Donnerstag, 22. September 2016

EuGH-Urteil: EU-Bürger können künftig gegen Sparmaßnahmen klagen


"Experten sprechen von einem historischen Urteil: Der Europäische 
Gerichtshof ermöglicht Schadensersatzklagen, wenn EU-Maßnahmen in 
Krisenländern Grundrechte verletzen. (...) "Das ist ein Durchbruch für 
den Grundrechtsschutz", sagt der Grünen-Europapolitiker Sven Giegold. 
Menschen, die in Krisenländern wie Griechenland, Portugal, Irland oder 
Zypern von sozial einseitigen Strukturprogrammen betroffen seien, 
"können ihre Forderungen endlich auf dem Rechtsweg durchsetzen". 
Giegold kündigte Unterstützung für Bürger bei solchen Klagen an. Der 
Bremer Rechtswissenschaftler Andreas Fischer-Lescano sprach gegenüber 
SPIEGEL ONLINE von einem "historischen Urteil". (...) Als mögliches 
Beispiel für Fälle, in denen Bürger künftig klagen könnten, nannte er 
die Regelung der Medikamentenzuzahlung im sogenannten Memorandum of 
Understanding mit Griechenland..." Artikel von Markus Becker, Brüssel, 
vom 20.09.2016 beim Spiegel online
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/eugh-urteil-eu-buerger-koennen-kuenftig-gegen-sparmassnahmen-klagen-a-1113172.html

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