Dossier
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert in einer gemeinsamen Stellungnahme mit Patientenorganisationen, Berufsverbänden und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), die Untergrenzen für Pflegepersonal in Krankenhäusern in der sich abzeichnenden Form nicht zu vereinbaren. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) waren 2017 vom Bundesgesundheitsministerium damit beauftragt worden, Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen. Eine Einigung soll im Juni vorliegen. Doch bereits jetzt zeichnet sich ein Verhandlungsergebnis ab, das dem Ziel der Bundesregierung, Patientensicherheit in den Krankenhäusern zu gewährleisten oder zumindest deutlich zu verbessern, nicht gerecht wird. Ein Kritikpunkt ist, dass ausschließlich die schlechtesten bestehenden Personalausstattungen in den Blick genommen werden „Lediglich die allerschlimmsten Ausbrüche nach unten werden durch die Einführung solcher Untergrenzen behoben – und das noch nicht einmal sicher, da für die Einhaltung ein monatlicher Durchschnittswert genügen soll“, kritisierte Sylvia Bühler aus dem ver.di-Bundesvorstand. „Patienten dürfen erwarten, gut behandelt, versorgt und gepflegt zu werden. Vorgaben, die nur verhindern sollen, dass es im Krankenhaus zu keinen Gefährdungen kommt – zum Beispiel zu einem Dekubitus durch langes Liegen – sind eine politische Bankrotterklärung.“ In der gemeinsamen Erklärung mahnen die Organisationen an, der gesetzliche Anspruch der Versicherten auf eine bedarfsgerechte Versorgung müsse mit Personalvorgaben erfüllt werden. Deutschland liegt bei der Personalausstattung im Krankenhaus weit unter dem Niveau vergleichbarer Industriestaaten. „Untergrenzen, die sich an den Fachabteilungen mit der schlechtesten Personalausstattung orientieren, zementieren das miserable Niveau der Pflegepersonalausstattung in den Krankenhäusern“, so Bühler. Ob das Sofortprogramm Pflege dem entgegenwirken könne, sei noch völlig offen. Unter den bestehenden ökonomischen Rahmenbedingungen gebe es das hohe Risiko, dass Krankenhäuser ihr Personal weiter reduzieren, so die Organisationen in ihrer Erklärung…” Pressemitteilung von verdi vom 01.06.2018 , siehe dazu unser Dossier: ver.di fordert Krankenhäuser zu Verhandlungen über einen Tarifvertrag Entlastung auf und hier zu den Verhandlungen:
- PPR 2.0: Durchbruch für bedarfsgerechte Personalausstattung in der Krankenpflege
“Nach zwei Jahrzehnten verfehlter Gesundheitspolitik hat ver.di einen wichtigen Durchbruch geschafft: Zusammen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem Deutschen Pflegerat (DPR) wurde ein Instrument zur Personalbemessung für die Pflege auf Grundlage der Pflegepersonalregelung (PPR) entwickelt – abgekürzt PPR 2.0 – und heute vorgestellt. ver.di erwartet, dass Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) den Vorschlag aufnimmt und der Gesetzgeber ihn zügig verpflichtend und bundesweit einheitlich einführt. Der bundesweite ver.di-Personalcheck von 2013 und die ver.di-Aktion „Das Soll ist voll“ von 2017 haben gezeigt: Allein in der Pflege sind rund 80.000 zusätzliche Fachkräfte nötig. Deshalb streitet ver.di schon lange für mehr Personal und Entlastung in den Krankenhäusern. Die von ver.di, der DKG und dem DPR entwickelte PPR 2.0 ist ein Instrument zur Bemessung des notwendigen Pflegebedarfs und der Pflegepersonalausstattung im Krankenhaus. ver.di hat die Pflegepersonalregelung (PPR) von 1992 auf Grundlage pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt. Ein Probelauf der PPR 2.0 in 44 Krankenhäusern hat ergeben, dass sie in der Praxis handhabbar und umsetzbar ist. „Als Beschäftigte der Charité und als ver.di-Aktive kämpfe ich schon seit Jahren für eine Pflegepersonalbemessung, die sich am Bedarf der Patienten orientiert. Mit der PPR 2.0, als Übergangslösung, gehen wir für alle Normalstationen einen wichtigen, ja sogar großen Schritt in die richtige Richtung“, sagt Dana Lützkendorf, Krankenpflegerin an der Berliner Charité und für ver.di an den Verhandlungen beteiligt. Damit