Dienstag, 6. September 2016
Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter sollen "sozialwidriges Verhalten" sanktionieren
"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will einem Bericht zufolge schärfer
gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst
verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die
ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder
nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu
drei Jahre zurückzahlen müssen, berichtete die "Bild"-Zeitung unter
Berufung auf eine neue Weisung der BA an die Jobcenter. Selbst der
Wert von Essensgutscheinen müsste dann erstattet werden. (...)
Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen
Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind,
oder Hartz-IV-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und
deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben. Die schärferen
Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern,
die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste
möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger
Leistungen an die Mütter überweisen. Ebenso betroffen sein könnten
Menschen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich
weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gebe..." Meldung
vom 02.09.2016 beim Spiegel online
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-sollen-haerter-gegen-hartz-iv-empfaenger-vorgehen-a-1110565.html
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