Der Berliner Sinan Sefik A. schloss sich der
Terrororganisation an, beschaffte sich ein Sturmgewehr und wollte am
Kampf teilnehmen. Nun ist das Urteil gefallen.
Drei Jahre Jugendstrafe für
Sinan Sefik A. (27) wegen Mitgliedschaft in einer der terroristischen
Vereinigung im Ausland und Vorbereitung einer schweren
staatsgefährdenden Gewalttat.
Das Kammergericht sah es nach drei
Monaten Prozess am Montag in seinem Urteil als erwiesen an, dass der
Deutsch-Türke im September 2009 mit seiner Ehefrau Christina und dem
bereits verurteilten Thomas U. (30) und dessen Ehefrau Deutschland
verließ, um sich der „Deutschen Taliban Mujahideen (DTM) anzuschließen.
Seit 2007 beschäftigte sich der Angeklagte mit dem Islam
Ihr Ziel: Das afghanisch-pakistanische
Grenzgebiet von Waziristan. Dort wollten sie gemeinsam mit
Gleichgesinnten die Soldaten der von der NATO geführten Streitkräfte der
ISAF sowie des afghanischen und des pakistanischen Militärs angreifen
und so Afghanistan von den ‚ungläubigen Besatzern‘ befreien.
Richter Josef Hoch: „Seit 2007 hatte der
Angeklagte begonnen, sich zu radikalisieren. Er beschäftigte sich
intensiv mit dem Islam, ließ sich einen Bart wachsen, zog einen Kaftan
an, heiratete nach islamischem Recht. Er lehnte fortan Alkohol und
Cannabis ab.“
In einer Weddinger Moschee sei er auf Gleichgesinnte getroffen, habe sich in der Gruppe weiter radikalisiert.
Ausbildung in Spionage und Waffenkunde
Um den 19. Oktober 2009 herum kam der
Angeklagte im Grenzgebiet an, wo er auch einige Freunde aus Berlin
wiedertraf. Nach Zahlung einer „Aufnahmegebühr“ (für die
Gemeinschaftskasse und zur Finanzierung von Propaganda und Waffen) wurde
er in Waffenkunde, Spionage, Umgang mit Sprengstoff und Erster Hilfe
ausgebildet.
Im Januar/Februar 2010 sei der Angeklagte
aufgrund von Streitigkeiten rausgeworfen worden. Der Richter: „Es fiel
ihm schwer, sich unterzuordnen.“ Der Tod mehrerer führender Mitglieder
im April 2010 soll im Sommer 2011 zur Auflösung der etwa 12 Mann
starken Gruppe geführt haben.
Der Richter: „Was der Angeklagte danach in Pakistan machte, ließ sich nicht feststellen.“
Festnahme am Flughafen Tegel
Gegen den Angeklagten wurde im September
2012 Haftbefehl erlassen. Drei Jahre später, im Dezember 2015, reiste
der nun dreifache Vater mit seiner Familie nach Berlin zurück. Festnahme auf dem Flughafen Tegel.
Thomas U. wurde vom selben Senat bereits
2012 zu vier Jahren, drei Monaten Haft verurteilt, nachdem er auf
abenteuerliche Weise aus dem Terror-Camp geflohen war. Er hatte als
erstes deutsches Taliban-Mitglied vor der Bundesanwaltschaft umfangreich
ausgepackt. Auch über das elende Leben als Gotteskrieger – ohne
sauberes Wasser und medizinische Versorgung. Ohne ausreichend Waffen und
Akzeptanz bei den Einheimischen.
Der Angeklagte versuchte die Terrorgruppe als Fake abzustempeln
Der Richter am Montag: „Der Angeklagte
versuchte im Prozess sein Verhalten zu bagatellisieren. Er behauptete,
er sei nie Mitglied der DTM gewesen, sondern nur Außenstehender, vom
Waffenunterricht ausgeschlossen.“ Überhaupt sei die Terrorgruppe ein
Fake gewesen, um an Geld zu kommen.
Das Gericht glaubte ihm das nicht:
„Rausgeworfen werden kann nur, wer Mitglied ist.“ Für ihn spräche
jedoch, dass er mit damals 20 Jahren und 6 Monaten Heranwachsender war,
sich selbst gestellt hatte, keine Vorstrafen habe und im letzten Wort
einsah: „Es war ein Fehler.“
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