Dienstag, 6. September 2016

BMAS legt Referentenentwurf zu Regelbedarfen für 2017 und Änderungen im SGB XII vor


"Die Regelbedarfsfestsetzung 2017 ist ein Affront gegen die SGB II/SGB 
XII und AsylbLG-Bezieher. Mit diesen Regelbedarfen setzt das SPD 
geführte Arbeitsministerium die systematische und planmäßige 
Unterfinanzierung von rund 7 Mio. Menschen fort. Ziel und Zweck ist 
einzig: diese Menschen durch bewusste Unterfinanzierung in den 
Niedriglohn zu treiben. Die Erhöhung der Regelbedarfsstufe 5, also der 
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre um 21 EUR ist eine verfassungskonforme 
Anpassung, damit das BVerfG dem Gesetzgeber diese Regelbedarfe nicht 
gleich wieder um die Ohren haut. Beachtlich ist, dass entgegen der 
Darstellung aus dem Hause Nahles, dass „die aktuelle Rechtsprechung 
des Bundessozialgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes 
berücksichtig“ ist diese bis auf die Kinderregelleistung genau nicht 
berücksichtigt wurde. Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 23. Juli 
2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) festgestellt, dass die Höhe der 
Hartz-IV-Regelbedarfe „derzeit noch mit dem Grundgesetz vereinbar“ 
seien. So wie die Regelsätze festgelegt seien, „kommt der Gesetzgeber 
jedoch an die Grenze dessen, was zur Sicherung des Existenzminimums 
verfassungsrechtlich gefordert ist.“ (Rz 121). Das BVerfG verbindet 
diese Feststellung mit einer ganzen Reihe von Prüfaufträgen an und 
Vorgaben für den Gesetzgeber. Tacheles fordert, dass die Regierung 
diesen Aufgaben unverzüglich nachkommen muss..." Aus dem Newsletter 
von Harald Thomé vom 30. August 2016 bei Tacheles e.V.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2061/

Siehe dazu den Referentenentwurf und weitere Infos und Bewertungen im 
neuen Dossier
http://www.labournet.de/?p=103743

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