die Entlastung im Pflegealltag auf den Stationen und in den Bereichen auch tatsächlich ankommt, wurden Eckpunkte zur Umsetzung vereinbart. Sie setzen den Rahmen für die Personalbesetzung der Pflege in den Stationen und Bereichen und für einen Dienstplan, der eine bedarfsgerechte Versorgung der Patient*innen unter Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für Beschäftigte sichert. Jedes Krankenhaus muss ein Ausfallkonzept haben, mit dem die Regelbesetzung eingehalten und Überlastung verhindert wird. Die vollständige Umsetzung wird deutlich mehr Pflegepersonal erfordern, weshalb es Übergangsregelungen geben wird. Festgelegt werden muss noch, bis wann die PPR 2.0 zu 100 Prozent umgesetzt sein muss. ver.di plädiert für einen Stufenplan, der verbindlich umgesetzt werden muss. Zu einer konkreten Ausgestaltung war die DKG aber noch nicht bereit. Klar ist: Um Pflegefachkräfte im Krankenhaus zu halten und neue zu gewinnen, braucht es klare Perspektiven. (…) Für die weitere Ausgestaltung bis zur Inkraftsetzung muss jetzt zügig eine Regierungskommission gebildet werden, in der neben ver.di, dem DPR und der DKG auch der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, die medizinischen Fachgesellschaften und weitere Expert*innen vertreten sind. Die PPR 2.0 soll noch in dieser Legislaturperiode, also vor der Bundestagswahl 2021, verpflichtend und bundesweit einheitlich eingeführt werden.” ver.di-Pressemitteilung vom 14. Januar 2020 – siehe dazu auch:- Wiederbelebt: Durchbruch bei der Pflege“Verdi und die Deutsche Krankenhausgesellschaft präsentieren Instrument zur Personalbemessung. Es ist eine erstaunliche Kehrtwende, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in den vergangenen Monaten hingelegt hat. Sehr lange verdammten die Klinikbetreiber jegliche verbindliche Personalvorgabe als Teufelszeug und Beschränkung der »unternehmerischen Freiheit«. (…) Die Gewerkschaft sieht dies als »ersten Durchbruch« hin zu einer bedarfsgerechten Personalbesetzung in den Krankenhäusern – und führt diesen auf die ausdauernden Proteste der Klinikbelegschaften zurück. Ganz neu ist das innerhalb weniger Monate entwickelte Instrument zur Personalbemessung allerdings nicht. Es basiert auf der bereits Anfang der 1990er Jahre entstandenen Pflegepersonalregelung (PPR). Zwischen 1993 und 1995 galten die darin enthaltenen Vorgaben verpflichtend für alle Krankenhäuser. In der Folge wurden 21.000 Beschäftigte zusätzlich eingestellt, um den schon damals bestehenden Pflegenotstand zu bekämpfen. Das widersprach freilich dem neoliberalen Dogma, die »Lohnnebenkosten« für Gesundheit und soziale Absicherung zu drücken. Daher wurde die PPR 1996 rasch wieder ausgesetzt und ein Jahr darauf mit dem Neuordnungsgesetz für die Gesetzliche Krankenversicherung ganz außer Kraft gesetzt. Intern dient die PPR dennoch weiterhin in vielen Kliniken zur Kalkulation der Personalkosten in der Pflege. Deshalb gilt die modernisierte, an die seitherige Entwicklung angepasste »PPR 2.0« als schnell und unkompliziert umsetzbar. Dies habe auch ein Test in 44 Krankenhäusern bestätigt, heißt es von DKG und Ver di. (…) Ein Erfolg für die Gewerkschaft ist, dass die PPR 2.0 anders als ihre Vorgängerin auch eine Mindestbesetzung für den Nachtdienst festschreibt: Auf allen größeren Stationen sollen den Eckpunkten zufolge nachts künftig grundsätzlich zwei Pflegekräfte zum Dienst eingeteilt werden, davon mindestens eine Pflegefachkraft. Wie in der ursprünglichen PPR, sind hingegen die Intensivmedizin und die Kinderheilkunde nicht enthalten. Hierfür wollen die beteiligten Organisationen ebenfalls zeitnah Vorgaben entwickeln. Für Konflikte unter ihnen könnte noch die Frage sorgen, was geschieht, wenn Kliniken gegen die Vorgaben verstoßen…” Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 15.01.2020
- Personaluntergrenzen: Spahn will Vorgaben für Pflegepersonal gesetzlich regeln
“Nachdem die Verhandlungen zwischen Kliniken und Kassen zu Personaluntergrenzen in der Pflege in der vergangenen Woche gescheitert sind, beeilt sich nun Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) um eine schnelle Lösung. So will er den Kliniken jetzt per Gesetz konkrete Vorgaben auferlegen und Verstöße sanktionieren. Das gehe aus einem überarbeiteten Entwurf für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hervor, welcher der Berliner Zeitung von Samstag vorliege. Demnach soll ab 2020 für jedes Krankenhaus das Verhältnis zwischen der Zahl der Pflegekräfte und dem anfallenden Pflegeaufwand errechnet und veröffentlicht werden. Werde dabei von einem Krankenhaus eine bestimmte Grenze unterschritten, gebe es als Sanktion Honorarkürzungen. “Hat ein Krankenhaus einen hohen Pflegeaufwand bei einer verhältnismäßig geringen Pflegepersonalausstattung, gilt dies als Indikator dafür, dass eine qualitativ hochwertige Pflege nicht gewährleistet ist und damit eine patientengefährdende Versorgung der Pflege in Kauf genommen wird”, zitiert die Zeitung aus dem Gesetzentwurf. Bereits am Mittwoch soll der Entwurf im Bundeskabinett beschlossen werden. (…) Parallel dazu wolle Spahns Ministerium aber trotzdem die Deutsche Krankenhausgesellschaft und den GKV-Spitzenverband dazu zwingen, ihre abgebrochenen Verhandlungen über schichtgenaue Personaluntergrenzen in pflegeintensiven Abteilungen wieder aufzunehmen. Sollte es weiterhin keine Einigung geben, drohe das Ministerium mit einer Entmachtung der Verbände durch eine gesetzliche Regelung der strittigen Punkte…” Beitrag von Nadine Millich vom 30. Juli 2018 bei BibliomedPflege online
- Personaluntergrenzen: Ad absurdum geführt
“Laut Gesetz sollen die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) und der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) bis zum 30. Juni 2018 eine Vereinbarung über die Einführung von Personaluntergrenzen treffen. Zentrale Inhalte sind nun bereits erkennbar und lassen große Besorgnis aufkommen: Die Vereinbarung könnte nicht nur keine Verbesserung für die Pflege im Krankenhaus bewirken, sondern birgt sogar das Risiko einer weiteren Verschlechterung der Personalbesetzung in sich. (…) Die zu erwartende Vereinbarung von DKG und GKV-SV zur Einführung von Pflegepersonaluntergrenzen wird nicht geeignet sein, die Verbesserungen der Personalbesetzung im Pflegedienst der Krankenhäuser zu bewirken, die dringend notwendig sind. Das kann unabhängig von den noch zu klärenden Details und Randproblemen anhand der bereits erzielten sowie der sich abzeichnenden Einigungen festgestellt werden. Eine Festsetzung von Pflegepersonaluntergrenzen auf dem Niveau der am schlechtesten besetzten Krankenhäuser birgt sogar das Risiko einer Verschlechterung der Personalausstattung in den Fachabteilungen, für die Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt werden sollen. Dies war eindeutig nicht die Intention des Gesetzgebers bei der Abfassung und Verabschiedung des § 137i SGB V. Aus dem Stand der bisher vorliegenden Informationen über die von DKG und GKV-SV geplante Vereinbarung kann im Grunde nur eine Schlussfolgerung gezogen werden: Eine solche Vereinbarung darf nicht wirksam werden. Die Gesundheitspolitiker der Regierungskoalition sind gefordert, das Inkrafttreten einer solchen Vereinbarung zu verhindern und über die notwendigen Regelungen selbst zu entscheiden. Dabei sollten sie, anders als bei der Abfassung des § 137i SGB V im Frühjahr 2017, dieses Mal pflegefachlichen und pflegewissenschaftlichen Sachverstand zu Rate ziehen, beispielsweise indem sie eine Kommission aus unabhängigen Expertinnen und Experten aus Pflegepraxis und Wissenschaft einsetzen und mit der Entwicklung eines sachgerechten Regulierungssystems beauftragen.” Kommentar von Prof. Dr. Michael Simon vom 25. Juli 2018 bei BibliomedPflege online
- Verhandlungen zu Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern gescheitert: Jetzt ist der Gesundheitsminister gefragt
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt das Scheitern der Verhandlungen zu den vollkommen unzureichenden Pflegepersonaluntergrenzen in Krankenhäusern. Mit der heutigen Erklärung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), sie weise den Verhandlungsstand mit den Krankenkassen zurück, sei „der Weg frei für die große Lösung“, so Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. DKG und GKV-Spitzenverband hatten sich zuvor nach einjährigen Verhandlungen auf Untergrenzen für wenige Bereiche geeinigt, die lediglich verhindern sollten, dass Patient/innen im Krankenhaus noch kränker werden. Die Krankenhäuser mit der schlechtesten Personalausstattung sollten dabei als Orientierung für die Untergrenzen gelten. „Das war eine Mogelpackung mit hohen Risiken für die Versorgung, die das Personal nicht entlastet hätte. Damit wäre weiteres Vertrauen der Beschäftigten und Patient/innen in die Politik verspielt worden“, kritisiert Bühler. „Es war ohnehin eine seltsame Idee, den Bock zum Gärtner zu machen und die Selbstverwalter Untergrenzen erarbeiten zu lassen. Unter diesen Voraussetzungen waren gute Ergebnisse nicht zu erwarten.“ Die Begründung der DKG, dass der Personalbedarf in dem mit der GKV gefundenem Kompromiss zu hoch angesetzt sei, sei entlarvend, so Bühler weiter. Die DKG nehme gefährliche Pflege und schlechte Patientenversorgung billigend in Kauf. Tatsächlich brauche es für eine gute Versorgung weit mehr Pflegepersonal. „Wie blamabel die DKG den Abbruch auch immer begründet, entscheidend ist die Konsequenz“, sagte Bühler. „Jetzt muss Bundesgesundheitsminister Jens Spahn übernehmen.“ Nötig seien Vorgaben für die Personalausstattung für alle Bereiche im Krankenhaus, die sich am Bedarf der Patientinnen und Patienten orientierten. Nur so könne eine gute Versorgung sichergestellt und die Beschäftigten entlastet werden. Um zu einer schnellen Lösung zu kommen, fordert ver.di, die bereits bewährte Pflegepersonal-Regelung (PPR) unter Einbeziehung einer Expertenkommission weiterzuentwickeln.“ Pressemitteilung von ver.di vom 24.07.2018
- Krankenhäuser: Geplante Mindestzahl für Pflegepersonal ist “Bankrotterklärung”
…“In einer gemeinsamen Erklärung befürchten DGB, ver.di, das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS), die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP), der Deutsche Pflegerat (DPR) sowie mehrere Organisationen der Patientenvertretung (BAGP, DAG SHG, BAG Selbsthilfe, SoVD, vdk, ISL), dass die Vereinbarung zwischen DKG und GKV die Situation sogar schlechter statt besser machen könnte. In der gemeinsamen Erklärung mahnen die Organisationen an, der gesetzliche Anspruch der Versicherten auf eine bedarfsgerechte Versorgung müsse mit Personalvorgaben erfüllt werden. Deutschland liegt bei der Personalausstattung im Krankenhaus weit unter dem Niveau vergleichbarer Industriestaaten. Die Organisationen kritisieren außerdem die Festlegung auf sechs Bereiche, für die Vorgaben gemacht werden sollen. Dadurch entstünden Verschiebebahnhöfe, wenn Personal aus anderen Bereichen abgezogen wird, um die Vorgaben in diesen sechs Bereichen zu erfüllen. Außerdem seien zu viele Schlupflöcher vorgesehen, die den Kliniken eine schlechte Personalausstattung nach wie vor ermögliche. “Untergrenzen, wie sie jetzt geplant sind, entlasten die stark beanspruchten Pflegekräfte nicht und sorgen nicht für eine gute Versorgung.”… Meldung des DGB zur Gemeinsamen Erklärung zu den Auswirkungen der Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen vom 04.06.2018
- Anpassung nach unten„Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV) sind im vergangenen Jahr vom Bundesgesundheitsministerium damit beauftragt worden, verbindliche Personaluntergrenzen für »pflegesensitive Bereiche« in Krankenhäusern festzulegen. Im Juni soll das Ergebnis der Verhandlungen offiziell vorgelegt werden. Zuletzt hatte das »Berliner Bündnis für mehr Personal im Krankenhaus« am 8. Mai mit einer Protestaktion am Verhandlungsort darauf aufmerksam gemacht, dass das Gesundheitsministerium mit der Delegation der Verantwortung an DKG und GKV den »Bock zum Gärtner« gemacht habe…“ Artikel von Nico Popp vom 02.06.2018 in der jungen Welt
Siehe auch:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen