Dienstag, 6. September 2016

Gefahr droht durch das neue EU-Datenschutzrecht



"Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) kommt. Sie gilt 
zwar erst ab Mai 2018, doch Arbeitgeber versuchen schon jetzt, daraus 
ihre Vorteile zu ziehen. Höchste Zeit also für Betriebsräte, sich mit 
dem neuen Datenschutzrecht zu befassen. Im Bund-Verlag ist jetzt der 
allererste »Kommentar zur neuen EU-DSGVO« erschienen. Im Interview 
erläutert der Autor, Prof. Dr. Peter Wedde, welche Gefahren drohen und 
was Betriebsräte schon jetzt tun können, um die Arbeitnehmerdaten zu 
schützen..." Interview mit dem Arbeitsrechtler Peter Wedde vom 30. 
August 2016 bei den Nachrichten für Betriebsräte, Bund-Verlag
http://www.bund-verlag.de/blog/betriebsrat/diese-gefahren-drohen-durch-das-neue-eu-datenschutzrecht/

Wichtiges aus dem Interview: "... Die EU-DSGVO wird das heute geltende 
Bundesdatenschutzgesetz weitgehend ersetzen. Sie gibt ab dem 25. Mai 
2018 einen einheitlichen und zwingenden Datenschutzstandard für ganz 
Europa vor. Eine »Flucht« von Verantwortlichen Stellen in andere 
europäische Länder mit weniger Datenschutz wird damit sinnvoll. 
Inhaltlich enthält die EU-DSGVO wichtige Neuerungen wie etwa ein 
»Recht auf Vergessen« oder den »Anspruch auf Datenübertragbarkeit«. 
(...) Eine grundlegende Gefahr folgt aus den beiden unterschiedlichen 
zwei Zielrichtungen der EU-DSGVO: Sie soll einerseits den Schutz 
personenbezogener Daten gewährleisten und andererseits den freien 
Datenverkehr garantieren. Bürger müssen sich deshalb darauf 
einstellen, dass die europa- und weltweite Datenverarbeitung weiter 
zunimmt. Ob die in der Verordnung enthaltenen Datenschutzregeln da 
etwa gegenüber großen Konzernen funktionieren, muss sich erst noch 
zeigen. Zumal ursprünglich geplante Schutzmechanismen gestrichen 
wurden. Hinzu kommt, dass die neunundneunzig Artikel der EU-DSGVO für 
Bürger textlich noch unverständlicher sind als die achtundvierzig 
Paragraphen des BDSG. (...) Die EU-DSGVO gilt zwar erst ab Mai 2018. 
Dennoch müssen sich Betriebsräte ab sofort mit dem neuen 
Datenschutzrecht befassen. Arbeitgeber tun dies schon seit der 
Verkündung des neuen Rechts und führen es teilweise bei Verhandlungen 
schon ins Feld, soweit es ihnen nützt..."

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