Dienstag, 6. September 2016

Hartz-IV-Empfänger: Jobcenter sollen "sozialwidriges Verhalten" sanktionieren




"Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will einem Bericht zufolge schärfer 
gegen Hartz-IV-Empfänger vorgehen, die ihre Bedürftigkeit selbst 
verursacht oder verschlimmert haben. Demnach sollen Betroffene, die 
ihre Hilfebedürftigkeit selbst herbeiführen, sie verschärfen oder 
nicht verringern, künftig sämtliche erhaltenen Leistungen für bis zu 
drei Jahre zurückzahlen müssen, berichtete die "Bild"-Zeitung unter 
Berufung auf eine neue Weisung der BA an die Jobcenter. Selbst der 
Wert von Essensgutscheinen müsste dann erstattet werden. (...) 
Betroffen seien etwa Berufskraftfahrer, die den Führerschein wegen 
Trunkenheit am Steuer verlieren und dann auf Hartz IV angewiesen sind, 
oder Hartz-IV-Empfänger, die bezahlte Jobs grundlos ablehnen und 
deshalb weiter von Hartz IV abhängig bleiben. Die schärferen 
Bestimmungen könnten demnach auch Mütter treffen, die sich weigern, 
die Namen der Väter ihrer Kinder zu nennen. Denn dieser müsste 
möglicherweise Unterhalt zahlen, das Jobcenter müsste dann weniger 
Leistungen an die Mütter überweisen. Ebenso betroffen sein könnten 
Menschen, die ihren Job freiwillig aufgeben, um sich in einem Bereich 
weiterzubilden, für den es keine Arbeitsplatzaussicht gebe..." Meldung 
vom 02.09.2016 beim Spiegel online
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/jobcenter-sollen-haerter-gegen-hartz-iv-empfaenger-vorgehen-a-1110565.html

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