Montag, 4. Januar 2016

Was sich im Neuen Jahr alles nicht ändert

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wie Sie wissen, beginnt das Neue Jahr mit vielen Änderungen. Das verursacht bei den meisten Menschen Unsicherheiten und Ängste. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen nachfolgend eine Übersicht geben, was sich alles nicht ändert:
1. Auch wenn niemand mehr von Banken abgewiesen werden darf, wenn er ein Konto eröffnet, heißt das noch nicht, dass etwas draufkommt. Im Gegenteil: wie bei Spielcasinos gilt weiterhin der Grundsatz: die Bank gewinnt.
2. Mit der Erweiterung der Pflegestufen bleibt auch die traditionelle Vollpflegevon politischen Mandatsträgern weiter erhalten. Der deutsche Bundestagsabgeordnete genießt auch in Zukunft hohe Diäten und Zusatzzahlungen durch den Steuerzahler.
3. Bei der FIFA oder dem DFB gilt die feste Regel, dass es offiziell nie eine Bestechung gibt, auch wenn es immer danach aussieht.
4. Beim Briefversand bleibt die unumstößliche Sicherheit, dass es zu weiteren Portoerhöhungen kommt –sogar noch öfter.
5. Zwar müssen Unternehmen künftig dreißig Prozent an Frauen in Führungspositionen einsetzen, aber keine Angst: für die Tätigkeit der Frauen bleibt natürlich alles beim Alten. Sie sollen Kaffee kochen für Sitzungen und das kleine Büffelt bei längeren Beratungen organisieren. Die Berufskleidung für Frauen in Führungspositionen umfasst sogar ein nettes Servierschürzchen.
6. Auch wenn Sie Ihren Elektroschrott künftig bei den Firmen abliefern können, bei dem Sie ihn gekauft haben, erhalten Sie ihn als Neugerät verpackt beim Kauf umgehend zurück.
Und zu Guter Letzt: Bundesregierung und Bundeskanzlerin bleiben, und wie immer geht der Verbraucher stabil und gut gelaunt ins Neue Jahr!
Ihre Bundesanwaltschaft für positive Meinungsbildung

Aus Deutscher Einheit(z)-Textdienst externer Link 1/2016 von Werner Lutz

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen