Dienstag, 6. September 2016
BMAS legt Referentenentwurf zu Regelbedarfen für 2017 und Änderungen im SGB XII vor
"Die Regelbedarfsfestsetzung 2017 ist ein Affront gegen die SGB II/SGB
XII und AsylbLG-Bezieher. Mit diesen Regelbedarfen setzt das SPD
geführte Arbeitsministerium die systematische und planmäßige
Unterfinanzierung von rund 7 Mio. Menschen fort. Ziel und Zweck ist
einzig: diese Menschen durch bewusste Unterfinanzierung in den
Niedriglohn zu treiben. Die Erhöhung der Regelbedarfsstufe 5, also der
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre um 21 EUR ist eine verfassungskonforme
Anpassung, damit das BVerfG dem Gesetzgeber diese Regelbedarfe nicht
gleich wieder um die Ohren haut. Beachtlich ist, dass entgegen der
Darstellung aus dem Hause Nahles, dass „die aktuelle Rechtsprechung
des Bundessozialgerichtes und des Bundesverfassungsgerichtes
berücksichtig“ ist diese bis auf die Kinderregelleistung genau nicht
berücksichtigt wurde. Das BVerfG hat mit seinem Beschluss vom 23. Juli
2014 (BVerfG, 1 BvL 10/12) festgestellt, dass die Höhe der
Hartz-IV-Regelbedarfe „derzeit noch mit dem Grundgesetz vereinbar“
seien. So wie die Regelsätze festgelegt seien, „kommt der Gesetzgeber
jedoch an die Grenze dessen, was zur Sicherung des Existenzminimums
verfassungsrechtlich gefordert ist.“ (Rz 121). Das BVerfG verbindet
diese Feststellung mit einer ganzen Reihe von Prüfaufträgen an und
Vorgaben für den Gesetzgeber. Tacheles fordert, dass die Regierung
diesen Aufgaben unverzüglich nachkommen muss..." Aus dem Newsletter
von Harald Thomé vom 30. August 2016 bei Tacheles e.V.
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/aktuelles/d/n/2061/
Siehe dazu den Referentenentwurf und weitere Infos und Bewertungen im
neuen Dossier
http://www.labournet.de/?p=103743
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen