30 Jahre
männlichweiblichmännlichweiblich
Preußen1896 – 19005,310,716,020,2
Dänemark1896 – 19004,68,312,414,8
Schweiz1884 – 18993,36,716,121,0
Frankreich1887 – 18913,58,210,914 [Fußnote]
In Sachsen kamen auf 1.000 Selbstmörder im Lebensalter zwischen 21 und 30 Jahren im Durchschnitt der Jahre:
In den JahrenMännerFrauen
1854 – 186814,9518,64
1868 – 188014,7118,79
1881 – 188815,3022,30
Die höhere Selbstmordziffer zeigt sich auch bei Verwitweten und Geschiedenen im Vergleich zur Durchschnittsziffer der Selbstmörder. In Sachsen kommen auf die geschiedenen Männer siebenmal, auf die geschiedenen Frauen dreimal so viel Selbstmorde, als die Durchschnittsziffer der Selbstmorde bei Männern oder Frauen beträgt. Auch ist der Selbstmord unter geschiedenen oder verwitweten Männern und Frauen häufiger, wenn dieselben keine Kinder haben. Unter den unverheirateten Frauen, die im Alter von 21 bis 30 Jahren zum Selbstmord getrieben werden, ist gar manche, die wegen verratener Liebe oder infolge eines »Fehltritts« sich das Leben nimmt. Die Statistik zeigt, daß fast durchweg einer Steigerung des Prozentsatzes unehelicher Geburten eine Steigerung der Zahl der Selbstmörderinnen entspricht. Auch ist unter den weiblichen Selbstmördern die Zahl derselben im Alter von 16 bis 21 Jahren ungewöhnlich groß, was ebenfalls darauf schließen läßt, daß unbefriedigter Geschlechtstrieb, Liebesgram, heimliche Schwangerschaft oder Betrug seitens der Männerwelt stark in Frage kommen.
Über die Lage der Frauen als Geschlechtswesen äußert sich Professor v. Krafft-Ebing [Fußnote]: »Eine nicht zu unterschätzende Quelle für das Irresein beim Weib liegt dagegen wieder in der sozialen Position desselben. Das Weib, von Natur aus geschlechtsbedürftiger als der Mann, wenigstens im idealen Sinne, kennt keine andere ehrbare Befriedigung dieses Bedürfnisses als die Ehe (Maudsley).
Diese bietet ihm auch die einzige Versorgung. Durch unzählige Generationen hindurch ist sein Charakter nach dieser Richtung hin ausgebildet. Schon das kleine Mädchen spielt Mutter mit seiner Puppe. Das moderne Leben mit seinen gesteigerten Anforderungen bietet immer weniger Aussichten auf Befriedigung durch die Ehe. Dies gilt namentlich für die höheren Stände, in welchen die Ehen später und seltener geschlossen werden.
Während der Mann als der Stärkere, durch seine größere intellektuelle und körperliche Kraft und seine freie soziale Stellung, sich geschlechtliche Befriedigung mühelos verschafft, oder in einem Lebensberuf, der seine ganze Kraft beansprucht, leicht ein Äquivalent findet, sind diese Wege ledigen Weibern aus besseren Ständen verschlossen. Dies führt zunächst bewußt oder unbewußt zu Unzufriedenheit mit sich und der Welt, zu krankhaftem Brüten. Eine Zeitlang wird vielfach in der Religion ein Ersatz gesucht, allein vergeblich. Aus der religiösen Schwärmerei, mit oder ohne Masturbation, entwickelt sich ein Heer von Nervenleiden, unter denen Hysterie und Irresein nicht selten sind. Nur so begreift sich die Tatsache, daß die größte Frequenz des Irreseins bei ledigen Weibern in die Zeit des 25. bis 35. Lebensjahres fällt, das heißt die Zeit, wo Blüte und damit Lebenshoffnungen schwinden, während bei Männern das Irresein am häufigsten im 35. bis 50. Jahre, der Zeit der größten Anforderungen im Kampfe ums Dasein, auftritt.
Es ist gewiß kein Zufall, daß mit der zunehmenden Ehelosigkeit die Frage der Frauenemanzipation immer mehr auf die Tagesordnung gelangt ist. Ich möchte sie als Notsignal eines mit der fortschreitenden Ehelosigkeit immer unerträglicher werdenden sozialen Verhältnisse des Weibes in der modernen Gesellschaft betrachtet wissen, einer berechtigten Forderung an diese, dem Weibe ein Äquivalent für das zu verschaffen, worauf es von der Natur angewiesen ist, und was ihm die modernen sozialen Zustände zum Teil versagen.«
Und Dr. H. Ploß sagt in seinem Werke »Das Weib in der Natur und Völkerkunde« [Fußnote], indem er die Wirkungen erörtert, die mangelnde Befriedigung des Geschlechtstriebs für unverheiratete Frauen im Gefolge hat: »Es ist im höchsten Grade bemerkenswert, nicht allein für den Arzt, sondern auch für den Anthropologen, daß es ein wirksames und niemals versagendes Mittel gibt, diesen Prozeß des Verwelkens (bei alternden Jungfrauen) nicht nur in seinem Fortschreiten aufzuhalten, sondern auch die bereits geschwundene Blüte, wenn auch nicht ganz in der alten Pracht, doch in nicht unerheblichem Grade wieder zurückkehren zu lassen, nur schade, daß unsere sozialen Verhältnisse in den allerseltensten Fällen seine Anwendung zulassen und ermöglichen. Dieses Mittel besteht in einem regelmäßigen und geordneten Geschlechtsverkehr. Man sieht nicht eben selten, daß bei einem bereits verblühten oder dem Verwelktsein nicht mehr fernstehenden Mädchen, wenn sich ihm noch die Gelegenheit zur Ehe bietet, bereits kurze Zeit nach seiner Vermählung alle Formen sich wieder runden, die Rosen auf den Wangen zurückkehren und die Augen ihren einstigen frischen Glanz wieder erhalten. Die Ehe ist also der wahre Jugendbrunnen für das weibliche Geschlecht. So hat die Natur ihre feststehenden Gesetze, welche mit unerbittlicher Strenge ihr Recht fordern, und jede vita praeter naturam, jedes unnatürliche Leben, jeder Versuch der Anpassung an Lebensverhältnisse, welche der Art nicht entsprechen, kann nicht ohne bemerkenswerte Spuren der Degeneration an dem Organismus, dem tierischen sowohl als auch dem menschlichen, vorübergehen.«
Es entsteht nun die Frage: Erfüllt die Gesellschaft die Anforderungen an eine vernünftige Lebensweise insbesondere des weiblichen Geschlechts? Und falls sie verneint wird, entsteht die Frage: Kann sie dieselben erfüllen? Müssen aber beide Fragen verneint werden, so entsteht die dritte: Wie können dieselben erfüllt werden?

Achtes Kapitel
Die moderne Ehe

1. Die Ehe als Beruf

»Ehe und Familie sind die Grundlagen des Staates, wer daher Ehe und Familie angreift, greift die Gesellschaft und den Staat an und untergräbt beide«, rufen die Verteidiger der heutigen Ordnung. Die monogamische Ehe ist, wie zur Genüge bewiesen wurde, Ausfluß der bürgerlichen Erwerbs- und Eigentumsordnung, sie bildet also unbestreitbar eine der wichtigsten Grundlagen der bürgerlichen Gesellschaft, ob sie aber den natürlichen Bedürfnissen und einer gesunden Entwicklung der menschlichen Gesellschaft entspricht, ist eine andere Frage. Wir werden zeigen, daß diese auf den bürgerlichen Eigentumsverhältnissen beruhende Ehe mehr oder weniger Zwangsehe ist, die viele Übelstände aufweist und vielfach ihren Zweck nur unvollkommen oder gar nicht erreicht. Wir werden ferner zeigen, daß sie eine soziale Einrichtung ist, die für Millionen unerreichbar bleibt und keineswegs jene auf freier Liebeswahl beruhende Ehe ist, die, wie ihre Lobredner behaupten, allein dem Naturzweck entspricht.
Mit Bezug auf die heutige Ehe ruft John Stuart Mill: »Die Ehe ist die einzige wirkliche Leibeigenschaft, welche das Gesetz kennt.« Nach der Auffassung Kants bilden Mann und Frau erst den ganzen Menschen. Auf der normalen Verbindung der Geschlechter beruht die gesunde Entwicklung des Menschengeschlechtes. Die Befriedigung des Geschlechtstriebs ist eine Notwendigkeit für die gesunde physische und geistige Entwicklung des Mannes wie der Frau. Aber der Mensch ist kein Tier, und so genügt ihm für die höhere Befriedigung seines ungestümsten Triebes bloß physische Stillung nicht, er verlangt auch geistige Anziehungskraft und Übereinstimmung mit dem Wesen, mit dem er eine Verbindung eingeht. Ist diese nicht vorhanden, so vollzieht sich die geschlechtliche Vermischung rein mechanisch, und sie ist alsdann eine unsittliche. Der höherstehende Mensch verlangt, daß die beiderseitige Anziehungskraft auch über die Vollziehung des Geschlechtsaktes hinaus dauere und seine veredelnde Wirkung auf das aus der beiderseitigen Verbindung entsprießende Lebewesen ausdehne [Fußnote]. Die Tatsache, daß solche Ansprüche in der heutigen Gesellschaft an unzählige Ehen nicht gestellt werden können, veranlaßt auch Varnhagen v. Ense, zu schreiben: »Was wir in dieser Art vor Augen hatten, sowohl von geschlossenen als von noch zu schließenden Ehen war nicht gemacht, uns von solcher Verbindung einen guten Begriff zu geben; im Gegenteil, die ganze Einrichtung, der nur Liebe und Achtung zugrunde liegen sollte, und die wir in allen diesen Beispielen eher auf alles andere gegründet sahen, wurde uns gemein und verächtlich, und wir stimmten schreiend in den Spruch von Friedrich Schlegel ein, den wir in den Fragmenten des ›Athenäums‹ lasen: Fast alle Ehen sind Konkubinate, Ehen an der linken Hand oder vielmehr provisorische Versuche und entfernte Annäherungen zu einer wirklichen Ehe, deren eigentliches Wesen nach allen geistigen und weltlichen Rechten darin besteht, daß mehrere Personen nur eine werden sollen« [Fußnote]. Das ist ganz im Sinne Kants gedacht.
Die Freude an der Nachkommenschaft und die Verpflichtung gegen diese machen das Liebesverhältnis zweier Menschen zu einem länger dauernden. Ein Paar, das in ein Eheverhältnis treten will, soll sich also darüber klar sein, ob sich die beiderseitigen Eigenschaften zu einer solchen Verbindung eignen. Die Antwort müßte aber auch unbeeinflußt erfolgen können. Das kann aber nur geschehen durch die Fernhaltung jedes anderen Interesses, das mit dem eigentlichen Zwecke der Verbindung, Befriedigung des Naturtriebs und Fortpflanzung des eigenen Wesens in der Fortpflanzung der Rasse, nichts zu tun hat und durch ein Maß von Einsicht, das die blinde Leidenschaft zügelt. Da jedoch diese Bedingungen in der gegenwärtigen Gesellschaft in ungemein zahlreichen Fällen nicht vorhanden sind, so ergibt sich, daß die heutige Ehe vielfach entfernt ist, ihren wahren Zweck zu erfüllen, und daß es daher nicht gerechtfertigt ist, sie als eine ideale Institution anzusehen.
Wie viele Ehen von ganz anderen Anschauungen aus, als den dargelegten, geschlossen werden, läßt sich nicht beweisen. Die Beteiligten sind interessiert, ihre Ehe vor der Welt anders erscheinen zu lassen, als sie in Wirklichkeit ist. Es besteht hier ein Zustand der Heuchelei, wie ihn keine frühere Gesellschaftsperiode in ähnlichem Maße kannte. Und der Staat, der politische Repräsentant dieser Gesellschaft, hat kein Interesse, Untersuchungen anzustellen, deren Resultat die Gesellschaft in ein bedenkliches Licht setzten. Die Maximen, die der Staat selbst in bezug auf die Verehelichung seiner Beamten und Diener verfolgt, vertragen einen Maßstab nicht, wie er der Ehe zugrunde liegen soll.

