Dienstag, 6. September 2016
Gefahr droht durch das neue EU-Datenschutzrecht
"Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) kommt. Sie gilt
zwar erst ab Mai 2018, doch Arbeitgeber versuchen schon jetzt, daraus
ihre Vorteile zu ziehen. Höchste Zeit also für Betriebsräte, sich mit
dem neuen Datenschutzrecht zu befassen. Im Bund-Verlag ist jetzt der
allererste »Kommentar zur neuen EU-DSGVO« erschienen. Im Interview
erläutert der Autor, Prof. Dr. Peter Wedde, welche Gefahren drohen und
was Betriebsräte schon jetzt tun können, um die Arbeitnehmerdaten zu
schützen..." Interview mit dem Arbeitsrechtler Peter Wedde vom 30.
August 2016 bei den Nachrichten für Betriebsräte, Bund-Verlag
http://www.bund-verlag.de/blog/betriebsrat/diese-gefahren-drohen-durch-das-neue-eu-datenschutzrecht/
Wichtiges aus dem Interview: "... Die EU-DSGVO wird das heute geltende
Bundesdatenschutzgesetz weitgehend ersetzen. Sie gibt ab dem 25. Mai
2018 einen einheitlichen und zwingenden Datenschutzstandard für ganz
Europa vor. Eine »Flucht« von Verantwortlichen Stellen in andere
europäische Länder mit weniger Datenschutz wird damit sinnvoll.
Inhaltlich enthält die EU-DSGVO wichtige Neuerungen wie etwa ein
»Recht auf Vergessen« oder den »Anspruch auf Datenübertragbarkeit«.
(...) Eine grundlegende Gefahr folgt aus den beiden unterschiedlichen
zwei Zielrichtungen der EU-DSGVO: Sie soll einerseits den Schutz
personenbezogener Daten gewährleisten und andererseits den freien
Datenverkehr garantieren. Bürger müssen sich deshalb darauf
einstellen, dass die europa- und weltweite Datenverarbeitung weiter
zunimmt. Ob die in der Verordnung enthaltenen Datenschutzregeln da
etwa gegenüber großen Konzernen funktionieren, muss sich erst noch
zeigen. Zumal ursprünglich geplante Schutzmechanismen gestrichen
wurden. Hinzu kommt, dass die neunundneunzig Artikel der EU-DSGVO für
Bürger textlich noch unverständlicher sind als die achtundvierzig
Paragraphen des BDSG. (...) Die EU-DSGVO gilt zwar erst ab Mai 2018.
Dennoch müssen sich Betriebsräte ab sofort mit dem neuen
Datenschutzrecht befassen. Arbeitgeber tun dies schon seit der
Verkündung des neuen Rechts und führen es teilweise bei Verhandlungen
schon ins Feld, soweit es ihnen nützt..."
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