2. Der Rückgang der Geburten

Die Ehe soll eine Verbindung sein, die zwei Menschen aus gegenseitiger Liebe eingehen, um ihren Naturzweck zu erreichen. Dieses Motiv ist aber gegenwärtig in den seltensten Fällen rein vorhanden. Die große Mehrheit der Frauen sieht die Ehe als eine Versorgungsanstalt an, in die sie um jeden Preis eintreten muß. Umgekehrt betrachtet ein großer Teil der Männerwelt die Ehe vom reinen Geschäftsstandpunkt aus und erwägt und berechnet aus materiellen Gesichtspunkten die Vorteile und Nachteile derselben. Und selbst in die Ehen, für die niedrige und egoistische Motive nicht maßgebend waren, bringt die rauhe Wirklichkeit so viel Störendes und Auflösendes, daß nur in seltenen Fällen die Hoffnungen erfüllt werden, welche die Eheschließenden in ihrem Enthusiasmus erwarteten.
Das ist natürlich. Soll die Ehe beiden Ehegatten ein befriedigendes Zusammenleben gewähren, so erfordert sie neben der gegenseitigen Liebe und Achtung die Sicherung der materiellen Existenz, das Vorhandensein desjenigen Maßes von Lebensnotwendigkeiten und Annehmlichkeiten, das sie glauben für sich und ihre Kinder notwendig zu haben. Die schwere Sorge, der harte Kampf um das Dasein sind der erste Nagel zum Sarge ehelicher Zufriedenheit und ehelichen Glückes. Die Sorge wird daher um so größer, je fruchtbarer sich die eheliche Gemeinschaft erweist, also in je höherem Grade sie ihren Zweck erfüllt. Der Bauer zum Beispiel ist vergnügt über jedes Kalb, das seine Kuh ihm bringt, er zählt mit Behagen die Zahl der Jungen, die ein Mutterschwein ihm wirft, und mit Befriedigung berichtet er das Ergebnis seinen Nachbarn; aber er blickt düster, wenn seine Frau ihm zu der Zahl seiner Sprößlinge, die er glaubt ohne schwere Sorge erziehen zu können – und groß darf sie nicht sein –, einen neuen Zuwachs schenkt, um so düsterer, wenn das Neugeborene das Unglück hat, ein Mädchen zu sein.
Man darf also sagen, sowohl die Eheschließungen wie die Geburten werden von den ökonomischen Zuständen beherrscht. Am klassischsten zeigt sich dieses in Frankreich. Dort herrscht in der Landwirtschaft das Parzellensystem. Aber Grund und Boden, unter eine gewisse Grenze zerstückelt, ernährte keine Familie mehr. Daher das berühmt und berüchtigt gewordene Zweikindersystem, das sich in Frankreich zur sozialen Institution ausgebildet hat und sogar die Bevölkerung in vielen Provinzen, zum Schrecken der Staatslenker, fast stationär erhält, ja einen erheblichen Rückgang derselben verursacht. Was die Entwicklung der Warenproduktion und der Geldwirtschaft auf dem Lande verursacht, das erzeugt noch in stärkerem Maße die Industrie in den Städten. Hier nimmt die eheliche Fruchtbarkeit am schnellsten ab.
Die Zahl der Geburten fällt in Frankreich stetig, trotz Vermehrung der Zahl der Eheschließungen, aber nicht bloß in Frankreich, sondern in den meisten Kulturländern. Es drückt sich darin eine Entwicklung als Folge unserer sozialen Zustände aus, die den herrschenden Klassen zu denken geben sollte. In Frankreich wurden 1881 937.057 Kinder geboren, aber 1906 nur noch 806.847, 1907 773.969. Die Geburten blieben also im Jahre 1907 gegen das Jahr 1881 um 163.088 zurück. Charakteristisch ist aber, daß die Zahl der unehelichen Geburten, die in Frankreich im Jahre 1881 70.079 betrug und in der Periode von 1881 bis 1890 im Jahre 1884 mit 75.754 den höchsten Stand erreichte, 1906 immer noch 70.866 Köpfe stark war, so daß die Verminderung der Geburten ausschließlich auf die ehelichen fiel. Diese Abnahme der Geburten ist ein Charakteristikum, das durch das ganze Jahrhundert sich bemerkbar macht. Es fielen Geburten in Frankreich auf je 10.000 Einwohner im Jahre:
1801 – 1810332
1811 – 1820316
1821 – 1830308
1831 – 1840290
1841 – 1850273
1851 – 1860262
1861 – 1870261
1881 – 1890239
1891 – 1900221
1905206
1906206
1907197
Das ist eine Abnahme der Geburten im Jahre 1907 im Vergleich zu 1801 (333) um 136 auf je 10.000 Einwohner. Man kann sich vorstellen, daß dieses Resultat den französischen Staatsmännern und Sozialpolitikern große Kopfschmerzen bereitet. Aber Frankreich steht in dieser Beziehung nicht allein. Deutschland, insbesondere Sachsen, weist seit geraumer Zeit eine ähnliche Erscheinung auf, und die Abnahme der Geburtsziffer vollzieht sich noch schneller. So kamen in Deutschland auf je 10.000 Einwohner Geburten im Jahre:
1875423
1880391
1885385
1890370
1895373
1900368
1905340
1906341
1907332
Die Mehrzahl der übrigen Staaten Europas zeigt uns ein ähnliches Bild. So kamen auf 1.000 Einwohner Geburten in:
1871
bis 1880
1881
bis 1890
1891
bis 1900
1901
bis 1905
1907
England und Wales35,432,529,928,126,3
Schottland34,932,330,228,927,0
Irland26,523,423,023,223,2
Italien36,937,834,932,631,5
Schweden30,529,127,226,125,5
Österreich39,037,937,135,835,0 (1906)
Ungarn44,344,040,637,236,0
Belgien32,330,229,027,725,7 (1906)
Schweiz30,828,128,128,126,8
Niederlande36,234,232,531,530,0
Die Abnahme der Geburten ist also ganz allgemein, und obwohl Frankreich und Irland die niedrigsten Quoten aufweisen, vollzieht sich diese Verminderung der Geburtenziffer am schnellsten in England, Deutschland (Sachsen) und Schottland. Die gleiche Erscheinung finden wir in den Vereinigten Staaten und Australien. Noch stärker tritt diese Tendenz hervor, wenn wir statt der allgemeinen Geburtenziffer die eheliche Fruchtbarkeit in Betracht ziehen, das heißt die Beziehung der ehelich Geborenen zu dem mittleren Bestand der verheirateten Frauen in gebärfähigem Alter, also vom 15. bis vollendeten 49. Jahre:
Lebendgeborene eheliche Kinder auf 1.000 verheiratete Frauen
im Alter von 15 bis 49 Jahren (im Jahresdurchschnitt)
Jahrzehnte
1876-18851886-18951896-1905
England und Wales250229203
Schottland271255235
Irland250245264
Dänemark244235217
Norwegen262259246
Schweden240231219
Finnland259246244
Österreich246250242
Ungarn (Königreich)234225216
Schweiz239230225
Deutsches Reich268258243
Preußen273265250
Bayern276263259
Sachsen267250216
Württemberg288259262
Baden266248251
Niederlande293286272
Belgien264236213
Frankreich167150132
Italien248249232
Die angeführten Tatsachen zeigen, daß die Geburt eines Menschen, »Gottes Ebenbild«, wie die Religiösen sagen, durchschnittlich unterwertiger taxiert wird als ein neugeborenes Haustier, das spricht aber für den unerfreulichen Zustand, in dem wir uns befinden. In mancher Beziehung unterscheiden sich unsere Anschauungen wenig von denen barbarischer Völker. Bei diesen wurden häufig Neugeborene getötet, insbesondere traf dieses Schicksal die Mädchen, und manche Völkerschaften halten es noch heute so. Wir töten die Mädchen nicht mehr, dazu sind wir zu zivilisiert, aber sie werden nur zu oft als Parias behandelt. Der stärkere Mann drängt die Frau überall im Kampfe um das Dasein zurück, und nimmt sie dennoch den Kampf auf, so wird sie nicht selten von dem stärkeren Geschlecht als unliebsam Konkurrentin mit Haß verfolgt. Besonders sind es die Männer der höheren Schichten, die gegen die weibliche Konkurrenz am erbittertsten sind und sie am heftigsten bekämpfen. Daß auch Arbeiter den Ausschluß der Frauenarbeit fordern, kommt nur ausnahmsweise vor. Als zum Beispiel ein solcher Antrag im Jahre 1876 auf einem französischen Arbeiterkongreß gestellt wurde, erklärte sich die große Mehrheit dagegen. Seitdem aber hat gerade unter den klassenbewußten Arbeitern aller Länder die Auffassung, daß die Arbeiterin ein gleichberechtigtes Wesen ist, gewaltige Fortschritte gemacht, was insbesondere die Beschlüsse der internationalen Arbeiterkongresse zeigen. Der klassenbewußte Arbeiter weiß, daß die gegenwärtige ökonomische Entwicklung die Frau zwingt, sich zum Konkurrenten des Mannes aufzuwerfen, er weiß aber auch, daß die Frauenarbeit zu verbieten ebenso unsinnig wäre wie ein Verbot der Anwendung von Maschinen, und so trachtet er danach, die Frau über ihre Stellung in der Gesellschaft aufzuklären und sie zur Mitkämpferin in dem Befreiungskampf des Proletariats gegen den Kapitalismus zu erziehen.

3. Die Geldehe und die Ehebörse

Die heutige Gesellschaft steht zweifellos höher als jede frühere, aber die Auffassung in bezug auf das Verhältnis der beiden Geschlechter ist vielfach dieselbe geblieben. Professor L. v. Stein veröffentlichte 1876 eine Schrift: »Die Frau auf dem Gebiet der Nationalökonomie«, die wenig ihrem Titel entspricht, in der er ein sehr poetisch gefärbtes Gemälde der Ehe gibt. In diesem Gemälde zeigt sich aber die untertänige Stellung der Frau gegenüber dem »Löwen« Mann. Stein schreibt: »Der Mann will ein Wesen, das ihn nicht bloß liebt, das ihn auch versteht. Er will jemanden, dem nicht bloß das Herz für ihn schlägt, sondern dessen Hand ihm auch die Stirn glättet, das in seiner Erscheinung den Frieden, die Ruhe, die Ordnung, die stille Herrschaft über sich selbst und die tausend Dinge ausstrahlt, zu denen er täglich zurückkehrt; er will jemanden, der um alle diese Dinge jenen unaussprechlichen Duft der Weiblichkeit verbreitet, der die belebende Wärme für das Leben des Hauses ist.«
In diesem anscheinenden Lobgesang auf die Frau verbirgt sich ihre Erniedrigung und der Egoismus des Mannes. Der Herr Professor malt die Frau als ein duftiges Wesen, das aber, mit der nötigen praktischen Rechenkunst ausgestattet, das Soll und Haben der Wirtschaft im Gleichgewicht zu erhalten versteht und im übrigen zephirartig, wie holder Frühling, um den Herrn des Hauses, den gebietenden Löwen, schwebt, um ihm jeden seiner Wünsche an den Augen abzusehen und ihm mit der weichen Hand die Stirn zu glätten, die er, der »Herr des Hauses«, vielleicht im Brüten über seine eigenen Dummheiten runzelt. Kurz, der Herr Professor schildert eine Frau und eine Ehe, wie unter hundert kaum eine vorhanden ist und vorhanden sein kann. Von den vielen Tausenden unglücklicher Ehen und der großen Zahl derjenigen Frauen, die nie dazu kommen, eine Ehe zu schließen, wie von den Millionen, die von früh bis spät neben dem Ehegatten als Lasttiere zu sorgen haben und sich abrackern müssen, um das bißchen Brot für den laufenden Tag zu erwerben, sieht und weiß er nichts. Bei diesen allen streift die herbe, rauhe Wirklichkeit die poetische Färbung leichter ab als die Hand den Farbenstaub von den Flügeln des Schmetterlings. Ein Blick auf jene ungezählten Dulderinnen würde dem Herrn Professor sein poetisch gefärbtes Gemälde arg zerstört und ihm sein Konzept verdorben haben. Die Frauen, die er sieht, bilden nur eine winzige Minorität und daß diese auf der Höhe ihrer Zeit stehen, darf man bezweifeln.
Ein oft zitierter Ausspruch lautet: »Der beste Maßstab für die Kultur eines Volkes ist die Stellung, welche die Frau einnimmt.« Wir lassen das gelten, aber es wird sich dann zeigen, daß unsere so gerühmte Kultur noch nicht weit her ist. In seiner Schrift »Die Hörigkeit der Frau« – der Titel charakterisiert die Auffassung, die der Verfasser von der Stellung der Frau hat – äußert John Stuart Mill: »Das Leben der Männer ist häuslicher geworden. Die steigende Zivilisation legt dem Manne gegen die Frau mehr Fesseln an.« Das ist in bedingtem Maße richtig, insofern zwischen Mann und Frau ein aufrichtiges eheliches Verhältnis besteht, aber man darf bezweifeln, daß dieser Ausspruch für eine starke Minderheit gilt. Der verständige Mann wird es für sich selbst von Vorteil erachten, daß die Frau mehr aus dem engen Kreis der häuslichen Tätigkeit in das Leben tritt und mit den Zeitströmungen vertraut wird. Die »Fesseln«, die er sich damit auferlegt, drücken nicht. Dagegen entsteht die Frage, ob das moderne Leben nicht Faktoren in das Eheleben einführte, die in höherem Grade als früher die Ehe zerstören.
Die Ehe ist in hohem Grade Gegenstand materieller Spekulation geworden. Der Mann, der heiraten will, trachtet danach, mit der Frau auch Eigentum zu erheiraten. Dieses war schon in früherer Zeit der vornehmste Grund, daß die Töchter, die man anfangs, als die Vaterfolge maßgebend wurde, vom Erbe ausgeschlossen hatte, wieder Erbrecht erlangten. Aber in keiner früheren Zeit war die Ehe in so zynischer Weise, sozusagen auf offenem Markte, Gegenstand der Spekulation und bloßes Geldgeschäft wie heute. Gegenwärtig wird der Eheschacher häufig mit einer Schamlosigkeit betrieben, daß die stetig wiederholte Phrase von der »Heiligkeit« der Ehe als purer Hohn erscheint. Diese Erscheinung hat, wie alles, ihren zulänglichen Grund. In keiner früheren Zeit wurde es der großen Mehrzahl der Menschen schwerer, sich zu einem gewissen Wohlstand emporzuschwingen, als gegenwärtig; zu keiner Zeit war aber auch das berechtigte Streben nach menschenwürdiger Existenz und Lebensgenuß so allgemein. Wer das gesteckte Ziel nicht erreicht, empfindet dieses um so schwerer, weil alle glauben, das gleiche Recht zu genießen zu haben. Formell besteht kein Stände- und Klassenunterschied. Jeder will erlangen, was er, nach seiner Lebenslage, als erstrebenswertes Ziel ansieht. Aber viele fühlen sich berufen und wenige sind auserwählt. Damit einer in der bürgerlichen Gesellschaft in Behaglichkeit leben kann, müssen zwanzig andere darben. Und damit einer in allen Genüssen schwelgen kann, müssen Hunderte oder Tausende elend bleiben. Aber jeder will zu den Begünstigten gehören und ergreift jedes Mittel, das ihn zum Ziele zu führen scheint, vorausgesetzt, daß er sich nicht zu stark kompromittiert. Eines der bequemsten und naheliegendsten Mittel, eine bevorzugte soziale Stellung zu erreichen, ist die Geldehe. Das Verlangen nach möglichst viel Geld auf der einen und die Sehnsucht nach Rang, Titeln und Würden auf der anderen Seite findet auf diese Weise in den höheren Schichten der Gesellschaft gegenseitige Befriedigung. Hier wird die Ehe meist als Geschäft angesehen, sie ist ein konventionelles Band, das beide Teile äußerlich respektieren, im übrigen handelt nur zu oft jeder Teil nach seinen Neigungen [Fußnote].
In jeder größeren Stadt gibt es bestimmte Orte und Tage, an denen die höheren Klassen wesentlich zu dem Zweck zusammentreffen, um den Abschluß von Ehen zu befördern. Diese Zusammenkünfte werden deshalb passend »Ehebörsen« genannt. Denn wie an der Börse, so spielen auch hier die Spekulation und der Schacher die Hauptrolle und bleiben Betrug und Schwindel nicht aus. Mit Schulden überladene Offiziere, die aber einen alten Adelstitel präsentieren können, durch die Debauche brüchig gewordene Roués, die im ehelichen Hafen die ruinierte Gesundheit wiederherstellen möchten und einer Pflegerin bedürfen, Fabrikanten, Kaufleute, Bankiers, die manchmal vor dem Bankrott und vor dem Zuchthaus stehen und gerettet sein wollen, endlich alle, die nach Erlangung oder Vermehrung von Geld und Reichtum trachten, erscheinen neben Beamten, die Aussicht auf Avancement besitzen, aber einstweilen in Geldnöten sind, als Kunden und schließen den Ehehandel ab. Dabei ist es nicht selten einerlei, ob die künftige Frau jung oder alt, hübsch oder häßlich, gerade oder bucklig, gebildet oder ungebildet, fromm oder frivol, Christin oder Jüdin ist. Lautete nicht der Ausspruch eines sehr berühmten Staatsmannes: »Eine Ehe zwischen einem christlichen H. und einer jüdischen St. ist sehr empfehlenswert«? [Fußnote] Das bezeichnenderweise dem Pferdestall entnommene Bild findet, wie die Erfahrung lehrt, in den hohen Kreisen unserer Gesellschaft lebhaften Beifall. Das Geld gleicht alle Schäden aus und wiegt alle Untugenden auf. Das deutsche Strafgesetzbuch (§§ 180 und 181) bestraft die Kuppelei mit schwerer Zuchthausstrafe oder Gefängnis, aber wenn Eltern, Vormünder und Verwandte ihre Kinder, Mündel oder Anverwandte an einen ungeliebten Mann oder an eine ungeliebte Frau für das Leben verkoppeln, nur des Geldes, des Gewinnes, des Ranges oder eines sonstigen Vorteils wegen, kann kein Staatsanwalt eingreifen, und doch liegt ein Verbrechen vor. Es gibt zahlreiche wohlorganisierte Heiratsbureaus und Kuppler und Kupplerinnen aller Art, die auf Beute ausgehen und die Kandidaten und Kandidatinnen für den »heiligen Stand der Ehe« suchen. Solche Geschäfte sind besonders profitabel, wenn sie für die Glieder der höheren Stände »arbeiten«. 1878 fand in Wien ein Kriminalprozeß gegen eine Kupplerin wegen Giftmischerei statt, der mit ihrer Verurteilung zu fünfzehn Jahren Zuchthaus endete. In demselben wurde unter anderem festgestellt, daß der frühere französische Gesandte in Wien, Graf Banneville, diesem Weibe für die Beschaffung seiner Frau 22.000 Gulden Kuppellohn bezahlte. Andere Mitglieder der hohen Aristokratie wurden in diesem Prozeß ebenfalls aufs schwerste kompromittiert. Gewisse staatliche Organe ließen das Weib in seinem dunklen und verbrecherischen Treiben jahrelang gewähren. Das Warum dürfte nach dem Mitgeteilten nicht zweifelhaft sein. In der deutschen Reichshauptstadt erzählt man sich ähnliche Geschichten, sie sind ein alltägliches Vorkommnis, wo immer Ehesuchende sich befinden. Besonderer Gegenstand des Eheschachers sind in den letzten Jahrzehnten für den geldbedürftigen europäischen Adel die Töchter und Erbinnen der reichen nordamerikanischen Bourgeoisie, die wieder ihrerseits Bedürfnis nach Rang und Würden hat, die es in ihrer amerikanischen Heimat nicht gibt. Über dieses Treiben gab charakteristische Aufschlüsse eine Reihe von Veröffentlichungen, die im Herbst 1889 in einem Teile der deutschen Presse erschienen. Danach hatte ein adliger Industrieritter in Kalifornien sich als Eheagent in deutschen und österreichischen Zeitungen empfohlen. Die Anerbietungen, die er erhielt, zeigten zur Genüge, welche Auffassung über die »Heiligkeit« der Ehe und ihre »ethische« Seite in den betreffenden Kreisen herrschen. Zwei preußische Gardeoffiziere, dem ältesten preußischen Adel angehörend, waren bereit, auf die Heiratsanerbietungen einzugehen, weil sie, wie sie offenherzig erklärten, zusammen über 60.000 Mark Schulden hätten. In ihrem Schreiben an den Kuppler sagten sie wörtlich: »Es ist selbstverständlich, daß wir kein Geld im voraus bezahlen. Ihre Remuneration erhalten Sie nach der Hochzeitsreise. Empfehlen Sie uns nur Damen, gegen deren Familien kein Anstand erhoben werden kann. Ebenso wäre es sehr erwünscht, mit Damen von möglichst einnehmendem Äußern bekannt gemacht zu werden. Wenn verlangt, übergeben wir Ihrem Agenten, der uns die näheren Umstände erklären und Photographien usw. zeigen wird, unsere Photographien für diskretionäre Zwecke. Wir betrachten die ganze Angelegenheit im vollsten Vertrauen als eine Sache der Ehre (!) und verlangen natürlich dasselbe von Ihnen. Wir erwarten baldigst Antwort durch Ihren hiesigen Agenten, falls Sie einen solchen haben.
Berlin, Friedrichstraße 107,Baron v. M………….
15. Dezember 1889.Artur v. W…………………….
Ein junger deutscher Adliger, Hans v. H., schrieb aus London, er sei 5 Fuß 10 Zoll groß, von altadliger Familie und im diplomatischen Dienst beschäftigt. Er machte das Geständnis, daß sein Vermögen durch unglückliche Wetten bei Pferderennen sehr zusammengeschmolzen sei, und er sich deshalb in die Notwendigkeit versetzt sehe, Ausschau nach einer reichen Braut zu halten, um das Defizit decken zu können. Auch sei er bereit, sofort eine Reise nach den Vereinigten Staaten zu unternehmen.
Der erwähnte Industrieritter behauptete, außer vielen Grafen, Baronen usw. hätten sich drei Prinzen und sechzehn Herzoge als Heiratskandidaten gemeldet. Aber nicht nur Adlige, auch Bürgerliche gelüstet es nach reichen Amerikanerinnen. So verlangte ein Architekt Max W. aus Leipzig eine Braut, die nicht nur Geld, sondern auch Schönheit und Bildung besitzen müsse. Aus Kehl am Rhein schrieb ein junger Fabrikbesitzer, Robert D., daß er sich mit einer Braut, die bloß 400.000 Mark habe, zufrieden gebe und versprach im voraus, sie glücklich zu machen. Doch wozu in die Ferne schweifen, liegt das Gute doch so nahe. Man werfe nur einen Blick in die zahlreichen Heiratsannoncen der größeren bürgerlichen Zeitungen, und man findet oft Ehegesuche, die nur einer total verlotterten Gesinnung entsprungen sein können. Die Straßendirne, die aus bitterer Not ihr Gewerbe betreibt, ist zuweilen ein Ausbund von Anstand und Tugend gegen diese Ehesucher. Ein sozialdemokratischer Expedient, der einer solchen Annonce Aufnahme in sein Blatt gewährte, würde aus seiner Partei ausgestoßen. Die bürgerliche Presse genieren aber solche Annoncen nicht, sie bringen Geld ein, und sie denkt wie Kaiser Vespasian: non olet (es riecht nicht). Das verhindert aber diese Presse nicht, gegen die ehezerstörerischen Tendenzen der Sozialdemokratie zu eifern. Ein heuchlerischeres Zeitalter als das unsere hat es nie gegeben.
Werbebureaus für Heiraten sind heute die Annoncenblätter der meisten unserer Zeitungen. Wer immer, sei es Männlein oder Weiblein, unter der Hand nichts Passendes zur Heirat findet, vertraut sein Herzensbedürfnis frommen konservativen oder moralisch liberalen Zeitungen an, die für Geld und ohne gute Worte sorgen, daß die gleichgesinnten Seelen sich finden. Mit der Ausbeute eines einzigen Tages aus einer Anzahl der größeren Zeitungen ließen sich ganze Seiten füllen. Auch kommt ab und zu die interessante Tatsache zum Vorschein, daß man auf dem Wege der Annonce sogar Geistliche als Ehemänner zu erobern sucht und umgekehrt Geistliche nach einer Ehefrau angeln. Manchmal erbieten sich auch die Bewerber unter der Bedingung, daß die gesuchte Frau reich sei, einen Fehltritt zu übersehen. Kurz, die moralische Verkommenheit gewisser Kreise unserer Gesellschaft kann nicht besser als durch diese Art von Heiratsbewerbung an den Pranger gestellt werden.

Neuntes Kapitel
Zerrüttung der Familie

1. Das Wachstum der Ehescheidungen

Auch Staat und Kirche spielen bei einer solchen »heiligen Ehe« eine keineswegs hübsche Rolle. Mag der staatliche Beamte oder der Geistliche, dem die Eheschließung obliegt, überzeugt sein, daß das vor ihm stehende Brautpaar durch die schmutzigsten Praktiken zueinander geführt wurde; mag es offenbar sein, daß beide weder nach ihrem Alter, noch nach ihren körperlichen oder geistigen Eigenschaften zueinander passen; mag zum Beispiel die Braut zwanzig, der Bräutigam siebzig Jahre alt sein oder umgekehrt; mag die Braut jung, schön, lebenslustig, der Bräutigam alt, mit Gebresten behaftet, mürrisch sein, den Vertreter des Staats oder der Kirche ficht es nicht an. Der Ehebund wird »gesegnet«, und mit um so größerer Feierlichkeit gesegnet, je reichlicher die Bezahlung für die »heilige Handlung« fließt.
Stellt sich aber nach einiger Zeit heraus, daß eine solche Ehe, wie jedermann vorausgesehen und das unglückliche Opfer, das in der Mehrzahl der Fälle die Frau ist, selbst voraussah, eine höchst unglückliche wurde, und entschließt sich der eine Teil zur Trennung, dann erheben Staat wie Kirche, die vorher nicht fragen, ob Liebe und moralische Triebe oder nackter, schmutziger Egoismus das Band knüpfte, die größten Schwierigkeiten. Jetzt wird nicht als genügender Grund für die Trennung der moralische Abscheu angesehen, jetzt werden handgreifliche Beweise verlangt, Beweise, die den einen Teil in der öffentlichen Meinung entehren oder herabsetzen, sonst wird die Trennung nicht ausgesprochen. Daß die katholische Kirche die Ehescheidung überhaupt nicht zuläßt, es sei denn durch besonderen Dispens des Papstes, der sehr schwer zu erlangen ist und äußerstenfalls sich nur zu einer Trennung von Tisch und Bett versteht, verschlimmert den Zustand, unter dem alle katholischen Bevölkerungen leiden. Auch das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch hat die Ehescheidung bedeutend erschwert. So ist die Ehescheidung auf gegenseitige Einwilligung, die zum Beispiel nach dem preußischen Landrecht zulässig war, weggefallen, eine Bestimmung, auf Grund deren eine erhebliche Zahl von Ehescheidungen ausgesprochen wurde, häufig auch solche, bei denen viel gravierendere Ursachen vorlagen, die aber aus Rücksicht auf die Schädigung des schuldigen Teils verschwiegen wurden. So kamen zum Beispiel in Berlin unter 5.623 Ehescheidungsfällen, die von 1886 bis 1892 verhandelt wurden, 1.400, rund 25 Prozent, auf gegenseitige Einwilligung. In zahlreichen Fällen kann die Ehescheidung nur eintreten, wenn der Antrag innerhalb sechs Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der klagende Ehegatte von dem Scheidungsgrund Kenntnis erlangte, gestellt wird (§ 1565 bis 1568 BGB). Nach dem preußischen Landrecht währte der Termin ein Jahr. Man nehme zum Beispiel den Fall an, eine junge Ehefrau entdeckt kurz nach der Ehe, daß sie einen Mann ehelichte, der kein Ehemann ist. Da ist es ihr unter Umständen viel zugemutet, innerhalb sechs Monaten den Scheidungsantrag zu stellen, zu dem eine gewisse moralische Stärke gehört. Als Grund für die Erschwerungen wurde angeführt: »Nur durch möglichste Erschwerung der Ehescheidung könne man der fortschreitenden Auflösung der Familie entgegentreten und die Familie neu festigen.« Das ist eine Begründung, die an innerem Widerspruch leidet. Eine zerrüttete Ehe wird dadurch nicht wieder erträglich, daß man die Ehegatten zwingt, trotz innerlicher Entfremdung und gegenseitigem Widerwillen beisammen zu bleiben. Ein solcher Zustand, vom Gesetz gestützt, ist durch und durch unmoralisch. Die Folge ist, daß in so und so vielen Fällen ein Ehebruchsgrund, den der Richter beachten muß, geschaffen wird, wodurch weder Staat noch Gesellschaft gewinnen. Eine Konzession an die katholische Kirche ist es auch, daß man die Scheidung von Tisch und Bett aufnahm, die dem früheren bürgerlichen Recht fremd war. Auch ist es kein Ehescheidungsgrund mehr, wenn durch Verschulden des einen Teiles die Ehe kinderlos bleibt. Daß man auch die Bestimmung in das Bürgerliche Gesetzbuch aufnahm (§ 1588): »Die kirchlichen Verpflichtungen in Ansehung der Ehe werden durch die Vorschriften dieses Abschnitts (über die Ehe) nicht berührt«, ist ebenfalls eine Konzession an die Kirchen; sie hat zwar nur eine mehr dekorative Bedeutung, sie charakterisiert aber den Geist, der zu Anfang des zwanzigsten Jahrhunderts in Deutschland herrscht. Uns genügt das Zugeständnis, daß man die Ehescheidung erschwerte, um der fortschreitenden Auflösung der Familie entgegenzuarbeiten.
Es bleiben also Menschen wider ihren Willen ihr Leben lang aneinander gekettet. Der eine Teil wird zum Sklaven des anderen und gezwungen, sich den intimsten Umarmungen des anderen Teiles aus »ehelicher Pflicht« zu unterwerfen, die er vielleicht mehr verabscheut als Schimpfworte und schlechte Behandlung. Mit vollem Recht sagt Mantegazza: »Es gibt wohl keine größere Tortur als die, welche ein menschliches Wesen zwingt, sich die Liebkosungen einer ungeliebten Person gefallen zu lassen …« [Fußnote] Ist eine solche Ehe nicht schlimmer als Prostitution? Die Prostituierte hat bis zu einem gewissen Grade die Freiheit, sich ihrem schmählichen Gewerbe zu entziehen, und sie hat, wenn sie nicht in einem öffentlichen Hause lebt, das Recht, den Kauf der Umarmung desjenigen zurückzuweisen, der ihr aus irgendeinem Grunde nicht zusagt. Aber eine verkaufte Ehefrau muß sich die Umarmungen ihres Mannes gefallen lassen, habe sie auch hundert Gründe, ihn zu hassen und zu verachten.
Ist von vornherein die Ehe, mit Wissen beider Teile, als Geld- oder Standesehe geschlossen, dann liegt die Sache günstiger. Man akkommodiert sich gegenseitig und trifft einen modus vivendi. Man will keinen Skandal, und namentlich zwingt die Rücksicht auf etwa vorhandene Kinder, ihn zu vermeiden, obgleich es gerade diese sind, die unter einem kalten, liebeleeren Leben der Eltern am meisten leiden, auch wenn es nicht in offene Feindschaft, Zank und Hader übergeht. Noch häufiger akkommodiert man sich, um materiellen Schaden zu verhüten. In der Regel ist es der Mann, dessen Verhalten in der Ehe den Stein des Anstoßes bildet, das zeigen die Ehescheidungsprozesse. Kraft seiner Herrschaftsstellung weiß er sich anderwärts zu entschädigen, wenn die Ehe ihm nicht zusagt und er in ihr keine Befriedigung findet. Die Frau kann Abwege weit weniger betreten, einmal aus physiologischen Gründen, weil, als empfangender Teil, das weit gefährlicher für sie ist, dann, weil jede Übertretung ehelicher Treue ihr als Verbrechen angerechnet wird, das auch die Gesellschaft nicht verzeiht. Die Frau allein begeht einen »Fehltritt« – sei sie Ehefrau, Witwe oder Jungfrau –, der Mann handelt im gleichen Falle höchstens »inkorrekt«. Es wird also ein und dieselbe Handlung ganz verschieden beurteilt, je nachdem sie ein Mann oder eine Frau begeht, und die Frauen selbst urteilen in der Regel über eine »gefallene« Schwester am härtesten und unbarmherzigsten [Fußnote].
In der Regel wird die Frau nur in Fällen schwerster männlicher Untreue oder Mißhandlung sich entschließen, die Scheidung zu beantragen, weil sie meist in einer materiell abhängigen Lebenslage sich befindet und gezwungen ist, die Ehe als Versorgungsanstalt anzusehen; dann weil sie sich als geschiedene Frau gesellschaftlich in keiner beneidenswerten Lage befindet. Sie wird sozusagen als Neutrum angesehen und behandelt. Gehen dennoch die meisten Ehescheidungsklagen von Frauen aus, so ist dies ein Beweis, unter welch moralischer Tortur sie leiden. In Frankreich stellten schon die Frauen, bevor noch die neuere Ehescheidungsgesetzgebung in Kraft trat (1884), die weitaus meisten Anträge auf Trennung von Tisch und Bett. Auf Ehescheidung konnten sie gegen den Mann nur klagen, falls dieser die Frau, mit der er intimen Umgang pflog, gegen den Willen der Ehefrau in die eheliche Wohnung aufnahm. So wurden Anträge auf Trennung von Tisch und Bett gestellt durchschnittlich pro Jahr von:
FrauenMännern
1856 – 18611.729 184
1861 – 18662.135 260
1866 – 18712.591 330
1901 – 19052.368 591
Aber die Frauen stellten nicht allein die weitaus meisten Anträge, die Zahlen zeigen auch, daß dieselben von Periode zu Periode zunehmen.
Auch anderwärts zeigt sich, soweit uns zuverlässige Mitteilungen vorliegen, daß die Anträge auf Ehescheidung in der Mehrzahl von der Frau ausgehen. Die folgende Tabelle ermöglicht diesen Vergleich [Fußnote].
Prozentanteile der Klagen
in den Jahrendes Mannesder Fraubeider Ehegatten
Scheidungen
Österreich1893 – 18974,45,090,6
Rumänien1891 – 189530,668,90,5
Schweiz1895 – 189926,445,48,2
Frankreich1895 – 189940,059,1
Baden1895 – 189936,059,14,9
England und Wales1895 – 189960,439,6
Schottland1898 – 189943,356,7
Trennungen
Österreich1897 – 18994,916,678,5
Frankreich1895 – 189915,984,1
England und Wales1895 – 18993,097,0
Schottland1898 – 1899100,0
In den Vereinigten Staaten, wo wir jetzt eine Statistik haben, die sich über vierzig Jahre erstreckt, verteilen sich die Ehescheidungsklagen wie folgt:
1867 – 1886Proz.1887 – 1906Proz.1906Proz.
Von Männern112.54034,2316.14933,423.45532,5
Von Frauen216.17665,8629.47666,648.60767,5
Zusammen328.716100,0945.625100,072.062100,0
Wir sehen also, daß die Frauen mehr als zwei Drittel aller Anträge auf Ehescheidung stellten [Fußnote]. Und ein ähnliches Bild zeigt uns Italien. Es wurden dort in den Jahren 1887 und 1904 1.221 und 2.103 Ehescheidungsklagen erledigt. Von diesen hatten die Frau 593 und 1.142, der Mann 214 und 454, beide Ehegatten 414 und 507 veranlaßt.
Die Statistik belehrt uns aber nicht allein, daß die Frauen die meisten Anträge auf Ehescheidung stellen, sie belehrt uns auch, daß die Zahl der Ehescheidungen in rascher Zunahme begriffen ist. In Frankreich ist seit 1884 die Ehescheidung gesetzlich neu geregelt, und seitdem haben die Ehescheidungen von Jahr zu Jahr erheblich zugenommen. Es fielen Ehescheidungen in die Jahre 1884 1.657, 1885 4.123, 1890 6.557, 1895 7.700, 1900 7.820, 1905 10.019, 1906 10.573, 1907 10.938.
Auch in der Schweiz sind die Ehescheidungen im Steigen. Im Jahresdurchschnitt von 1886 bis 1890 wurden durchschnittlich 882 Ehen geschieden, im Jahresdurchschnitt von 1891 bis 1895 898, 1897 1.011, 1898 1.018, 1899 1.091, 1905 1.206, 1906 1.343.
In Österreich kam es im Jahre 1899 zu 856 Ehescheidungen und 133 Ehetrennungen, 1900 1.310 und 163, 1905 1.885 und 262. Es hat sich also im Laufe eines Jahrzehntes die Zahl der Ehescheidungen und Ehetrennungen mehr als verdoppelt. In Wien fanden 1870 bis 1871 148 Ehescheidungen statt, sie stiegen Jahr für Jahr und beliefen sich 1878 bis 1879 auf 319 Fälle. Aber in Wien, als einer überwiegend katholischen Stadt, sind Ehescheidungen sehr schwer durchzusetzen; nichtsdestoweniger konnte schon Mitte der Achtziger Jahre ein Wiener Richter die Äußerung machen: »Die Klagen wegen gebrochener Ehe sind so häufig wie die wegen zerbrochener Fensterscheiben.«
In den Vereinigten Staaten betrug die Zahl der Ehescheidungen im Jahre 1867 9.937, 1886 25.535, 1895 40.387, 1902 61.480, 1906 72.062. Wäre die Zahl der Ehescheidungen im Verhältnis zu der Bevölkerung im Jahre 1905 dieselbe geblieben als im Jahre 1870, so wäre die absolute Zahl der Ehescheidungen im Jahre 1905 nur 24.000 und nicht 67.791 stark gewesen, wie sie in der Wirklichkeit war. Im ganzen betrug dort die Zahl der Ehescheidungen in dem Zeitraum von 1867 bis 1886 328.716, von 1887 bis 1906 945.625. Überhaupt finden in den Vereinigten Staaten absolut und relativ die meisten Ehescheidungen statt. Auf je 100.000 bestehende Ehen kamen Ehescheidungen: 1870 81, 1880 107, 1890 148, 1900 200. Die Gründe, warum diese dort häufiger sind als in jedem anderen Lande, dürften darin zu suchen sein, daß erstens die Ehescheidung, insbesondere in einzelnen Staaten, leichter ist als in den meisten anderen Ländern, und zweitens, daß die Frauen eine weit unabhängigere Stellung einnehmen als in jedem anderen Lande, und sich daher von ihren Eheherren weniger tyrannisieren lassen.
In Deutschland war die Zahl der rechtskräftigen Urteile für Ehescheidungen von 1891 bis 1900 folgende:
18916.678
18926.513
18936.694
18947.502
18958.326
18968.601
18979.005
18989.143
18999.563
19007.928
Wir sehen, daß von 1899 auf 1900 die Zahl der Ehescheidungen um 1.635 sank, und zwar weil mit dem 1. Januar 1900 das Bürgerliche Gesetzbuch mit seinen erschwerenden Bestimmungen in Kraft trat. Aber das Leben war stärker als das Gesetz. Die Ehescheidungen haben, nachdem ihre Zahl in den Jahren 1900 bis 1902 zurückging, seither wieder von Jahr zu Jahr noch schneller zugenommen. Die Zunahme geschieht auf Grund der häufigeren Anwendung des § 1568 BGB (Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses). Wie groß die Scheidungshäufigkeit nach 1900 geworden ist, zeigen folgende Zahlen: 1901 7.964, 1902 9.069, 1903 9.933, 1904 10.868, 1905 11.147, 1906 12.180, 1907 12.489. In Sachsen bewegt sich die Ehescheidungsziffer trotz aller Schwankungen auch in aufsteigender Linie. So entfielen:
Im JahrfünftEhescheidungenAuf 100.000 Ehen
1836 – 1840356121
1846 – 1850395121
1871 – 1875581122
1891 – 1895921138
1896 – 19001.130151
1901 – 19051.385168
Von 100.000 bestehenden Ehen wurden in Preußen im Durchschnitt jährlich geschieden von 1881 bis 1885 67,62, 1886 bis 1890 80,55, 1891 bis 1895 86,77, 1896 101,97, 1905 106, 1908 121 Ehen.
Das ist eine bedeutende Steigerung. Dieses Wachsen der Scheidungshäufigkeit ist eine internationale Erscheinung. So kamen auf je 100.000 bestehende Ehen im Durchschnitt jährlich Ehelösungen durch Scheidung oder Trennung in:
1876-18801881-18851886-1890Gegen
die Jahr-
hundert-
wende
Österreich19,419,731,0
Ungarn31,630,430,558,0
Rumänien37,352,373,198,0
Italien11,811,310,615,0
Frankreich33,975,980,9129,0
England und Wales6,57,47,010,6
Schottland12,313,016,726,0
Irland0,60,41,11,0
Belgien25,531,943,072,0
Niederlande78,0
Norwegen13,912,119,333,0
Schweden28,528,631,645,0
Finnland16,17,810,029,0
Schweiz220,0200,0188,0199,9
Es wäre verkehrt, wollte man aus der großen Verschiedenheit der Zahlen zwischen den verschiedenen Ländern zu günstigen oder ungünstigen Schlußfolgerungen über den so verschiedenen »Moralzustand« kommen. Niemand wird behaupten wollen, daß die schwedische Bevölkerung viermal mehr Ursachen zu Ehescheidungen habe als die englische. In erster Linie ist die Gesetzgebung ins Auge zu fassen, die in einem Lande die Ehescheidung erschwert und sie in anderen bald mehr, bald weniger erleichtert [Fußnote]. Erst in zweiter Linie kommt der Moralzustand in Betracht, das heißt ein Durchschnittsmaß von Gründen, das bald der Mann, bald die Frau als maßgebend für die Stellung eines Antrags auf Trennung ansieht. Aber die Zahlen bestätigen: Im allgemeinen wachsen die Ehescheidungen rascher als die Bevölkerung, und sie wachsen, während die Eheschließungen vielfach fallen. Darüber weiter unten.
Sehr erheblich wirken auf die Ehescheidungen größere Altersunterschiede der Eheleute ein, sei es, daß der Mann wesentlich älter ist als die Frau oder die Frau als der Mann. Das beweist die folgende Zusammenstellung auf Grund der schweizerischen amtlichen Statistik:
Jährliche Zahl der Scheidungen auf
je 100.000 Ehen desselben Altersunterschiedes
1881 – 18901891 – 1900
Mann älter 26 und mehr Jahre271328
Mann älter 11 bis 25 Jahre189198
Mann älter 1 bis 10 Jahre193181
Mann und Frau gleich alt195190
Mann jünger 1 bis 10 Jahre226226
Mann jünger 11 bis 25 Jahre365431
Mann jünger 26 und mehr Jahre759870
Über die Frage, wie sich die Ehescheidungsklagen auf die verschiedenen Schichten der Bevölkerung verteilen, liegen uns unter anderem Angaben vor aus Sachsen aus den Jahren 1905 bis 1906 und aus Preußen 1895 bis 1905 [Fußnote]
Jährliche Scheidungen auf
100.000 verheiratete Männer
SachsenPreußen
Land- und Forstwirtschaft5934
Industrie220158
Handel und Verkehr297229
Öffentlicher Dienst und freie Berufe346165
Die Ehescheidungen waren also am häufigsten in Sachsen in der Beamtenwelt und in freien Berufen, in Preußen im Handel und Verkehr. Dann folgen für Sachsen Handel und Verkehr, für Preußen Beamte und freie Berufe. Die Industrie mit 220 für Sachsen und 158 für Preußen nimmt den dritten Rang ein. Am niedrigsten ist die Zahl in der Landwirtschaft. Die wachsende Zahl der Ehescheidungen in der städtischen Bevölkerung im Vergleich mit der ländlichen spricht dafür, daß im allgemeinen mit der zunehmenden Industrialisierung der ganzen Gesellschaft und der abnehmenden Stabilität des öffentlichen Lebens die Eheverhältnisse immer ungünstiger werden und die Faktoren sich vermehren, welche die Ehe zerstören. Andererseits sind sie ein Beweis, daß eine immer größere Zahl Frauen sich entschließt, das ihr unerträglich dünkende Joch abzuschütteln.

2. Bürgerliche und proletarische Ehe

Die ehelichen Übel aber wachsen, und die Korrumpierung der Ehe nimmt zu in dem Maße, wie der Kampf ums Dasein sich verschärft und die Ehe immer mehr Geld- beziehentlich Kaufehe wird. Die immer größer werdende Schwierigkeit, eine Familie zu unterhalten, bestimmt auch viele Männer, auf die Ehe überhaupt zu verzichten, und so wird die Redensart, die Frau müsse in ihrer Tätigkeit auf das Haus beschränkt bleiben, sie müsse als Hausfrau und Mutter ihren Beruf erfüllen, immer mehr gedankenlose Phrase. Andererseits müssen diese Zustände die außereheliche Befriedigung des Geschlechtsverkehrs begünstigen und die Zahl der Prostituierten vermehren; auch steigt die Zahl derer, die an unnatürlicher Befriedigung des Geschlechtstriebs kranken.
In den besitzenden Klassen sinkt die Frau nicht selten, ganz wie im alten Griechenland, zum bloßen Gebärapparat für legitime Kinder herab, zur Hüterin des Hauses oder zur Pflegerin des in der Debauche ruinierten Gatten. Der Mann unterhält zu seinem Vergnügen und für sein Liebesbedürfnis Hetären – bei uns Kurtisanen oder Mätressen genannt –, die in den schönsten Stadtvierteln wohnen. Andere, denen die Mittel keine Mätressen zu unterhalten gestatten, halten es in wie vor der Ehe mit den Phrynen, für die ihr Herz mehr als für die Ehefrau schlägt; mit ihnen amüsieren sie sich, und ein Teil unserer Ehefrauen ist korrupt genug, solche Unterhaltungen in der Ordnung zu finden [Fußnote].
In den oberen und mittleren Klassen der Gesellschaft ist also die Hauptquelle der Übel in der Ehe die Geld- und Standesheirat. Die Ehe wird aber noch mehr verderbt durch die Lebensweise dieser Klassen. Dieses trifft auch die Frau, die sich häufig dem Müßiggang oder korrumpierenden Beschäftigungen überläßt. Ihre geistige Nahrung besteht oft nur im Lesen zweideutiger Romane und in Zotenlektüre, im Besuch frivoler Theaterstücke, im Genuß sinnenkitzelnder Musik, in berauschenden Nervenstimulanzien, in Unterhaltungen über die Skandalaffären aller Art. Oder der Müßiggang und die Langeweile verleitet sie zu galanten Abenteuern, die noch häufiger der Mann sucht. Sie jagt von einem Vergnügen in das andere, von einem Gastmahl zum anderen, und im Sommer eilt sie in die Bäder und Sommerfrischen, um sich von den Strapazen des Winters zu erholen und neue Unterhaltung zu finden. Die Chronique scandaleuse findet bei dieser Lebensweise ihre Rechnung; man verführt und läßt sich verführen.
In den unteren Klassen ist die Geldehe so gut wie unbekannt. In der Regel heiratet der Arbeiter aus Neigung, aber an störenden Ursachen in der Ehe fehlt es nicht. Reicher Kindersegen schafft Sorgen und Mühen, und nur zu oft kehrt die Not ein. Krankheiten und Tod sind in den Arbeiterfamilien häufig gesehene Gäste. Arbeitslosigkeit treibt das Elend auf seinen Gipfel. Und wie vieles schmälert dem Arbeiter den Verdienst oder raubt ihm zeitweilig denselben ganz. Handels- und Industriekrisen machen ihn arbeitslos, die Einführung neuer Maschinen oder Arbeitsmethoden wirft ihn als überzählig aufs Pflaster; Kriege, ungünstige Zoll- und Handelsverträge, Einführung neuer indirekter Steuern, Maßregelung seitens der Unternehmer wegen Betätigung seiner Überzeugung usw. vernichten seine Existenz oder schädigen sie schwer. Bald tritt das eine, bald das andere ein, wodurch er bald längere, bald kürzere Zeit ein Arbeitsloser, das heißt ein Hungernder wird. Unsicherheit ist die Signatur seiner Existenz. Solche Schicksalsschläge erzeugen Mißstimmung und Verbitterung, und diese Stimmung kommt zunächst im häuslichen Leben zum Ausbruch, wenn täglich und stündlich Anforderungen für das Allernotwendigste gestellt werden, die nicht befriedigt werden können. Zank und Streit brechen aus. Ruin der Ehe und Familie ist die Folge.
Oder beide, Mann und Frau, gehen auf Arbeit. Die Kinder sind sich selbst oder der Überwachung älterer Geschwister überlassen, die selbst der Überwachung und Erziehung bedürften. In fliegender Eile wird in der Mittagstunde das meist elende Essen hinabgeschlungen, vorausgesetzt, daß die Eltern überhaupt Zeit haben, nach Hause zu eilen, was in Tausenden von Fällen wegen der Entfernung der Arbeitsstätte von der Wohnung und der Kürze der Pausen nicht möglich ist; müde und abgespannt kehren beide abends heim. Statt einer freundlichen, anmutenden Häuslichkeit finden sie eine enge, ungesunde Wohnung, die oft der Luft und des Lichtes entbehrt, und in der meist auch die nötigsten Bequemlichkeiten fehlen. Die zunehmende Wohnungsnot mit den daraus erwachsenden entsetzlichen Mißständen ist eine der dunkelsten Seiten unserer sozialen Ordnung, die zu zahlreichen Übeln, zu Lastern und Verbrechen führt. Und die Wohnungsnot wird trotz aller Versuche zur Abhilfe in den Städten und Industriebezirken mit jedem Jahre größer. Immer weitere Schichten werden von ihr erfaßt: kleine Gewerbetreibende, Beamte, Lehrer, kleine Kaufleute usw. Die Frau des Arbeiters, die abends müde und abgehetzt nach Hause kommt, hat von neuem alle Hände voll zu tun; Hals über Kopf muß sie arbeiten, um in der Wirtschaft nur das Notwendigste instand zu setzen. Die Kinder werden eiligst ins Bett gebracht, die Frau sitzt und näht und flickt bis in die späte Nacht. Die ihr so nötige Unterhaltung und Aufrichtung fehlt ihr. Der Mann ist oft unwissend, die Frau weiß noch weniger, und das Wenige, was man sich sonst zu sagen hat, ist rasch erledigt. Der Mann geht ins Wirtshaus, um dort die Annehmlichkeiten zu finden, die ihm zu Hause fehlen; er trinkt, und ist es noch so wenig, er verbraucht für seine Verhältnisse zu viel. Unter Umständen verfällt er dem Laster des Spieles, das auch in den höheren Kreisen der Gesellschaft viele Opfer fordert, und verliert noch mehr, als er vertrinkt. Unterdes sitzt die Frau zu Hause und grollt; sie muß wie ein Lasttier arbeiten, für sie gibt es keine Ruhepause und Erholung; der Mann benutzt, so gut er kann, die Freiheit, die ihm der Zufall gibt, als Mann geboren zu sein. So entsteht die Disharmonie. Ist aber die Frau weniger pflichtgetreu, sucht sie am Abend, nachdem sie müde von der Arbeit heimgekehrt ist, eine berechtigte Erholung, so geht die Wirtschaft rückwärts, und das Elend ist doppelt groß. Aber wir leben trotzdem in »der besten aller Welten«.
So wird auch die Ehe des Proletariers immer mehr zerrüttet. Sogar günstige Arbeitszeiten üben ihren zersetzenden Einfluß, denn sie zwingen ihn zur Sonntags- und Überstundenarbeit und nehmen ihm die Zeit, die er für seine Familie noch übrig hatte. In unzähligen Fällen hat er ganze Stunden bis zur Arbeitsstätte; die Mittagspause zum Heimweg zu benutzen ist für ihn eine Unmöglichkeit; er steht morgens mit dem frühsten auf, wenn die Kinder noch im tiefsten Schlafe liegen, und kehrt erst spät am Abend, wenn sie bereits wieder in dem gleichen Zustand sich befinden, an den Herd zurück. Tausende von Arbeitern, namentlich die Bauarbeiter in den größeren Städten, bleiben der weiten Entfernung wegen die ganze Woche von Hause fern und kehren erst am Schlusse derselben zu ihrer Familie zurück. Bei solchen Zuständen soll das Familienleben gedeihen! Nun nimmt aber auch die Frauenarbeit immer mehr überhand, insbesondere in der Textilindustrie, die ihre Tausende von Dampfwebstühlen und Spindelmaschinen von billigen Frauen- und Kinderhänden bedienen läßt. Hier hat sich das frühere Verhältnis umgekehrt. Frau und Kind gehen in die Fabrik, und nicht selten sitzt der brotlos gewordene Mann zu Hause und besorgt die häuslichen Verrichtungen. »So findet man im Chemnitzer Bezirk in Appreturanstalten viele Frauen, die nur im Winter daselbst tätig sind, weil ihre Männer als Handarbeiter, Maurer, Zimmerer usw. im Winter gar keinen oder nur geringen Verdienst haben. In anderen Bezirken suchen die Frauen von Bauarbeitern während der Wintermonate Beschäftigung in Fabriken. Es kommt sehr häufig vor, daß während der Abwesenheit der Frau der Mann die Wirtschaft besorgt« [Fußnote]. In Nordamerika, das bei seiner rapiden kapitalistischen Entwicklung alle Übel europäischer Industriestaaten in viel größerem Umfang erzeugt, hat man für den Zustand, den diese Verhältnisse hervorriefen, einen sehr charakteristischen Namen. Man nennt Industrieorte, in denen hauptsächlich die Frauen beschäftigt sind, während die Männer zu Hause sitzen, she towns, wörtlich »Siestädte«, Frauenstädte [Fußnote].
Die Zulassung der Frauen zu allen gewerblichen Berufen ist heute allseitig zugestanden. Die bürgerliche Gesellschaft, jagend nach Profit und Gewinn, hat längst erkannt, welch ein vortreffliches Ausbeutungsobjekt im Vergleich mit dem Manne die sich leichter fügende und schmiegende und anspruchslosere Arbeiterin ist [Fußnote]. So ist die Zahl der Berufe und Beschäftigungsarten, in welchen Frauen als Arbeiterinnen Anwendung finden, eine mit jedem Jahre wachsende. Die Ausdehnung und Verbesserung der Maschinerie, die Vereinfachung des Arbeitsprozesses durch immer größere Arbeitsteilung, der wachsende Konkurrenzkampf der Kapitalisten unter sich wie der auf dem Weltmarkt in Rivalität stehenden Industrieländer begünstigt die immer weitere Anwendung der Frauenarbeit. Das ist eine Erscheinung, die allen Industriestaaten gemeinsam ist. Aber in dem Maße, wie die Zahl der Arbeiterinnen sich vermehrt, werden diese vielfach Konkurrenten der männlichen Arbeiter. Zahlreiche Äußerungen in den Berichten der Fabrikinspektoren wie in den statistischen Angaben über die Beschäftigung von Arbeiterinnen bestätigen dieses.
Am schlimmsten ist die Lage der Frauen in denjenigen Gewerbezweigen, in welchen sie überwiegend beschäftigt sind, wie zum Beispiel in der Bekleidungs- und Wäscheindustrie, namentlich in den Arbeitszweigen, in welchen die Arbeit in der eigenen Wohnung für den Unternehmer verrichtet wird. Die stattgehabten Untersuchungen über die Lage der Arbeiterinnen in der Wäschefabrikation und der Konfektionsbranche, die im Jahre 1886 der Bundesrat veranstaltete, haben auch ergeben, daß die erbärmlichen Lohnverhältnisse dieser Arbeiterinnen sie vielfach zu Nebenverdienst durch Preisgabe ihres Körpers zwingen.
Unser christlicher Staat, dessen Christentum man in der Regel dort vergeblich sucht, wo es angewendet werden sollte, und dort findet, wo es überflüssig oder schädlich ist, dieser christliche Staat handelt wie der christliche Bourgeois, was den nicht wundert, der weiß, daß der christliche Staat nur der Kommis unseres christlichen Bourgeois ist. Der Staat entschließt sich schwer zu Gesetzen, welche die Frauenarbeitszeit auf ein erträgliches Maß beschränken und die Kinderarbeit verbieten, wie er auch vielen seiner Beamten weder ausreichende Sonntagsruhe noch eine normale Arbeitszeit gewährt und so ihr Familienleben schädigt. Post-, Eisenbahn-, Gefängnisbeamte usw. müssen häufig weit über das zulässige Zeitmaß ihren Dienst versehen, aber ihre Entlohnung steht im umgekehrten Verhältnis.
Da ferner die Wohnungsmieten im Vergleich zum Einkommen des Arbeiters, des niederen Beamten und des kleinen Mannes viel zu hoch sind, müssen sie sich aufs äußerste einschränken. Es werden Schlafburschen oder Logiermädchen in die Wohnung genommen, öfter auch beide zugleich [Fußnote]. Alte und Junge wohnen auf engstem Raume, ohne Scheidung der Geschlechter zusammengepfercht, oft Zeuge der intimsten Vorgänge. Wie dabei Schamgefühl und Sittlichkeit fahren, darüber gibt es schauerliche Tatsachen. Die vielfach erörterte Zunahme der Verrohung und Verwilderung der Jugend ist vorzugsweise solchen Zuständen geschuldet, die in der Stadt und auf dem Lande bestehen. Und welche Wirkung muß für die Kinder die Erwerbsarbeit haben? Die schlechteste, die sich denken läßt, sowohl physisch wie moralisch.
Die immer mehr zunehmende industrielle Beschäftigung auch der verheirateten Frau ist namentlich bei Schwangerschaften, Geburten und in der ersten Lebenszeit der Kinder, während diese auf die mütterliche Nahrung angewiesen sind, von den verhängnisvollsten Folgen. Es entstehen während der Schwangerschaft eine Menge Krankheiten, die sowohl auf die Leibesfrucht als auf den Organismus der Frau zerstörend wirken und Früh- und Totgeburten hervorrufen. Ist das Kind zur Welt, so ist die Mutter gezwungen, wieder so rasch als möglich zur Fabrik zurückzukehren, damit ihr Platz nicht von einer Konkurrentin besetzt wird. Die unausbleiblichen Folgen für die kleinen Würmer sind: vernachlässigte Pflege, unpassende Nahrung, auch gänzlicher Mangel an Nahrung; sie werden, um ruhig zu sein, mit Opiaten gefüttert. Und die weiteren Folgen sind: massenhaftes Sterben oder Siechtum und Verkümmerung, mit einem Worte: Degeneration der Rasse. Vielfach wachsen die Kinder auf, ohne rechte mütterliche oder väterliche Liebe genossen und wahre Elternliebe empfunden zu haben. So gebiert, lebt und stirbt das Proletariat. Und Staat und Gesellschaft wundern sich, daß sich Roheit, Sittenlosigkeit und Verbrechen häufen.
Als im Anfang der sechziger Jahre des vorigen Jahrhunderts in den englischen Baumwolldistrikten infolge des nordamerikanischen Sklavenbefreiungskriegs viele Tausende von Arbeiterinnen feiern mußten, machten die Ärzte die auffallende Entdeckung, daß ungeachtet der großen Not der Bevölkerung die Kindersterblichkeit abnahm. Die Ursache war, die Kinder genossen jetzt die Nahrung von der Mutter und erhielten eine bessere Pflege, als sie je gehabt hatten. Die gleiche Tatsache ist seitens der Ärzte in der Krise der siebziger Jahre in Nordamerika, besonders in New York und Massachusetts, konstatiert worden. Die Arbeitslosigkeit zwang die Frauen zu feiern und ließ ihnen Zeit zur Kinderpflege. Ähnliche Beobachtungen hat man während des Generalstreiks in Schweden (August und September 1909) gemacht. Die Sterblichkeitsziffer in Stockholm und auch in anderen größeren schwedischen Städten hat sich seit langen Zeiten nicht so günstig gestaltet wie in den Wochen dieses Riesenstreiks. Eine der hervorragendsten medizinischen Autoritäten Stockholms hat sich dahin ausgesprochen, daß diese ungemein befriedigenden Sterblichkeits- wie überhaupt Gesundheitsverhältnisse ganz zweifellos mit dem Riesenstreik in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Am wichtigsten sei zweifellos der Umstand, daß die großen Scharen, aus denen sich die »Armee des Müßiggangs« während der Streikwochen zusammensetzte, Gelegenheit gehabt hätten, sich fast unausgesetzt unter freiem Himmel, in frischer Luft, aufzuhalten, was der körperlichen Gesundheit natürlich äußerst dienlich gewesen sei. Wie umfassend die für die Arbeitsräume geltenden sanitären Vorschriften auch sein mögen, so sei die Luft in den Arbeitslokalen doch im allgemeinen immer so beschaffen, daß sie in gesundheitlicher Beziehung mehr oder weniger schädlich wirken müsse. Die Bedeutung des Alkoholverbots während des Riesenstreiks dürfe auch nicht unterschätzt werden.
In der Hausindustrie, die volkswirtschaftliche Romantiker so idyllisch darstellen, liegen die Verhältnisse nicht besser. Hier ist neben dem Manne die Frau von früh bis in die Nacht an die Arbeit gekettet, und die Kinder werden vom frühesten Alter zu gleichem Werke angehalten. Zusammengepfercht auf den kleinsten Raum leben Mann, Frau, Familie und etwaige Hilfspersonen mitten unter den Arbeitsabfällen und bei den unangenehmsten Dünsten und Gerüchen. Dem Wohn- und Arbeitslokal entsprechen die Schlafräume. In der Regel dunkle Löcher, ohne Ventilation, sind diese schon für die Gesundheit bedenklich, wenn darin nur ein Teil der in ihnen untergebrachten Menschen hauste.
Der immer schwerer werdende Kampf ums Dasein zwingt auch oft Frauen und Männer zu Handlungen, die sie unter anderen Verhältnissen verabscheuten. So wurde 1877 in München konstatiert, daß unter den polizeilich eingetragenen und überwachten Prostituierten nicht weniger als 203 Frauen von Arbeitern und Handwerkern waren. Und wie viele verheiratete Frauen geben aus Not sich preis, ohne daß sie sich der polizeilichen Kontrolle unterwerfen, die Schamgefühl und Menschenwürde aufs tiefste verletzt.

Zehntes Kapitel
Die Ehe als Versorgungsanstalt
1. Die Abnahme der Eheschließungen
Es bedarf wohl keines weiteren Nachweises, daß unter den geschilderten Verhältnissen die Zahl derer wächst, die die Ehe nicht als Paradies ansehen und Bedenken tragen, in eine solche einzutreten. Daher die Erscheinung, daß die Zahl der Eheschließungen in den meisten Kulturstaaten im Rückgang begriffen ist oder stationär bleibt. Erfahrungsgemäß wirkten früher schon die hohen Kornpreise eines einzigen Jahres nachteilig auf die Zahl der Eheschließungen wie der Geburten ein. Aber je mehr die Industrialisierung eines Landes fortschreitet, desto mehr wird diese Zahl bedingt durch das Auf und Ab der gesamten ökonomischen Konjunktur. Wirtschaftliche Krisen und wachsende Verschlechterung der allgemeinen Wirtschaftslage müssen dauernd ungünstig wirken. Das bestätigt die Ehestatistik fast aller Kulturländer.
Nach der neuesten Regierungsenquete wurden in den Vereinigten Staaten im Zeitraum von 1887 bis 1906 12.832.044 Ehen geschlossen.
1887483.096
1891562.412
1892577.870
1893578.673
1894566.161
1902746.733
1903786.132
1904781.145
1905804.787
1906853.290
Wir sehen also, daß infolge der Krise 1893/94 die Zahl der Eheschließungen im Jahre 1894 nicht nur keine Steigerung erfährt, sondern um 12.512 sinkt. Dieselbe Erscheinung wiederholt sich im Jahre 1904, das ein Minus von 4.987 Ehen aufweist.
In Frankreich zeigten die Eheschließungen folgendes Bild:
1873 – 1877299.000
1878 – 1882281.000
1883 – 1887284.000
1888 – 1892279.000
1893 – 1897288.000
1898 – 1902296.000
1903 – 1907306.000
Die höchste Zahl weist das Jahr 1873 mit 321.238 Ehen auf. Von da an vermindert sich die Zahl der Eheschließungen, um mit dem Aufschwung des Wirtschaftslebens wieder in die Höhe zu gehen. Im Jahre 1907 zeigt Frankreich die höchste Zahl nach 1873: 314.903 Eheschließungen. Diese Zunahme ist in einem gewissen Grade die Folge des neuen Gesetzes vom 21. Juni 1907, das die zur Eheschließung notwendigen Formalitäten vereinfacht und in den armen Bezirken zum Aufschnellen der Eheziffern geführt hat.
Es kamen auf 1.000 der mittleren Bevölkerung Eheschließende:
Staaten1871
bis
1875
1876
bis
1880
1881
bis
1885
1886
bis
1890
1891
bis
1895
1896
bis
1900
1901
bis
1905
1907
Deutsches Reich18,8415,6815,4015,6815,8816.8316,016,2
  davon Preußen18,8815,8615,9216,3216,4016.8616,216,4
  davon Bayern18,9214,6513,6413,9614,7616.0915,215,4
  davon Sachsen19,9617,7017,6218,6417,5218.7616,616,8
Österreich18,3015,5215,8815,4015,7616.0415,815,8 [Fußnote]
Ungarn21,5019,3020,2417,7217,9216.0517,219,6
Italien15,5415,0614,0817,6414,9614.4014,815,4
Schweiz16,0614,9013,8014,0014,7215.5915,015,6
Frankreich16,9615,1615,0414,4814,9015.1415,216,0
England und Wales17,0815,3415,1414,7015,1616.1415,615,8
Schottland14,9813,7613,7618,0213,6814.9414,014,0
Irland9,729,048,668,669,489.8710,410,2
Belgien15,4413,9413,9414,3415,2416.4516,216,2
Niederlande16,6415,7614,2814,0414,4814.8815,015,2
Dänemark15,8815,5415,3813,9413,8414.7914,415,2
Norwegen14,5814,4013,8212,7612,9213.7312,411,8
Schweden14,0413,2012,8412,2011,4512.0411,812,0
Finnland17,6815,7214,9014,4012,9815.3413,013,6
Europ. Rußland exkl.
Weichselgebiet
19,6217,6218,0617,9417,0817.80
Bulgarien18,0417,2416,07
Serbien22,8023,3222,1421,7619,84
Daß die Zahl der Eheschließungen in den meisten Ländern, je nachdem industrielle Prosperität oder Krise herrscht, schwankt, zeigt sich ganz eklatant in Deutschland. 1872, das Jahr nach dem Deutsch-Französischen Kriege, ergab für Deutschland, wie das Jahr 1873 für Frankreich, die höchste Zahl der Eheschließenden (423.900). Von 1873 ab fällt diese Zahl und erreicht im Jahre 1879, dem Jahre des Tiefstandes der Krise, ihren niedersten Grad (335.113); sie steigt dann langsam bis zum Jahre 1890, das noch ein Prosperitätsjahr war; sie fällt abermals im Jahre 1892 und steigt wieder mit den Jahren der Prosperität, um im Jahre 1899 und 1900, dem Höchststand der industriellen Blüte, den Höhepunkt zu erreichen (476.491 im Jahre 1900, 471.519 im Jahre 1899). Die neue Krise bringt einen Niedergang. Im Jahre 1902 fällt die Zahl der Eheschließungen abermals auf 457.208, um in den Jahren 1906 und 1907 (498.990 und 503.964) wieder den Höhepunkt zu erreichen. Und wenn im Jahre 1906 die Zahl der Eheschließungen um 13.004 höher war als 1905, so zeigen sich schon die Wirkungen der Krise von 1907 in einer verminderten absoluten Zunahme (nur 4.974 im Vergleich mit 1906) und einer relativen Abnahme (statt 8,2 auf 1.000 Einwohner nur 8,1).
Im allgemeinen aber verraten die Zahlen in den meisten Ländern eine sinkende Tendenz der Eheschließungen. Der Höchststand der Eheschließenden um die Mitte der siebziger Jahre wird bis Ende der neunziger Jahre nur ausnahmsweise erreicht, und wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich ist, bleibt die große Mehrzahl der europäischen Länder dahinter zurück.
Aber nicht bloß die Erwerbsverhältnisse, auch die Eigentumsverhältnisse wirken in hohem Grade auf die Eheschließungen ein. Schmollers Jahrbuch für 1885, Heft 1, gibt Mitteilungen über die Bevölkerungsstatistik des Königreichs Württemberg, aus welchen schlagend hervorgeht, daß mit der Zunahme des Großgrundbesitzes die Zahl der verheirateten Männer im Alter von 25 bis 30 Jahren abnimmt und die Zahl der unverheirateten Männer zwischen 40 und 50 Jahren zunimmt.
Prozentanteil des
Grundbesitzes in Hektar
Prozentanteil der Männer
bis 55 bis 20über 20verheirateter
im Alter von
25 bis 30
Jahren
unverheirateter
im Alter von
40 bis 50
Jahren
Oberamt Neuenbürg79,620,40,063,64,4
Östlich von Stuttgart78,917,73,451,38,1
Südlich von Stuttgart67,624,87,648,68,7
Nördlich von Stuttgart56,534,88,850,010,0
Schwarzwald50,242,27,648,610,1
Oberer Neckar43,640,316,144,310,8
Übergang zum Osten39,547,612,848,710,0
Nordosten, außer
nördl. v. Hall
22,250,127,738,810,6
Schwäbische Alb20,340,838,338,87,5
Nördliches Oberschwaben19,748,032,332,59,7
Von Hall nach Osten15,550,034,532,513,8
Bodenseegebiet14,261,424,423,526,4
Mittl. u. südl. Oberschwaben12,641,146,330,019,1
Der kleine Grundbesitz begünstigt die Eheschließungen, er ermöglicht einer größeren Zahl von Familien eine, wenn auch bescheidene Existenz, dagegen wirkt der große Grundbesitz den Eheschließungen entgegen. Mit fortschreitender Industrialisierung des Landes steigt die Zahl der Eheschließungen in städtischen Berufen. So treffen in Schweden auf je 1.000 Berufsangehörige Eheschließungen in den Jahren 1901 bis 1904:
Landwirtschaft4,78
Industrie und Bergbau7,17
Handel und Verkehr7,75
Freie und sonstige Berufe6,33
Im Durchschnitt5,92
Alle diese Zahlen beweisen aber, daß nicht moralische, sondern materielle Ursachen entscheidend sind. Die Zahl der Eheschließungen ist wie der Moralzustand einer Gesellsc

2. Kindesmord und Fruchtabtreibung

haft einzig von ihren materiellen Grundlagen abhängig.
2. Kindesmord und Fruchtabtreibung
Furcht vor Mangel und Bedenken, die Kinder nicht standesgemäß erziehen zu können, ist es auch hauptsächlich, was Frauen aus allen Klassen zu Handlungen treibt, die nicht mit dem Naturzweck, oft auch nicht mit dem Strafgesetzbuch in Übereinstimmung sind. Dahin gehören die verschiedensten Mittel zur Verhinderung der Empfängnis oder, wenn diese wider Willen stattgefunden hat, die Beseitigung der Leibesfrucht, der Abortus. Es wäre falsch zu behaupten, daß diese Mittel nur von leichtfertigen, gewissenlosen Frauen angewandt würden. Vielmehr sind es oft sehr pflichttreue Frauen, welche die Kinderzahl einschränken möchten; und um dem Dilemma zu entgehen, sich dem Gatten versagen zu müssen oder ihn auf Abwege zu drängen, die zu wandeln er Neigung hat, sich lieber der Gefahr der Anwendung abortativer Mittel unterwerfen. Daneben gibt es wieder Frauen, die, |167| um einen “Fehltritt” zu verdecken, oder aus Widerwillen gegen die Unbequemlichkeiteri der Schwangerschaft, des Gebärens und der Erziehung, oder aus Furcht, ihre Reize rascher einzubüßen und bei dem Gatten oder der Männerwelt an Ansehen zu verlieren, solche Handlungen begehen und für schweres Geld bereitwillig ärztliche und geburtshelferische Unterstützung finden.
Der künstliche Abortus kommt, nach verschiedenen Anzeichen zu schließen, immer mehr in Übung. Schon bei den alten Völkern war der Abortus vielfach in Anwendung, und er ist es heute von den zivilisiertesten bis hinab zu den barbarischen. Die alten Griechen betrieben ihn offen, ohne daß die Landesgesetze ihm entgegentraten. Zur Zeit Platos war es Hebammen erlaubt, Aborte herbeizuführen, und Aristoteles ordnete die vorzeitige Geburt bei den Verheirateten in den Fällen an, in denen “die Frau entgegen aller Voraussicht schwanger wurde”(2). Nach Jules Rouyer nahmen die Frauen Roms aus mehreren Gründen Zuflucht zum Abortus. Einmal wollten sie das Ergebnis ihrer unerlaubten Beziehungen verschwinden machen. ferner wollten sie sich der Ausschweifung ununterbrochen hingeben können, sie wollten aber auch die Veränderungen vermeiden, die Schwangerschaft und Geburt am Körper der Frau herbeiführen.(3) Bei den Römern war eine Frau mit 25 bis 30 Jahren alt, und so ging diese allem aus dem Wege, was ihre Reize beeinträchtigen konnte. Im Mittelalter war der Abortus mit schweren Leibesstrafen, sogar mit der Todesstrafe bedroht, und eine freie Frau, die ihn ausführte, wurde Leibeigene.
In der Gegenwart ist besonders der Abortus in der Türkei und in den Vereinigten Staaten in Übung, “Die Türken sind der Ansicht, daß der Fötus bis zum fünften Monat kein wirkliches Leben besitzt; sie haben auch keine Skrupel, einen Abort herbeizuführen. Auch in der Zeit, wo der Abort strafbar wird, wird er nicht weniger ausgeübt. Allein im Zeitraum von sechs Monaten wurden 1872 zu Konstantinopel mehr als 3.000 Fälle von künstlichem Abort verhandelt.”(4)
Noch öfter wird er geübt in den Vereinigten Staaten. In allen größeren Städten der Union gibt es Anstalten, in welchen Mädchen und Frauen eine frühzeitige Entbindung bewerkstelligen können; viele |168| amerikanische Zeitungen enthalten Anzeigen solcher Anstalten.(5) Man spricht in der dortigen Gesellschaft fast ebenso ungeniert über einen künstlichen Abortus wie über eine regelrechte Geburt. In Deutschland und anderen europäischen Ländern bestehen darüber andere Begriffe, und das deutsche Strafgesetzbuch bedroht beispielsweise den Täter wie den Helfer eventuell mit Zuchthausstrafe.
In vielen Fällen ist der Abortus von den schlimmsten Folgen begleitet, nicht selten tritt der Tod ein, in vielen Fällen ist Zerstörung der Gesundheit für immer das Endergebnis. “Die Beschwerden der beschwerlichsten Schwangerschaft und Geburt sind unendlich geringer als die künstlichem Abortus folgenden Leiden.”(6) Unfruchtbar werden ist eine seiner gewöhnlichsten Wirkungen. Trotz alledem wird er auch in Deutschland immer häufiger angewandt. So wurden wegen Abtreibung verurteilt in den Jahren 1882 bis 1886 839 Personen, 1897 bis 1901 1.565, 1902 bis 1906 2.236. (7) Die Chronique scandaleuse der letzten Jahre hatte sich mehrfach mit Fällen von Abortus zu befassen, die großes Aufsehen erregten, weil dabei angesehene Ärzte und Frauen aus der vornehmen Gesellschaft eine Rolle spielten. Auch mehren sich, nach der steigenden Zahl der bezüglichen Offerten in unseren Zeitungen zu schließen, die Anstalten und Orte, in welchen verheirateten und unverheirateten Frauen Gelegenheit geboten wird, die Folgen von “Fehltritten” in aller Heimlichkeit abzuwarten.(8)
Die Furcht vor zu großer Kinderzahl in Rücksicht auf das vorhandene Eigentum und die Kosten der Erziehung hat auch in ganzen Klassen und bei ganzen Völkern die Anwendung von Präventivmaßregeln zu einem System entwickelt, das zur öffentlichen Kalamität zu werden droht. So ist es eine allgemein bekannte Tatsache, daß fast in allen Schichten der französischen Gesellschaft das Zweikindersystem durchgeführt wird. In wenig Kulturländern der Welt sind verhältnismäßig die Ehen so zahlreich als in Frankreich, aber in keinem Lande |169| ist durchschnittlich die Kinderzahl eine so geringe und die Bevölkerungsvermehrung eine so langsame. Der französische Bourgeois wie der Kleinbürger und der Parzellenbauer befolgen dieses System, und der französische Arbeiter schließt sich ihnen an. In manchen Gegenden Deutschlands scheinen die eigenartigen bäuerlichen Verhältnisse zu ähnlichen Zuständen geführt zu haben. So gibt es eine reizende Gegend in Südwestdeutschland, in welcher in dem Garten eines jeden Bauernhofs der Sevenbaum steht, dessen Bestandteile als abortatives Mittel angewandt werden. In einem anderen Bezirk desselben Landes besteht schon längst unter den Bauern das Zweikindersystem; sie wollen ihre Höfe nicht teilen. Auffällig ist auch, in welchem Maße die Literatur in Deutschland an Umfang und Absatz zunimmt, in der Mittel für “fakultative Sterilität” behandelt und anempfohlen werden. Natürlich stets unter “wissenschaftlicher” Flagge und mit Hinweis auf die angeblich gefahrdrohende Überbevölkerung.
Neben dem Abortus und der künstlichen Verhinderung der Empfängnis spielt das Verbrechen eine Rolle. In Frankreich sind Kindermorde und Kinderaussetzungen im Steigen, beides befördert durch das Verbot des französischen Zivilgesetzes, nach der Vaterschaft zu forschen. Der § 340 des Code civil bestimmt: “La recherche de la paternité est interdite”, dagegen der § 314: “La recherche de la maternité est admise.” Nach der Vaterschaft eines Kindes zu forschen ist verboten, aber nach der Mutterschaft zu forschen gestattet, ein Gesetz, das unverhüllt die Ungerechtigkeit gegen die Verführte zum Ausdruck bringt. Die Männer Frankreichs können so viele Frauen und Mädchen verführen, als sie vermögen, sie sind von jeder Verantwortung frei und haben keine Alimente zu bezahlen. Diese Bestimmungen sind unter dem Vorwand erlassen worden, das weibliche Geschlecht müsse abgeschreckt werden, Männer zu verführen. Man sieht, es ist überall der schwache Mann, dieser Angehörige des starken Geschlechts, der verführt wird und nie verführt. Die Konsequenz des Artikels 340 des Code civil war der Artikel 312, der bestimmt: “L’enfant conçu pendant le mariage a pour père le mari” (das während der Ehe empfangene Kind hat den Ehemann zum Vater). Ist die Nachforschung nach der Vaterschaft verboten, so muß sich logischerweise der mit Hörnern gekrönte Ehemann auch gefallen lassen, daß er ein Kind, das seine Ehefrau von einem Fremden empfing, als das seine ansehen muß. Man kann der französischen Bourgeoisie wenigstens nicht |170| die Konsequenz absprechen. Alle Versuche, den Artikel 540 aufzuheben, sind bis jetzt gescheitert.
Andererseits suchte die französische Bourgeoisie die Grausamkeit, die sie beging, als sie durch Gesetz den betrogenen Frauen unmöglich machte, sich um Alimente an den Vater ihres Kindes zu wenden, durch die Gründung von Findelhäusern auszugleichen. Man nahm also dem Neugeborenen nicht nur den Vater, sondern auch die Mutter. Nach französischer Fiktion sind Findelkinder Waisenkinder, und so läßt die französische Bourgeoisie ihre unehelichen Kinder auf Staatskosten als “Kinder des Vaterlandes” erziehen. Eine herrliche Einrichtung. In Deutschland lenkt man auch mehr in französische Bahnen ein. Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich enthalten über die Rechtsverhältnisse der unehelichen Kinder Grundsätze, die zum Teil mit dem früher geltenden humaneren Recht im Widerspruch stehen. So heißt es darin: “Ein uneheliches Kind und dessen Vater gelten nicht als verwandt.” Dagegen dekretierte schon Kaiser Josef II. die Gleichstellung der unehelichen mit den ehelichen Kindern. “Keinen Vater hat das uneheliche Kind, für dessen Mutter die conceptio plurium (der Umgang mit mehreren Männern) in die Zeit der Empfängnis fällt.” Der Leichtsinn, die Schwachheit oder Armut der Mutter wird an dem Kinde bestraft. Leichtsinnige Väter kennt das Gesetz nicht. “Die Mutter hat das Recht und die Pflicht, für die Person des unehelichen Kindes zu sorgen. Die elterliche Gewalt steht ihr nicht zu. Der Vater des unehelichen Kindes ist verpflichtet, dem Kinde bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres den der Lebensstellung der Mutter entsprechenden Unterhalt zu gewähren, einschließlich der Kosten der Erziehung und der Vorbildung. Diese Verpflichtung besteht für den Vater über das sechzehnte Lebensjahr des Kindes hinaus, wenn dieses infolge von Gebrechen unfähig ist, sich selbst zu erhalten. Der Vater ist verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie die Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung und etwaige notwendige Aufwendungen als Folgen der Schwangerschaft oder der Entbindung zu ersetzen.” Und so weiter. Nach dem preußischen Landrecht war aber eine außer der Ehe geschwängerte, unbescholtene ledige Frauensperson oder Witwe von dem Schwängerer nach dessen Stande und Vermögen abzufinden, doch durfte die Abfindungssumme den vierten Teil des Vermögens des Schwängerers nicht übersteigen. Dem |171| unehelichen Kinde stand ein Anspruch gegen den Vater auf Unterhalt und Erziehung zu, ohne Rücksicht darauf, ob die Mutter eine unbescholtene Person war, jedoch nur in dem Betrage, den die Erziehung eines ehelichen Kindes Leuten vom Bauern- oder gemeinen Bürgerstand kostete. Hatte der außereheliche geschlechtliche Verkehr unter der Zusage einer künftigen Ehe stattgefunden, so hatte der Richter der Geschwächten den Namen, Stand und Rang des Schwängerers sowie alle Rechte einer geschiedenen, für den unschuldigen Teil erklärten Ehefrau zuzuerkennen, und hatte in einem solchen Falle das uneheliche Kind die Rechte der aus einer vollgültigen Ehe erzeugten Kinder. Das hat nun aufgehört, Die Rückwärtserei ist in unserer Gesetzgebung Leitmotiv.
In der Periode von 1831 bis 1880 wurden vor den französischen Assisen 8.568 Kindesmorde verhandelt, und zwar stieg ihre Zahl von 471 in den Jahren 1831 bis 1835 auf 970 in den Jahren 1876 bis 1880. In demselben Zeitraum wurden über 1.032 Fälle Abortus abgeurteilt, und zwar im Jahre 1880 100.(9) Selbstverständlich kommt nur der kleinste Teil der Fälle von künstlichem Abortus zur Kenntnis der Gerichte, in der Regel nur, wenn schwere Erkrankungen oder Todesfälle folgen. Bei den Kindesmorden waren die Landbevölkerung mit 75 Prozent und beim Abortus die Städte mit 67 Prozent beteiligt. Die Frauen in der Stadt haben mehr Mittel an der Hand, die normale Geburt zu verhindern, daher viele Fälle von Abortus und verhältnismäßig wenig Kindesmorde. Auf dem Lande liegen die Verhältnisse umgekehrt. In Deutschland wurden wegen Kindesmordes verurteilt in den Jahren 1882 bis 1886 884, 1897 bis 1901 887, 1902 bis 1906 745 Personen.(10)
Das ist das Bild, das die heutige Gesellschaft in bezug auf ihre intimsten Beziehungen bietet. Es weicht stark ab von dem Gemälde, das poetische Phantasten von ihr entwerfen, nur hat es den Vorzug – wahr zu sein. Aber es müssen noch einige charakterisierende Pinselstriche hinzugefügt werden.

Teil I                            http://kommunisten-online.de/?p=15533
Teil II                          http://kommunisten-online.de/?p=15538
Teil III                        http://kommunisten-online.de/?p=15546
Teil IV                        http://kommunisten-online.de/?p=15580

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